Außenreinigung, Pflege der Außenanlagen und Winterdienst am Lessing-Gymnasium

Stadt Hoyerswerda

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hoyerswerda
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
658042-2026
Verfahrensnummer
01a0c77d-90cf-4da3-be40-c89eb2ef76ed
CPV-Codes
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000); Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000); Schneeräumung (90620000); Reinigung von Schulen (90919300)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Stadt Hoyerswerda beauftragt die Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst am Lessing-Gymnasium in der Pestalozzistraße 1 in Hoyerswerda. Die Leistungen sollen vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2031 erbracht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Lessing-Gymnasium

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inklusive Winterdienst in Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 2 - Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda

    Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inklusive Winterdienst, beginnend ab 01.08.2027 bis 31.07.2031, einzeln zu vergeben. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inklusive Winterdienst am Lessing-Gymnasium. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis. Ort der Leistungserbringung: Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda; Fläche Außenreinigung jährlich: ca. 69350 m²; Fläche Winterdienst: ca. 1900 m²; Anliegerpflichten: ca. 1795 lfd. m; Winterdienst: ca. 180 lfd. m

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland {§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl(§ 242 StGB), Unterschlagung{§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Geldwäsche(§ 261 StGB), Betrug(§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug{§ 265 b StGB), Untreue(§ 266 StGB), Urkundenfälschung(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr(§ 299 StGB), Brandstiftung(§ 306 StGB), Baugefährdung(§ 319 StGB}, Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)', jeweils auch in Verbindung mit§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise- nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inklusive Winterdienst in Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 2 - Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda

siehe Bewerbungsbedingungen
30 %
siehe Bewerbungsbedingungen
70 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland {§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl(§ 242 StGB), Unterschlagung{§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Geldwäsche(§ 261 StGB), Betrug(§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug{§ 265 b StGB), Untreue(§ 266 StGB), Urkundenfälschung(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr(§ 299 StGB), Brandstiftung(§ 306 StGB), Baugefährdung(§ 319 StGB}, Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)', jeweils auch in Verbindung mit§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise- nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.