Beschaffung von Hepatitis-B- und Kombinationsimpfstoffen für Erwachsene

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2024
CPV-Codes
Impfstoffe (33651600)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
574476-2024
Verfahrensnummer
d803780b-dfe3-4963-85c0-784907f7f2b4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschafft 101.600 Einheiten des Hepatitis-B-Impfstoffs Engerix B für Erwachsene sowie 80.800 Einheiten des Kombinationsimpfstoffs Twinrix für Erwachsene. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit einer optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Lieferung ist der Region mit dem NUTS-Code DEA34 zugeordnet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

6002648538-BAAINBw E2.4U

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · ENGERIX B ERWACHSENE FSP N1

    101.600 EA Laufzeit 3 Jahre + 1 Jahr Option

  • LOT-0002 · TWINRIX ERWACHSENE FSP 1ML

    80.800 EA Laufzeit 3 Jahre + 1 Jahr Option

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · ENGERIX B ERWACHSENE FSP N1

Preis
100 %

LOT-0002 · TWINRIX ERWACHSENE FSP 1ML

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.