Betrieb eines redundanten Zweitrechenzentrums für hochverfügbaren IT-Betrieb

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Glasfaserverbindungen (32561000)
  • Informationstechnologiedienste (72222300)
Bekanntmachungsnummer
419362-2026
Verfahrensnummer
0e8b5783-2c6d-4cfb-bb3a-708c9622cd5c

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH aus Mannheim sucht einen Dienstleister für den Betrieb eines redundanten Zweitrechenzentrums. Dieses soll eine gespiegelte, besonders ausfallsichere Bereitstellung der IT-Systeme im Clustermodus ermöglichen. Der Leistungsort umfasst die Regionen DE125, DE126 und DEB34; Angebote müssen bis zum 1. Juli 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Betreiben eines redundanten Zweitrechenzentrums als Basis für eine gespiegelte Bereitstellung eines effizienten und hochverfügbaren IT-Betriebs, im Clustermodus.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Zweitrechenzentrum

    Betreiben eines redundanten Zweitrechenzentrums als Basis für eine gespiegelte Bereitstellung eines effizienten und hochverfügbaren IT-Betriebs, im Clustermodus.

    Frist: 01.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Preis
60 %

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Anforderungen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 535479-2026
  2. 18.06.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist.

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