Installation medizinischer Gase für die Modernisierung einer Intensivstation

BBT Gesundheitsdienste Region Trier gGmbH als Rechtsträgerin des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
196.064,06 EUR
Lose
1
Auftraggeber
BBT Gesundheitsdienste Region Trier gGmbH als Rechtsträgerin des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
02.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
456165-2026
Verfahrensnummer
73e094de-3589-42c3-8306-9b2a93b461a0
CPV-Codes
Medizinische Gase (24111500); Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen (45215100)

Kurzbeschreibung

Die BBT Gesundheitsdienste Region Trier gGmbH als Rechtsträgerin des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier beschafft Bauleistungen für die Modernisierung und Erweiterung einer Intensivstation in Trier. Der Leistungsumfang umfasst etwa 4 Ventil- und Kontrollkästen, 270 Entnahmestellen und 1.730 Meter Rohrleitungen für medizinische Gase. Der geschätzte Auftragswert beträgt 196.064,06 Euro; die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Modernisierung und Erweiterung der Intensivstation im D-Trakt (ITS) - Los 33 - Medizinische Gase

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 33 - Medizinische Gase196.064,06 EUR

    - ca. 4 St. Ventil und Kontrollkästen - ca. 270 St. Entnahmestellen - ca. 1.730 m Rohrleitungen

    Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 655831-2026

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