Technische Anlagen für die Außenanlagen einer neuen Grundschule in Kerpen-Sindorf
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kolpingstadt Kerpen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauarbeiten für Rohrleitungen (45231100)
- Neuverlegung von Rohrleitungen (45231113)
- Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze (45232000)
- Bau von Regenwasserrohrleitungen (45232130)
- Bau von Schmutzwasserleitungen (45232411)
- Installation von elektrischen Leitungen (45310000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25958970
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Kolpingstadt Kerpen beschafft technische Anlagen für die Außenanlagen des Neubaus der Grundschule Vogelrutherfeld in Kerpen-Sindorf. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Technische Anlagen in Außenanlage Neubau Grundschule Vogelrutherfeld in Kerpen-Sindorf
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Technische Anlagen in Außenanlage Neubau Grundschule Vogelrutherfeld in Kerpen-Sindorf
Technische Anlagen in Außenanlage Neubau Grundschule Vogelrutherfeld in Kerpen-Sindorf
Vergabeunterlagen
Zu dieser Bekanntmachung stellt das Ursprungsportal noch keine Unterlagen bereit.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25958970
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.