2025-07-11_TAB_Brandschutz-unterzeichnet.pdf

Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung mit Redundanzleitungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 13:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Pauwelsstraße 30

UNIKLINIK

52074 Aachen RINTHAACHEN Tel.: +49 241 80-80100 Fax: +49 241 80-82474 Geschäftsbereich Gebäudetechnik

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Technische Anschlussbedingungen

Brandschutztechnische Standards

Doc-ID GT-TD16932 Ersetzt Dokument GT-1D16932 3.0

Erstellt am 24.06.2025 Nächste Revision 31.12.2025

Freigabe letzte 10.07.2025 Version & 4.0 genehmigt Vollversion am Freigabestatus

Schutzklasse intern Anhänge 2

Dokumentenerstellung/-überarbeitung Keutgen, Michael Funktion: Bereichsleitung Stabsstelle Brandschutz

Funktionale Prüfung

Formale Prüfung

Prozessverantwortung Grell, Peter Funktion: Leitung GB

Betroffene Organisationseinheiten lsstraße 30, 52074 Aachen 41 80-80145

GB GT

Zweck

Dieses Dokument beschreibt die technischen Anforderungen und Bedingungen für den Anschluss von Anlagen oder Geräten an das Versorgungsnetz des UKA. Die TAB beschreibt bspw. die Art des Anschlusses, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Qualitätsanforderungen und andere technische Spezifikationen.

Geltungsbereich

Relevant und damit zu lesen ist dieses Dokument für die folgenden Gruppen von Mitarbeitenden: Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

Dieses Dokument ist exklusives geistiges Eigentum der Uniklinik RWTH Aachen. Es ist gemäß der festgelegten Schutzklasse zu behandeln und darf weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Einverständniserklärung verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus gilt die vorliegende Vollversion durch den maschinellen Genehmigungsprozess als freigegeben und ist dadurch ohne Unterschrift gültig.

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Inhalt

1 Zweck ........................................................................................................................ 6

2 Geltungsbereich ........................................................................................................ 6

3 Verantwortlichkeiten .................................................................................................. 6

4 Definitionen und Abkürzungen .................................................................................. 6

5 Einführung ................................................................................................................. 8

6 Alle Kostengruppen ................................................................................................... 9 6.1 Verkehrslasten .......................................................................................................... 9 6.2 Nummerierung von Brand(bekämpfungs)abschnitten ............................................... 9 6.3 Einheitliche Kennzeichnung für Zugänge und bestimmte Räume ............................. 9 6.4 Kennzeichnung auf Brandschutztüren ..................................................................... 10 6.5 Kennzeichnung auf Brandschutzeinrichtungen ....................................................... 11 6.5.1 Muster-Datenblatt ........................................................................................................................... 13 6.6 Farben von manuellen Betätigungseinrichtungen ................................................... 14

7 Kostengruppen 300 und 400 ................................................................................... 15 7.1 Baustoffe, Staubvermeidung ................................................................................... 15

8 Kostengruppe 300 ................................................................................................... 16 8.1 KSG 334 und 344 Türen und Tore .......................................................................... 16 8.1.1 Türen von Sanitärräumen ............................................................................................................... 16 8.1.2 Feststellanlagen .............................................................................................................................. 16 8.1.3 Gebäude 100.XX: Farben und Materialien ..................................................................................... 17

9 Kostengruppe 430 ................................................................................................... 18 9.1 Einrichtungen zur Rauchabführung ......................................................................... 18 9.1.1 Entrauchungstableaus .................................................................................................................... 18 9.1.2 Aufstellung der Schaltschränke im Gebäude 100.00 ..................................................................... 19 9.2 Steuerzentralen für Spül- und Druckbelüftungsanlagen .......................................... 19 9.3 Druckbelüftungsanlagen für Feuerwehraufzüge ...................................................... 21

10 Kostengruppen 440 und 450 ................................................................................... 23 10.1 ....................................................................................................................... Verteilerbereich e .............................................................................................................................. 23 10.2Kabel- und Leitungsanlagen ...................................................................................................... 23 10.2.1 Farben ............................................................................................................................................ 23 10.2.2 Qualität ........................................................................................................................................... 23 10.2.3 Kabeleinführungen .......................................................................................................................... 23

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10.2.4 UP-Installationsdosen ..................................................................................................................... 23 10.2.5 Trassen für Kabel mit Funktionserhalt ............................................................................................ 23 10.3 ................................................................................................................................ Steckdose n .............................................................................................................................. 24 10.3.1 Farbvorgaben: ................................................................................................................................ 24 10.3.2 Steckdosen für Feuerwehrgeräte ................................................................................................... 24 10.4WLAN und DECT in Rettungswegen ....................................................................................................... 24 10.5 ....................................................................................................................... Rettungszeiche n .............................................................................................................................. 25

11 Kostengruppe 450 ................................................................................................... 26 11.1KSG 454 Alarmierungs- und Gegensprechanlagen für Sicherheitseinrichtungen ......................................................................................... 26 11.1.1 Grundsätze für Alarmierungsanlagen ............................................................................................. 26 11.1.2 Rufnummern Lautsprechkreisen .................................................................................................... 26 11.1.3 Rufnummern von Teilnehmern der Gegensprechanlage ............................................................... 27 11.1.4 Alarmierungseinrichtungen ............................................................................................................. 28 11.1.5 Töne ................................................................................................................................................ 29 11.1.6 Textbausteine für Gefahrendurchsagen ......................................................................................... 30 11.1.7 Texte für Sprechstellen (Grafik-Display) ......................................................................................... 34 11.2KSG 456 Gefahrenmeldeanlagen ........................................................................................... 36 11.2.1 Brandmelde-, Alarmierungs- und Brandfall-Steuerungsanlagen Planung & Projektierung ............ 36 11.2.2 Stromversorgung ............................................................................................................................ 38 11.2.3 Sonderbrandmelder ........................................................................................................................ 38 11.2.4 Zentralennummern ......................................................................................................................... 39 11.2.5 Bezeichnung von Meldergruppen und Anlagen ............................................................................. 51 11.2.6 Hauptmelder-Nummern (MDL) ....................................................................................................... 55 11.2.7 Automatische Löschanlagen .......................................................................................................... 56 11.2.8 Brandfallsteuerung .......................................................................................................................... 56 11.2.9 Rauchversuche ............................................................................................................................... 56 11.3KSG 456 Elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen ....................................................................................................... 57 11.3.1 Grundsatzfestlegungen................................................................................................................... 57 11.3.2 Konfiguration I-/O-Modul................................................................................................................. 57 11.4KSG 456 Zutrittskontrollanlagen ............................................................................................. 58 11.4.1 Grundsatzfestlegungen................................................................................................................... 58 11.5KSG 456 Gaswarnanlagen ..................................................................................................... 59 11.5.1 Generelle Festlegungen ................................................................................................................. 59 11.5.2 Überwachung der Atemluft (Sauerstoffgehalt) ............................................................................... 61

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11.5.3 Überwachung auf toxische Gase .................................................................................................... 62 11.5.4 Überwachung auf explosive Gase .................................................................................................. 64 11.5.5 Überwachung von Versorgungssystemen gemäß DIN EN ISO 7396-1 ......................................... 65

12 Kostengruppe 460 ................................................................................................... 66 12.1KSG 461 Aufzugsanlagen ...................................................................................................... 66 12.1.1 Bettenaufzüge ................................................................................................................................. 66 12.1.2 Feuerwehraufzüge .......................................................................................................................... 66 12.1.3 Personen- und Lastenaufzüge ....................................................................................................... 67

13 Kostengruppe 474 ................................................................................................... 69 13.1 ........................................................................................................................... Automatische Löschanlagen .......................................................................................................... 69 13.1.1 Sprinkleranlagen ............................................................................................................................. 69 13.1.2 Wassernebellöschanlagen ............................................................................................................. 69 13.1.3 Gaslöschanlagen ............................................................................................................................ 70 13.2 .............................................................................................................................. Feuerlösch- Schlauchanschlusseinrichtungen ............................................................................ 71 13.2.1 Wandhydrant mit formstabilem Schlaucht ...................................................................................... 71 13.2.2 Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „nass“ ................................................................. 71 13.2.3 Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“ ................... 71 13.3 ...................................................................................................................... Feuerlöschgerät e .............................................................................................................................. 72

14 Kostengruppe 600 ................................................................................................... 73 14.1 ................................................................................................................................. Möblierun g .............................................................................................................................. 73 14.2 ........................................................................................................................... Abfallsammle r ............................................................................................................................... 73 14.2.1 Abfallsammler in Innenbereichen ................................................................................................... 73 14.2.2 Abfallsammler in Büros und vergleichbaren Bereichen .................................................................. 73 14.3 .............................................................................................................................. Schaukäste n .............................................................................................................................. 74

15 Kostengruppe 740 ................................................................................................... 75 15.1 ............................................................................................................................... Feuerwehr- Einsatzpläne ............................................................................................................ 75 15.1.1 Verfahren ........................................................................................................................................ 75 15.1.2 Anzahl der Exemplare .................................................................................................................... 75 15.2Flucht- und Rettungspläne ......................................................................................................... 76

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15.3 ............................................................................................................... Brandfallsteuermatri x .............................................................................................................................. 76

16 Planungstechnische Hinweise ................................................................................. 81 16.1Pausenbereiche und – räume ...................................................................................................................... 81 16.1.1 Begriffe ........................................................................................................................................... 81 16.1.2 Erfordernis: ..................................................................................................................................... 81 16.1.3 Pausenräume ................................................................................................................................. 81 16.1.4 Pausenbereiche .............................................................................................................................. 82

17 Querverweise .......................................................................................................... 82

18 Anhänge .................................................................................................................. 83 18.1Anhang 1: Hausstandards ........................................................................................................ 83 18.2Anhang 2: Freigegebene Produkte .................................................................................................................. 86

19 Dokumentenhistorie ................................................................................................ 87

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1 Zweck

Dieses Dokument beschreibt die technischen Anforderungen und Bedingungen für den Anschluss von Anlagen oder Geräten an das Versorgungsnetz des UKA. Die TAB beschreibt bspw. die Art des Anschlusses, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Qualitätsanforderungen und andere technische Spezifikationen.

2 Geltungsbereich

Relevant und damit zu lesen ist dieses Dokument für die folgenden Gruppe: Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

3 Verantwortlichkeiten

Spezielle Verantwortlichkeiten für den in diesem Dokument beschriebenen Prozess/Themenbereich sind wie folgt definiert:

Funktion / RolleAktivität
Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

4 Definitionen und Abkürzungen

Für die Sicherstellung eines einheitlichen Sprachgebrauchs werden die nachfolgenden Abkürzungen festgelegt. Diese sind in allen Dokumenten, bei der Versorgung von Brandmelderzentralen und Feuerwehr- Anzeigetableaus etc. anzuwenden.

AbkürzungErläuterungNormbegriff (wenn abweichend)/Bemerkung
BFSBrandfallsteuerung
DKMDruckknopfmelderHandfeuermelder
FATFeuerwehr-Anzeigetableau
FBFFeuerwehrbedienfeld
FIZFeuerwehr-Informations-Zentrale
FKFunkkoppler
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AbkürzungErläuterungNormbegriff (wenn abweichend)/Bemerkung
FLAFeuerlöschanlage
FMFlammenmelderFlammenmelder, Infrarot Flammenmelder, Multifunktional Flammenmelder, Ultraviolett
FSAFeststellanlage
FSDFeuerwehr-Schlüsseldepot
FSEFreischaltelement
GWARNGaswarnanlage
HZHauptzentrale
IRMIonisations-Rauchmelder
LKMLüftungskanalmelderMelder für Lüftungskanäle
LRMLinearer RauchmelderLinearer Rauchmelder (Sender/Empfänger) Linearer Rauchmelder (Empfänger) Linearer Rauchmelder (Reflektor) Linearer Rauchmelder (Sender)
LALöschanlage
LZLöschzentraleBMZ zur Ansteuerung von Löschanlagen; in der Regel mit Systemzulassung der Löschanlage
MVMedienkonverter
MultisensormelderMultisensormelder (Mehrkriterienmelder) werden nach ihrer Planungsgrundlage bezeichnet
NAMNichtautomatischer MelderHandauslösung (Nur für Handauslösungen von brandschutztechnischen Einrichtungen, die nicht zur BMA gehören.)
NGNetzgerätAbgesetzte Stromversorgung
ORMRauchmelder, optischer
RASRauchansaugsystemAnsaugrauchmelder
ROAKombination optischer Rauchmelder/akustischer Signalgeber
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AbkürzungErläuterungNormbegriff (wenn abweichend)/Bemerkung
SASignalgeber, akustisch
SOSignalgeber, optischerRundumkennleuchte, Blitzleuchte
SOASignalgeber, optisch und akustisch
SPASprinkleranlageAlarmventilstation
SPRSprinklergruppein der Regel Strömungswächter; in Ausnahmefällen auch Alarmventilstation
SWSchnittstellenwandler
ÜEÜbertragungseinrichtung„Hauptmelder“
ÜSZÜberwachungs- und Störmeldezentrale
UZUnterzentraleUnterzentrale einer BMZ
WMWärmemelderWärmemelder, Differential-, mehrpunktförmig Wärmemelder, Maximal-, mehrpunktförmig Wärmemelder, Differential-, linienförmig Wärmemelder, Maximal-, linienförmig Wärmemelder, Differential Wärmemelder, Maximal-
WLSWassernebel-LöschanlageAlarmventilstation
WNSWassernebel-Sprinkleranlagein der Regel Strömungswächter; in Ausnahmefällen auch Alarmventilstation

5 Einführung

In diesen Technischen Anschlussbedingungen sind die brandschutztechnischen Standards in der Uniklinik RWTH Aachen festgelegt. Diese Standards sind als Planungsvorgabe anzusehen und sind sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung zwingend einzuhalten. Begründete Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Herausgeber und sind nicht auf andere Fälle übertragbar. Eine Zustimmung zu den benannten Ausnahmen ersetzt nicht die baurechtlichen notwendigen Verfahrensschritte. Umgekehrt ersetzen bauaufsichtliche Regelungen oder gutachterliche Aussagen nicht die hier aufgestellten Vorgaben.

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6 Alle Kostengruppen

6.1 Verkehrslasten

Alle Verkehrsflächen, Flächen für die Feuerwehr sowie überfahrbare bauliche und/oder technische Anlagen müssen mindestens für eine Nutzlast von 60 t1 ausgelegt sein.

6.2 Nummerierung von Brand(bekämpfungs)abschnitten

In den Gebäuden Uniklinik RWTH Aachen sind die Brandabschnitte, die Brandbekämpfungsabschnitte und die Brandbereiche wie folgt zu bezeichnen: BA XXXX BA Brandabschnitt XXXX .......................................................................................... Brandabschnittsnummer

Die Brandabschnittsnummern werden von der Stabsstelle Brandschutz vergeben.

6.3 Einheitliche Kennzeichnung für Zugänge und bestimmte Räume

SchildBedeutungBeispiele
Zutritt nur für Personal! staff only!Zugang nur für PersonalZugang zum Intensivbereich
Hier kein Eingang! Kein Durchgang zu anderen Bereichen! No entrance!Kein Eingang, kein Durchgang gilt für Personal und FremdeGeschlossene Bereiche, die den Zugang an anderer Stelle haben
Ausgang ExitAusgangAusgang aus geschlossenen Bereichen

1 analog zur ehemaligen DIN 1072

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6.4 Kennzeichnung auf Brandschutztüren

Brandschutztüren sind wie folgt zu kennzeichnen:

Hinweis: Mitte glastrennende Sprosse auf 700 mm Höhe

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Brandschutztüren mit Feststellanlage: Brandschutztüren ohne Feststellanlage:

gilt nur für Feststellanlagen mit Handauslösung mittels Taster

Die Schilder stehen in einseitiger Druckausführung für Türen mit geschlossener Füllung und in beidseitiger Ausführung für Türen mit transparenter Füllung beim Geschäftsbereich Gebäudetechnik, Bereich Bauwerkstätten, zur Verfügung.

Die Türschilder werden vom Auftraggeber gestellt.

Die Schilder „Drücken/Ziehen“ sind in einseitiger Druckausführung für Türen mit geschlossener Füllung und in beidseitiger Druckausführung für Türen mit transparenter Füllung zu verwenden.

6.5 Kennzeichnung auf Brandschutzeinrichtungen

Für die Kennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen ist folgende Systematik zu verwenden:

XXXX/YY/ZZZZZ

XXXX Gebäudecode UBFT UBFT und PF VER Versorgungsgebäude MTI1 MTI I mit Hörsaalgebäude MTI2 MTI II SWH1 Schwesternwohnheim 1 ZMBT ZMBT SWH2 Schwesternwohnheim 2/Verwaltungsgebäude (alt) 500 Verwaltungs-/Vorstandsgebäude (neu) NEU1-4 Gut Neuenhof Teilabschnitt 1 - 4(alt) 600 Gut Großer Neuenhof (neu)

Bei allen anderen Gebäuden: XXX Gebäudenummer (vor dem „Punkt“)

Beispiel: 230 Halle 1

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YY Etage  Etage E und einstellige Obergeschosse mit Pluszeichen  Untergeschosse mit Minuszeichen  bei Schächten die laufende Schachtnummer

ZZZZZ Einrichtung/laufende Nummern Beispiel 00000 09999 Brandschutztür Tür und zugehörige Feststellan- 00075 10000 19999 Feststellanlage lage haben die gleiche Endnummer 10075 20000 29999 Kabelabschottung 30000 39999 Rohrabschottung 40000 49999 Fluchtwegsteuerung (gleiche Endnummer wie zugehörige Türe) 50000 59999 60000 69999 70000 79999 Rauchauslösevorrichtung für Brandschutz-, Entrauchungs- und RWA-Klappen 80000 84999 Brandschutzklappen 85000 89999 Entrauchungsklappen 90000 98999 RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlage (natürlich) 99000 99999 Druckentlastungs- und Entrauchungsklappe W MRA Maschinelle Entrauchungseinrichtung* X Druckbelüftungsanlage Treppenraum* Y AWT-Schleusensicherheitslüftung* Z Tunnellüftung*

  • Nummerierung der Anlagen gemäß PG-HT-Liste wie bisher
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6.6 Farben von manuellen Betätigungseinrichtungen

Für manuelle Betätigungseinrichtungen von Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Löschanlagen oder Fluchtwegsteuerungen, sind die Auslöseeinrichtungen in folgenden Farben zu installieren:

FunktionBauteilFarbe
manuelle Brandmelder (Druckknopfmelder) Handauslösung für FeststellanlagenGehäuse1 Wippe2rot RAL 3000
manuelle Auslösung von LöschanlagenGehäuse1gelb RAL 1018
Fluchtwegsteuerungen Entriegelungen von Elektro-Antrieben bei Türen in Rettungswegen oder Schleusen Handtaster für elektrisch betriebene Türen (z. B. AWT-Stationen)Terminalgehäuse Gehäuse1 Wippe2grün RAL 6032
Handauslösung für Feststellanlagen o. ä. mit Sicherung gegen MissbrauchGehäuse1blau RAL 5010
maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA)Gehäuse1orange RAL 2011
natürliche Entrauchungseinrichtungen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)Gehäuse1grau RAL 7035
Not-Aus für Maschinen und AnlagenFeld (Hintergrund) (Pilz-) Tastergelb rot

1 In Form von Druckknopfmeldern nach DIN EN 54-11 bzw. VdS 2592 2 Bei Betätigungseinrichtungen des Standard-Schalterprogramms

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7 Kostengruppen 300 und 400

7.1 Baustoffe

Grundsätzlich sind in der Uniklinik RWTH Aachen nur nichtbrennbare Baustoffe zu verwenden. Dies gilt nicht für untergeordnete Bauteile, die nicht zur Brandausbreitung beitragen, wie zum Beispiel:

 Fensterprofile,  Dämmstoffe in nichtbrennbaren geschlossenen Profilen,  Dichtstoffe zur Abdichtung der Fugen zwischen Verglasungen und Traggerippen oder  Kleinteile ohne tragende Funktion. Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Herausgeber und sind nicht auf andere Fälle übertragbar. Wenn aus bauphysikalischen oder speziellen technischen Gründen nicht möglich ist, nichtbrennbare Baustoffe einzusetzen, dürfen in diesen Fällen auch schwerentflammbare Baustoffe, die von einer Hülle aus nichtbrennbaren Baustoffen umgeben ist, verwendet werden („Frankfurter Modell“). Die Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Herausgeber und ist nicht auf andere Fälle übertragbar. Dieser „schwerentflammbare“ Dämmstoff muss der Brandklasse B/BL-s1, d0 entsprechen und die Hülle muss aus Stahlblech bestehen. Für den endständigen Anschluss von Geräten innerhalb eines Raumes kann das Produkt ohne Ummantelung verwendet werden. Technische Zentralen und ähnliche Einrichtungen sind davon ausgenommen.

Staubvermeidung Bei allen Staub freisetzenden Verfahren (z.B. Bohren, senken, schleifen, reiben oder sägen) sind Maschinen und Geräte so auszuwählen und zu betreiben, dass kein Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung nach dem Stand der Technik versehen sein, soweit die Staubfreisetzung nicht durch andere Maßnahmen verhindert wird. Dies kann z.B. erreicht werden durch die Verwendung von Maschinen und Geräten,

  1. deren Staubquellen gekapselt sind,

  2. die verkleidet sind,

  3. die unter Unterdruck betrieben werden,

  4. bei denen der Staub an Arbeitsöffnungen, Übergabestellen, Entstehungs- oder Austrittsstellen abgesaugt wird,

  5. bei denen durch Benetzen oder Wasserzuführung eine ausreichende Staubminderung erreicht wird,

Grundsätzliche Hinweise enthalten die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe in ihren verschiedenen Ausführungen.

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8 Kostengruppe 300

8.1 KSG 334 und 344 Türen und Tore

8.1.1 Türen von Sanitärräumen

Drehflügeltüren von sämtlichen Sanitärräumen und WC-Kabinen müssen aus Gründen der Gefahrenabwehr mindestens in

 patientenführenden und  öffentlichen Bereichen

nach außen aufschlagen und von außen entriegelt werden können.

8.1.2 Feststellanlagen

Für den Einbau von Feststellanlagen in der Uniklinik RWTH Aachen sind die nachfolgenden, grundsätzliche Vorgaben zu beachten:

 Für die Feststellanlage muss ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegen.  Die Projektierung hat nach der „DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen“ zu erfolgen.  Auch bei Drehflügeltüren bis 3 m lichter Breite (und Sturzhöhe < 1 m) sind 2 Deckenmelder zu verwenden. Die Ausnahme, nur einen Sturzmelder zu verwenden, ist aufgrund der Erfahrungen mit der Raumlufttechnik in der Uniklinik grundsätzlich nicht zulässig.  Da die Brandmelder analog zu denen von Brandmeldeanlagen geprüft werden, müssen Rauchmelder über eine Alarmschwellennachführung in Form einer Verschmutzungskompensation verfügen. Dadurch sollen auch

  • Fehlalarme verringert und die
  • Standzeit des Rauchmelders verlängert werden.  Das Detektionselement muss über eine optische Betriebsanzeige verfügen, die mindestens nachfolgende Zustände anzeigen kann. Dadurch sollen die Alarmabarbeitung durch die Werkfeuerwehr und der Technische Service verbessert werden.
  • Betrieb (grün)
  • Alarm (rot)
  • Störung (gelb)  Als Haltevorrichtung sind grundsätzlich Magnete zu verwenden; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch den Betreiber. Ausgenommen hiervon sind Antriebe und Freilauftürschließer.  Es ist grundsätzlich eine Handauslösung vorzusehen.  Die Handauslösung bei Feststellanlagen mit Antrieben oder für Förderanlagen ist in Form eines blauen Druckknopfmelders auszuführen. (siehe Kapitel „Farben von manuellen Betätigungseinrichtungen“)  Die Handauslösetaster sind wegen des Betten- und Transportverkehrs grundsätzlich in einer Höhe von 1,7 m (Mitte Druckknopf) anzubringen. Und zwar grundsätzlich neben dem geöffneten Gangflügel.
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8.1.3 Gebäude 100.XX: Farben und Materialien

Für die Gebäude, die mit der Gebäudenummer 100 beginnen, ist folgendes grundsätzlich festgelegt:

 Die nachstehende Tabelle gilt für Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, dichtschließende Türen und Kombinationen davon.

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2025-06-30_TAB_Brandschutz.docx

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9 Kostengruppe 430

9.1 Einrichtungen zur Rauchabführung

Zu den Einrichtungen zu Rauchabführung, nachfolgend vereinfachend „Entrauchungsanlagen“ genannt, zählen

 Maschinelle Rauchabzüge  Natürliche Rauchabzüge  natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)2  maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA)1  Wärmeabzüge (WA)1, soweit sie elektrisch oder pneumatisch angesteuert werden.

Ausgenommen sind sämtliche Anlagen in Treppenräumen. In einem Brandabschnitt darf nur eine Form der Entrauchungssteuerung zum Einsatz kommen; eine Mischung beispielsweise von automatischen und manuellen Systemen ist nicht zulässig. Bedienstellen müssen immer auf alle Einrichtungen zur Rauchableitung in einem Entrauchungsbereich wirken.

9.1.1 Entrauchungstableaus

Für die manuelle Ansteuerung von Entrauchungsanlagen sind Tableaus mit den Bedien- und Anzeigevorrichtungen notwendig.

(Muster)

 Tableau hinter Sichtscheibe mit Schließung „CL1“.  Kabeleinlass von hinten  Schalter mit Rastfunktion in Stellung "Automatik" (senkrecht). Die Funktionsstellungen "Ein" (links) und "Aus" (rechts) sind rastend auszuführen.  Die Anordnung des Tableaus vor Ort erfolgt lagerichtig.  Alle Entrauchungsbereiche, die dem Kern und der Etage zuzuordnen sind, sind auf einem Tableau darzustellen. Jeder Entrauchungsbereich ist in einer separaten Farbe darzustellen.

2 gemäß DIN 18232-1

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Anzahl Entrauchungsbereiche Farbe(n) 1 orange 2 orange, grün 3 orange, grün, dunkelblau 4 orange, grün, dunkelblau, lila 5 orange, grün, dunkelblau, lila, hellblau

9.1.2 Aufstellung der Schaltschränke im Gebäude 100.00

Im Gebäude 100.00 sind die Schaltschränke für Einrichtungen zu Rauchabfuhr („Entrauchungsanlage“) grundsätzlich in den Techniketagen unterzubringen. Prinzipiell sind diese in der Qualität E 90 gemäß DIN 4102-12 und M-LAR auszuführen. Für jede Entrauchungsanlage ist eine separate Zuleitung vorzusehen.

9.2 Steuerzentralen für Spül- und Druckbelüftungsanlagen

Für Spül- und Druckbelüftungsanlagen in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen oder Flucht- und Rettungswegen ist eine separate Steuerzentrale notwendig, die folgende Anforderungen erfüllen muss:  VdS-Anerkennung als Brandmelderzentrale (Systemanerkennung)  Verwendbarkeitsnachweis als Feststellanlage gemäß § 17 BauO NRW  systemeigene Branderkennungselemente und Handauslösungen  systemgebundene Vernetzung mit bidirektionaler Aufschaltung auf das Einsatzleitsystem (insofern gelten diesbezüglich die Vorgaben aus Kapitel 11.2.1.2). An die Steuerzentrale sind anzuschließen  der Steuerschrank der Spül- bzw. Druckbelüftungsanlage (Lüftungstechnik)  die systemeigenen automatischen und nichtautomatischen Brandmelder  die Aufzugssteuerung (siehe unten)  die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (siehe unten)  der separate Rauchabzug (wenn vorhanden)  das Steuer- und Anzeigetableau Die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse der Vorräume sind mit automatischen Brandmeldern gemäß dem Verwendbarkeitsnachweis als Feststellanlage auszustatten; unabhängig davon, ob diese Abschlüsse mit Feststellanlagen ausgestattet sind. Sind keine Vorräume vorhanden; gilt diese Vorgabe für die Abschlüsse zum Treppenraum. Sind Feststellanlagen vorhanden, sind die entsprechenden Bauteile zur Ansteuerung gemäß Verwendbarkeitsnachweis und die Handauslösungen zu installieren. In den Treppenräume sind die automatischen Brandmelder gemäß VDE 0833-2 zu installieren. Die nichtautomatischen Brandmelder sind „versteckt“ anzubringen; die Positionen sind projektspezifisch mit den Fachbereichen der Uniklinik RWTH Aachen abzustimmen. Die automatischen Brandmelder in und vor den Vorräumen müssen etagenweise als potentialfreier Kontakt der Aufzugssteuerung zur Verfügung gestellt werden. Ist ein separater Rauchabzug vorhanden, ist er bidirektional auf die Steuerung aufzuschalten; auch dann, wenn er für die Funktion der Druck- bzw. Spüllüftungsanlage benötigt wird.

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Am Feuerwehranlaufpunkt oder einer projektspezifisch mit den Fachbereichen der Uniklinik RWTH Aachen festgelegten Position ist das Steuer- und Anzeigetableau zu installieren. Das Steuer- und Anzeigetableau muss folgende Anzeige- und Steuereinrichtungen besitzen:  Tableau hinter Sichtscheibe mit Schließung „CL1“.  Kabeleinlass von hinten  Schalter (analog zu Kapitel 9.1.1) mit Rastfunktion in Stellung "Automatik" (senkrecht). Die Funktionsstellungen "Ein" (links) und "Aus" (rechts) sind rastend auszuführen.  Anzeige, auf welcher Etage ein automatischer oder nichtautomatischer Brandmelder detektiert hat  Anzeige, wenn ein automatischer Brandmelder im Treppenraum detektiert hat  Anzeige, ob die Druck-/Spüllüftung der Schleuse (Vorraum) aktiv ist (wenn vorhanden)  Anzeige, ob eine externe Anforderung aktiv ist (durch die Brandfallsteuerung)  Anzeige des Betriebszustandes des separaten Rauchabzugs (wenn vorhanden)  Anzeige des Anlagenzustandes der Spül- bzw. Druckbelüftungsanlage  Taste „Lampentest“

Muster-Abbildung eines Steuer- und Anzeigetableaus Soweit auch eine Druckbelüftungsanlage für einen angrenzenden Feuerwehraufzug vorhanden ist, ist eine Steuerung für beide Anlagen vorzusehen.

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9.3 Druckbelüftungsanlagen für Feuerwehraufzüge

Soweit eine Druckbelüftungsanlage für einen Feuerwehraufzug vorhanden ist, muss diese manuell in und außer Betrieb genommen werden können. Eine automatische Abschaltung ist nicht zulässig.

Soweit auch eine Spül- oder Druckbelüftungsanlage für einen angrenzenden Treppenraum vorhanden ist, ist für beide Anlage ein gemeinsames Steuer- und Anzeigetableau zu verwenden.

Muster-Abbildung eines Steuer- und Anzeigetableaus

Für Druckbelüftungsanlagen nur für Feuerwehraufzüge ist eine separate Steuerzentrale notwendig, die folgende Anforderungen erfüllen muss:  VdS-Anerkennung als Brandmelderzentrale (Systemanerkennung)  Verwendbarkeitsnachweis als Feststellanlage gemäß § 17 BauO NRW  systemeigene Branderkennungselemente und Handauslösungen  systemgebundene Vernetzung mit bidirektionaler Aufschaltung auf das Einsatzleitsystem (insofern gelten diesbezüglich die Vorgaben aus Kapitel 11.2.1.2). An die Steuerzentrale sind anzuschließen  der Steuerschrank der Spül- bzw. Druckbelüftungsanlage (Lüftungstechnik)  die systemeigenen automatischen und nichtautomatischen Brandmelder  die Aufzugssteuerung (siehe unten)  die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (siehe unten)  der separate Rauchabzug (wenn vorhanden)  das Steuer- und Anzeigetableau Die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse der Vorräume sind mit automatischen Brandmeldern gemäß dem Verwendbarkeitsnachweis als Feststellanlage auszustatten; unabhängig davon, ob diese Abschlüsse mit Feststellanlagen ausgestattet sind. Sind Feststellanlagen vorhanden, sind die entsprechenden Bauteile zur Ansteuerung gemäß Verwendbarkeitsnachweis und die Handauslösungen zu installieren. Im Aufzugsschacht und -maschinenraum sind die automatischen Brandmelder gemäß VDE 0833-2 zu installieren. Die nichtautomatischen Brandmelder sind „versteckt“ anzubringen; die Positionen sind projektspezifisch mit den Fachbereichen der Uniklinik RWTH Aachen abzustimmen. Die automatischen Brandmelder in und vor den Vorräumen müssen etagenweise als potentialfreier Kontakt der Aufzugssteuerung zur Verfügung gestellt werden.

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Ist ein separater Rauchabzug vorhanden, ist er bidirektional auf die Steuerung aufzuschalten; auch dann, wenn er für die Funktion der Druck- bzw. Spüllüftungsanlage benötigt wird. Am Feuerwehranlaufpunkt oder einer projektspezifisch mit den Fachbereichen der Uniklinik RWTH Aachen festgelegten Position ist das Steuer- und Anzeigetableau zu installieren. Das Steuer- und Anzeigetableau muss folgende Anzeige- und Steuereinrichtungen besitzen:  Tableau hinter Sichtscheibe mit Schließung „CL1“.  Kabeleinlass von hinten  Schalter (analog zu Kapitel 9.1.1) mit Rastfunktion in Stellung "Automatik" (senkrecht). Die Funktionsstellungen "Ein" (links) und "Aus" (rechts) sind rastend auszuführen.  Anzeige, auf welcher Etage ein automatischer oder nichtautomatischer Brandmelder detektiert hat  Anzeige, wenn ein automatischer Brandmelder im Treppenraum detektiert hat  Anzeige, ob die Druck-/Spüllüftung der Schleuse (Vorraum) aktiv ist (wenn vorhanden)  Anzeige, ob eine externe Anforderung aktiv ist (durch die Brandfallsteuerung)  Anzeige des Betriebszustandes des separaten Rauchabzugs (wenn vorhanden)  Anzeige des Anlagenzustandes der Spül- bzw. Druckbelüftungsanlage  Taste „Lampentest“

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10 Kostengruppen 440 und 450

10.1 Verteilerbereiche

Grundsätzlich sind die Verteilerbereiche analog zu den Brandabschnitten aufzubauen. Eine Überschreitung der Brandabschnittsgrenzen ist zu vermeiden.

10.2 Kabel- und Leitungsanlagen

10.2.1 Farben

Folgende Farben sind den sicherheitstechnischen Einrichtungen vorbehalten: Rot: Brandmelde- und Feststellanlagen Orange: Kabel mit Funktionserhalt nach DIN 4102-12

10.2.2 Qualität

Es sind nur Kabel- und Leitungsanlagen in halogenfreier Ausführung zulässig. In der Uniklinik RWTH Aachen sind grundsätzlich nur halogenfreie Kabel der Brandschutzklasse B2ca s1 a1 d1 zu verwenden. Deren Verwendung ist nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen notwendig, sondern auch aufgrund zahlreicher Vorschriften, Normen, Gesetze und Kabelprüfungen. Wie zum Beispiel die DIN VDE 0100-718, die DIN EN 60332/61034/50267/50399, das StGB § 319 Baugefährdung, oder die DIN VDE 0472 etc. Außerdem sind auch die Anforderungen „für das Errichten von Niederspannungsanlagen von baulichen Anlagen für Menschenansammlungen und für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ zu beachten.

10.2.3 Kabeleinführungen

Bei Schaltschränken und anderen Einrichtungen mit stationärer Stromversorgung muss die Kabeleinführung von unten erfolgen und die obere Abdeckung ist öffnungslos auszuführen.

10.2.4 UP-Installationsdosen

In Ständerwänden mit Anforderungen an den Brandschutz oder solchen, die dem Standard des Gebäudes 100.00 entsprechen, sind zur Installation ausschließlich Hohlwanddosen gemäß Anlage 1 einzusetzen.

10.2.5 Trassen für Kabel mit Funktionserhalt

Trassen für Kabel mit Funktionserhalt sind an den Außenseiten der Bühnen wie folgt zu beschriften: „Funktionserhalttrasse E XX1 (1 XX = Widerstandsdauer) Nachbelegung unzulässig!“ Farbvorgabe: weiße Schrift auf rotem Grund

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10.3 Steckdosen

Steckdosen müssen aus durchgefärbtem Kunststoff bestehen. In medizinisch genutzten Bereichen sind die Steckdosen mit einer Spannungsanzeige in LED-Technik auszuführen; Farbe: grün. Das Leuchtmittel muss von vorne und ohne Demontage der Steckdose wechselbar sein.

10.3.1 Farbvorgaben:

NetzartFarbe
BEVdunkelblau
ENgelb
USV EDVgrün
NNweiß
USV Technikorange

10.3.2 Steckdosen für Feuerwehrgeräte

Im Rahmen von Neubauten und bei größeren Umbaumaßnahmen sind Steckdosen für die Geräte der Feuerwehr zu installieren. Netzart: EN (bzw. SV) Typ 3P/N/PE Schutzart IP 44 Ampere 16A Pole 5p Spannung 400V Bild 1: Muster-Vorlage Strom Hertz 50-60 Hz

Hinweis: In den Gebäuden 100.00 und 200.00 hat die Installation in der Nähe der Wandhydranten (in der Regel in der gegenüberliegenden Nische "Heizung") zu erfolgen.

10.4 WLAN und DECT in Rettungswegen

In den Rettungswegen dürfen grundsätzlich keine elektrischen Betriebsmittel installiert werden, die nicht für den Betrieb der Rettungswege notwendig sind. Für das Gebäude 100.00 gilt: Signalverstärker (Access Points oder Antennen) für WLAN und DECT dürfen im Einzelfall nur ohne Netzteile innerhalb von Rettungswegen installiert werden.

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10.5 Rettungszeichen

Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie von Notausgangstüren sind bei Erneuerung bzw. Neuinstallation wie folgt zu gestalten. Die Ausführung hat gemäß ASR A1.3, DIN ISO 7010 und DIN ISO 16069 zu erfolgen. Fluchtwege werden grundsätzlich unter der Federführung des Bereichs GB-GT-BS festgelegt.

Die Kennzeichnung besteht immer aus einem Symbol und einem Richtungspfeil. Es gibt vier Grundzeichen:

Soweit Rettungszeichen(leuchten) oberhalb von Türen angebracht werden, ist bei der Auswahl der Symbole folgendes gemäß DIN ISO 16069 zu beachten:

 Hinter der Türe findet kein Etagenwechsel oder ein Etagenwechsel nach oben statt:

 Hinter der Türe findet ein Etagenwechsel nach unten statt:

 

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11 Kostengruppe 450

11.1 KSG 454 Alarmierungs- und Gegensprechanlagen für

Sicherheitseinrichtungen

11.1.1 Grundsätze für Alarmierungsanlagen Grundsätzlich sind Alarmierungsanlagen barrierefrei auszuführen; d. h. mit akustischen und optischen Signalgebern. Dies bedingt auch, dass die optischen Signalgeber von der Zentrale angesteuert werden, die auch die akustische Alarmierung ansteuert. Ausgenommen hiervon sind optische Signalgeber, die nicht der Alarmierung dienen. Beispiel: Kennleuchte für die Anfahrt der Feuerwehr

11.1.2 Rufnummern Lautsprechkreisen

Für Lautsprecherkreise (ENS, SAA etc.), die im Rahmen der Notfallorganisation errichtet werden, gilt folgendes Rufnummernschema:

0AAA Alarmierungsbereiche 0 Führungsnull AAA Brandabschnittsnummer

Hinweis: Sind in einem Brandabschnitt mehrere Lautsprecherkreise vorhanden, so sind diese für die Alarmierung mit der jeweiligen Rufnummer des Alarmierungsbereiches zusammenzufassen.

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11.1.3 Rufnummern von Teilnehmern der Gegensprechanlage

Für Teilnehmer (Sprechstellen etc.), die im Rahmen der Notfallorganisation errichtet werden, gilt folgendes Rufnummernschema:

YY Flur / Gang 01ZZ z. Zt. nicht belegt Z lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer Notruf Feuer/Rettung 4444 02ZZ Aufzugnotruf (Werkfeuerwehr Uniklinik) ZZ lfd. Nummer Teilnehmer 4ZZZ Außenhaut/Türen ) (Kabine, -dach, Schachtgrube ZZZ lfd. Nummer Teilnehmer 03ZZ Aufzugnotruf 5555 Notruf Sicherheitsdienst ZZ lfd. Nummer Teilnehmer (Uniklinik) ) (Kabine, -dach, Schachtgrube 5YYZ UBFT/PF: Etage 5 04ZZ Aufzugnotruf YY Flur / Gang ZZ lfd. Nummer Teilnehmer Z lfd. Nummer Teilnehmer (Kabine, -dach, Schachtgrube) 60ZZ Aufzug/FW- 05ZZ Aufzugnotruf Anlaufpunkte ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ) (Kabine, -dach, Schachtgrube 61ZZ Aufzug/FW- O6ZZ Systemnummer Anlaufpunkte (Dummy) ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer 62ZZ Aufzug/FW- O7ZZ Gebäude 2XX.XX (VER) Anlaufpunkte ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer O8ZZ Gebäude 3XX.XX + 63ZZ Aufzug/FW- 4XX.XX Anlaufpunkte ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer O9ZZ Gebäude 5XX.XX - 64ZZ Elektrotechnik 9XX.XX ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZ lfd. Nummer Teilnehmer 68ZZ alle anderen 1XXX systeminterne Nummern Sprechstellen 2ZZZ UBFT/PF: Etage -2 ZZ lfd. Nummer Teilnehmer ZZZ lfd. Nummer Teilnehmer 7YYZ UBFT/PF: Etage 7 3333 Feuerwehr- YY Flur / Gang Einsatzzentrale (Feuerwache Z lfd. Nummer Teilnehmer Uniklinik) 8YYZ UBFT/PF: Etage 8 3YYZ UBFT/PF: Etage 3 YY Flur / Gang

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Z lfd. Nummer Teilnehmer YY Flur / Gang Z lfd. Nummer Teilnehmer 9999 Sammelruf

9YYZ UBFT/PF: Etage 9

Für YY (Flur / Gang) gilt: 01 bis 69 Flur-Nummer 70 bis 75 Gang A 76 bis 79 Gang B 80 bis 85 Gang C 86 bis 89 Gang D

11.1.4 Alarmierungseinrichtungen

11.1.4.1 Gebäude mit den Nummer 1xx.xx, 200.xx und 8xx.xx

11.1.4.1.1 Etage -3 und Etagen ab 10  Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext.  Optischer Signalgeber (Blitzleuchte)

11.1.4.1.2 Pflege-, Intensiv- und vergleichbare Bereiche  Information an Rezeption, Schwesterndienstzimmer  Meldung auf Display ICP (neu) oder Sprechstelle (Bestand)  Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext, wenn Ruf im Display nicht innerhalb 1 Minute angenommen wurde  Optischer Signalgeber (Blitzleuchte)

11.1.4.1.3 Versammlungsstätten und vergleichbare Einrichtungen

wie z. B. Hörsäle, Personalrestaurant

 Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext.  Ggf. andere ELA-Anlagen abschalten

11.1.4.1.4 Büro und Verwaltungsbereiche  Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext.  Ggf. andere ELA-Anlagen abschalten

11.1.4.1.5 Elektroinstallationsschächte UBFT  DIN-Ton (gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3)

11.1.4.2 Nebengebäude VER

 DIN-Ton (gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3)

11.1.4.3 Schwesterwohnheim 1

11.1.4.3.1 Patientengästehaus  Durchsage mit Klartext

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11.1.4.3.2 alle anderen Bereiche  DIN-Ton (gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3)

11.1.4.4 MTI-Gebäude

 DIN-Ton (gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3)

11.1.4.5 Verwaltungs- und Vorstandsgebäude Kullen

 DIN-Ton (gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3)

11.1.4.6 KJP Neuenhof

11.1.4.6.1 Pflegebereiche  Information an Rezeption, Schwesterndienstzimmer  Meldung auf Display ICP (neu) oder Sprechstelle (Bestand)  Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext, wenn Ruf im Display nicht innerhalb 1 Minute angenommen wurde  Optischer Signalgeber (Blitzleuchte)

11.1.4.6.2 Büro und Verwaltungsbereiche  Akustische Alarmierung mit Signalton und Klartext bzw. verschlüsseltem Text

11.1.4.7 Betriebskindertagesstätte

 Akustische Alarmierung mit Signalton (DIN-Ton gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3) und Klartext (Sprachbaustein)

11.1.4.8 SPZ

 Akustische Alarmierung mit Signalton (DIN-Ton gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3) und Klartext (Sprachbaustein)

11.1.4.9 Personalrat

 Akustische Alarmierung mit Signalton (DIN-Ton gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3) und Klartext (Sprachbaustein)

11.1.4.10 MTZ

 Akustische Alarmierung mit Signalton (DIN-Ton gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3) und Klartext (Sprachbaustein)

11.1.4.11 ZPCE

 Akustische Alarmierung mit Signalton (DIN-Ton gemäß DIN 33404-3 und DIN 54-3) und Klartext (Sprachbaustein)

11.1.5 Töne

DIN DIN-Ton nach DIN 33404-3 und EN 54-3

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Ton_1 Aufmerksamkeitston: Gong, Dreiklang, verschiedene Töne Ton_2 Aufmerksamkeitston: Gong, Zweiklang, verschiedene Töne Ton_3 1 x Gong (gleichklingend), 3 x wiederholt, Abstand 5 Sekunden Ton_4 2 x Gong(gleichklingend), 3 x wiederholt, Abstand 5 Sekunden Ton_5 3 x Gong (gleichklingend), 3 x wiederholt, Abstand 5 Sekunden Ton_6 Dauerton, 500 Hz, 10 Sekunden Ton_7 entspricht dem Signal „Räumungsalarm“ gemäß KTA 3901 Ton_8 entspricht dem Signal „Feueralarm“ gemäß KTA 3901 Ton_9 1 x Gong

11.1.6 Textbausteine für Gefahrendurchsagen

Probealarm 1 [P_1] Sehr geehrter Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit! Es folgt ein Probealarm. Ich wiederhole: Es folgt ein Probealarm.

Probealarm 2 [P_2] Sehr geehrter Damen und Herren, der Probealarm ist beendet. Ich wiederhole: Der Probealarm ist beendet.

Entwarnung 1 [E_1] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit. Der Gefahrenzustand ist aufgehoben. Ich wiederhole: Der Gefahrenzustand ist aufgehoben.

Räumungsdurchsage 1 [R_1] Achtung, Achtung! Hier spricht die Feuerwehr! Bitte verlassen Sie den Bereich umgehend über die gekennzeichneten Fluchtwege. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

Räumungsdurchsage 2 [R_2] Achtung, Achtung! Bitte verlassen Sie den Bereich umgehend über die gekennzeichneten Fluchtwege. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

Brandmeldeanlage 1 [BMA_1] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Eine automatische Feuermeldung wurde ausgelöst. Die Feuerwehr ist informiert. Bitte bleiben Sie ruhig und folgen Sie den Anweisungen des Personals.

Brandmeldeanlage 2 [BMA_2]

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Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Eine automatische Feuermeldung wurde ausgelöst. Die Feuerwehr ist informiert. Bitte verlassen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit den Bereich über die gekennzeichneten Fluchtwege.

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Brandmeldeanlage 3 [BMA_3] Achtung, Achtung! Für diesen Bereich besteht Feueralarm. Bitte benutzen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit einen anderen Treppenraum.

Brandmeldeanlage 4 [BMA_4] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Eine automatische Feuermeldung wurde ausgelöst. Die Feuerwehr ist informiert. Bitte verlassen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit den Bereich über die beiden Hallentore.

Brandmeldeanlage 5 [BMA_5] Achtung, Achtung! In der RTW-Halle wurde eine automatische Feuermeldung ausgelöst. Bitte benutzen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit den Fluchttreppenraum.

Feueralarm 1 [F_1] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Für diesen Bereich besteht Feueralarm. Bitte verlassen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit den Bereich über die gekennzeichneten Fluchtwege.

Hotel 1: Eine automatische Feuermeldung wurde ausgelöst. Die Feuerwehr ist informiert. Bitte verlassen Sie Ihr Appartement über die gekennzeichneten Fluchtwege. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

Hotel 2: Eine automatische Feuermeldung wurde ausgelöst. Die Feuerwehr ist informiert. Bitte bleiben Sie Ihrem Appartement oder suchen Sie den Balkon auf. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

Technische Störung 1 [TS_1] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Aufgrund einer technischen Störung bitten wir Sie, den Bereich umgehend über die gekennzeichneten Wege zu verlassen. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Personals.

Technische Störung 2 [TS_2] Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Aufgrund einer schweren technischen Störung bitten wir Sie, den Bereich umgehend über die gekennzeichneten Wege zu verlassen. Bitte bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Personals.

Klinik für Palliativmedizin [Palliativ_1] Das Personal bitte in das Stationszimmer

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Code 0 [C0] Achtung Personaldurchsage! Code 0. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

Code 1 [C1] Achtung Personaldurchsage! Code 1. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

Code 2 [C2] Achtung Personaldurchsage! Code 2. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

Code 3 [C3] Achtung Personaldurchsage! Code 3. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

Code neutral [CN] Achtung Personaldurchsage! Eingehende Meldung. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

Alarm Station [Alarm_S] Achtung Personaldurchsage! Eingehende Meldung. Das Personal bitte in das Stationszimmer.

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11.1.7 Texte für Sprechstellen (Grafik-Display)

Gefahrencode 0 [D_0] Gefahrencode 0 [ drücken]

Gefahrencode 1 [D_1] Gefahrencode 1 [ drücken]

Gefahrencode 2 [D_2] Gefahrencode 2 [ drücken]

Gefahrencode 3 [D_3] Gefahrencode 3 [ drücken]

Brandalarm Station [D_4] Brandalarm im Stationsbereich! [ drücken]

Brandalarm im BA [D_5] Brandalarm im Brandabschnitt [ drücken]

Brandalarm im AOP [D_6] Brandalarm im AOP Etage -2 [ drücken]

Brandalarm Poliklinik [D_7] Brandalarm in der Poliklinik! [ drücken]

Brandalarm Poliklinik [D_8] Brandalarm in der VTK! [ drücken]

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Brandalarm Personalverstärkung [D_9] Personal zur Station BT 1 [ drücken]

Brandalarm Personalverstärkung [D_10] Personal zur Station BT 2 [ drücken]

Brandalarm Personalverstärkung [D_11] Personal zur Station BT 3 [ drücken]

Brandalarm Personalverstärkung [D_12] Personal zur Station KJ 1 [ drücken]

Brandalarm Personalverstärkung [D_13] Personal zur Station KJ 2 [ drücken]

Brandalarm Personalverstärkung [D_14] Personal zur Station KJ 3 [ drücken]

Info Brandalarm [I_1]

Brandalarm im UBFT-Gebäude [ drücken]

Info Brandalarm [I_2] Brandalarm RTW-Halle [ drücken]

Info Brandalarm [I_3] Brandalarm RTH-Platz [ drücken]

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11.2 KSG 456 Gefahrenmeldeanlagen

11.2.1 Brandmelde-, Alarmierungs- und Brandfall-Steuerungsanlagen Planung & Projektierung

11.2.1.1 Grundsätzliches

Basis für die Planung der Überwachung und der Alarmierung ist der Brandabschnitt. Jeder Brandabschnitt wird von einer Brandmelderzentrale überwacht und jeder Brandabschnitt bildet einen eigenen Alarmierungsbereich; projektspezifisch können auch kleinere Alarmierungsbereiche notwendig sein. Fachplaner für die Phase 6 in DIN 14675 müssen gemäß dieser Norm zertifiziert sein. Errichter in den Phasen 7 bis 9 nach DIN 14675 müssen nicht nur gemäß dieser Norm zertifiziert sein, sondern eine gültige VdS-Errichteranerkennung sowohl für das angebotene System als auch den Postleitzahlenbereich, in dem die Anlage errichtet werden soll, besitzen. Errichter bzw. Instandhalter in den Phasen 11 bis 12 nach DIN 14675 müssen nicht nur gemäß dieser Norm zertifiziert sein, sondern eine gültige VdS-Errichteranerkennung sowohl für das angebotene System als auch den Postleitzahlenbereich, in dem die Anlage errichtet werden soll, besitzen. Die Planung bedarf der Freigabe durch die Fachbereiche der Uniklinik RWTH Aachen.

11.2.1.2 Brandmelderzentrale

Alle Brandmelderzentralen (BMZ) sind bidirektional so mit dem Einsatzleitsystem (ELR) „Cobra“ in der Feuerwehr-Nachrichtenzentrale der Uniklinik RWTH Aachen zu verbinden, dass eine vollumfängliche Bedienung der BMZ vom Leitsystem möglich ist. Zur Datenversorgung des Leitsystems sind die Standorte der Branderkennungselemente mit Koordinaten in einer vorgegebenen Liste zu erfassen und bereitzustellen. Für Detektoren, die keine punkt- sondern eine flächenmäßige Überwachungsfläche haben oder bei Meldern ohne Einzelkennung ist jeweils ein georeferenzierter Polygonzug mitzuliefern und in der Melderliste für die Auswerteeinheit ein zweiter Eintrag notwendig. In besonders schutzbedürftigen Bereichen sind in Einzelfällen Unterzentralen vorhanden. Diese haben, gemäß ihrem Einsatzzweck, keine direkte Anbindung an das Leitsystem. Sie sind an die Kern-BMZ normgerecht angebunden; die Schnittstelle zum „VAREX“-System (siehe unten) stellt die Datenübertragung sowohl zur Feuerwehr-Peripherie als auch zum Leitsystem sicher. Zur Bedienung ist ein digitales „VAREX“- FBF am Kern notwendig. Die Kompatibilität der BMZ sowohl mit dem Einsatzleitsystem als auch mit dem „VAREX“-System ist per Vertrag nachzuweisen. Zu Leistungsumfang gehören auch die entsprechenden Schnittstellen. Für Brandmelderzentralen, die Bestandteil einer Löschanlage (siehe unten) mit VdS-Systemanerkennung sind, sind Ausnahmen möglich. Sowohl das zum Einsatz kommende Brandmeldesystem als auch der Auftragnehmer müssen VdS- anerkannt sein; der Auftragnehmer auch für das angebotene System und für den Postleitzahlenbereich, in dem die Anlage errichtet werden soll.

11.2.1.3 Feuerwehr-Peripherie

Alle BMZ sind an das Feuerwehr-Erstinformationssystem „VAREX“ anzubinden, um die normkonforme Übertragung zu den Feuerwehr-Anzeige-Tableaus (FAT) an den Erstinformationsstellen sowie in der Feuerwehr-Einsatzzentrale zu gewährleisten.

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Zur Bedienung der BMZ sind digitale Feuerwehr-Bedienfelder (FBF) des „VAREX“-System zu verwenden. Es ist projektspezifisch zu prüfen, ob diese Einrichtungen bereits vorhanden sind und/oder ergänzt werden müssen. An der Erstinformationsstelle ist eine Feuerwehr-Informations-Zentrale mit folgenden Eigenschaften zu installieren:

 Mindestens 6 Einbauplätze für nachstehende Bedienfelder o Digitales Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT), DIN 14662 System „VAREX“ o Digitales Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), DIN 14661 System „VAREX“ o Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB), DIN 14663 o Feuerwehr-Einsprechstelle, DIN 14664 o Erweiterungseinheit für Feuerwehr-Einsprechstelle, DIN 14664 o Abschalteinrichtung für Photovoltaikanlagen  Feuerwehr-Laufkarten  Gegensprechstelle der Gegensprechanlage Jeder BMZ-Standort verfügt über eine Gegensprechstelle der hausinternen Gegensprechanlage.

11.2.1.4 Alarmierungsanlage in den Gebäuden 100.00 und 200.00

Für die Alarmierung ist in diesen Gebäuden ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) nach VDE 0828 vorhanden, dass - je nach Maßnahme - angepasst oder erweitert werden muss. Für die stationären, patientenführenden Bereiche ist zusätzlich eine "stille Alarmierung" vorzusehen; näheres ist projektspezifisch festzulegen. Hinweis: Das ENS wird durch eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) nach VDE 0833-4 ersetzt. Es ist daher im Projekt zu prüfen, inwieweit bereits die Sprachalarmierungsanlage zur Verfügung steht.

11.2.1.5 Brandfallsteuerung in den Gebäuden 1xx.xx und 200.00

Zur Ansteuerung der brandschutztechnischen Einrichtungen ist eine Brandfallsteueranlage vorhandenen, die

  • je nach Maßnahme - angepasst oder erweitert werden muss. Die Brandfallsteueranlage ist systemgebunden vernetzt und bidirektional auf das Einsatzleitsystem aufgeschaltet; insofern gelten diesbezüglich die Vorgaben aus Kapitel 11.2.1.2.

11.2.1.6 Überwachung von OP- und MRT-Räumen

Aufgrund der besonderen Randbedingungen in OP- und MRT-Räumen erfolgt deren Raumüberwachung mittels Ansaugrauchmelder in der Abluft. Die Position der Ansaugöffnung ist so zu legen, dass sie hinter der Zusammenführung der Lüftungsleitungen und vor der Absperrklappe bzw. vor dem Volumenstromregler liegt, so dass auch bei ausgeschalteter Lüftung detektiert wird.

11.2.1.7 Überwachung der Zuluft

Die Überwachung der Außenluft von Raumlufttechnischen Anlagen erfolgt grundsätzlich mittels Ansaugrauchmeldern hinter dem Ventilator, also auf der Zuluft- bzw. Druckseite. Die Detektoren sind Bestandteil der Brandmeldeanlage; die Abschaltung der Lüftungsanlage erfolgt über die Brandfallsteuerungsanlage.

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11.2.1.8 Alarmgeber Grundsätzlich sind Alarmierungseinrichtungen barrierefrei auszuführen; d. h. mit akustischen und optischen Signalgebern. Dies bedingt auch, dass die optischen Signalgeber von der Zentrale angesteuert werden, die auch die akustische Alarmierung ansteuert. Ausgenommen hiervon sind optische Signalgeber, die nicht der Alarmierung dienen. Beispiel: Kennleuchte für die Anfahrt der Feuerwehr

11.2.1.9 Maßnahmen gegen Falschalarm Grundsätzlich sind Brandmeldeanlagen in der Betriebsart TM auszuführen. Als technische Maßnahme ist die komplexe Bewertung von Brandkenngrößen vorzusehen; hier in Form von Brandkenngrößenmustervergleich.

11.2.2 Stromversorgung

Anlage Netzart Brandmelderzentrale im UBFT/VER grundsätzlich: EN Einbruchmelderzentrale im UBFT/VER grundsätzlich: EN Feststellanlagen im UBFT/VER grundsätzlich: EN

11.2.3 Sonderbrandmelder

Sonderbrandmelder sind grundsätzlich mittels Koppler auf die Ringleitungen aufzuschalten. Die Koppler müssen über Ein- und Ausgänge verfügen.

11.2.3.1 Ansaugrauchmelder

Bei der Projektierung von Ansaugrauchmeldern ist zu beachten, dass bei der Abschaltung des Melders bzw. der Meldergruppe in der BMZ auch der Lüfter des ASR abgeschaltet wird. Die angesaugte Luft ist grundsätzlich in den Raum bzw. Bereich zurückzuführen, wo ist angesaugt wurde. Die Ansaugstellen sind in öffentlichen Bereichen mit roten Clips und ansonsten mit roter, reflektierender Folie zu kennzeichnen.

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11.2.4 Zentralennummern

Zentralen für Gefahrenmeldeanlagen müssen zur eindeutigen Identifikation, insbesondere für die übergeordneten Leitsysteme, mit Adressnummern versehen werden. Es sind folgende Nummernkreise festgelegt: 000 – 099 Brandmelderzentralen (BMZ) 100 – 199 Steuerzentralen Treppenraum-/Tunnel-Druckbelüftung 200 – 299 Löschzentralen (LZ) 300 – 399 Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) 400 – 499 Sprechanlagen 500 – 599 Zentrale Brandfallsteuerung (BFS) 600 – 699 Einbruchmelderzentralen (EMZ) 700 – 799 Objekt-Schutz-Löschanlagen (OSL) 19“-Rack-Brandfrühesterkennungssysteme 900 – 999 Sonderzentralen

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Nr.Zentrale
01BMZ 01 [A1]
02BMZ 02 [A2]
03BMZ 03 [A3]
04BMZ 04 [A4]
05BMZ 05 [A5]
06BMZ 06 [A6]
07BMZ 07 [B1]
08BMZ 08 [B2]
09BMZ 09 [B3]
10BMZ 10 [B4]
11BMZ 11 [B5]
12BMZ 12 [B6]
13BMZ 13 [C1]
14BMZ 14 [C2]
15BMZ 15 [C3]
16BMZ 16 [C4]
17BMZ 17 [C5]
18BMZ 18 [C6]
19BMZ 19 [D1]
20BMZ 20 [D2]
21BMZ 21 [D3]
22BMZ 22 [D4]
23BMZ 23 [D5]
24BMZ 24 [D6]
25BMZ 25 [VER I]
26BMZ 26 [VER II]
27BMZ 27 [VER III]
28BMZ 28 [VER IV]
29BMZ 29 [600.00]
30BMZ 30 [502.00]
31BMZ 31 [500.0X]
32BMZ 32 [H9]
33[401.00- BMZ 33 403.00]
34BMZ 34 [503.00]
35BMZ 35 [320.01]
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36 BMZ 36 [320.02]

37BMZ 37 [320.03]
38BMZ 38[406.00]
39BMZ 39[610.00]
40Bedienfeld BMZ BMT
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
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72

73
74
75
76BMZ 75 Lager Roermonderstr. 609
77Netzwerkintegrator
78Bedienfeld NWI zu BMZ 77
79BMZ 79 [115.00] Verteilerstation
80BMZ 80 [230.00] zu BMZ 27
81BMZ 81 [232.00] zu BMZ 27
82BMZ 82 [223.00] zu BMZ 27
83BMZ 83 [234.00] zu BMZ 27
84BMZ 84 (Rechnerraum A5) zu BMZ 10
85BMZ 85 VG Schneeberg [310.00]
86[920.00- BMZ 86 Bürocontainer 1, 2 + 3 922.00]
87BMZ 87 Parkhaus [504.00]
88BMZ 88 [Franziskus] [800.00]
89BMZ 89 HLP [113.00] zu BMZ 05
90BMZ 90 Rechenzentrum zu BMZ 27
91BMZ 91 Energiezentrale [220.00]
92BMZ 92 Baucontainer [91X.XX]
93
94BMZ 94 [ZPCE] [490.00]
95BMZ 95 [CT2] [410.00]
96BMZ 95 [CIO-A] [410.00]
97[FS20 Master BMZ 97 Außenring]
98[FS20 Slave BMZ 98 Außenring]
99[Prüfanlage BMZ 99 BMT]
99VAREX-Systemmeldungen
100
101Druckbelüftung A1
102Druckbelüftung A2
103Druckbelüftung A3
104Druckbelüftung A4
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105 Druckbelüftung A5

106Druckbelüftung A6
107Druckbelüftung B1
108Druckbelüftung B2
109Druckbelüftung B3
110Druckbelüftung B4
111Druckbelüftung B5
112Druckbelüftung B6
113Druckbelüftung C1
114Druckbelüftung C2
115Druckbelüftung C3
116Druckbelüftung C4
117Druckbelüftung C5
118Druckbelüftung C6
119Druckbelüftung D1
120Druckbelüftung D2
121Druckbelüftung D3
122Druckbelüftung D4
123Druckbelüftung D5
124Druckbelüftung D6
125Druckbelüftung H9 (Soll Neubau)
152Druckbelüftung Ambulanzaufzug 2
153Druckbelüftung Ambulanzaufzug 3
154Druckbelüftung Ambulanzaufzug 4
155Druckbelüftung Ambulanzaufzug 5
156Druckbelüftung Ambulanzaufzug 6
201LZ 201 [K1.1.03] zu BMZ 01
202LZ 202 [K1.1.09] zu BMZ 02
203LZ 203 [K1.1.15] zu BMZ 03
204LZ 204 [K1.1.21] zu BMZ 04
205LZ 205 [K1.1.27] zu BMZ 05
206LZ 206 [K1.1.30] zu BMZ 06
207LZ 207 [K2.1.03] zu BMZ 07
208LZ 208 [K2.1.09] zu BMZ 08
209LZ 209 [K2.1.15] zu BMZ 09
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210 LZ 210 [K2.1.21] zu BMZ 10

211LZ 211 [K2.1.27] zu BMZ 11
212LZ 212 [K2.1.33] zu BMZ 12
213LZ 213 [K3.2.03] zu BMZ 13
214LZ 214 [K3.2.09] zu BMZ 14
215LZ 215 [K3.2.15] zu BMZ 15
217LZ 217 [K3.2.27] zu BMZ 17
218LZ 218 [K3.2.33] zu BMZ 18
220LZ 220 [K4.2.06] zu BMZ 20
221LZ 221 [K4.2.12] zu BMZ 21
222LZ 222 [K4.2.18] zu BMZ 22
223LZ 223 [K4.2.24] zu BMZ 23
224LZ 224 [K4.2.30] zu BMZ 24
233LZ 233 [K3.1.03] zu BMZ 13
234BMZ 88 [BackUp-Raum] zu BMZ 06
240LZ 240 (alt 66) [Küche] zu BMZ 25
241LZ 241 (alt 67 [Rechenzentrum] zu BMZ 27
254VAREX-Ringe
260BMZ 260 [PF E.7] zu BMZ 03
261BMZ 261 [PF E.9] zu BMZ 03
262BMZ 262 [PF E.7] zu BMZ 04
263BMZ 263 [PF E.8] zu BMZ 04
264BMZ 264 [PF E.9] zu BMZ 04
265BMZ 265 [PF E.7] zu BMZ 09
266BMZ 266 [PF E.8] zu BMZ 09
267BMZ 267 [PF E.9] zu BMZ 09
268BMZ 268 [PF E.8] zu BMZ 10
269BMZ 269 [PF E.9] zu BMZ 10
270BMZ 270 [PF E.7] zu BMZ 15
271BMZ 271 [PF E.9] zu BMZ 15
272BMZ 272 [PF E.7] zu BMZ 16
273BMZ 273 [PF E.7] zu BMZ 21
274BMZ 274 [PF E.8] zu BMZ 21
275BMZ 275 [PF E.9] zu BMZ 21
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276 BMZ 276 [PF E.9] zu BMZ 22

291EMZ Energiezentrale
300ENS Masterzentrale im VER
301ENS-Zentrale A1
302ENS-Zentrale A2
303ENS-Zentrale A3
304ENS-Zentrale A4
305ENS-Zentrale A5
306ENS-Zentrale A6
307ENS-Zentrale B1
308ENS-Zentrale B2
309ENS-Zentrale B3
310ENS-Zentrale B4
311ENS-Zentrale B5
312ENS-Zentrale B6
313ENS-Zentrale C1
314ENS-Zentrale C2
315ENS-Zentrale C3
316ENS-Zentrale C4
317ENS-Zentrale C5
318ENS-Zentrale C6
319ENS-Zentrale D1
320ENS-Zentrale D2
321ENS-Zentrale D3
322ENS-Zentrale D4
323ENS-Zentrale D5
324ENS-Zentrale D6
325ENS-Zentrale VER zu BMZ 25-28
326ENS-Zentrale H9 (Soll Neubau)
ENS-Patientenhotel
334ENS Modulbau
400Kopfzentrale VER
401Sprechanlage A1
402Sprechanlage A2
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403 Sprechanlage A3

404Sprechanlage A4
405Sprechanlage A5
406Sprechanlage A6
407Sprechanlage B1
408Sprechanlage B2
409Sprechanlage B3
410Sprechanlage B4
411Sprechanlage B5
412Sprechanlage B6
413Sprechanlage C1
414Sprechanlage C2
415Sprechanlage C3
416Sprechanlage C4
417Sprechanlage C5
418Sprechanlage C6
419Sprechanlage D1
420Sprechanlage D2
421Sprechanlage D3
422Sprechanlage D4
423Sprechanlage D5
424Sprechanlage D6
425Sprechanlage H9 (Soll Neubau)
426BMZ Anlagenraum VER
427BMZ Anlagenraum VER
428BMZ Anlagenraum VER
429BMZ Anlagenraum VER
430
431
432
433
434
435
436
437
438
439
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440 Sprechanlage KMT UBFT Etage 5

441Türsprechstellen UBFT Etage 7
442Türsprechstellen UBFT Etage 8
443Türsprechstellen UBFT Etage 9
444
445
446
447
448
449
450Sprechanlage Elektro 1
451Sprechanlage Elektro 2
452
453
454
455
456
457
458Sprechanlage 220.00 # 1
459Sprechanlage 220.00 # 2
460Sprechanlage 310.00 Platzhalter
461Sprechanlage 320.00 Kita/SPZ/PR
462Sprechanlage 40X.XX MIT
463Sprechanlage 406.00 MTZ
464
465
466
467
468
469Sprechanlage 502.00 SHW1
470Sprechanlage 503.00 Modulbau PS
471Sprechanlage 610.00 KJP Neubau
472Sprechanlage 600.00 Neuenhof
473Sprechanlage 504.00 Parkhaus
474
475
476
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477

478
479
480
490Aufzugsnotruf 1
491Aufzugsnotruf 2
492Aufzugsnotruf 3
493Aufzugsnotruf 4
494Aufzugsnotruf 5
495Aufzugsnotruf 6
501BFS-UZ A1
502BFS-UZ A2
503BFS-UZ A3
504BFS-UZ A4
505BFS-UZ A5
506BFS-UZ A6
507BFS-UZ B1
508BFS-UZ B2
509BFS-UZ B3
510BFS-UZ B4
511BFS-UZ B5
512BFS-UZ B6
513BFS-UZ C1
514BFS-UZ C2
515BFS-UZ C3
516BFS-UZ C4
517BFS-UZ C5
518BFS-UZ C6
519BFS-UZ D1
520BFS-UZ D2
521BFS-UZ D3
522BFS-UZ D4
523BFS-UZ D5
524BFS-UZ D6
525BFS-UZ VER
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532 BFS-UZ H9 (Soll Neubau)

540BFS-UZ BSK B2 BSK-Schränke
541BFS-UZ BSK B4 BSK-Schränke
542BFS-UZ BSK B5 BSK-Schränke
543BFS-UZ BSK C2 BSK-Schränke
544BFS-UZ BSK C4 BSK-Schränke
545BFS-UZ BSK C5 BSK-Schränke
550BFS-HZ VER
551BFS-HZ B1
552BFS-HZ C1
601EMZ A1
602BMZ A2 provisor.
603EMZ A3
604EMZ A4
605EMZ A5
606EMZ A6
607EMZ B1
608EMZ B2
609EMZ B3
610EMZ B4
611EMZ B5
612EMZ B6
613BMZ C1 provisor.
614EMZ C2
615EMZ C3
616EMZ C4
617EMZ C5
618EMZ C6
619BMZ D1 provisor.
620BMZ D2 provisor.
621EMZ D3
622BMZ D4 provisor.
623EMZ D5
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624 EMZ D6

625EMZ VER I
626EMZ VER II
627EMZ VER III
628EMZ VER IV
629EMZ IT (E-5-5)
630EMZ Backup-Raum
631
632
633
634EMZ MTI-Tierstall
635
636
637
638EMZ 920.00-922.00
639EMZ 310.00
640EMZ 640 [320.01]
641EMZ 641 [320.02]
642EMZ 642 [320.03]
700OSL Schrank 4 zu BMZ 03
701OSL Schrank 1 zu BMZ 03
702OSL Schrank 2 zu BMZ 03
703OSL Schrank 3 zu BMZ 03
704OSL Kassenautom. zu BMZ 25
705OSL EDV (5-B-3c) zu BMZ 07
706OSL EDV (3-B-22a) zu BMZ 11
711OSL PACS1 zu BMZ 84
712OSL PACS2 zu BMZ 84
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11.2.5 Bezeichnung von Meldergruppen und Anlagen

Für alle folgenden Meldergruppen und Anlagen muss die Beschilderung dauerhaft ausgeführt werden, d. h. in der Regel sind gravierte Resopalschilder zu verwenden.

11.2.5.1 Aufbau der BMA-Meldergruppennummern

XXYYY/ZZ

XX: BMZ dabei gilt: Nummer der (Haupt-)Brandmelderzentrale entsprechend den letzten zwei Ziffern aus Kapitel 11.2.4

YYY: Meldergruppe dabei gilt: 001 – 029 Etage -3 030 – 039 Elektro-Installationsschächte 040 – 079 Etage -2 und Zwischenbauwerk 080 – 099 Etage -1 und Installationsetage VER 100 – 199 Etage E 200 – 299 Etagen 1 und 2, VER-Lüftungsgeschoß 300 – 399 Etage 3 400 – 499 Etage 4 500 – 599 Etage 5 600 – 699 Etage 6 700 – 799 Etage 7 800 – 899 Etage 8 900 – 999 Etage 9 und alle Etagen darüber

ZZ: Meldernummer von 01 bis 32

Farbschema: rote Schrift auf weißen Hintergrund

11.2.5.2 Projektierungshinweis für Installationsschächte

Installationsschächte (außer Elektro-Installationsschächte) werden nach der höchsten Etage mit Zugang zum Schacht nummeriert.

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11.2.5.3 Ausnahme: UBFT-Außenbereich

XXAAAA/ZZ

XX: BMZ dabei gilt: Nummer der (Haupt-)Brandmelderzentrale entsprechend den letzten zwei Ziffern aus Kapitel 11.2.4

AAAA: Meldergruppe dabei gilt: 10AA UBFT-Außenbereich

ZZ: Meldernummer von 01 bis 32

Farbschema: rote Schrift auf weißen Hintergrund

11.2.5.4 Ausnahme: Etagen unterhalb Etage -3

XX14AA/ZZ

XX: BMZ dabei gilt: Nummer der (Haupt-)Brandmelderzentrale entsprechend den letzten zwei Ziffern aus Kapitel 11.2.4

AAAA: Meldergruppe dabei gilt: 14AA Melder in Etage -4 und darunter

ZZ: Meldernummer von 01 bis 32

Farbschema: rote Schrift auf weißen Hintergrund

11.2.5.5 Ausnahme: UBFT-Störmeldungen

XXAAAA/ZZ

XX: BMZ dabei gilt: Nummer der (Haupt-)Brandmelderzentrale entsprechend den letzten zwei Ziffern aus Kapitel 11.2.4

AAAA: Meldergruppe dabei gilt: 9AAA UBFT-Störmeldungen

ZZ: Meldernummer von 01 bis 99

Farbschema: schwarze Schrift auf weißen Hintergrund,

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11.2.5.6 Ausnahme: Melder in technischen Einrichtungen (z. B. RLT-Anlagen)

XXBB/ZZ

XX: BMZ dabei gilt: Nummer der (Haupt-)Brandmelderzentrale entsprechend den letzten zwei Ziffern aus Kapitel 11.2.4

BB: Meldergruppe

ZZ: Meldernummer von 01 bis 32

Farbschema: rote Schrift auf weißen Hintergrund

11.2.5.7 Anzeige im FAT

  1. Zeile: Meldergruppe/Meldernummer Etage (Melderort)
  2. Zeile: BMZ Überwachungsbereich
  3. Zeile: Melderart Besonderheiten (z. B. Zugangsebene)

11.2.5.8 Melderbezeichnung von Feststellanlagen

FSA [UKA-Nummer für brandschutztechnische Anlagen]

Beschriftung: Farbschema: schwarze Schrift auf weißem Hintergrund Text: FSA [UKA-Nummer für brandschutztechnische Anlagen]

11.2.5.9 Bezeichnung der Zentralen der Gegensprechanlagen

Beschriftung: Farbschema: blaue Schrift auf weißem Hintergrund Text: Zeile 1: GSA Zeile 2: Zentralennummer aus Kapitel 11.2.4

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11.2.5.10 Aufbau von Meldergruppennummern der Brandfallsteuerung

XXX CCDEE

XXX: Hauptzentrale bzw. Teilzentralenring dabei gilt: 500 - 539 (analog zu den BMZ)

CC: Etagenbezeichnung dabei gilt: 01 Etage E 02 Etagen 1/2 03 Etage 3 04 Etage 4 05 Etage 5 06 Etage 6 07 Etage 7 08 Etage 8 09 Etage 9 10 Etage 10 11 Etage 11 12 Etage 12 13 Etage 13 14 Etage 14 21 Etage -1 22 Etage -2 23 Etage -3 24 Etage -4

D: Art der BTA dabei gilt: 0 Alarmierungseinrichtungen 1 Entrauchungsanlagen (MRA) [Ansteuerung + Eingang] 2 Sicherheitslüftung [Ausgang + Eingang] 3 RLT-Schaltbereiche 4 RWA (NRA) 5 Feuerwehr-Zugänge Fluchtwegsteuerungen (EltVTR) 6 Türen und Klappen 7 Aufzugsanlagen 8 BSK-Schaltkreise (LON-Bus)

EE: laufende Nummer

Farbschema: weiße Schrift auf grauem Hintergrund Text: BFS CCDEE

Bezeichnung der Gehäuse: BFS XXX CCEE

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11.2.6 Hauptmelder-Nummern (MDL)

BrandmelderzentraleMDL
GebäudeKern
UBFTA15001
UBFTA25002
UBFTA35003
UBFTA45004
UBFTA55005
UBFTA65006
UBFTB15007
UBFTB25008
UBFTB35009
UBFTB45010
UBFTB55011
UBFTB65012
UBFTC15013
UBFTC25014
UBFTC35015
UBFTC45016
UBFTC55017
UBFTC65018
UBFTD15019
UBFTD25020
UBFTD35021
UBFTD45022
UBFTD55023
UBFTD65024
BrandmelderzentraleMDL
GebäudeKern
VERVER I5025
VERVER II5026
VERVER III5027
VERVER IV5028
Gut Großer Neuenhof5029
Schwesternwohnheim SWH 15030
Verwaltungsgebäude5031
Klinik für Palliativmedizin5032
MTI-Gebäude5033
Modulbau Psychiatrie5034
Standort Franziskus3010
CT23585

Hinweis: Verträge mit dem Konzessionär werden ausschließlich vom zuständigen Fachbereich der Uniklinik RWTH Aachen abgeschlossen.

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11.2.7 Automatische Löschanlagen Die Bedingungen für das Aufschalten von automatischen Löschanlagen stehen im Kapitel KSG 474.

11.2.8 Brandfallsteuerung

Die Uniklinik RWTH Aachen betreibt für die Gebäude 1xx.xx und 2xx.xx eine zentrale Brandfallsteuerungsanlage, welche die brandschutztechnischen Anlagen sowie andere Gewerke im Brandfall ansteuert (siehe auch Kapitel 11.2.1.5). Die Verknüpfungen innerhalb der Gewerke („interne Folgesteuerungen“) sind in diesen zu realisieren. D. h. die Ansteuerung der Anlagen erfolgt auf Basis deren Genehmigung. Beispiel: Es wird an das Gewerk RLT übermittelt, dass im Brandabschnitt A die Brandschutzklappen zu schließen sind. Die Festlegung und Steuerung, welche Klappen dies konkret sind, sowie die Schließung erfolgen im Gewerk RLT. Grundsätzlich sind von den angesteuerten Gewerken folgende Meldungen aufzunehmen:  Betriebsbereit  Störung (nur solche, welche den Erfolg der Ansteuerung in Frage stellen)  Ansteuerung erfolglos

11.2.9 Rauchversuche

Die Uniklinik RWTH Aachen behält sich vor, als Nachweis für die Wirksamkeit der Branddetektion entsprechende Rauchversuche zu verlangen.

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11.3 KSG 456 Elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen

11.3.1 Grundsatzfestlegungen

Für Türen im Verlauf von Rettungswegen, die gegen Missbrauch oder im Rahmen der Zutrittskontrolle gesichert werden sollen, sind nachfolgende Festlegungen getroffen worden: • Das Verriegelungssystem muss den Anforderungen der DIBt-Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) entsprechen. • Für das komplette Verriegelungssystem muss eine Systemzulassung in Form eines Prüfzeugnisses gemäß o. g. Richtlinie vorliegen. • Für die Installation muss beim Errichter die Befähigung vorhanden sein. • Die Steuerungen der elektrischen Verriegelungssysteme sind im DCW®-Systembus auszuführen. Jedes System ist mit mindestens einem I-/O-Modul auszustatten. • Auf der Türseite, die entgegengesetzt zur Fluchtrichtung liegt (also die, an der nicht das Türterminal sitzt), ist ein Schlüsselschalter zur Aufnahme eines Profilhalbzylinders aus der Schließanlage der Uniklinik RWTH Aachen anzubringen. Ist auf beiden Seiten ein Türterminal, entfällt der Schlüsselschalter. • Die Türen sind, soweit es sich um Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse handelt, mit Profilzylindern auszustatten. Eine Begehung der Türen bei Strom- und/oder Datenausfall muss jederzeit möglich sein.

Hinweise: • Es sind nur Profilzylinder aus der Hausschließung zulässig.

11.3.2 Konfiguration I-/O-Modul

Das I-/O-Modul soll standardmäßig wie folgt konfiguriert werden: einzustellende Funktion Eingang 1 Dauerentriegelung Eingang 2 Verriegeln Eingang 3 keine Funktion zugeordnet Eingang 4 Auslösung durch BMA* Ausgang 1 Tür offen Ausgang 2 Nottaste betätigt Ausgang 3 TV verriegelt Ausgang 4 Sabotage*

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11.4 KSG 456 Zutrittskontrollanlagen

11.4.1 Grundsatzfestlegungen

Für Türen, die mit einer Zutrittskontrolle versehen werden, sind nachfolgende Festlegungen getroffen worden: • Kommt ein elektrisches Verriegelungssystem zum Einsatz, ist das vorige Kapitel einzuhalten. • Die Türen sind, soweit es sich um Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse handelt, mit Profilzylindern auszustatten. Eine Begehung der Türen bei Strom- und/oder Datenausfall muss jederzeit möglich sein.

Hinweise: • Es sind nur Profilzylinder aus der Hausschließung zulässig. • Elektrische Profilzylinder, wie zum Beispiel das in der Uniklinik RWTH verwendete „Verso Cliq®“, sind keine Zutrittskontrollanlagen.

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11.5 KSG 456 Gaswarnanlagen

11.5.1 Generelle Festlegungen

11.5.1.1 Grundsätzliches

Grundsätzlich sind für die Überwachung immer zwei Alarmschwellen festgelegt worden. Wird die Alarmschwelle 1 erreicht, erfolgt eine automatisierte Meldung an die technische Leitwarte der Uniklinik RWTH Aachen, die den Nutzer gemäß seinem Antrag „FB-GA-00001_A Antrag auf Anschluss eines Gerätes an die zentrale Überwachung der Gebäudeleittechnik“ umgehend informiert. Zusätzlich erfolgt eine Meldung vor Ort. Bei Erreichen der Alarmschwelle 2 erfolgt eine automatische Alarmierung der Werkfeuerwehr der Uniklinik, die entsprechende Rettungsmaßnahmen einleitet. Vor Ort erfolgt eine Alarmierung der Beschäftigten. Für alle Anlagen ist eine Störungsmeldung erforderlich, die an die technische Leitwarte der Uniklinik weitergeleitet werden muss.

11.5.1.2 Signalgeber

11.5.1.2.1 Optisch-akustisches Signalgerät

Es sind optisch-akustische Signalgeräte zu verwenden. Optik und Akustik müssen getrennt ansteuerbar sein. akustisches Signalgerät Notfallsignal nach DIN 33404-3 optischer Signalgeber Signalfarbe rot Beschriftung Raum verlassen

11.5.1.2.2 Leucht-Transparente

Leucht-Transparent 1

 Technische Daten: 24 V, LED-Technik,  IP 40, Anschlussklemmen für Leitungsüberwachungswiderstand Summerausgang (Dauer- oder Intervallton) Einschaltbares Blinkmodul  Maße: 310 x 150 mm  Text: Raum nicht betreten  Textfarbe: rot, nur bei aktivem Zustand lesbar  Betriebsart: blinkend

Leucht-Transparent 2

 Technische Daten: 24 V, LED-Technik,  IP 40, Anschlussklemmen für Leitungsüberwachungswiderstand Summerausgang (Dauer- oder Intervallton) Einschaltbares Blinkmodul  Maße: 310 x 150 mm  Textfarbe: gelb, nur bei aktivem Zustand lesbar  Betriebsart: Dauerlicht

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11.5.1.3 Technische Meldungsweitergabe

Die Technische Meldungsweitergabe gestaltet sich wie folgt: Alarmschwelle 1 (A1): Technische Leitwarte über Gebäudeautomation Alarmschwelle 2 (A2): Werkfeuerwehr über Brandmeldeanlage Störung: Technische Leitwarte über Gebäudeautomation

11.5.1.4 Stromversorgung

Die Überwachungs- und Alarmierungsanlagen sind wie folgt ans Stromnetz anzuschließen: In Gebäuden mit Notstromversorgung: Netzart EN (SV) In Gebäuden ohne Notstromversorgung: projektspezifische Festlegung

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11.5.2 Überwachung der Atemluft (Sauerstoffgehalt)

Für folgende Räume ist eine Überwachung des Sauerstoffgehaltes vorzusehen:

 (Tief-)Kühlräume

 Gasflaschenlagerräume

 Sauerstoffreduzierte Bereiche

 Labore, in denen flüssiger Stickstoff offen umgefüllt wird

 andere Räume gemäß Gefährdungsbeurteilung

11.5.2.1 Alarmschwellen

Für die Überwachung des Sauerstoffgehaltes wurden folgende Alarmschwellen festgelegt: Alarmschwelle A1: < 17 % O in der Umgebungsluft 2 Alarmschwelle A2: < 13 % O in der Umgebungsluft 2

11.5.2.2 Technische Einrichtungen

Außen: Leucht-Transparent 1: Raum nicht betreten Leucht-Transparent 2: O -Gehalt abgesenkt 2 Innen: Optisch-akustisches Signalgerät

11.5.2.3 Alarmierungs-Matrix

AlarmschwelleA1 < 17 % O 2A2 < 13 % O 2Störung
Leucht-Transparent 1 "Raum nicht betreten"X
Leucht-Transparent 2 "O -Gehalt abgesenkt" 2X
Meldung an Technische LeitwarteX*X
Alarm an WerkfeuerwehrX
optischer SignalgeberX*X
akustischer SignalgeberX
  • Entfällt bei dauerhaft sauerstoffreduzierten Bereichen
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11.5.3 Überwachung auf toxische Gase

11.5.3.1 Grundsätzliche Planungsvorgaben

11.5.3.1.1 Vorbemerkung

Dieser Standard regelt die Überwachung der Atemluft auf toxische Gase. Das Schließen von Magnetventilen, das Einschalten von Ablüftern, das Abschalten elektrischer Betriebsmittel usw. ist ebenso projektspezifisch festzulegen, wie die Festlegung der betriebsverantwortlichen Person, die zu den Alarmen ebenfalls verständigt werden muss. Die Alarmschwelle A2 muss projektspezifisch validiert werden!

11.5.3.1.2 Alarmschwellen

Für die Überwachung toxischer Gase wurden grundsätzlich folgende Alarmschwellen festgelegt: Alarmschwelle A1: Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 (wenn projektspezifisch nichts anderes festgelegt wurde) Alarmschwelle A2: zweifacher Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 (wenn projektspezifisch nichts anderes festgelegt wurde)

11.5.3.1.3 Technische Einrichtungen

Außen: Leucht-Transparent 1: Raum nicht betreten Innen: Optisch-akustisches Signalgerät

11.5.3.1.4 Alarmierungs-Matrix

AlarmschwelleA1 AGWA2 2 x AGWStörung
Leucht-Transparent 1 "Raum nicht betreten"X
Meldung an Technische LeitwarteXX
Alarm an WerkfeuerwehrX
optischer SignalgeberXX
akustischer SignalgeberX
Abschaltung der Magnetventile der Gasversorgung*X
  • siehe Vorbemerkung
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11.5.3.2 Kohlendioxid

Für folgende Räume ist eine Überwachung des Kohlendioxidgehaltes in der Raumluft vorzusehen:  Räume mit Kohlendioxidbehältern3

11.5.3.2.1 Alarmschwellen

Für die Überwachung des Kohlendioxidgehaltes wurden folgende Alarmschwellen festgelegt: Alarmschwelle A1: > 5.000 ppm CO in der Umgebungsluft 2 Alarmschwelle A2: > 10.000 ppm CO in der Umgebungsluft 2

11.5.3.2.2 Technische Einrichtungen

Außen: Leucht-Transparent 1: Raum nicht betreten Innen: Optisch-akustisches Signalgerät

11.5.3.2.3 Alarmierungs-Matrix

AlarmschwelleA1 > 5.000 ppmA2 > 10.000 ppmStörung
Leucht-Transparent 1 "Raum nicht betreten"X
Meldung an Technische LeitwarteXX
Alarm an WerkfeuerwehrX
optischer SignalgeberXX
akustischer SignalgeberX

3 Unter Behälter sind ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter gemäß TRBS 3145 zu verstehen

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11.5.4 Überwachung auf explosive Gase

11.5.4.1 Vorbemerkung

Dieser Standard regelt die Überwachung der unteren Explosionsgrenzen. Muss auch die obere Explosionsgrenze überwacht werden, muss die separat betrachtet werden. Das Schließen von Magnetventilen, das Einschalten von Ablüftern, das Abschalten elektrischer Betriebsmittel usw. ist ebenso projektspezifisch festzulegen, wie die Festlegung der betriebsverantwortlichen Person, die zu den Alarmen ebenfalls verständigt werden muss.

11.5.4.2 Alarmschwellen

Für die Überwachung der unteren Explosionsgrenzen (UEG) wurden folgende Alarmschwellen festgelegt: Alarmschwelle A1: 20 % UEG Alarmschwelle A2: 40 % UEG

11.5.4.3 Technische Einrichtungen

Außen: Leucht-Transparent 1: Raum nicht betreten akustisches Signalgerät Innen: Optisch-akustisches Signalgerät

11.5.4.4 Alarmierungs-Matrix

AlarmschwelleA1 20 % UEGA2 40 % UEGStörung
Leucht-Transparent "Raum nicht betreten"X
Meldung an Technische LeitwarteXX
Alarm an WerkfeuerwehrX
optischer SignalgeberXX
akustischer SignalgeberXX
Abschaltung der Magnetventile der Gasversorgung*X
  • siehe Vorbemerkung
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11.5.5 Überwachung von Versorgungssystemen gemäß DIN EN ISO 7396-1

Für die Überwachung des Sauerstoffgehaltes in der Atemluft von Räumen gilt Kapitel 11.4.2. Dieses Kapitel gilt nur für den Aufstellraum von Versorgungssystemen gemäß DIN EN ISO 7396-1.

11.5.5.1 Alarmschwellen

Für die Überwachung des Sauerstoffgehaltes wurden folgende Alarmschwellen festgelegt: Alarmschwelle A1: < 17 % O2 in der Umgebungsluft Alarmschwelle A2a: < 13 % O2 in der Umgebungsluft Alarmschwelle A2b: > 23,5 % O2 in der Umgebungsluft

11.5.5.2 Technische Einrichtungen

Außen: Leucht-Transparent 1: Raum nicht betreten Leucht-Transparent 2: O -Gehalt abgesenkt 2 Leucht-Transparent 3: O -Gehalt > 23,5 % 2 Innen: Optisch-akustisches Signalgerät

11.5.5.3 Alarmierungs-Matrix

AlarmschwelleA1 < 17 % O 2A2a < 13 % O 2A2b > 23,5 % O 2Störung
Leucht-Transparent 1X
Leucht-Transparent 2X
Leucht-Transparent 3X
Meldung an Technische LeitwarteXX
Alarm an WerkfeuerwehrXX
optischer SignalgeberXXX
akustischer SignalgeberXX
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12 Kostengruppe 460

12.1 KSG 461 Aufzugsanlagen

Für Aufzugsanlagen gelten grundsätzlich nachstehende Anforderungen. Projektspezifisch sind abweichende Ausführungen möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung durch den Herausgeber und ist nicht auf andere Fälle übertragbar.

12.1.1 Bettenaufzüge

 Es ist eine Brandfallsteuerung gemäß VDI 6017 notwendig; die Art der Brandfallsteuerung muss projektspezifisch festgelegt werden.

 Die Energieversorgung muss mindestens die Stufe B gemäß VDI 6017 erfüllen.

 Der Aufzugsnotruf muss auf die bestehende Aufzugsnotrufs-Anlage aufgeschaltet werden.

 Zur Verifizierung von Notrufen müssen in den Kabinen Kameras eingebaut werden, die

  • mit dem Aufzugsnotrufsystem verbunden sind,
  • sich bei Betätigung des Aufzugsnotrufs selbsttätig einschalten,
  • deren Videosignal zur hilfeleistenden Stelle geschaltet wird und
  • deren Betriebszustand in Form einer Kontrollleuchte im Kabinentableau angezeigt wird.

 Für alle Elemente des Aufzuges (Kabine, Schacht, Maschinenraum) ist eine vollständige Abdeckung durch die bestehende BOS-Funk-Anlage notwendig.

 Bei Stromausfall muss mittels Sprachkonserve eine Durchsage in der Kabine erfolgen.

12.1.2 Feuerwehraufzüge

12.1.2.1 Technische Voraussetzungen

 Feuerwehraufzüge müssen EN 81-72 entsprechen.

 Es ist eine Brandfallsteuerung gemäß VDI 6017 notwendig; die Art der Brandfallsteuerung muss projektspezifisch festgelegt werden.

 Die Energieversorgung muss mindestens die Stufe D gemäß VDI 6017 erfüllen.

 An der Feuerwehr-Anlaufstelle ist ein Schlüsselschalter mit folgenden Schaltzuständen anzubringen:

  • Normalbetrieb (Stellung senkrecht) und
  • Feuerwehrfahrt (Stellung 90° nach rechts)  In beiden Stellungen (Normalbetrieb und Feuerwehrfahrt) muss der Schlüssel abgezogen werden können.

 In der Aufzugskabine ist ein Schlüsselschalter mit folgenden Schaltzuständen anzubringen:

  • Normalbetrieb (Stellung senkrecht),
  • Feuerwehrfahrt (Stellung 90° nach rechts) und
  • Kabine blockiert (Stellung 90° nach links)  In den Stellungen „Normalbetrieb“ und „Kabine blockiert“ muss der Schlüssel abgezogen werden können.
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 Die nach EN 81 notwendige Gegensprechanlage muss bei Aktivierung der Feuerwehrfahrt ein- und in Konferenz geschaltet werden, d. h. alle Teilnehmer hören mit.  Die Sprechstellen befinden sich an der Feuerwehr-Anlaufstelle, im Fahrkorb und im Aufzugsmaschinenraum.  Zum Sprechen muss im Fahrkorb die Taste „FW sprechen“ gedrückt werden; an allen anderen Sprechstellen die „T“-Taste.  Von der Feuerwehr-Einsatzzentrale (FEZ) muss eine Einwahl in die Konferenz möglich sein.

 Soweit eine Druckbelüftung für den Feuerwehraufzug vorhanden ist, muss diese auch manuell in und außer Betrieb genommen werden können. Eine automatische Abschaltung ist nicht zulässig.  Soweit eine Druckbelüftung für den Feuerwehraufzug vorhanden ist, muss sich diese bei Aktivierung der Feuerwehrfahrt automatisch einschalten.

 Für alle Elemente des Aufzuges (Kabine, Schacht, Maschinenraum) ist eine vollständige Abdeckung durch die bestehende BOS-Funk-Anlage notwendig.

 Der Aufzugsnotruf muss auf die bestehende Aufzugsnotrufs-Anlage aufgeschaltet werden.

 Bei Betätigung der Aufzugsnotrufes muss eine automatische Bildübertragung (Videobild in Echtzeit) an die Feuerwehr-Anlaufstelle und die Feuerwehr-Einsatzzentrale (FEZ) erfolgen. Auf die aktive Kamera ist in der Kabine optisch hinzuweisen.

 Bei Stromausfall muss mittels Sprachkonserve eine Durchsage in der Kabine erfolgen.

12.1.2.2 Funktionelle Voraussetzungen

Wird eine Feuerwehrfahrt eingeleitet, müssen folgende Funktionen ausgelöst werden:

 Alle gespeicherten Fahrbefehle werden gelöscht.

 Die Etagentableaus und die Lichtschranken werden abgeschaltet.

 Optische und akustische Meldung „Feuerwehrfahrt“.

 Aufzugskorb fährt auf die Etage der Feuerwehr-Anlaufstelle.

 Die Gegensprechanlage wird in Konferenz eingeschaltet, d. h. alle Teilnehmer (Sprechstellen) hören mit. Die Sprechstellen befinden sich an der Feuerwehr-Anlaufstelle, im Fahrkorb und im Aufzugsmaschinenraum. Zum Sprechen im Fahrkorb die Taste „FW sprechen“, ansonsten die „T“-Taste drücken.

 Die Druckbelüftung wird eingeschaltet.

12.1.3 Personen- und Lastenaufzüge

Für Personen- und Lastenaufzüge, die keine Betten- und/oder Feuerwehraufzüge sind, gelten nachstehende sicherheitstechnische Anforderungen:

 Es ist eine Brandfallsteuerung gemäß VDI 6017 notwendig; die Art der Brandfallsteuerung muss projektspezifisch festgelegt werden.

 Die Energieversorgung muss mindestens die Stufe A gemäß VDI 6017 erfüllen.

 Der Aufzugsnotruf muss auf die bestehende Aufzugsnotrufs-Anlage aufgeschaltet werden.

 Zur Verifizierung von Notrufen müssen in den Kabinen Kameras eingebaut werden, die

  • mit dem Aufzugsnotrufsystem verbunden sind,
  • sich bei Betätigung des Aufzugsnotrufs selbsttätig einschalten,
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  • deren Videosignal zur hilfeleistenden Stelle geschaltet wird und
  • deren Betriebszustand in Form einer Kontrollleuchte im Kabinentableau angezeigt wird.

 Für alle Elemente des Aufzuges (Kabine, Schacht, Maschinenraum) ist eine vollständige Abdeckung durch die bestehende BOS-Funk-Anlage notwendig.

 Bei Stromausfall muss mittels Sprachkonserve eine Durchsage in der Kabine erfolgen.

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13 Kostengruppe 474

13.1 Automatische Löschanlagen

13.1.1 Sprinkleranlagen

 Sprinkleranlagen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu errichten, insbesondere gemäß der Richtlinie VdS CEA 4001. Gleichwohl Bedarf die Planung der Freigabe durch die Fachbereiche der Uniklinik RWTH Aachen.

 Die Wirkfläche der Sprinkleranlage ist in Löschbereiche zu unterteilen. Ein Löschbereich darf maximal einen Brandabschnitt umfassen. Für jeden Löschbereich ist ein Strömungswächter vorzusehen, der auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten ist. Der Strömungswächter ist auf die BMZ zu schalten, in deren Überwachungsumfang der Löschbereich liegt. Die Meldung wird als Technischer Alarm behandelt. Dies ist in den Gebäuden 100.00 und 200.00 Standard.

 Die Alarmventilstationen sind auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten. Grundsätzlich auf die BMZ, in deren Überwachungsbereich die Sprinklerunterstation liegt. Die Alarmmeldung wird grundsätzlich als Hauptalarm behandelt.

 In den Fällen, wo an einer Alarmventilstation nur ein Löschbereich angeschlossen ist, kann auf den Strömungswächter verzichtet werden. Gleichwohl Bedarf dies der Freigabe durch die Fachbereiche der Uniklinik RWTH Aachen.

 Für Zwischenböden und –decken ist jeweils ein eigener Strömungswächter notwendig; analog zur Projektierung der Meldergruppen gemäß VDE 0833 2. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die raumbegrenzenden Wände flächig von Geschossdecke zu Geschossdecke durchgezogen sind („Zellenbauweise“).

 Es ist grundsätzlich für jede Etage ein Strömungswächter oder ein Alarmventil erforderlich.

 Ist eine Vorsteuerung notwendig, ist die Anbindung an die Brandmeldeanlage als „VdS-Schnittstelle Löschen“ auszubilden.

 Die Installationsetagen im Gebäude 100.00 sind wie Zwischendecken zu behandeln.

 Sind mehrere, baulich getrennte Flächen eines Löschbereichs auf derselben Etage vorhanden, so ist grundsätzlich für jede Fläche ein Strömungswächter oder ein Alarmventil notwendig.

13.1.2 Wassernebellöschanlagen

 Wassernebellöschanlagen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu errichten, insbesondere gemäß der Richtlinie VdS 3188. Gleichwohl Bedarf die Planung der Freigabe durch die Fachbereiche der Uniklinik RWTH Aachen.

 Die Wirkfläche der Wassernebellöschanlage ist in Löschbereiche zu unterteilen. Für jeden Löschbereich ist grundsätzlich ein Bereichsventil notwendig. Der Löschbereich ist in der Regel deckungsgleich mit dem Brandabschnitt; auf keinen Fall jedoch größer. Die Bereichsventile sind auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten, und zwar auf die BMZ, in deren Überwachungsbereich der Löschbereich liegt. Die Alarmmeldung wird grundsätzlich als Hauptalarm behandelt.

 Für Zwischenböden und –decken ist jeweils ein eigenes Bereichsventil notwendig; analog zur Projektierung der Meldergruppen gemäß VDE 0833 2.

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Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die raumbegrenzenden Wände flächig von Geschossdecke zu Geschossdecke durchgezogen sind („Zellenbauweise“).

 Es ist grundsätzlich für jede Etage ein Strömungswächter oder ein Alarmventil erforderlich.

 Ist eine Vorsteuerung notwendig, ist die Anbindung an die Brandmeldeanlage als „VdS-Schnittstelle Löschen“ auszubilden.

 Die Installationsetagen im Gebäude 100.00 sind wie Zwischendecken zu behandeln.

 Sind mehrere, baulich getrennte Flächen eines Löschbereichs auf derselben Etage vorhanden, so ist grundsätzlich für jede Fläche ein Strömungswächter oder ein Alarmventil notwendig.

13.1.3 Gaslöschanlagen

 Gaslöschanlagen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu errichten, insbesondere auch gemäß den VdS-Richtlinien. Gleichwohl Bedarf die Planung der Freigabe durch die Fachbereiche der Uniklinik RWTH Aachen.

 Für Gaslöschanlagen sind nur Komplettsysteme zu verwenden, die eine Systemanerkennung haben. D. h. die Anlagen verfügen über eigene Branderkennungselemente, eine eigene Brandmelder- und Löschzentrale sowie alle Komponenten der Löschtechnik.

 Die Brandmelder- und Löschzentrale ist als untergeordnete Zentrale an die Kern-BMZ anzuschließen.

 Eine parallele Branddetektion von Lösch- und der Brandmeldeanlage des Gebäudes ist nicht zulässig.

 Eine Anbindung an die Brandmeldeanlage über die „VdS-Schnittstelle Löschen“ ist nicht zulässig.

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13.2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen

13.2.1 Wandhydrant mit formstabilem Schlaucht

In den Gebäuden 100.00 (UBFT/PF) und 200.00 (VER) ist eine Wandhydrantenanlage des Typs „F“ nach DIN 14461 bzw. EN 671 vorhanden Hinweis: Es ist vorgesehen, den Bestand auf Entnahmeeinrichtungen für Löschwasserleitungen „nass“ zurückzubauen; bei An- oder Umbauten kommen daher nur noch Entnahmeeinrichtungen für Löschwasserleitungen „nass“ zum Einsatz (siehe nächstes Kapitel).

13.2.2 Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „nass“

Soweit in Gebäuden der Uniklinik RWTH Aachen Löschwasserleitungen „nass“ zum Einsatz kommen, sind die Schlauchanschlussventile gemäß DIN 14461-3 in der Größe 21/ mit B-Festkupplungen DIN 14308-B 2 auszuführen. Kommen Schutzschränke (siehe DIN 14461-2) zum Einsatz, ist das Schlauchanschlussventil so zu platzieren, dass Druckschläuche DIN 14811-B75 ohne Knick angeschlossen werden können. Die Ausführung bedarf der Freigabe durch die betreffenden Fachbereiche der Uniklinik.

Beschriftung gemäß DIN 14461-2:  Ausführung aller Schilder nach DIN 4066  Schutzschrank/Entnahmeeinrichtung: „Löschwasserentnahme für Feuerwehr“

13.2.3 Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“

Beschriftung gemäß DIN 14461-2:  Ausführung aller Schilder nach DIN 4066  Einspeiseeinrichtung

  • außen: „Löschwassereinspeisung“
  • innen: „Vor Gebrauch Entleerung schließen, nach Gebrauch Entleerung öffnen“ (auf der Innenseite der Schranktür aufzubringen)  Schutzschrank/Entnahmeeinrichtung: „Löschwasserleitung, trocken für Feuerwehr“
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13.3 Feuerlöschgeräte

Vom Bereich GB-GT BS werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:  Festlegung des Umfangs  Festlegung der Standorte

Standard für klinische und Verwaltungsbereiche:

  • Tragbarer Feuerlöscher DIN EN 3
  • Auflade-Feuerlöscher
  • Löschmittel: Schaum
  • Löschmittelmenge: 6 l Standard für Forschungsbereiche:
  • Tragbarer Feuerlöscher DIN EN 3
  • Auflade-Feuerlöscher
  • Löschmittel: ABC-Pulver
  • Löschmittelmenge: 6 kg Standard für elektrische Anlagen und EDV:
  • Tragbarer Feuerlöscher DIN EN 3
  • Auflade-Feuerlöscher
  • Löschmittel: Kohlendioxid
  • Löschmittelmenge: 5 kg Standard für MRT-Räume:
  • Tragbarer Feuerlöscher DIN EN 3
  • Auflade-Feuerlöscher
  • Löschmittel: Kohlendioxid
  • Löschmittelmenge: 5 kg
  • Antimagnetisch Standard für Schaltanlagen, EDV-Räume etc.
  • fahrbarer Feuerlöscher DIN EN 1866
  • Löschmittel: Kohlendioxid
  • Löschmittelmenge: 30 kg
  • Kennzeichnung „nur für Feuerwehr“
  • Einsatz nur durch Feuerwehr (zusätzlich zu den 5 kg CO -Löschern für die Nutzer) 2

Soweit mit Betten- und Transportverkehr gerechnet werden muss, sind die tragbaren Feuerlöscher (Druckbehälter) in der Regel in einer Höhe von ca. 1,7 m anzubringen.

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14 Kostengruppe 600

14.1 Möblierung

Für Möbel in patientenführenden Bereichen - unabhängig ob ambulant oder stationär, in Wartezonen, in öffentlichen Bereichen, in Versammlungs-, Schul-, Seminar-, Konferenz-, Besprechungs- und Schulungsräumen sowie in der Gastronomie gelten folgende Vorgaben:  Möbelstücke mit Polsterung müssen der Klasse P-a gemäß DIN 66084 entsprechen. Dafür ist ein Nachweis vorzulegen.  Ein Nachweis gemäß BS 5852 kann als gleichwertig anerkannt werden, wenn er für das gesamte Möbelstück gilt und BS 5852 Crib5 erfüllt.  Das Gestell bzw. die Beine müssen aus nichtbrennbarem Material oder Massivholz bestehen.  Bezüge und Oberflächen müssen desinfizierbar sein.  Für Tischplatten sind Schichtstoffe aus (hochwertigen) Trägerplatten zu verwenden, die Anforderungen an die Beständigkeit gegen Hitze gemäß EN 438 erfüllen.

Für die Bestuhlung in Flucht- und Rettungswegen, dazu gehören in der Regel auch die Rezeptionen, gelten folgende Vorgaben:  Bestuhlung/Möblierung ist grundsätzlich unzulässig.  Soweit einer Bestuhlung/Möblierung zugestimmt wurde, sind ausschließlich nichtbrennbare Stoffe zugelassen.  Es wurde ein Standard festgelegt; in der Regel in der Ausführung als Klappsitze (siehe Hausstandards.)  Eine feste Verbindung mit dem Gebäude ist zwingend notwendig.  Der Standort der Bestuhlung ist nicht frei wählbar. Der Bedarf ist über das Antragsformular für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zu beantragen.  Es sind die Vorgaben für Flure und Gänge in der Uniklinik Aachen zu beachten (Intranet > Sicherheit > Brandschutz > Merkblätter)

14.2 Abfallsammler

14.2.1 Abfallsammler in Innenbereichen

Für Abfallsammelbehälter in Innenbereichen gelten folgende Vorgaben:  Außen- und Innenbehälter sind aus nichtbrennbarem Material (Metall).  Die Funktion „selbstlöschend“ wird durch den Deckel realisiert („Sauerstoffentzug“).  Die Funktion „selbstlöschend“ ist nachzuweisen.

Diese Vorgaben gelten nicht für  Büros und vergleichbare Bereiche  medizinische Abfälle*  Gefahrstoffe* [* soweit für diese Stoffe separate Entsorgungswege vorgeschrieben sind]

14.2.2 Abfallsammler in Büros und vergleichbaren Bereichen

Für Abfallsammelbehälter in Büros und vergleichbaren Bereichen gelten folgende Vorgaben:

 Sicherheitspapierkorb mit Aluminium-Boden-Einsatz.

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 Die Funktion ist nachzuweisen (z. B. durch ein TÜV-Zertifikat).  Glatte Innenoberfläche.

14.3 Schaukästen

Für Schaukästen und vergleichbare Einrichtungsgegenstände gelten nachstehende Anforderungen: • Rahmen und Rückseite sowie Profile müssen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. • Die Frontscheibe muss aus ESG-Glas bestehen. • Wenn der Schaukasten mit einer Innenbeleuchtung ausgestattet ist, ist eine rauchgasdichte Ausführung notwendig.

Hinsichtlich der Farbgestaltung wurde in Absprache mit der Stabstelle Kommunikation folgendes festgelegt: • Rückwand: schwarz (RAL 9011*) • Rahmen: schwarz (RAL 9011*) • Kopfleiste (soweit gewünscht): Hintergrund RAL 9011*, Schrift: RAL 9010* (*diese Farben sind Hausstandard und entsprechen dem Farbkonzept der Uniklinik)

14.4 Pflanzen

• Das Abstellen von Pflanzen auf den Fluren und Gängen ist nicht mehr vorgesehen.

14.5 Anbringen von Monitoren

• Es liegt ein bewilligter Antrag „für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen“ vor. • Die Anbringung von Monitoren als Flachbildschirm ist in Einzelfällen möglich (gilt für Größen 24“ bis 65“).

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15 Kostengruppe 740

15.1 Feuerwehr-Einsatzpläne

15.1.1 Verfahren

Vom Bereich GB-GT BS werden folgende Arbeitsschritte bei der Erstellung von Feuerwehrplänen durchgeführt:  Festlegung des Planausschnittes  Prüfung Vorabzug  Abstimmung mit der Feuerwehr  Freigabe gegenüber dem Ersteller  Verteilung der Pläne

Im Übrigen gilt das CAD-Pflichtenheft der Uniklinik. Die Ausdrucke sind auf Synthetikpapier wasser- und reißfest, UV-beständig sowie lichtecht herzustellen. Eine Ausführung in Prospekthüllen ist nicht zulässig.

15.1.2 Anzahl der Exemplare

15.1.2.1 für die Gebäude 1xx.xx und 2xx.xx

Feuerwehr-Einsatzpläne  8 Sätze/Ausdrucke auf Spezialpapier  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf4-Format  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf4- und dwg5-Format

Objektinformation (Textteil)  2 Sätze/Ausdrucke auf Spezialpapier  2 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf4- und xls6-Format

Übersichtsplan (MDL 5000)  12 Sätze/Ausdrucke auf Spezialpapier  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf4-Format  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf4- und dwg-Format

Etagenpläne  2 Sätze laminiert  6 Sätze in roten DIN A4 Ordnern

4 Die pdf-Dateien sind ohne Leerseiten zu erstellen. Gemeint ist die für den Druck notwenige Rückseite der Pläne. 5 Gemäß CAD-Pflichtenheft der Uniklinik RWTH-Aachen 6 Oder in einem anderen, beschreibbaren Office-Format

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15.1.2.2 Für alle anderen Gebäude (außer 1xx.xx und 2xx.xx)

Feuerwehr-Einsatzpläne  2 x komplette Sätze in roten DIN A4 Ordnern mit jeweils

  • Übersichtsplan auf Spezialpapier
  • 1 Satz Geschoßpläne auf Spezialpapier
  • Objektinformationen  6 Übersichtspläne auf Spezialpapier  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf7-Format  1 Datenträger mit dem kompletten Satz im pdf- und dwg8-Format

15.2 Flucht- und Rettungspläne

Die Notwendigkeit ist im Vorfeld mit dem Bereich GB-GT BS festzulegen. Vom Bereich GB-GT BS werden folgende Arbeitsschritte bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen durchgeführt:

 Festlegung des Planausschnittes

 Festlegung der Standorte

 Prüfung Vorabzug

 Abstimmung mit den Behörden

 Freigabe gegenüber dem Ersteller

 Verteilung der Pläne

Die Ausdrucke sind UV-beständig und lichtecht entweder auf Synthetikpapier oder laminiert herzustellen. Die Aufnahmerahmen sind standardmäßig im Format DIN A2. Im Übrigen gilt das CAD-Pflichtenheft der Uniklinik.

15.3 Brandfallsteuermatrix

Jeder Brandabschnitt erhält eine systematisch immer gleich aufgebaute Brandfallsteuermatrix. Die Brandfallsteuermatrix des jeweiligen Brandabschnittes wird dreistufig wie folgt erstellt:

  1. Stufe 1 ist eine strategische Ausführung. hier wird beschrieben, welche Art der Anlagen im Brandfall angesteuert werden sollen, um das Schutzziel des jeweiligen Brandschutzkonzeptes oder der generellen Systematik im Bestand umzusetzen. Diese erste Stufe wird in der Regel durch einen Brandschutzsachverständigen erstellt.

  2. Stufe 2 der Brandfallsteuermatrix beschäftigt sich mit den zu den oben angeführten Schutzzielen genannten Anlagen. Zum Beispiel wird hier ausgeführt, welche Entrauchung konkret angesprochen werden soll, wenn die strategische Forderung zum Einschalten der Entrauchungen in Stufe 1 festgelegt ist. Diese Stufe wird vom Betreiber und dem Fachingenieur, der die Brandfallsteuerung plant, umgesetzt.

7 Die pdf-Dateien sind ohne Leerseiten zu erstellen. Gemeint ist die für den Druck notwenige Rückseite der Pläne. 8 Gemäß CAD-Pflichtenheft der Uniklinik RWTH-Aachen

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Am Ende dieses Schrittes wird die Brandfallsteuermatrix seitens des Betreibers und seitens des Erstellers des zugrundeliegenden Brandschutzkonzeptes geprüft und schriftlich frei gegeben.

  1. In Stufe 3 wird die in Stufe 2 freigegebene Brandfallmatrix durch die ausführende Firma für die Brandfallsteuerung soweit ergänzt, dass alle Steuerpunkte der Brandfallsteuerung für alle anzusteuernden Anlagen eingetragen werden. Dies ist die Basis für die Paramterierung und Ausführung der Brandfallsteuerung. Die Brandfallsteuerung wird abschließend durch den Betreiber und durch einen Sachverständigen (Wirkprinzip Prüfung) geprüft.

15.4 Brandschutzpläne

Für die Erstellung von Plänen für den Brandschutz in Brandschutzkonzepten und Bauvorlagen gelten nachstehenden Vorgaben.

15.4.1 Symbole

Soweit nicht anders festgelegt oder abgesprochen wurde, sind die Symbole gemäß DIN 14034 zu verwenden. Für Türen gelten die nachstehenden Ausführungen.

Zusätze zu den Symbolen wie Treppenraumbezeichnungen oder Feuerwehranlaufpunkte sind unterhalb des Symbols anzugeben.

Beispiel: Feuerwehranlaufpunkt mit ÜE-Nummer und Etage

Das Symbol „FIZ“ ist an den Feuerwehranlaufpunkten zu verwenden und vereinigt FAT, FBF, die Laufkarten sowie die Bedienfelder für Gebäudefunk und Feuerwehr-Einsprechstelle.

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15.4.2 Plandarstellung

Hinweis: Die in der nachstehenden Aufstellung angegebenen RAL-Nummern dienen der Orientierung.

Wände Verglasungen

Komplextrennwand

RAL 5017

Brandwand

RAL 3020

Bauart Brandwand

RAL 5012

hochfeuerbeständig

RAL 5018

feuerbeständig feuerbeständig

RAL 4008 RAL 4008

hochfeuerhemmend M+

RAL 8000

hochfeuerhemmend hochfeuerhemmend

RAL 4010 RAL 4010

feuerhemmend feuerhemmend (F)

RAL 2009 RAL 2009

feuerhemmend (G)

RAL 1023

Bauart Rauchschutz (Bauart) Rauchschutz

RAL 5003 RAL 5003

nichtbrennbar

RAL 1027

Legende: M+ = unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (F) = mit Verhinderung der Wärmestrahlung (G) = ohne Verhinderung der Wärmestrahlung

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Dächer Rettungswege

hochfeuerbeständig Treppenraum

RAL 5018 RAL 6016

feuerbeständig notwendige Treppe

RAL 4008 RAL 6016

hochfeuerhemmend M+ Treppenraumerweiterung

RAL 8000 RAL 6016

hochfeuerhemmend notwendiger Flur

RAL 4010 RAL 6024

feuerhemmend Schleuse

RAL 2009 RAL 6018

Aufzugsvorraum

RAL 6018

Rettungsweg im Freien

RAL 6021

Hauptgang

RAL 1014

Ladenstraße

RAL 100 90 30

Interne Verkehrsfläche**

RAL 1016

Legende: M+ = unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung ** mit reduzierten Brandlasten

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Türen feuerbeständig hochfeuerhemmend feuerhemmend rauchdicht dichtschließend vollwandig selbstschließend

90 RD

90

60 RD

60

30 RD

30

RD

DS

D

VDS

VD

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16 Planungstechnische Hinweise

16.1 Pausenbereiche und –räume

16.1.1 Begriffe

Pausenräume sind allseits umschlossene Räume, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen. Pausenbereiche sind abgetrennte Bereiche innerhalb von Räumen der Arbeitsstätte, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen.

16.1.2 Erfordernis:

• ab 10 Beschäftigte • wenn aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig -> Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen -> Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen -> andauernde, einseitig belastende Körperhaltung, z.B. Steharbeit -> Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder -> Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte Zutritt haben.

16.1.3 Pausenräume

Notwendigkeit Funktionsbezogene Pausenräume sind dann notwendig, wenn die regelmäßigen Dienst- bzw. Betriebszeiten nachts, an Wochenenden und/oder an Feiertagen liegen oder Dienst rund um die Uhr zu leisten ist. Beispiele: Stationäre Krankenversorgung, Notaufnahme, LDZ oder Technische Leitwarte Dieser Gruppe nicht zugerechnet werden Forschungsreihen und vergleichbare Tätigkeiten. In allen anderen Fällen gilt als Pausenraum das Personalrestaurant.

Ausstattung Als Pausenräume sind eigene, separate Räume vorzusehen. Außerhalb der Pausenzeiten können sie, von den gleichen Nutzern, auch anderweitig genutzt werden. zum Beispiel für Besprechungen oder Schulungen Pausenräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben. Ist dies nicht möglich, sind andere, alternative Maßnahmen notwendig. Beispiel: „SkyWindow“ Neben der Kühlung und Aufbewahrung von Speisen muss auch deren Zubereitung möglich sein. Soweit dort Kochfelder oder –platten zum Einsatz kommen, sind diese mit einem Wrasenabzug („Dunstabzugshaube“) auszustatten.

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Technische Anschlussbedingungen Brandschutztechnische Standards
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Statt einzelner ist die Ausstattung mit einer funktionsbereichsbezogenen Kaffeemaschine anzustreben (Hausstandard für den gewerblichen Einsatz).

16.1.4 Pausenbereiche

Notwendigkeit Die Einrichtung von Pausenbereiche in der Nähe der Arbeitsbereiche ist anzustreben. Sie leisten nicht nur eine Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Hygiene, sondern können auch zu einem besseren sozialen Klima beitragen. Separate, funktionsbezogene Pausenbereiche sind immer dann einzurichten, wenn das Essen- und Trinken in den Arbeitsbereichen bzw. räumen nicht zulässig oder möglich ist. Beispiele: Labore, Rezeptionen Teeküchen sind grundsätzlich Pausenbereichen gleichzusetzen.

Ausstattung Für Pausenbereiche ist eine Sichtverbindung nach außen anzustreben. Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen und müssen optisch abgetrennt werden. Beispiele: mobile Trennwände, Möbel oder geeignete Pflanzen Neben der Kühlung und Aufbewahrung von Speisen können auch Einrichtungen zur Erwärmung von Speisen möglich sein. Als Standard ist hier die Mikrowelle (ohne Back- oder Grillfunktion) anzusehen; Kochfelder, Herdplatten und/oder Backöfen sind nicht zulässig. Statt einzelner ist die Ausstattung mit einer funktionsbereichsbezogenen Kaffeemaschine anzustreben (Hausstandard für den gewerblichen Einsatz).

17 Querverweise

nicht belegt

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18 Anhänge

18.1 Anhang 1: Hausstandards

GerätFabrikatTypeBemerkung
zu Kostengruppen 300 und 400
Isolierung Brandklasse B/BL-s1, d0 (abweichend von Brandklasse A)Armacell GmbHArmaflex UltimaNur in Einzelfällen mit Zustimmung; nur mit Stahlblechummantelung9
HohlwanddoseKaiser GmbH & Co. KGHWD 90 HWD 68+AbZ: Z-19.21-1788 AbZ: Z-19.21-2693

9 kann bei endständiger Ausführung entfallen

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GerätFabrikatTypeBemerkung
zu Kostengruppe 740
Brandfallsteuerungsanlage (nur Gebäude 1xx.xx / 2xx.xx)Hekatron IntegralRud. Otto Meyer TechnikVorgabe Produkt + Errichter zwingend
Feuerwehr-Peripheriere'graph: VAREXVdS-Anerkennung
Einsatzleitsystem (Feuerwehr)ISE CobraISE AachenAufschaltung BMA, BFS, Spül-/Druckbelüftung
NVS Notrufabfrage (Feuerwehr)Frequentis: AsgardISE AachenNotruf, Telefonie, Funk, ENS, Aufzugsnotruf etc.
Gegensprechanlage, ICPSchneider Intercom GE 200/GE 700 bzw. GE 300/GE 800Schneider Intercom (Zentralenparametrierung)Ansteuerung ICP durch ELR Aufzugsnotruf, Notfallkommuni– kation Feuerwehr/Technik etc.
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Technische Anschlussbedingungen Brandschutztechnische Standards
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GerätFabrikatTypeBemerkung
zu Kostengruppen 475
Handfeuerlöscher, SchaumGloriaSKA+ 6 Star Art.-Nr. 811641.0035Vorgabe zwingend (einheitliche Bedienung)
Handfeuerlöscher, PulverGloriaPX 6 Star Art.-Nr. 800631.3016Vorgabe zwingend (einheitliche Bedienung)
Handfeuerlöscher, CO 2GloriaKS 5 SE Art.-Nr. 001821.0000 KS 2 SBS Art.-Nr. 001831.3007nur als Ergänzung für Labore etc.
Handfeuerlöscher, CO für MRT 2GloriaKS 5 AM Art.-Nr. 001801.1683Vorgabe zwingend (einheitliche Bedienung)
Fahrbarer Feuerlöscher, CO 2Gloria DökaCF 30 Art.-Nr. 000802.2851 KS 30
Doc-IDGT-TD16932Version & Freigabestatus4.0 genehmigtSchutzklasseintern
Vollversion gültig ab10.07.2025Nächste Revision31.12.2025Dokumentenerstellung/- überarbeitungKeutgen, Michael

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Technische Anschlussbedingungen Brandschutztechnische Standards
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18.2 Anhang 2: Freigegebene Produkte

Die nachstehenden Produkte sind zwingend zu verwenden, da nur diese - zum Beispiel durch bauaufsichtliche Verfahren - eine Freigabe erhalten haben.

GerätFabrikatTypeBemerkung
zur Kostengruppe 600
AbfallsammlerGemosMaxiAufstellung auch in notwendigen Fluren und Gängen zulässig.
Wartebestuhlung - Klapp- und feste SitzeEheimSystem 600RSystem ohne feste Traverse - soweit noch verügbar -
BruhneHoliday 1 (Modell 3450-3465)Sitzschalen und Ablageplatten: - Lochblech Gestell und Armlehnen: - nichtbrennbar
Monitore (in Fluchtwegen)reikotronic GmbHBrandschutz Großbildschirme- Industrie TFT Brandschutz Klasse A1-s1,d0 – EN 13501-1 - ausgelegt für den 24/7 Betrieb - brandlastoptimiert
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Vollversion gültig ab10.07.2025Nächste Revision31.12.2025Dokumentenerstellung/- überarbeitungKeutgen, Michael

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Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Tel.: +49 241 80-80100 Fax: +49 241 80-82474

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19 Dokumentenhistorie

VersionVeränderungenGenehmigungs- datumDokumenten-
erstellung/-
überarbeitung
1Integration Dokumentenlenkung04.03.2024Lammer, Christoph
2.0redaktionelle Änderungen neue Kapitel:  9.2 Steuerzentralen für Spül- und Druckbelüftungsanlagen  9.3 Druckbelüftungsanlagen für Feuerwehraufzüge  11.4.5 Überwachung von Versorgungssystemen gemäß DIN EN ISO 7396-1  13.2.2 Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „nass“ überarbeitete Kapitel:  11.2.1.4 Hinweis auf Neubau SAA aufgenommen  11.2.3.1 Hinweis auf Luftrückführung aufgenommen  11.2.4 komplett überarbeitet nach Löschzentralentausch  11.2.7 Abkürzungen Brandmeldetechnik erweitert  13.2.3 Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“ überarbeitet  15.3 Brandfallsteuermatrix ergänzt  Anhang 1 aktualisiert28.06.2024Lammer, Christoph
3.0redaktionelle Änderungen  11.2.7 Abkürzungen Brandmeldetechnik jetzt in Kapitel 4  11.1.1 firmiert nun unter 11.1.2  11.2.7.1 firmiert nun unter 13.1.1  11.2.7.2 firmiert nun unter 13.1.2  11.2.7.3 firmiert nun unter 13.1.3  11.5 firmiert nun unter 11.631.12.2024Lammer, Christoph

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Technische Anschlussbedingungen Brandschutztechnische Standards
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VersionVeränderungenGenehmigungs- datumDokumenten-
erstellung/-
überarbeitung
neue Kapitel:  8.1.1 Türen von Sanitärräumen  11.1.1 Grundsätze für Alarmierungsanlagen  11.5 Zutrittskontrollanlagen  11.2.1.8 Alarmgeber  16 Planungstechnische Hinweise  16.1 Pausenbereiche und –räume überarbeitete Kapitel:  8.1.2 ergänzt  11.1.3 ZPCE ergänzt  11.1.4.1 Gebäude 8xx.xx ergänzt  12.1.2 Anforderungen für Druckbelüftung ergänzt  13.2.1 Entfall der Anforderungen
4.0neue Kapitel:  11.2.1.9 Maßnahmen gegen Falschalarm  15.4 Brandschutzpläne überarbeitete Kapitel:  11.2.4 Zentralennummern  11.2.5.5 Meldernummer: UBFT-Störmeldungen
4.0neue Kapitel:  14.4 Pflanzen  14.5 Anbringen von Monitoren überarbeitete Kapitel:  7.1 Baustoffe mit dem Zusatz zur Staubvermeidung  11.2.4 Zentralennummern  14.1 Möblierung > Vorgaben zur Bestuhlung u. Flure und Gänge24.06.2025Keutgen Michael
Doc-IDGT-TD16932Version & Freigabestatus4.0 genehmigtSchutzklasseintern
Vollversion gültig ab10.07.2025Nächste Revision31.12.2025Dokumentenerstellung/- überarbeitungKeutgen,
Michael
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