Beschaffung von Verzurrketten nach Technischen Lieferbedingungen 4010-0017
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Ketten (44540000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 691846-2026
- Verfahrensnummer
- 914bde27-f502-4633-a116-9dc8ec41fe1c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschafft voraussichtlich bis zu 2.300 Verzurrketten nach den Technischen Lieferbedingungen 4010-0017. Die Ketten sind unter anderem für einen bereits geschlossenen Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer Serie von Rüstsätzen für Netzservicetrupps vorgesehen; ein genauer Lieferort oder Zeitrahmen ist nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Verzurrketten nach der TL 4010-0017 und Versorgungsnummer 4010-12-376-3685 u.a. für die Beistellung des bereits geschlossenen Vertrages Herstellung und Lieferung der Serie Rüstsatz Netzservicetrupp (RS NServTrp) Q/I2BK/R8903.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von Verzurrketten
Beschaffung von vorrausichtlich bis zu 2300 Verzurrketten
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beschaffung von Verzurrketten
- niedrigster Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.