Ausführungsplanung für die Sanierung des Gewerbeparks am Gerther Mühlenbach in Bochum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 241759-2026
- Verfahrensnummer
- 8c6d35b5-b574-48d5-8609-70b2abbd7f8f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH schreibt die Ausführungsplanung für die Sanierung einer ca. 7,1 ha großen Industriebrache aus. Das Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen und späteren Farbenfabrik ist aufgrund seiner industriellen Historie mit Schadstoffen belastet. Der Auftrag umfasst die Grundlagenermittlung, die Erstellung der Ausführungsplanung sowie ein Bodenmanagementkonzept.
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Leistungsbeschreibung
Umsetzung eines neuen Bebauungsplans für den ehemaligen Gewerbepark am Gerther Mühlenbach im Stadtteil Bochum-Gerthe. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7,1 ha. Auf der ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche wurde ab 1889 die Zeche Lothringen mit Kokerei und Nebengewinnungsbetrieben betrieben und ist aufgrund dessen entsprechend mit den kokereispezifischen Schadstoffen belastet. Ab 1946 wurde das Grundstück von der Teerverwertungsbetriebe von Organa-Haver KG gepachtet und 1952 von der Deutsche Solvay Werke GmbH übernommen und seitdem als Farben- und Lackfabrik genutzt. Die heute großenteils versiegelte Fläche liegt seit 2021 mit den zuletzt noch genutzten Altgebäuden brach.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · WEG - Gewerbepark am Gerther Mühlenbach, An der Halde 1 in Bochum - Ausführungsplanung Sanierung
- Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung, Ermitteln der Planungsrandbedingungen, Auswertung der vorhandenen Unterlagen und Integration der Ergebnisse in die Ausführungsplanung. . - Erstellung der Ausführungsplanung Erarbeiten der Ausführungsplanung nebst Bodenmanagementkonzept auf Grundlage des Sanierungsplanes sowie der Boden- und Bodenluftuntersuchungen aus der Sanierungsuntersuchung und der Untersuchungen zur Ausführungsplanung und der weiteren Rahmenbedingen, die dem Untersuchungsgebiet unterliegen, unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung inkl. zeichnerischer Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörigen Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen. . - Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen, die in die Ausführungsplanung zu integrieren sind. . - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Erstellung von Vergabeunterlagen auf Basis des Sanierungsplanes, der Ausführungsplanung mit allen wesentlichen Randbedingungen und Nebengewerken und limitierenden Faktoren. Teilnahme an Aufklärungs- und Vergabegesprächen, Preisspiegelerstellung, Lieferung/Erstellung von Textbausteinen zur AG-seitigen Erstellung eines Vergabevermerkes und Mitwirkung bei der Beauftragung. . - Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen gem. EBV, die für die detaillierte Ausführungsplanung benötigt werden. Hier ist anhand der Sanierungsuntersuchung ein Untersuchungskonzept zu entwickeln, die Geländearbeiten vorzunehmen sowie die chemischen Analysen gem. EBV und die Bewertung durchzuführen und dies in die Ausführungsplanung sowie das Bodenmanagementkonzept einzupflegen. Weiterhin sind ggf. von den Behörden auferlegte Untersuchungen, wie z.B. detaillierte Standortuntersuchung etc. zu berücksichtigen. . - Grundwassermonitoring In Vorbereitung auf die Sanierung der Fläche und die Neunutzung, ist das Grundwassermonitoring fortzuführen, welches seit einigen Jahren in enger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum durchgeführt wurde. Für das Jahr 2027 sind zwei Grundwassermonitoringkampagnen im Abstand von sechs Monaten an den 34 vorhandenen Grundwassermessstellen durchzuführen. Hierfür wird die Probenahme, Analytik und die Erstellung von Auswertungsberichten angefragt. . Die Leistungen sind unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. . Hier besteht die Anforderung, diese Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines Sachverständigen für das Fachgebiet Altlasten (Sachgebiete 2-5) durchzuführen. .
Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), . § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) . § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte . § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden . § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) . §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . Erklärung über nicht verstoßen des Unternehmens: bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, . Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, . im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. . § 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. . Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen, verlangt die Auftraggeberin die fehlenden Erklärungen oder Nachweise innerhalb der Grenzen des § 56 VgV nach. Von der Möglichkeit, auf die Nachforderung zu verzichten, macht der AG keinen Gebrauch.
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LOT-0001 · WEG - Gewerbepark am Gerther Mühlenbach, An der Halde 1 in Bochum - Ausführungsplanung Sanierung
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), . § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) . § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte . § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden . § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) . §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . Erklärung über nicht verstoßen des Unternehmens: bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, . Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, . im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. . § 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. . Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen, verlangt die Auftraggeberin die fehlenden Erklärungen oder Nachweise innerhalb der Grenzen des § 56 VgV nach. Von der Möglichkeit, auf die Nachforderung zu verzichten, macht der AG keinen Gebrauch.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 413547-2026
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