Abwasser-, Wasser-, Wärme-, Kälte-, Medien- und Feuerlöschanlagen

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wärmepumpen (42511110)
  • Arbeiten für Druckluftleitungen (45231500)
  • Installateurarbeiten (45330000)
  • Installation von Zentralheizungen (45331100)
  • Installation von kältetechnischen Anlagen (45331231)
  • Verlegen von Abwasserleitungen (45332300)
  • Installation von Sanitäreinrichtungen (45332400)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
733669-2026
Verfahrensnummer
01a13eba-f662-4a8f-8f24-e107fd33549e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) schreiben Anlagen für Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung, Kälte, Medienversorgung und Feuerlöschung aus. Die Arbeiten sind Teil des Neubaus des Zentralklinikums in Diepholz und haben eine vorgesehene Dauer von 580 Tagen.

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Leistungsbeschreibung

ZLD01-21 - Teil-GU-Paket 04a / Abwasser-, Wasser, Wärmeversorgungs-, Kälte-, Medienversorgungs- und Feuerlöschanlagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ZLD01-21 - Gu-Paket 04a / TA - AWG, WVA, NSA0 EUR

    Abwasser-, Wasser-, Wärmeversorgungs-, Kälte-, Medienversorgungs- und Feuerlöschanlagen im Rahmen des Neubaus Zentralklinikum Diepholz, Teil-GU-Paket 04a /AWG, WVA, NSA

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach. > § 123 und 124 GWB; > § 21 des AentG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG; > Artikel 5k Abs. 1 der verordnung (EU) nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU Sanktionspaket gegen Russland) Nachforderungen soweit vergaberechtlich zulässig. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder namentlich benannt sind, ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bestimmt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Eignungsanforderungen anteilig nachzuweisen. Nachträgliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind unzulässig.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · ZLD01-21 - Gu-Paket 04a / TA - AWG, WVA, NSA

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Angebotspreises (§ 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 16d EU VOB/A EU). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Summe aller Titel/Positionen). Bei Gleichstand zweier Angebote entscheidet der günstigere Preis im Titel 01 "Sanitärtechnische Anlagen", herrscht auch im Titel 01 Gleichstand entscheidet der günstigere Preis im Titel 02 "Heizungstechnische Anlagen", herrscht auch im Titel 02 Gleichstand entscheidet das Los. Angebote, deren Preis im Verhältnis zu Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden gemäß § 16d VOB/EU aufgeklärt.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Ausschlussgründe nach. > § 123 und 124 GWB; > § 21 des AentG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG; > Artikel 5k Abs. 1 der verordnung (EU) nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU Sanktionspaket gegen Russland) Nachforderungen soweit vergaberechtlich zulässig. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder namentlich benannt sind, ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bestimmt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Eignungsanforderungen anteilig nachzuweisen. Nachträgliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind unzulässig.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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