Stromlieferung für mehrere Abnahmestellen von 2028 bis 2030
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Klinikum Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 682093-2026
- Verfahrensnummer
- 26d6eb38-3952-4f86-87f7-eb57957000b5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Das Klinikum Fürth beschafft Strom für alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Abnahmestellen. Vorgesehen sind drei Lose und ein Lieferumfang von jeweils etwa 7 Millionen Kilowattstunden pro Jahr für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2030.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2028 bis 2030: je ca. 7,0 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Strom_2028
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2028 bis 2030: je ca. 7,0 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Strom_2029
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2028 bis 2030: je ca. 7,0 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Strom_2030
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2028 bis 2030: je ca. 7,0 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Strom_2028
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 75 %
- Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Strombelieferung über die gesamte Vertragslaufzeit. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 20 %
- Anteil erneuerbarer Energie am Strommix des Lieferanten. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 5 %
LOT-0002 · Strom_2029
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 75 %
- Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Strombelieferung über die gesamte Vertragslaufzeit. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 20 %
- Anteil erneuerbarer Energie am Strommix des Lieferanten. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 5 %
LOT-0003 · Strom_2030
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 75 %
- Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Strombelieferung über die gesamte Vertragslaufzeit. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 20 %
- Anteil erneuerbarer Energie am Strommix des Lieferanten. Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt 227) aufgeführt.
- 5 %
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
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