Automatisiertes Viskosimeter/Rheometer für Kleinstprobenmengen
Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 658572-2026
- Verfahrensnummer
- debdae6e-9863-4929-a6fd-0ce42651b375
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Kurzbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft ein automatisiertes Viskosimeter beziehungsweise Rheometer zur Messung der Scher- und Dehnviskosität von Polymerlösungen. Das einzelne Gerät wird für die Elektrospinn- und Nanofaserforschung benötigt, insbesondere für Untersuchungen an Lösungen in flüchtigen organischen Lösungsmitteln. Der Auftrag betrifft die Universität in Jena; Angebote müssen bis zum 27. Oktober 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines (1) automatisierten Viskosimeters/Rheometers für Kleinstprobenmengen zur Charakterisierung der Scher- und Dehnviskosität von Polymerlösungen. Das System dient der Elektrospinn-/Nanofaserforschung, insbesondere der Charakterisierung der Viskosität von Polymerlösungen in flüchtigen organischen Lösungsmitteln, welches gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen beschaffen: siehe Anlage 2.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Automatisiertes Viskosimeter/Rheometer für Kleinst-probenmengen
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines (1) automatisierten Viskosimeters/Rheometers für Kleinstprobenmengen zur Charakterisierung der Scher- und Dehnviskosität von Polymerlösungen. Das System dient der Elektrospinn-/Nanofaserforschung, insbesondere der Charakterisierung der Viskosität von Polymerlösungen in flüchtigen organischen Lösungsmitteln, welches gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen beschaffen: siehe Anlage 2.
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Vergabeunterlagen
12 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 273 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 270 KB | |
| Sonstiges | 227 KB | |
| Formular | 15 KB | |
| Formular | 107 KB | |
| Formular | 510 KB | |
| Formular | 494 KB | |
| Formular | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Sonstiges | 226 KB | |
| Sonstiges | 162 KB |
Anforderungen
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Änderungen und Bieterfragen
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