Beitritt zum Microsoft Bundesvertrag 4.0 für Softwarelizenzen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.04.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freie Universität Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 253693-2025
- Verfahrensnummer
- 2ff0dabb-e42b-460f-9b5e-df10ce92859e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Freie Universität Berlin beschafft den Beitritt zum Microsoft Bundesvertrag 4.0 und damit verbundene Softwareprodukte beziehungsweise Lizenzen. Der Auftrag betrifft den Standort Berlin und hat eine Laufzeit von 1.800 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis; die Angebotsfrist endet am 25. April 2025 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Beitritt der Freien Universität Berlin zum Microsoft Bundesvertrag 4.0
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beitritt der Freien Universität Berlin zum Microsoft Bundesvertrag 4.0
siehe Leistungsverzeichnis
Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beitritt der Freien Universität Berlin zum Microsoft Bundesvertrag 4.0
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 302715-2025
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