Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211 EU.pdf

Betrieb und Betreuung von sechs Flüchtlingsunterkünften in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)

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Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211 EU, Nr. 15

Ergänzende Anforderungen an die Angebote

Bitte beachten Sie in Ihrer Kalkulation neben dem Vergabemindestentgelt je Zeitstunde gemäß BerlAVG und dem gesetzlichen Mindestlohn auch die in den Besonderen Vertrags- bedingungen (BVB) enthaltenen Bestimmungen zur Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte gemäß Anlage 11 zum Betreibervertrag (Wirt-214) in der jeweils aktuell gül- tigen Fassung.

15.1 Form der Angebote

Auf schriftlichem sowie elektronischem Wege außerhalb der Vergabeplattform übermittelte Angebote, wie beispielsweise per Post, durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.

Änderungen und Berichtigungen des Angebots müssen als solche gekennzeichnet und in- nerhalb der Angebotsfrist in der für die Abgabe des Angebots vorgeschriebenen Form ein- gereicht werden.

Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermit- teln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervoll- ständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine solche Nachforderung oder Aufklärung besteht nicht. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, unvollständige Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung oder aus zeitlichen Erwägungen ohne weitere Nachforde- rung vom Vergabeverfahren auszuschließen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters/Bewerbers bzw. der Bieter-/Bewer- bergemeinschaft sind ausgeschlossen.

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.

15.2 Bieterfragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den öffentlichen Auftraggeber zu richten.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung wesentlich ist oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter den Auf- traggeber unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt.

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Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der Vergabeplattform.

Der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat sich regelmäßig alle ein bis zwei Tage über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen auf der Vergabeplatt- form eigenverantwortlich zu informieren.

Telefonische Auskünfte und Auskünfte per Post, durch Telefax, Telegramm, Telex oder E- Mail werden nicht erteilt. Die gesamte Kommunikation läuft über die Vergabeplattform.

15.3 Erkundigungspflicht des Bieters

Der Bieter hat sich vor der Abgabe seines Angebots über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, die Vergabeunterlagen vollständig geprüft zu haben und die dort enthaltenen Anforderungen an die Leistungserbringung zu akzeptie- ren sowie – im Falle einer Beauftragung – ordnungsgemäß zu erfüllen.

15.4 Kosten-/Aufwandserstattung

Für die Erstellung der Angebotsunterlagen und die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kos- ten- oder Aufwandserstattung.

15.5 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Bieter behandelt.

Die Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Bietergemeinschaft vollständig ausfüllen und mit dem Angebot einreichen (Wirt-238).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderte und unterzeichnete Eigenerklä- rung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie die geforderten Belege zur Be- fähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer III.1.1) der Anlage Eignungskrite- rien und Mindestanforderungen gesondert mit dem Angebot einzureichen.

Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen ist von jedem Mitglied der Bieter- gemeinschaft sowohl das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den unter Ziffer III.1.2, Nr. 1) der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen aufgeführten Min- destdeckungssummen nachzuweisen.

Die übrigen Belege bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ge- mäß Ziffer III. 1.2) der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie der tech- nischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) der Anlage Eignungskrite- rien und Mindestanforderungen müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eingereicht werden; es reicht insoweit aus, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.

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Zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Eigenerklärung zur Frau- enförderung (Anlage 12 zum Betreibervertrag / Wirt-2141) mit dem Angebot einzureichen.

Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche be- zeichnet werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.

15.6 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe

15.6.1 Unterauftragnehmer

Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Unteraufträgen (als solche gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer angeben und mit dem Angebot einreichen (Wirt-235 EU).

Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juris- tischen Personen die gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagerteilung zu be- nennen (Wirt-236 EU). In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Frist, die ggf. nur wenige Tage betragen wird, einzu- reichen. Auch behält sich der Auftraggeber vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.

Der Bieter hat auch auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels einer entspre- chenden Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (Wirt-236 EU). Der Auftraggeber wird die An- gabe der Namen und die Vorlage der Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nur dann verlangen, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von dem Auftrag- geber zu bestimmenden Frist, die ggf. nur wenige Tage betragen wird, einzureichen. Auch behält sich der Auftraggeber vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.

Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber zudem überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB gemäß der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen vorliegen. Hierfür wird der Auftraggeber die geforderte Eigenerklärung über das Nichtvor- liegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß der Anlage Eignungskrite- rien und Mindestanforderungen für jeden Unterauftragnehmer verlangen (Wirt-124 EU). In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Frist, die ggf. nur wenige Tage betragen wird, einzureichen. Falls ein Aus- schlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB bezüglich eines Unterauftragnehmers erfüllt ist und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde, wird der Auftraggeber den Austausch von diesem Unterauftragnehmer verlangen.

Zudem wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die geforderte Eigenerklärung zur Frauenförderung (Anlage 12 zum Betreibervertrag / Wirt-2141) für jeden Unterauftragneh- mer verlangen. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von dem

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Auftraggeber zu bestimmenden Frist, die ggf. nur wenige Tage betragen wird, einzu- reichen. Falls ein Bieter sich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Mittel eines Unterauf- tragnehmers beruft (Eignungsleihe), gelten zusätzlich auch die folgenden Vorgaben unter Nr. 15.6.2 dieser Bewerbungsbedingungen.

15.6.2 Eignungsleihe

Wenn ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Wirtschaftsteil- nehmer (als solche gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), hat er bereits mit dem Angebot folgende Angaben (kumulativ) zu machen:

Die Namen dieser Wirtschaftsteilnehmer / Eignungsverleiher, Kontaktdaten (Anschrift, Tele- fon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Wirt-235 EU und Wirt-236 EU).

Ein Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers bei der Er- füllung des Auftrags zur Verfügung stehen, sog. Verpflichtungserklärung (Wirt-235 EU und Wirt-236 EU). Der Auftraggeber behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.

Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen für jeden dieser Eig- nungsverleiher gesondert (Wirt-124 EU).

Die Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer III.1.1) der An- lage Eignungskriterien und Mindestanforderungen für jeden dieser Eignungsverleiher ge- sondert, Nachweis der Eignung dieser Eignungsverleiher insoweit, als der Bieter zum Nach- weis seiner Leistungsfähigkeit die Mittel dieser Eignungsverleiher in Anspruch nimmt.

Die Belege bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) der Anlage Eignungskriterien und Min- destanforderungen müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in welchem der Eig- nungsverleiher seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Eignungsverleihern zusammen nachgewiesen ist.

Die Belege für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie bspw. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung, müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leis- tungen erbringen würde.

Zudem hat jeder Eignungsverleiher die geforderte Eigenerklärung zur Frauenförderung (An- lage 12 zum Betreibervertrag / Wirt-2141) mit dem Angebot einzureichen.

Der Bieter muss einen Eignungsverleiher ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB

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dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde oder er das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt.

Auf die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird hingewiesen. Danach kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Beruft sich somit ein Bieter auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähi- gungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV und/oder die einschlägige berufliche Erfah- rung (Referenzen) eines oder mehrerer Eignungsverleiher, hat er diese(n) nach der gesetz- lichen Regelung zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen.

Der Auftraggeber macht – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Ge- brauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig- keit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe ge- meinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung ggf. eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen. Wird diese nicht oder nicht form- und fristgerecht einge- reicht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.

Soweit die Eignungsverleiher als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, gelten zu- sätzlich die Ausführungen unter Punkt 15.6.1 dieser Bewerbungsbedingungen.

15.7 Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen

Bieter/Bewerber bzw. Bieter-/Bewerbergemeinschaften, die sich an einer wettbewerbsbe- schränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Wird diese erst nach Auf- tragserteilung dem Auftraggeber bekannt, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Die Verfahrensbeteiligung als Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft und gleichzei- tig als einzelner Bieter/Bewerber oder als Unterauftragnehmer wird als unzulässige wettbe- werbs-beschränkende Abrede gewertet und führt zum Ausschluss der beteiligten Angebote, soweit nicht mit den jeweiligen Angeboten der Nachweis erbracht wird, dass die betroffenen Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und eine Gefahr einer Be- einflussung des Wettbewerbs nicht besteht. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Unter- nehmen an verschiedenen Bieter-/Bewerbergemeinschaften beteiligt.

15.8 Geheimschutz

Die Bestandteile der Angebotsunterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ent- halten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind von den Bietern entsprechend zu kennzeichnen. Ohne eine derartige Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

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15.9 Gewerbliche Schutzrechte

Der Bieter hat – soweit zutreffend – anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

15.10 Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Verfahrensbeteiligung verwendet werden. Jede Wei- tergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne die vorherige schriftliche Zu- stimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Vergabeunterlagen dürfen insbesondere nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erhaltenen Unterlagen und Informa- tionen sind sowohl während des Verfahrens als auch nach dessen Abschluss vertraulich zu behandeln.

Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendi- gung des Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstel- lung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.

Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, die die Vertraulichkeitspflichten verlet- zen, auszuschließen.

15.11 Datenschutz

Die von den Bietern geforderten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und gespei- chert. Die Bieter sind damit einverstanden, dass die bekanntgegebenen personenbezoge- nen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und ge- speichert werden.

15.12 Vergabe / Objekt

Los-Nr.Los 1Los 2Los 3
FlüchtlingsunterkunftFlüchtlingsunterkunftBlumberger Damm 163 – 165, 12679 BerlinBlumberger DammDingolfinger Str. 3, 3A-E, 5, 5A, 12683 BerlinDingolfinger Str. 3,Hausvaterweg 21, 13057 BerlinHausvaterweg 21,
163 – 165, 126793A-E, 5, 5A, 1268313057 Berlin
BerlinBerlin
Voraussichtlicher Leistungsbeginn (Vertragszeitraum)01.01.2027 – 31.12.203001.01.2027 – 31.12.203001.01.2027 – 31.12.2027
Option 101.01.2031 – 31.12.203301.01.2031 – 31.12.203301.01.2028 – 31.12.2028
Option 201.01.2034 – 31.12.203601.01.2034 – 31.12.203601.01.2029 – 31.12.2029
Option 3./../.01.01.2030 – 31.12.2030

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Los-Nr.Los 4Los 5Los 6
FlüchtlingsunterkunftFlüchtlingsunterkunftChris-Gueffroy-Allee 47 – 65, 12437 Ber- linChris-Gueffroy-AlleeQuedlinburger Straße 45, 10589 BerlinQuedlinburgerSalvador-Allende- Straße 89-91,12559 BerlinSalvador-Allende-
47 – 65, 12437 Ber-Straße 45, 10589Straße 89-91,12559
linBerlinBerlin
Voraussichtlicher Leistungsbeginn (Vertragszeitraum)01.03.2027 - 31.12.203001.03.2027 – 31.12.202801.03.2027 – 31.12.2030
Option 101.01.2031 – 31.07.203201.01.2029 – 31.12.203101.01.2031 – 31.12.2031
Option 201.08.2032 – 31.07.203301.01.2032 – 31.12.2034./.
Option 3./../../.

Zur Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs sowie einer möglichst frühzeitigen Betriebsaufnahme erfolgt eine Angebotsloslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV.

Jeder Bieter darf nur für höchstens drei der insgesamt sechs Lose ein Angebot einreichen. Dabei steht es jedem Bieter frei zu entscheiden, für welche(s) Los(e) er ein Angebot einrei- chen will. Je Los muss ein gesondertes, vollständiges und in sich abgeschlossenes Angebot eingereicht werden; Verweise auf Bestandteile eines anderen Angebotes sind unzulässig und führen zur Unvollständigkeit des Angebotes, welches solche Verweise enthält. In dem jeweiligen Angebotsschreiben (Wirt-213.1 EU) ist anzugeben, auf welches Los sich das je- weilige Angebot bezieht.

Gibt ein Bieter entgegen dieser Bewerbungsbedingungen Angebote für mehr als drei Lose ab, führt dies zwingend zum Ausschluss aller von dem betroffenen Bieter abgegebenen An- gebote.

15.13 Anforderungen an die Eignung

Mit Angebotsabgabe ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:

Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der Anlage Eignungskriterien und Min- destanforderungen geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben mit dem Angebot einreichen und die Erfüllung der darin genannten Mindestanforderungen an die Eignung belegen. Bieter, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber kann weitergehende Nachweise der Bieter fordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.

Sofern der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigen- erklärung nach § 50 VgV zu belegen, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben gemäß der Anlage Eignungskriterien und Mindestanforderungen

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beizubringen. Hierfür wird dem Bieter eine Frist gesetzt, welche ggf. nur wenige Tage be- tragen wird. Der Bieter hat innerhalb dieser Frist die geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben einzureichen.

15.15 Zuschlagskriterien und Gewichtung

Die Zuschlagsentscheidung (Wertung) wird auf Grundlage der in der Anlage Zuschlagskri- terien/Bewertung der Angebote angegebenen Zuschlagskriterien und Gewichtungen ge- troffen.

15.16 Hinweis zur Kalkulation außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Bieter

Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben im Angebot bei der Um- satzsteuer einen Betrag in Höhe von 0,00 € ein. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Regelsteuersatz gemäß § 12 UStG hinzugerechnet. Dies dient der Gleichbehandlung von im Inland und im Ausland ansässigen Unternehmen.

Bitte geben Sie in einem Begleitschreiben zum Angebot den Sitz Ihres Unternehmens an, sollte sich dieser außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Falls Ihr Unterneh- men als im Inland ansässig behandelt werden soll, wird gebeten eine Kopie der Ansässig- keitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamtes dem Angebot beizufügen.

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15.17 Übersicht der Vergabeunterlagen in Anlehnung der Berliner Vergabeplattform

Vordruck/ AnlageDokument/Erklärung/AnlageVerbleibt beim BieterBitte
einrei-
chen/hoch-
laden
Vergabeunterlagen verbleiben beim Bieter (nicht ausfüllbar)
Wirt-211 EUAufforderung zur Abgabe eines Angebots (Bewerbungsbedingungen)X
Wirt-211 EU, Nr. 15Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Bewerbungsbedingungen)X
-Eignungskriterien und MindestanforderungenX
-Zuschlagskriterien/Bewertung der AngeboteX
-Betreibervertrag (BV) FlüchtlingsunterkunftX
Anlage 1 zum BVLeistungs- und Qualitätsbeschreibung AE / GU 2X
Anhang I zu Anlage 1Rahmen-HygieneplanX
Anhang II zu Anlage 1Ausgewählte Literatur - wichtige rechtliche Grundlagen und fachliche StandardsX
Anhang III zu Anlage 1Benutzungshinweise für ToilettenX
Anhang IV zu Anlage 1Reinigungs- und Desinfektionsplan für Ge- meinschaftsunterkünfte (Muster)X
Anlage 2 zum BVHausordnungX
Anhang I zu Anlage 2Hinweisblatt Verhalten im NotfallX
Anhang II zu Anlage 2Hinweisblatt Verhalten im BrandfallX
Anhang III zu Anlage 2AlarmplanX
Anhang IV zu Anlage 2Flucht- und RettungsplanX
Anlage 3 zum BVVerfahrensweise HausverboteX
Anlage 4 zum BVMuster-DienstplanX

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Anlage 5 zum BVLeistungs- und Qualitätsbeschreibung Sicher- heit mit LeerzugX
Anlage 6 zum BVAbrechnungsmodalitätenX
Anlage 7 zum BVObjektbeschreibungX
Anlage 7.1 zum BVBieterinformationX
Anlage 8 zum BVErstausstattungX
Anlage 9 zum BVÜbergabeprotokollX
Anlage 10 zum BVPlatzhalter - BetreiberkonzeptX
Anlage 11 zum BV / Wirt 214Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt (Teil A)X
Anlage 12 zum BV / Wirt 2141Platzhalter - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur FrauenförderungX
Anlage 13 zum BV / Wirt 2143Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)X
Anlage 14 zum BV / Wirt 2144Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ber- lAVG)X
Anlage 15 zum BVPlatzhalter - TagessatzkalkulationX
-FAQ_BetriebX
Wirt-124.1Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnah- men angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisierenX
V 2121Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die VergabeplattformX
Vergabe- und Vertragsunterlagen müssen mit dem Angebot abgebeben werden
Wirt-213.1Angebotsschreiben mit 12 LosenX
Wirt-238Erklärung der Bieter-/ BewerbergemeinschaftX
Wirt-235Unteraufträge / EignungsleiheXX
Wirt-236Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsver- gabe und EignungsleiheX

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Wirt-124 EUEigenerklärung zur Eignung (bitte vollständig einreichen/hochladen): • Einzelbieter • Bieter-/Bewerbergemeinschaften • Wirtschaftsteilnehmer (z.B. Unterauftrag- nehmer / Unternehmen / Eignungsleihe), sofern diese in Anspruch genommen wer- den; siehe auch die Eignungskriterien und Mindestanforderungen und Bewerbungs- bedingungen)X
Vordruck 1Weitere Eigenerklärung zur Eignung (bitte vollständig ausfüllen/hochladen): • Einzelbieter • Bieter-/Bewerbergemeinschaften • Wirtschaftsteilnehmer (z.B. Unterauftrag- nehmer / Unternehmen / Eignungsleihe), sofern diese in Anspruch genommen wer- den; siehe auch die Eignungskriterien und Mindestanforderungen und Bewerbungs- bedingungen)X
Anlage 10 zum BVBetreiberkonzept (siehe Zuschlagskriterien/Bewertung der An- gebote)X
Anlage 12 zum BV / Wirt 2141BVB zur Frauenförderung (bitte vollständig ausfüllen und einrei- chen/hochladen): • Einzelbieter • Bieter-/Bewerbergemeinschaften • Wirtschaftsteilnehmer (z.B. Unterauftrag- nehmer / Unternehmen / Eignungsleihe), sofern diese in Anspruch genommen wer- den; siehe auch die Eignungskriterien und Mindestanforderungen und Bewerbungs- bedingungen)X
Anlage 15 zum BVPreisblatt / Tagessatzkalkulation (bitte vollständig ausfüllen und einrei- chen/hochladen):X

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