Bereitstellung und Installation von Warmlufterzeugern und Split-Klimageräten

Staatl. Bauamt München 1

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.08.2026, 08:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Staatl. Bauamt München 1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
526027-2026
Verfahrensnummer
322f5196-5787-4a06-b6ad-fda2b8819307
CPV-Codes
Baustelleneinrichtung (45113000); Heizanlage (45232141)

Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt München 1 beschafft für eine Gesamtsanierung in München die Aufstellung, Vorhaltung und den Abbau von etwa 5 bis 15 brennstoffbetriebenen Warmlufterzeugern mit 120 bis 150 kW (Kilowatt) sowie etwa 28 bis 62 elektrischen Warmlufterzeugern mit 5 bis 15 kW. Zusätzlich sollen rund 14 Split-Klimageräte einschließlich Zubehör in Dachräumen installiert und betrieben werden. Die Heizgeräte werden für drei Heizperioden und die Klimageräte für zwei Kühlperioden vorgehalten; die Angebotsfrist endet am 27. August 2026 um 06:45 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

B13HE152480080, NPina, Gesamtsanierung ca. 5-15 St Warmlufterzeuger Brennstoff 120-150 kW Auf-/ Abbau, vorhalten, drei Heizperioden einschl. Heizluftschläuche, Kupplungen, Ferndiagnose ca. 28-62 St Warmlufterzeuger Elektro 5-15 kW Auf-/ Abbau, vorhalten, drei Heizperioden ca. 14 St Split-Klimageräte einschl. Zubehör in Dachräumen installieren, zwei Kühlperioden

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bauheizanlage Bauklimaanlage

    ca. 5-15 St Warmlufterzeuger Brennstoff 120-150 kW Auf-/ Abbau, vorhalten, drei Heizperioden einschl. Heizluftschläuche, Kupplungen, Ferndiagnose ca. 28-62 St Warmlufterzeuger Elektro 5-15 kW Auf-/ Abbau, vorhalten, drei Heizperioden ca. 14 St Split-Klimageräte einschl. Zubehör in Dachräumen installieren, zwei Kühlperioden

    Frist: 27.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651120-2026

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