Bauüberwachung für elektrotechnische Anlagen an Bus-Ladeinfrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.02.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.01.2025
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen im Elektrobereich (71314100)
  • Baustellenüberwachung (71521000)
Bekanntmachungsnummer
52208-2025
Verfahrensnummer
e3f45efd-add7-4708-851e-ec7de4b60dad

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, suchen einen Rahmenvertragspartner für die Überwachung der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme elektrotechnischer Anlagen für die Ladeinfrastruktur batterieelektrischer Busse in Berlin. Im Projekt Stella, Charge 1, sollen bis zu 36 Endstellen überwacht werden; die Baukosten der Ladeinfrastruktur betragen insgesamt etwa 5,5 Millionen Euro. Die Einzelaufträge werden nach Zuschlag über Miniwettbewerbe vergeben, zunächst sollen bis Ende 2025 drei Endstellen fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Der Vertrag läuft ab Zuschlag bis zur Fertigstellung der letzten Endstelle, längstens bis zum 31.12.2028.

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Leistungsbeschreibung

Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung für elektrotechnischen Anlagen" sowie eine zus. "Bauüberwachung Tiefbau" unterstützt. Die "Bauüberwachung Tiefbau" überwacht jegliche Erdarbeiten inkl. Verlegung von Leerrohren sowie die Aufstellung der Übergabe- und Ladehäuser. Diese Leistungen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die elektrotechnischen Anlagen des Totalunternehmers zur Errichtung der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung Elektrotechnik" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN für die Realisierung der Ladeinfrastruktur die Überwachung der Lieferung, Installation sowie Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Elektrotechnik in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Die Baukosten (5,5 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von elektrotechnischen Anlagen - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin

    Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung für elektrotechnischen Anlagen" sowie eine zus. "Bauüberwachung Tiefbau" unterstützt. Die "Bauüberwachung Tiefbau" überwacht jegliche Erdarbeiten inkl. Verlegung von Leerrohren sowie die Aufstellung der Übergabe- und Ladehäuser. Diese Leistungen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die elektrotechnischen Anlagen des Totalunternehmers zur Errichtung der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung Elektrotechnik" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN für die Realisierung der Ladeinfrastruktur die Überwachung der Lieferung, Installation sowie Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Elektrotechnik in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Die Baukosten (5,5 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.

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Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von elektrotechnischen Anlagen - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 460076-2025

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