Beratung und Materialbeschaffung für kommunale Angebote der Frühen Hilfen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 182.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- CPV-Codes
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- Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210)
- Veranstaltung von Seminaren (79951000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 412694-2024
- Verfahrensnummer
- b28ca94b-1f90-47f7-849b-8bfe19d705eb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Sitz in Köln sucht eine Rahmenvereinbarung für Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Durchführung von Einsätzen der Frühen Hilfen sowie bei der Beschaffung von Materialien wie Pavillons, Fahrzeugfolien und Infocountern. Vorgesehen sind bis zu drei Veranstaltungsreihen mit Online-Workshops für jeweils höchstens 20 Kommunen und einer Einzelberatung von maximal 120 Minuten je Kommune; bevorzugt unterstützt werden interessierte Kommunen in ländlichen Räumen, insbesondere solche, die bisher nicht am Projekt „Frühe Hilfen sind da!“ beteiligt waren. Der geschätzte Auftragswert beträgt 182.000 Euro, die Leistungen beziehen sich auf Kommunen in Deutschland, und die Angebotsfrist endet am 25. Juli 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Projekt “Frühe Hilfen sind da!” zielte darauf ab, interessierte Kommunen und Kreise bei der Bekanntmachung ihrer Angebote der Frühen Hilfen zu unterstützen. Mittelpunkt des Projektes war ein mit Botschaften gebrandeter Kleinbus mit ansprechendem und auffallendem Equipment, der im Rahmen einer bundes-, landesweiten oder regionalen Tour Halt in verschiedenen Kommunen gemacht hat. Gemeinsam mit lokalen Fachkräften vor Ort konnten sich Familien am Stand über das lokale Angebot der Frühen Hilfen informieren oder eine Beratung erhalten. Bisher waren Kommunen aus fünf verschiedenen Bundesländern beteiligt, was die Vielfalt und Reichweite des Projekts verdeutlichet. Die Kommunen haben im Verlauf des Projekts immer wieder dahingehend Bedarf geäußert, Unterstützung bei der Materialbeschaffung (z.B. Pavillon, Magnetfolien für ein Fahrzeug, Infocounter) zu benötigen. Außerdem wurde der Wunsch formuliert, bei der Auswahl des geeigneten Umsetzungsszenarios vor Ort beraten zu werden. Unterstützt werden sollen alle interessierten Kommunen mit Vorrang auf ländliche Räume. Maßgeblich sollen Kommunen begleitet werden, die nicht an dem Projekt „Frühe Hilfen sind da!“ teilgenommen haben. Wenn es im Zuge des Auswahlverfahrens jedoch freie Plätze gibt, können diese an Kommunen vergeben werden, die im Projekt schon teilgenommen haben. In der gesamten Projektlaufzeit sollen insgesamt bis zu drei Veranstaltungsreihen (zwei fest geplante und eine bei Bedarf eine weitere) umgesetzt werden, die aus Workshops (online, bis zu 4x2 Stunden pro Jahr für max. 20 Kommunen) und kommunaler Einzelberatung (maximal 120 Minuten pro Kommune) besteht. Außerdem erhalten die Kommunen Unterstützung bei der Materialbeschaffung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Mobile Frühe Hilfen - Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Durchführung kommunaler Einsätze und Materialbeschaffung182.000 EUR
Das Projekt “Frühe Hilfen sind da!” zielte darauf ab, interessierte Kommunen und Kreise bei der Bekanntmachung ihrer Angebote der Frühen Hilfen zu unterstützen. Mittelpunkt des Projektes war ein mit Botschaften gebrandeter Kleinbus mit ansprechendem und auffallendem Equipment, der im Rahmen einer bundes-, landesweiten oder regionalen Tour Halt in verschiedenen Kommunen gemacht hat. Gemeinsam mit lokalen Fachkräften vor Ort konnten sich Familien am Stand über das lokale Angebot der Frühen Hilfen informieren oder eine Beratung erhalten. Bisher waren Kommunen aus fünf verschiedenen Bundesländern beteiligt, was die Vielfalt und Reichweite des Projekts verdeutlichet. Die Kommunen haben im Verlauf des Projekts immer wieder dahingehend Bedarf geäußert, Unterstützung bei der Materialbeschaffung (z.B. Pavillon, Magnetfolien für ein Fahrzeug, Infocounter) zu benötigen. Außerdem wurde der Wunsch formuliert, bei der Auswahl des geeigneten Umsetzungsszenarios vor Ort beraten zu werden. Unterstützt werden sollen alle interessierten Kommunen mit Vorrang auf ländliche Räume. Maßgeblich sollen Kommunen begleitet werden, die nicht an dem Projekt „Frühe Hilfen sind da!“ teilgenommen haben. Wenn es im Zuge des Auswahlverfahrens jedoch freie Plätze gibt, können diese an Kommunen vergeben werden, die im Projekt schon teilgenommen haben. In der gesamten Projektlaufzeit sollen insgesamt bis zu drei Veranstaltungsreihen (zwei fest geplante und eine bei Bedarf eine weitere) umgesetzt werden, die aus Workshops (online, bis zu 4x2 Stunden pro Jahr für max. 20 Kommunen) und kommunaler Einzelberatung (maximal 120 Minuten pro Kommune) besteht. Außerdem erhalten die Kommunen Unterstützung bei der Materialbeschaffung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Frist: 25.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Eine Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen von § 56 VgV möglich.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Eine Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen von § 56 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 585383-2024
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