Bau und Gestaltung der Außenanlagen einer sanierten und erweiterten Grundschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauarbeiten (45000000)
- Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze (45232000)
- Bauarbeiten für Abwasserkanäle (45232400)
- Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (45233222)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25848356
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Lewitzrand, vertreten durch das Amt Parchimer Umland, beschafft Bauleistungen für die Außenanlagen der Grundschule Lewitzrand in Matzlow. Angaben zu Leistungsumfang, Größenordnung und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gemeinde Lewitzrand über Amt Parchimer Umland - Sanierung und Erweiterung der Grundschule Lewitzrand in Matzlow - Los 12 Außenanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gemeinde Lewitzrand über Amt Parchimer Umland - Sanierung und Erweiterung der Grundschule Lewitzrand in Matzlow - Los 12 Außenanlagen
Gemeinde Lewitzrand über Amt Parchimer Umland - Sanierung und Erweiterung der Grundschule Lewitzrand in Matzlow - Los 12 Außenanlagen
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25848356
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.