Dynamisches Beschaffungssystem für Arzneimittel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.08.2029, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
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- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 747138-2026
- Verfahrensnummer
- 206af9ac-3a0f-49ca-8043-9c788bd747af
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beschafft Arzneimittel über ein dynamisches Beschaffungssystem. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Bonn; eine konkrete Menge oder ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist endet am 6. August 2029.
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Leistungsbeschreibung
1/DLII6/VM193 - Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arzneimittel
Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel (übergeordnet)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
9 Dateien · geladen 28.10.2026| Anschreiben | 93 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 159 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 1 KB |
Anforderungen
Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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