Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Tübingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
TüBus GmbH
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
02.04.2026
CPV-Codes
Bauinstallationsarbeiten (45300000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
227936-2026
Verfahrensnummer
f76dffbf-a508-4781-9571-d62a687a1890

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die TüBus GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tübingen GmbH, sucht einen Generalunternehmer für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse. Die Anlage soll an der Busabstellanlage Kimmerle am Standort Schaffhausenstraße/BAS in Tübingen entstehen. Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 5. Mai 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse der TüBus GmbH am Standort "Schaffhausenstraße/BAS".

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · TüBus GmbH - Vergabe Ladeinfrastruktur BAS

    Um eine zukunftsorientierte, nachhaltige sowie umweltfreundlichere Mobilität in der Stadt Tübingen zu gewährleisten hat sich die TüBus GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tübingen GmbH, zum Ziel gesetzt, die Busflotte in Tübingen auf elektrische Antriebe umzustellen. Für die Umstellung auf E-Busse wird im Rahmen dieser Ausschreibung ein Generalunternehmer für die Errichtung der Ladeinfrastruktur an der Busabstellanlage Kimmerle in der Stadt Tübingen gesucht: Standort Ladegeräte (LG) Busabstellanlage (BAS) Schaffhausenstraße 93, 72072 Tübingen Ladepunkte (LP) 4 (x 360 kW) 17 (x 180 kW) 6 (x 11 kW) Wallboxen 35 x Ladehauben (Panto-Up) 2 x CCS-LP 6 x Wallbox Die in dieser Ausschreibung beschriebene Ladeinfrastruktur ist ein Teilprojekt einer Gesamtmaßnahme der TüBus zur Elektrifizierung der Busflotte der Stadt Tübingen, die aus mehreren Depots- und Streckenstandorten besteht. Der Generalunternehmer ist verantwortlich für die Herstellung einer vollständigen, betrieblich und technisch uneingeschränkt funktionsfähigen, nach den anerkannten Regeln der Technik sowie öffentlich-rechtlichen Vorschriften einwandfreien und abnahmefähigen schlüsselfertigen Gesamtanlage im vereinbarten Zeitrahmen unter Beachtung der Angaben und Vorgaben dieser Projektbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und des Anforderungskatalogs. Als Generalunternehmen ist der AN für die Lieferung und Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie alle dazugehörigen Leistungen wie Kabeltrasse und Tiefbau, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer kompakten Trafostation für den Netzanschluss am Mittelspannungsnetz, Herstellung der Oberflächen nach Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · TüBus GmbH - Vergabe Ladeinfrastruktur BAS

Vgl. Ziffer 15.1 des Dokuments "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen"
60 %
Vgl. Ziffer 15.2 des Dokuments "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen"
20 %
Vgl. Ziffer 15.3 des Dokuments "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen"
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 723548-2026

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