Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung mit Redundanzleitungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Gase (24111500)
  • Sauerstoff (24111900)
  • Druckluft (24113200)
  • Bauarbeiten (45000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
642961-2026
Verfahrensnummer
2722b030-3853-407e-91b6-cc2337df62b2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft Bauleistungen für den Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes. Vorgesehen sind eine primäre und eine sekundäre Versorgung für Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum sowie die Herstellung von zwei Vakuumzentralen. Die Leistung ist in Aachen (Region DEA2D) innerhalb von 180 Tagen auszuführen; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten

    Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden.

    Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .

Vergabeunterlagen

63 Dateien · geladen 20.09.2026
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen_VOB Teil B 2016.pdfVertragsbedingungen95 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_01_2024-12-20_GB GT_Brandschutz.pdfVertragsbedingungen1,8 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage_02_2024-12-20_GB GT_Fremdfirmenrichtlinie.pdfVertragsbedingungen2,5 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage_05_20241220 UKA Pflichtenheft ECS-CAD eXs.pdfVertragsbedingungen304 KBKlicken zum Anzeigen
Architektur.ctbVertragsbedingungen8 KB
Beispieldatei.dwgVertragsbedingungen2,2 MB
CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdfSonstiges42 KBKlicken zum Anzeigen
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular36 KBKlicken zum Anzeigen
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdfFormular53 KBKlicken zum Anzeigen
F0 Betriebliche Auskunft Checkliste.pdfLVLeistungsverzeichnis313 KBKlicken zum Anzeigen
F1 Betriebliche Auskunft Teil A (Allgemein).docxLVLeistungsverzeichnis88 KBKlicken zum Anzeigen
F2 Betriebliche Auskunft Teil B (Baustelle).docxLVLeistungsverzeichnis82 KBKlicken zum Anzeigen
F3 Betriebliche Auskunft Teil C (Personal).docxLVLeistungsverzeichnis151 KBKlicken zum Anzeigen
F4 Betriebliche Auskunft Teil D (Nachunternehmen).docxLVLeistungsverzeichnis394 KBKlicken zum Anzeigen
F5 Betriebliche Auskunft Teil E (Unterweisung).docxLVLeistungsverzeichnis390 KBKlicken zum Anzeigen
Gewerke 50.ctbVertragsbedingungen3 KB
Gewerke 200.ctbVertragsbedingungen3 KB
Layerbelegung September 2020.xlsVertragsbedingungen955 KB
luac_240417_Baustellen- und Baulogistikordnung VA_hup.pdfVertragsbedingungen14,8 MBKlicken zum Anzeigen
Pflichtenheft_September_2020.pdfVertragsbedingungen921 KBKlicken zum Anzeigen
UKAfacilities_Logo_RZ.jpgVertragsbedingungen712 KB
Uniklinik_Logo_CMYK_RZ.jpgVertragsbedingungen835 KB
Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdfSonstiges102 KBKlicken zum Anzeigen
VHB 214 - Besondere Vertragsbedingungen_UKA-Vers. 01-2022 (42).rtfVertragsbedingungen193 KB
Vorlagedatei.dwgVertragsbedingungen1.018 KB
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docxFormular58 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdfAnschreiben22 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docxAnschreiben64 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.rtfAnschreiben117 KB
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdfSonstiges8 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtfSonstiges38 KB
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docxFormular69 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docxFormular52 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docxFormular53 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft.pdfVertragsbedingungen44 KBKlicken zum Anzeigen
VVB 422 Mängelansprüchebürgschaft.pdfSonstiges44 KBKlicken zum Anzeigen
00 AS-Unterlagen Einleitung.pdfLVLeistungsverzeichnis145 KBKlicken zum Anzeigen
01 Baustellenordnun_OIP.pdfLVLeistungsverzeichnis748 KBKlicken zum Anzeigen
03 Pflichtenheft_Dokumentation.pdfLVLeistungsverzeichnis528 KBKlicken zum Anzeigen
04 Pflichtenheft_Personal.pdfLVLeistungsverzeichnis334 KBKlicken zum Anzeigen
05 Baustellen Aushänge_OIP.pdfLVLeistungsverzeichnis561 KBKlicken zum Anzeigen
236-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular19 KBKlicken zum Anzeigen
312a_322a_informationen_dsgvo.pdfSonstiges68 KBKlicken zum Anzeigen
322 EU Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge_Angebote.docxAnschreiben34 KBKlicken zum Anzeigen
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KBKlicken zum Anzeigen
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docxFormular31 KBKlicken zum Anzeigen
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docxFormular22 KBKlicken zum Anzeigen
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular30 KBKlicken zum Anzeigen
2025-07-11_TAB_Brandschutz-unterzeichnet.pdfLVLeistungsverzeichnis2,1 MBKlicken zum Anzeigen
2025-07-11_TAB_Fremdfirmen.pdfLVLeistungsverzeichnis1,2 MBKlicken zum Anzeigen
2025-07-11_TAB_KG 473 (SG).pdfLVLeistungsverzeichnis1,7 MBKlicken zum Anzeigen
2026-07-13_Unternehmensrichtlinie_fuer_externe_Auftragnehmer_GB-GT-gezeichnet.pdfLVLeistungsverzeichnis2,9 MBKlicken zum Anzeigen
240122_luac_Lageplan_gesamt_hup-TEIL_2.pdfVertragsbedingungen8,4 MBKlicken zum Anzeigen
240122_luac_Lageplan_gesamt_hup-TEIL_3.pdfVertragsbedingungen7,4 MBKlicken zum Anzeigen
240306_luac_Lageplan_gesamt_hup-Teil 1.pdfVertragsbedingungen12,4 MBKlicken zum Anzeigen
260805_20-087_OIP-PNZ_Infrastrukturmaßnahmen_KG473_unbepreist.pdfLVLeistungsverzeichnis590 KBKlicken zum Anzeigen
260805_20-087_OIP-PNZ_Infrastrukturmaßnahmen_KG473_unbepreist.X83LVLeistungsverzeichnis394 KB
2017077_100.00_G_00_00_5_SM_473_001_07.pdfLVLeistungsverzeichnis314 KBKlicken zum Anzeigen
2017077_100.00_G_00_00_5_SM_473_002_07.pdfLVLeistungsverzeichnis154 KBKlicken zum Anzeigen
2017077_100.00_G_-2_00_5_GR_473_001_07.pdfLVLeistungsverzeichnis799 KBKlicken zum Anzeigen
2017077_100.00_G_-3_00_5_GR_473_001_04.pdfLVLeistungsverzeichnis7,5 MBKlicken zum Anzeigen
2017077_100.00_G_-3_00_5_GR_473_002_04.pdfLVLeistungsverzeichnis6,6 MBKlicken zum Anzeigen
2017077_100.00_G_-4_00_5_GR_473_001_07.pdfLVLeistungsverzeichnis890 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 702708-2026
  2. 18.09.2026Berichtigung 2Verlängerung der Angebotsfrist
  3. 10.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 624678-2026
  4. 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 567120-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.