Beschaffung von EKG-Geräten mit Defibrillator-Funktionalität und Patientenmonitoring
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rettungsdienst Landkreis Aurich gGmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 246510-2026
- Verfahrensnummer
- 13456d99-1c68-4796-bc0d-365a3310b180
- CPV-Codes
33100000 · Medizinische Geräte; 33123000 · Herz-Kreislauf-Ausrüstung; 33172000 · Ausrüstung für Anästhesie und ReanimationMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Rettungsdienst Landkreis Aurich schreibt die Beschaffung von EKG-Geräten inklusive Defibrillator-Funktion und Patientenmonitoringsystem aus. Die Geräte müssen dem aktuellen notfallmedizinischen Stand der Technik entsprechen und bei Angebotsabgabe vollständig einsatzbereit sein. Das Vergabeverfahren erfolgt als offenes Verfahren mit einer Gewichtung von 50 % auf den Preis und 50 % auf die Qualität.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Rettungsdienst Landkreis Aurich benötigt EKG-Geräte mit Defibrillator-Funktionalität und Patientenmonitoringsystem, die den einschlägigen europäischen und deutschen Normen entsprechen. Sie müssen dem aktuellen notfallmedizinischen Stand der Technik entsprechen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rettungsdienst Landkreis Aurich gGmbH / Beschaffung von EKG-Geräten
1.2. Liefer- und Entwicklungsstand - Alle Funktionen müssen bei Angebotsabgabe auslieferungs- und verwendungsreif sein. - Funktionen in Entwicklung werden nicht bewertet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rettungsdienst Landkreis Aurich gGmbH / Beschaffung von EKG-Geräten
- Qualität
- 50 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 496905-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| UDUniversitätsklinikum Düsseldorf | Düsseldorf | 4 | 30.07.2026 |
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| UAUniversitätsklinikum Aachen AöR | Aachen | 4 | 03.07.2026 |
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Niedersachsen- Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische FachbereicheGE Healthcare GmbH +6 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
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47 % ähnlichLieferung eines Rettungswagens (RTW) Typ C nach DIN EN 1789
Dormagen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Dormagen beschafft für ihre Feuerwehr einen Rettungswagen Typ C gemäß DIN EN 1789 zur Verwendung im Rettungsdienst. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Bewertung erfolgt zu 60 % nach Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten sowie zu 40 % nach Qualitätskriterien wie Werkstattnähe und Ersatzteilverfügbarkeit. Die Ausschreibung läuft bis September 2026, wobei die Rechnungsstellung aus haushaltstechnischen Gründen erst 2028 erfolgt.
43 % ähnlichBeschaffung automatisierter externer Defibrillatoren (AED)
Offen · Frist 29.09.2026
Die Vergabestelle Südpfalz beschafft für die Verbandsgemeinde Annweiler automatisierte externe Defibrillatoren (AED). Der Leistungsort liegt in Rheinland-Pfalz; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Frist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
43 % ähnlichBeschaffung von Patientenmonitoring-Systemen und Überwachungsmonitoren
Offen · Frist 06.10.2026
Die Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH beschafft Systeme zur Überwachung von Patientinnen und Patienten, einschließlich Patientenmonitoren und möglicherweise zentralen Überwachungseinheiten. Die Ausschreibung betrifft die Region Brandenburg; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
42 % ähnlichOP-Mikroskop für orthopädische Chirurgie
Rosenheim · Offen · Frist 24.09.2026
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim beschaffen ein neues Operationsmikroskop für ihre orthopädische Maximalversorgung. Das Gerät muss in die bestehende IT-Infrastruktur und medizintechnische Ausstattung integrierbar sein und den Anforderungen der chirurgischen Versorgung entsprechen. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewertung nach Preis (70 %) und Qualität (30 %), Abgabefrist ist der 24. September 2026.
42 % ähnlichErsatzbeschaffung von 2 Dampfsterilisatoren (12 STE) für Klinik Landshut-Mitte
Landshut · Offen · Frist 30.09.2026
Die LA-Regio Kliniken schreiben die Ersatzbeschaffung von zwei Dampfsterilisatoren mit einer Kapazität von 12 Sterilisatoreinheiten (STE) gemäß DIN EN 285 aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und das Zubehör für den Standort Klinik Landshut-Mitte. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 60 % Preis und 40 % Qualität.
40 % ähnlichHilfsmittel für den Patiententransport in Rettungswagen
Offen · Frist 25.09.2026
Der Rettungsdienst Teltow-Fläming, ein Eigenbetrieb des Landkreises Teltow-Fläming, beschafft Hilfsmittel zum Einbau und zur Nutzung in Rettungswagen. Die Ausschreibung umfasst ein Los und bezieht sich auf die Region DE4; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 07:00 Uhr.
38 % ähnlichRettungstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ C mit Wechselkoffersystem
Erkrath · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Erkrath, Fachbereich 30 – Zentrale Vergabestelle, beschafft Rettungstransportwagen nach der Norm DIN EN 1789 für Fahrzeuge des Typs C zur gemeinsamen Nutzung mit der Stadt Langenfeld. Der Auftrag umfasst zwei Teile: das Basisfahrzeug sowie den Aufbau und Ausbau eines Wechselkoffersystems. Die Fahrzeuge sollen in der Region Erkrath und Langenfeld eingesetzt werden; Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
38 % ähnlichLieferung, Installation und Inbetriebnahme vernetzter Patientenüberwachungsmonitore
Offenburg · Offen · Frist 08.10.2026
Das Ortenau Klinikum beschafft für den Neubau eines Klinikgebäudes in Achern vernetzte Patientenüberwachungsmonitore einschließlich zentraler Überwachungseinheiten. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Installation, Inbetriebnahme und Anbindung an bestehende Klinik-EDV-Systeme. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt im Ortenaukreis.
38 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH in Merseburg beschafft 30 Monitore und 50 Laptops. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
38 % ähnlichLieferung von 11 halbautomatischen Laien-Defibrillatoren inklusive Erstausstattung
Offen · Frist 02.10.2026
Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz beschafft 11 halbautomatische Laien-Defibrillatoren (AED). Zum Lieferumfang gehören jeweils eine Standby-Batterie und vorkonnektierte Elektroden als Erstausstattung. Der Leistungsort liegt in der Region Chemnitz beziehungsweise im sächsischen NUTS-Gebiet DED; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026.
38 % ähnlichAusstattung für die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach
Bayreuth · Offen · Frist 23.10.2026
Der Kreisverband Bayreuth des Bayerischen Roten Kreuzes beschafft für die von ihm betriebene Integrierte Leitstelle (ILS) Bayreuth/Kulmbach Informations- und Kommunikationstechnik, Medientechnik, Hardware einschließlich Software-Implementierung sowie Leitstellenmöblierung. Die Leistung wird in vier Fachlosen für Netzwerk, Einsatzleittechnik, sonstige Medientechnik und Hardware sowie Möblierung vergeben. Erfüllungsort ist Bayreuth in der Region Oberfranken; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
36 % ähnlichBeschaffung eines Bodyplethysmographen
Offen · Frist 01.10.2026
Das Klinikum Wilhelmshaven beschafft einen Bodyplethysmographen zur Messung der Lungenfunktion. Der Auftrag umfasst ein Gerät; ein geschätzter Auftragswert und weitere Mengenangaben sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE9 zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
36 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH beschafft 30 Monitore und 50 Laptops für seinen Standort in Merseburg. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; der Zuschlag wird nach dem niedrigsten Preis erteilt.
36 % ähnlichWartung, Reparatur sowie sicherheits- und messtechnische Kontrollen von Medizingeräten
Dortmund · Offen · Frist 19.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beschafft einen Rahmenvertrag für Reparaturen, Wartungen sowie sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen medizinischer Geräte. Der Auftrag betrifft die Feuerwehr Dortmund, den Rettungsdienst Dortmund und die Eigenbetriebe der Stadt Dortmund in Dortmund (Region DEA52). Der Vertrag soll 48 Monate laufen und am 14. März 2027 beginnen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 18:00 Uhr.
36 % ähnlichLieferung von Geräten zur Erweiterung des Patientenmonitoring-Pools
München · Offen
Die München Klinik gGmbH in München beschafft Geräte zur Erweiterung ihres Pools für das Patientenmonitoring. Dafür wurde eine Rahmenvereinbarung mit der Philips GmbH als Vertragspartner geschlossen. Die Geräte werden nicht zu einem festen Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig festzulegendem Bedarf abgerufen; ein Auftragswert oder eine Frist ist nicht angegeben.
36 % ähnlichLieferung eines mobilen Ultraschalldiagnosegeräts mit Sonden für eine Weaning-Station
Offen · Frist 30.09.2026
Die HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH beschafft ein Ultraschalldiagnosegerät für den Einsatz auf einer Weaning-Station, also einer Station zur Entwöhnung von der maschinellen Beatmung. Zum Lieferumfang gehören auch die benötigten Sonden. Der Einsatzort liegt in der Region Berlin (NUTS-Code DE3); die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: corpuls Lübeck GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 13.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
266 vergleichbare Verfahren, davon 157 mit erfasstem Zuschlag · 131 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 301.483,07 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 25 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Philips GmbH · Hamburg
11 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hans Peter Esser GmbH · Kürten
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stryker GmbH & Co. KG · Duisburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH · Emsbüren
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
corpuls Potsdam GmbH · Nuthetal
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Siemens Healthineers AG · Erlangen
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Philips GmbH Market DACH · Hamburg
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Abbott Medical GmbH · Eschborn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Spectrum Medical Srl · Mirandola
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens Healthineers AG · Forchheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische Fachbereiche
Klinikum Dortmund gGmbH · Dortmund
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.02.2027
Auftragnehmer: GE Healthcare GmbH +6 weitere
Vertragsschluss: 07.02.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Telemedizinische Audio-Video-Plattform mit Qualitätsindikatoren und mobiler Kameraausstattung
Medizinische Hochschule Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.08.2027
Auftragnehmer: Teladoc Health Germany
Vertragsschluss: 16.08.2024
Zuschlagswert: 1.138.994 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Rettungsdienst Landkreis Aurich gGmbH
26605 · Aurich
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 001 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 00
Quellen und Datenstand
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:25 (Europe/Berlin)
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