Agenturleistungen für Stellenanzeigen in Online-, Social-Media- und Printmedien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.01.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.268.907,56 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
  • Personaleinstellung (79600000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
854014-2025
Verfahrensnummer
a1aae950-5c51-452f-89a2-748f936c2ad0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn sucht eine Agentur für die Schaltung von Stellenanzeigen in Online-Jobportalen, sozialen Medien und bei Bedarf in Printmedien sowie für kurzfristige Beratungsleistungen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von rund 3,27 Millionen Euro abgeschlossen werden; die konkreten Medien werden jeweils in Einzelaufträgen ausgewählt. Die Leistung ist der Region Bonn zugeordnet, und Angebote können bis zum 26. Januar 2026, 22:59 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Anzeigenschaltung in Online-Jobportalen, Social-Media-Kanälen und Printmedien sowie dazugehöriger Ad-hoc-Beratungsleistung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Agenturleistungen zur Anzeigenschaltung in Stellenbörsen (Online/Print)

    Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Agenturleistungen zur Schaltung von Anzeigen überwiegend in Onlinemedien (Online-Jobportale, Social-Media-Kanäle) und im Einzelfall auch in Printmedien (im Folgenden jeweils: "Medium", gemeinsam: "Medien") sowie die dazugehörige Ad-hoc-Beratungsleistung. Die Entscheidung über die Auswahl des jeweils einzusetzenden Mediums erfolgt im Rahmen von Einzelaufträgen und obliegt der Auftraggeberin. Die Leistung erbringt der Auftragnehmer nach der Erteilung eines Einzelauftrags.

    Frist: 26.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Agenturleistungen zur Anzeigenschaltung in Stellenbörsen (Online/Print)

Preis (Gewichtung: 100 %) Der Angebotspreis als Ganzes fließt zu 100 % in die Zuschlagswertung ein und wird dementsprechend mit maximal 100 Punkten bewertet. Die Anzeigenschaltung erfolgt in Online-Jobportalen, Social-Media-Kanälen und Print-Medien. Die Gewichtung bestimmt sich nach der Häufigkeit, in der die verschiedenen Medien erwartungsgemäß bespielt werden. Die Häufigkeit bestimmt sich anhand der Angaben gemäß dem Preisblatt. Für Printmedien gilt der zugrundeliegende Preis, der anhand der Beispielanzeige zu ermitteln ist. Im Einzelnen gilt: (a) Online-Jobportale und Social-Media-Kanäle mit Pauschalpreis für Arbeitsplätze und Dienststellen (max. 70 Punkte) (b) Online-Jobportale mit Pauschalpreis für Ausbildungs- und Studienplätze (max. 15 Punkte) (c) Bei Online-Jobportalen (max. je 5 für azubiyo.de und ausbildung.de). (d) Printmedien (max. 5 Punkte) Die so errechneten Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert (Endsumme). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird bezuschlagt. Bei Gleichheit entscheidet das Los. Zu den Einzelheiten insbesondere zur Gewichtung siehe 21.2 der Bewerbungsbedingungen.
100 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 198071-2026

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