Beklebung von Expressbussen und weitere Beklebungsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.07.2026
CPV-Codes
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Bekanntmachung
vergabe-rmv.de
Bekanntmachungsnummer
524644-2026
Verfahrensnummer
c1ea35f9-1987-4d56-b688-77620576ad57

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) sucht einen Dienstleister für die Weiterführung der 2022 eingeführten Beklebung ihrer Expressbusse sowie für weitere Beklebungsbedarfe. Dafür soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen abgeschlossen werden; der Auftraggeber hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus. Angebote können bis zum 28. August 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Weiterführung der im Jahr 2022 eingeführten Beklebung der RMV-Expressbusse. Darüber hinaus sollen über den Rahmenvertrag weitere Beklebungsbedarfe abgedeckt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag Beklebung

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Weiterführung der im Jahr 2022 eingeführten Beklebung der RMV-Expressbusse. Darüber hinaus sollen über den Rahmenvertrag weitere Beklebungsbedarfe abgedeckt werden.

    Frist: 28.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bieter erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied im Formular B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bieter erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied im Formular B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 737628-2026

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