Betrieb von Regional- und Regionalbahnlinien in Thüringen und Unterfranken

Status
Offen
Angebotsfrist
24.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und VerkehrProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.05.2026
Bekanntmachungsnummer
302945-2026
CPV-Codes
60210000 · Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

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Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt den Betrieb von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen und Bayern. Der Auftrag umfasst den fahrplanmäßigen Regional- und Regionalbahnverkehr auf zwei Lose aufgeteilten Streckennetzen mit einem jährlichen Umfang von rund 6,5 Millionen Fahrplankilometern. Die Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre, beginnend im Dezember 2028 bis Dezember 2036, mit Optionen zur Streckenerweiterung.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

>> Beschaffung vor der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg mit der Option für die Strecke Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen// Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt// LOS B: Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neu-haus am Rennweg// Zella-Mehlis – Wernshausen// Option "Rennsteig" Ilmenau – Bf Rennsteig// Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt// Option "Stundentakt RB 50" Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen// Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) mit einem Umfang von insgesamt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. >> Beschaffung nach der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim // LOS B: RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt // RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg // RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen // RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option "Rennsteig" RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig // RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt // Option "Stundentakt RB 50" RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen // RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen). Der Gesamtumfang der zu vergebenden Leistungen einschließlich der Optionen beträgt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr. Es darf für Los A und/oder Los B jeweils ein Einzellosangebot eingereicht werden sowie für die Kombination aus Los A und Los B ein Kombinationsangebot. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen, dem Verkehrsvertrag und der Leistungsbeschreibung.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · LOS A + Option

    Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2036 im Los A auf den Linien: >> Beschaffung vor der Änderung RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Einzelleistungen RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt zweistündlich RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen zweistündlich Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim stündlich >> Beschaffung nach der Änderung RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim.

    Frist: 24.09.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · LOS B + Optionen

    Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2036 im Los B auf den Linien: >> Beschaffung vor der Änderung RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg stündlich Eisenach – Eisfeld zweistündlich Eisfeld – Sonneberg stündlich Sonneberg – Neuhaus am Rennweg RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen stündlich Option „Rennsteig“: RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig zweistündlich RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt zweistündlich mit Verdichtern Gemünden – Bad Kissingen stündlich Bad Kissingen – Schweinfurt Stadt Option „Stundentakt RB 50“: RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen Verkehre zur Herstellung des Stundentakts i.V. zu Status Quo-Verkehren RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) montags bis freitags zweistündlich, ein Zugpaar nach Meiningen >> Beschaffung nach der Änderung RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Option "Rennsteig" RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt Option "Stundentakt RB 50" RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen).

    Frist: 24.09.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4 mit dem Angebot einreichen. Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. keine

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. die in Kombination wirtschaftlichsten Angebote. Dazu wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise verfahren. Die Wertung erfolgt separat für alle Einzellosangebote sowie für alle Kombinationsangebote. Für jedes Los sowie für die Loskombination wird eine Rangfolge der Angebote ermittelt. In die jeweilige Rangfolge gehen ausschließlich zuschlagsfähige Angebote ein. Die Auftraggeber vergleichen die Kombination der erstplatzierten Einzellosangebote mit dem erstplatzierten Kombinationsangebot. Sie erteilen den Zuschlag auf die Einzellosangebote bzw. das Kombinationsangebot, mit denen bzw. mit dem sie die Leistungen beider Lose am wirtschaftlichsten beschaffen können. Sofern für ein Los kein zuschlagsfähiges wirtschaftliches Einzellosangebot eingegangen ist und für dieses Los auch mit einem Kombinationsangebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, können die Auftraggeber das Vergabeverfahren nur für dieses Los nach § 63 VgV aufheben und den Zuschlag auf das erstplatzierte wirtschaftliche Einzellosangebot des anderen Loses erteilen. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8 des Kalkulationsschemas) (Preisstand 2025) ab dem Jahr 2025 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 „zusätzliche Personale“ des Kalkulationsschemas) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0 des Kalkulationsschemas). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 „Mehrqualität“ des Kalkulationsschemas), der ebenfalls ab dem Jahr 2025 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren ergibt den Wertungspreis. Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet. Die Vorgehensweise bei der Wertung je Angebot ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt. Im Fall von Widersprüchen gilt Blatt 7 des Kalkulationsschemas vorrangig.
Das Zuschlagskriterium umfasst auch Aspekte der Qualität. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. die in Kombination wirtschaftlichsten Angebote. Dazu wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise verfahren. Die Wertung erfolgt separat für alle Einzellosangebote sowie für alle Kombinationsangebote. Für jedes Los sowie für die Loskombination wird eine Rangfolge der Angebote ermittelt. In die jeweilige Rangfolge gehen ausschließlich zuschlagsfähige Angebote ein. Die Auftraggeber vergleichen die Kombination der erstplatzierten Einzellosangebote mit dem erstplatzierten Kombinationsangebot. Sie erteilen den Zuschlag auf die Einzellosangebote bzw. das Kombinationsangebot, mit denen bzw. mit dem sie die Leistungen beider Lose am wirtschaftlichsten beschaffen können. Sofern für ein Los kein zuschlagsfähiges wirtschaftliches Einzellosangebot eingegangen ist und für dieses Los auch mit einem Kombinationsangebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, können die Auftraggeber das Vergabeverfahren nur für dieses Los nach § 63 VgV aufheben und den Zuschlag auf das erstplatzierte wirtschaftliche Einzellosangebot des anderen Loses erteilen. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8 des Kalkulationsschemas) (Preisstand 2025) ab dem Jahr 2025 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 „zusätzliche Personale“ des Kalkulationsschemas) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0 des Kalkulationsschemas). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 „Mehrqualität“ des Kalkulationsschemas), der ebenfalls ab dem Jahr 2025 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren ergibt den Wertungspreis. Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet. Die Vorgehensweise bei der Wertung je Angebot ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt. Im Fall von Widersprüchen gilt Blatt 7 des Kalkulationsschemas vorrangig.

Vergabeunterlagen

75 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
LB-1.1 DB InfraGO AG - Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten.pdfSonstiges94 KB
LB-1.2 Streckenlängen und Entfernungen.xlsxSonstiges31 KB
LB-1.3 Streckenklassen.pdfSonstiges99 KB
LB-1.4 Baumaßnahmen.pdfSonstiges469 KB
LB-1.5 DB InfraGO AG - Gleispläne_260204.pdfSonstiges4 MB
LB-1.6 DB InfraGO AG - INB und Entgelte.pdfSonstiges4,4 MB
LB-1.7 Unterlagen ThE.pdfSonstiges2,8 MB
LB-1.8 Unterlagen RBG.pdfSonstiges10,5 MB
LB-1.9 Infrastrukturdaten der Verkehrsstationen.pdfSonstiges340 KB
LB-1.10 ITF-Grafik.pdfSonstiges137 KB
LB-1.11 Nullfahrzeiten_260520.pdfSonstiges2,4 MB
LB-1.12 Leistungsvolumen_260304.xlsxSonstiges87 KB
LB-1.13 Anschlussbeziehungen im Nahverkehr.pdfSonstiges150 KB
LB-1.14 Verknüpfungspunkte.xlsxSonstiges19 KB
LB-1.15 Tabellenfahrpläne und Sitzplatzkapazitäten_260304.zipSonstiges200 KB
LB-1.16 Übergangszeiten_Knotenbahnhöfe_Bayern.csvSonstiges235 KB
LB-3.1 Designkonzept Thüringen_260813.pdfSonstiges10,1 MB
LB-3.2 Anforderungen Videoaufzeichnung.pdfSonstiges69 KB
LB-4.1 Berichtspflichten.pdfSonstiges267 KB
LB-4.2 Formate und Inhalte Qualitätsdaten_260702.xlsxSonstiges528 KB
LB-4.3a Bewertungskatalog SEV_BNV-Leistungen Thüringen.pdfSonstiges101 KB
LB-4.3b Bewertung SEV_BNV-Leistungen BEG.pdfSonstiges165 KB
LB-4.4 Schadensfreiheit der Fahrzeuge_260528.pdfSonstiges210 KB
LB-4.5 Anwenderhandbuch Messsystem Anschlusserreichung Bayern.pdfSonstiges594 KB
LB-4.6 Qualitätsmesssystem_für_den_bayerischen_SPNV_2020.pdfSonstiges83 KB
LB-4.7 Erhebungsbögen_Qualitätsmesssystem_Bayern_2023.pdfSonstiges5,5 MB
LB-4.8 Qualitätsmesssystem_Bayern_Netztyp 1 2020.pdfSonstiges38 KB
LB-4.9 E-Qualitätsbericht_Datenformat_Bayern_260417.xlsxSonstiges274 KB
LB-4.10 E-Qualitätsbericht_Mustervorlage_Bayern_260417.xlsxSonstiges283 KB
LB-5.1 HAFAS-Rohdatenformat.pdfSonstiges2,6 MB
LB-5.2 Einordnung von Verstößen im Bereich der Fahrgastinformation.pdfSonstiges67 KB
LB-5.3 Fahrgastinfo im Fahrzeug via Flachbildschirme.pdfSonstiges151 KB
LB-6.1 Vertriebseinrichtungen_260417.xlsxSonstiges63 KB
LB-6.2 Spezifische Informationen VMT.zipSonstiges5,9 MB
LB-6.3 Spezifische Informationen NVM_V03_260504.pdfSonstiges11,5 MB
LB-6.4 Spezifische Informationen VGN.zipSonstiges622 KB
LB-6.5 Kurzguide zum Design der FAA.pdfSonstiges4,5 MB
LB-8.1 Gastfahrten-Vereinbarung BEG.pdfSonstiges397 KB
LB-8.2 Standardeinnahmereport BEG.xlsxSonstiges16 KB
LB-8.3 Reisendenzahlen Halbjahresmittelwerte.pdfSonstiges77 KB
LB-8.4 Reisendenzahlen Halbjahresmittelwerte Bayern.pdfSonstiges77 KB
LB-8.5 Gutachten Reaktivierung Mainschleifenbahn.pdfSonstiges77 KB
LB-9.1 Anforderungen an AFZS_260727.pdfSonstiges481 KB
LB-9.2 Datenformat halbjährlich aggregierte Reisendenzahlen_260515.pdfSonstiges150 KB
LB-9.3 Datenformat tagesscharfe Reisendenzahlen.pdfSonstiges144 KB
LB-9.4 Anforderungen an Befragungen.pdfSonstiges202 KB
LB-9.5 Manuelle Zählungen Netz Bayern_260727.pdfSonstiges247 KB
LB-9.6 Anforderungen Hintergrundsystem Netz Bayern.pdfSonstiges552 KB
LB-9.7 Datenportal-Handbuch-Netz Bayern EVU.pdfSonstiges3,1 MB
LB-10.1a Kalkulationsschema Los A_260901.xlsxSonstiges581 KB
LB-10.1b Kalkulationsschema Los B_260901.xlsxSonstiges840 KB
LB-10.1c Kalkulationsschema Loskombination_260901.xlsxSonstiges744 KB
LB-10.2 Dokumentation PKI-SPNV.pdfSonstiges7,6 MB
LB-12.1 Personalübergang.pdfSonstiges76 KB
LB-12.2 Personalbedarf.pdfSonstiges133 KB
SUN_A1_Angebotsschreiben_260706.docxAnschreiben39 KB
SUN_A2_Formblatt Eignungsleihe finanzielle Leistungsfähigkeit.pdfFormular15 KB
SUN_A3_Formblatt Eignungsleihe technische Leistungsfähigkeit.pdfFormular16 KB
SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.pdfFormular71 KB
SUN_A5_Formblatt Nachunternehmererklärung.pdfFormular22 KB
SUN_A6_Formblatt Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft.pdfFormular31 KB
SUN_A7_Formblatt Gründe für Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft.pdfFormular14 KB
SUN_A8_Kartellbehörde.pdfSonstiges148 KB
SUN_A9_Formblatt Russlandsanktionen.pdfFormular126 KB
SUN_A10_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdfFormular66 KB
SUN_A11_Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz_03-24.pdfFormular219 KB
SUN_A12_Hinweisblatt zur Belehrung nach § 14 ThürVgG_03-24.pdfSonstiges187 KB
SUN_A13_ Information zum Datenschutz Thüringen.pdfSonstiges82 KB
SUN_A14_ Formblatt Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung_260706 .pdfFormular93 KB
SUN_A15 _Formblatt Information zum Personalkostenindex_260706.pdfFormular113 KB
SUN_Bewerbungsbedingungen_260505.pdfAnschreiben206 KB
SUN_VDV_260813.pdfSonstiges383 KB
SUN_VDV_Anhang I_LB_260908.pdfSonstiges2,3 MB
SUN_VDV_Anhang III.xlsxSonstiges24 KB

Anforderungen

Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4 mit dem Angebot einreichen. Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. keine

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren210vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag446 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 20 Vergaben

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Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Linienbündel West und Ost)Landratsamt Rhön-GrabfeldBad Neustadt a. d. Saale, Deutschland01.06.2026 -
Personenbeförderung im SPNV für die Linien RE 2, RE 3, RE 45, RE 7 und RE 42 im Rhein-Ruhr-Express Teilnetz BVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen, Deutschland18.05.2026 -
Betrieb von Schienenpersonennahverkehrslinien RB 34 und RB 39Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen, Deutschland22.07.2026 -
Schienenpersonennahverkehr RE 25 und RE 23 München–Regensburg–tschechische Grenze/HofBayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)München, Deutschland08.06.2026 -
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) S-Bahn StuttgartVerband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen RechtsStuttgart, Deutschland15.09.2026 -
Durchführung von Schienenersatzverkehr und Busnotverkehr im Netz der Mitteldeutschen S-BahnDie Länderbahn GmbH DLBViechtach, Deutschland03.07.2026 -
Zug-, Überführungs- und Rangierfahrten sowie Logistikleistungen ab 2026Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin, Deutschland13.11.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SSSLG Spitzke Logistik GmbH - Eisenbahnverkehrsunternehmen - 4013.03.20261 €stabil
DEDB Engineering & Consulting GmbHBerlin3015.06.202676,5 Mio. €steigend
DEDB Engineering & Consulting GmbH - 3002.06.2026105 Mio. €steigend
FMFriedrich Müller Omnibusunternehmen GmbHSchwäbisch Hall3027.05.20261 €steigend
MEMZ Eisenbahndienstleistungen - Inh. Manuel Zimmermann - 3013.03.20261 €fallend
SBSendogan Bahndienste GmbH - 3013.03.20261 €fallend
LBLok-Partner Betriebsgesellschaft - mbH & Co. KG - 3013.03.20261 €fallend
TSTransa Spedition GmbH - 3013.03.20261 €fallend
TLTRIANGULA Logistik GmbH - 3013.03.20261 €steigend
WWWFL Wedler Franz Logistik GmbH & Co - 3013.03.20261 €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (44) · Bayern (42) · Hessen (36) · Berlin (24) · Nordrhein-Westfalen (14) · Thüringen (9)
DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main4204.09.2026
DBDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin1304.09.2026
DRDB Regio AG (Bukr 12)Frankfurt am Main1013.08.2026
BEBayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)München621.08.2026
DFDB Fahrwegdienste GmbH (Bukr 5G)Berlin521.08.2026
VRVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen423.07.2026
DNDB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main409.07.2026
ZGZweckverband go.RheinlandKöln322.06.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 19 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.05.2026Betrieb von Regional- und Regionalbahnlinien in Thüringen und UnterfrankenOffen - -

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