Beschaffung von Strom, Erdgas und Windstrom-PPA für Flughäfen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.04.2026
CPV-Codes
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen (09000000)
Bekanntmachung
vergabeportal-bw.de
Bekanntmachungsnummer
243078-2026
Verfahrensnummer
ddf9d279-df7b-48c4-a0b8-bf358f2f6836

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Stuttgart Energie GmbH beschafft in fünf Losen Strom und Erdgas für den Flughafen Stuttgart sowie den Baden Airpark (Flughafen Karlsruhe). Die Strombeschaffung betrifft den Zeitraum 2028 bis 2029 mit einer optionalen Verlängerung bis 2030, die Erdgasbeschaffung den Zeitraum 2027 bis 2029 mit einer optionalen Verlängerung bis 2030; zusätzlich ist ab 2028 bis 2035 Strom aus Windkraftanlagen über ein Power Purchase Agreement (PPA) vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 8. Mai 2026 um 10:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Strom- (für die Jahre 2028-2029, optional 2030) und Erdgasbeschaffung (für die Jahre 2027-2029 optional 2030) zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart und des Baden Airparks (Flughafen Karlsruhe), Stromlieferung über ein PPA aus Windkraftanlagen ab 2028 bis 2035 Los 1 PPA Windkraft Flughafen Stuttgart Energie GmbH Los 2 Strom Flughafen Stuttgart Energie GmbH Los 3 Erdgas Flughafen Stuttgart Energie GmbH Los 4 Strom Baden Airpark Los 5 Gas Baden Airpark

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Los 2 Strom Flughafen Stuttgart Energie GmbH

    Los 2 Strom Flughafen Stuttgart Energie GmbH

  • LOT-0002 · Los 3 Erdgas Flughafen Stuttgart Energie GmbH

    Los 3 Erdgas Flughafen Stuttgart Energie GmbH

  • LOT-0003 · Los 4 Strom Baden Airpark

    Los 4 Strom Baden Airpark

  • LOT-0004 · Los 5 Gas Baden Airpark

    Los 5 Gas Baden Airpark

  • LOT-0005 · Los 1 PPA Windkraft Flughafen Stuttgart Energie GmbH

    Los 1 PPA Windkraft Flughafen Stuttgart Energie GmbH

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigeneklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt, insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen; Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 2 Strom Flughafen Stuttgart Energie GmbH

Preis - siehe Vergabeunterlagen
80 %
Zur Verfügungsstellungen eines Systems zum Management und Monitoring der Beschaffung - siehe Vergabeunterlagen
10 %
Zur Verfügungsstellungen von Energiemarktdaten, Verbrauchsdaten und beschaffungsbegleitenden Informationen - siehe Vergabeunterlagen
10 %

LOT-0002 · Los 3 Erdgas Flughafen Stuttgart Energie GmbH

Preis - siehe Vergabeunterlagen
80 %
Zur Verfügungsstellungen eines Systems zum Management und Monitoring der Beschaffung - siehe Vergabeunterlagen
10 %
Zur Verfügungsstellungen von Energiemarktdaten, Verbrauchsdaten und beschaffungsbegleitenden Informationen - siehe Vergabeunterlagen
10 %

LOT-0003 · Los 4 Strom Baden Airpark

Preis - siehe Vergabeunterlagen
70 %
Konzept zur Datenbereitstellung und -analyse - siehe Vergabeunterlagen
30 %

LOT-0004 · Los 5 Gas Baden Airpark

Preis - siehe Vergabeunterlagen
70 %
Konzept zur Datenbereitstellung und -analyse - siehe Vergabeunterlagen
30 %

LOT-0005 · Los 1 PPA Windkraft Flughafen Stuttgart Energie GmbH

Preis - siehe Vergabeunterlagen
100 %

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Anforderungen

Eigeneklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt, insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen; Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 638190-2026

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