Betrieb und Betreuung von sechs Flüchtlingsunterkünften in Berlin
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin sucht einen Betreiber für sechs Flüchtlingsunterkünfte im Berliner Stadtgebiet. Zum Leistungsumfang gehören die Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung zugewiesener Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkünfte; die Verpflegung ist ausdrücklich nicht Bestandteil. Die Leistungen sind auf sechs Standorte in Berlin verteilt, ein Leistungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht erkennbar; Angebotsfrist ist der 1. Oktober 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Qualifikation
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine solche Nachforderung oder Aufklärung besteht nicht. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, unvollständige Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung oder aus zeitlichen Erwägungen ohne weitere Nachforderung vom Vergabeverfahren auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine solche Nachforderung oder Aufklärung besteht nicht. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, unvollständige Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung oder aus zeitlichen Erwägungen ohne weitere Nachforderung vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Lose
6 LoseDas Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
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Zuschlagskriterien
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Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
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