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Schwarzwald Tourismus GmbH
Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige
Marketingkampagne
im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
nach VgV
Bewerbermemorandum – Stand 11. September 2026
Änderungen sind gelb hinterlegt
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Europaweite Vergabe Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bewerbermemorandum
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Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand des Verfahrens 3
2 Vergabestelle – Auftraggeber 4
3 Formale Angaben zum Verfahren 4
3.1 Art des Verfahrens 4
3.2 Teilnahmeberechtigung 4
3.3 Bewerbergemeinschaften 5
3.4 Eignungsleihe / Unterauftragnehmer 5
3.5 Ablauf des Verfahrens 6
3.6 Angebotswertung 8
4 Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1) 9
4.1 Form und Frist der Teilnahmeanträge, Einreichung 9
4.2 Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl 10
4.2.1 Nachweis der Eignung 10
4.2.2 Mindestanforderungen an die Eignung 10
4.2.3 Auswahl der Bewerber 11
4.3 Nachforderung von Unterlagen 13
5 Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens 14
5.1 Einverständnis der Bewerber 14
5.2 Fragen zum Verfahren 14
5.3 Änderung und Aufhebung des Verfahrens 15
5.4 Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren 15
6 Vergabekammer 16
7 Anlagen 16
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1 Gegenstand des Verfahrens
Die Schwarzwald Tourismus GmbH (nachfolgend: „STG“) ist die zentrale Destinationsmanagement- und Marketingorganisation für die touristische Marke Schwarzwald. In enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Leistungsträgern und Institutionen verantwortet sie die strategische Entwicklung, Vermarktung und Profilierung der Destination.
Die Ganzjahres-Marketingkampagne im „Kuck Kuck Universum“ bildet seit mehreren Jahren das zentrale kommunikative Dach der Marketingaktivitäten der STG. Im Mittelpunkt steht die etablierte Markenfigur „Schwarzwald Marie“, die als identitätsstiftendes Element eine emotionale Ansprache der Zielgruppen ermöglicht und maßgeblich zur Profilierung und Wiedererkennbarkeit der Marke beiträgt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne der STG. Die ausgewählte Agentur übernimmt die strategische, kreative sowie operative Gesamtverantwortung für die Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Ganzjahreskampagne nach den Vorgaben der STG. Für die Ganzjahreskampagne für das Jahr 2027 steht seitens STG ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. weitere Budgets von Partnern.
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2027 zu erbringen.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2027 (Grundlaufzeit). Zugunsten des Auftraggebers bestehen vier einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 (erste Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2029 (zweite Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2030 (dritte Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. Dezember 2031 (vierte Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang sind dem beigefügten Agenturbriefing (Anlage 2) zu entnehmen. Außerdem werden den ausgewählten Unternehmen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
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2 Vergabestelle – Auftraggeber
Vergabestelle und Auftraggeber ist die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG).
Die Schwarzwald Tourismus GmbH wird in diesem Bewerbermemorandum sowie dessen Anlagen gleichbedeutend auch als "Auftraggeber" und "Vergabestelle" bezeichnet.
Die Bewerber werden gleichbedeutend auch als "Agenturen", "Bieter", oder "Auftragnehmer" bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als "Parteien" und "Vertragspartner" bezeichnet.
Die Vergabestelle wird in diesem Verfahren beraten und unterstützt von:
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB Herrn Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser Frau Rechtsanwältin Melanie Burger Stresemannstraße 79 70191 Stuttgart
3 Formale Angaben zum Verfahren
3.1 Art des Verfahrens
Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des GWB sowie der VgV.
Das Verfahren wurde dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zur europaweiten Bekanntmachung übersandt und im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlicht. Die Auftragsbekanntmachung ist auf der Homepage http://ted.europa.eu abrufbar.
3.2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
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Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber / Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
3.3 Bewerbergemeinschaften
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.
Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
3.4 Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung gemäß der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das
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Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
3.5 Ablauf des Verfahrens
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei oder vier Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Phase 2 – Angebots- und Verhandlungsphase:
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden.
Es ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die angebotenen Konzepte im Rahmen eines wertungsrelevanten Pitch vorstellen. Der Pitch findet voraussichtlich im November 2026 statt. Weitere Informationen zu den Einzelheiten werden den mit Angebotsabgabe ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Die ersten Angebote müssen bereits verbindlich sein.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Durchführung der Pitche schon auf Grundlage des ersten Angebots den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, insbesondere auch schon nach Wertung der ersten Angebote, sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Bieter zu führen.
Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Für das gesamte Verfahren ist folgender Terminplan vorgesehen:
Ende September 2026: Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebots
Mitte November 2026: Ende der Frist zur Erstellung des ersten verbindlichen Angebots
Ende November 2026: Pitch
anschließend: Angebotswertung und ggf. Zuschlagserteilung auf das erste Angebot oder Verhandlungsgespräche
Mitte Dezember 2026: sofern Verhandlungen geführt wurden: Angebotswertung und Zuschlagserteilung
- Januar 2027: Beginn der Leistungserbringung
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Änderung aller oder einzelner Termine vor- behalten bleibt. Die Vergabestelle wird die Bieter über Modifikationen des Terminplans informieren.
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3.6 Angebotswertung
Die Bewertung der Angebote in Phase 2 und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach folgenden Kriterien:
| Max. erreichbare | ||
|---|---|---|
| Pos. | Kriterium | |
| Punktzahl | ||
| 1 | Preis | 10 |
| 2 | Qualität / Aufgabenstellung | 90 |
| 2.1 | Strategische Qualität | 20 |
| 2.2 | Kreativ- und Innovationsgrad | 25 |
| 2.3 | Media- und Datenkompetenz | 25 |
| 2.4 | Partnerintegration, Organisation und Personalkonzept | 20 |
| Gesamtpunktzahl | 100 |
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
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4 Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1)
4.1 Form und Frist der Teilnahmeanträge, Einreichung
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags stellt die Vergabestelle das in der Anlage 1 beigefügte Teilnahmeformular zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online- Vergabeportal bis spätestens
- September 2026, 12:00 Uhr
eingereicht werden.
Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ eingereicht werden.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online- Vergabeportal dtvp.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeanträge“. Dort wird das kostenlose „Bietertool“ bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der oben genannten Teilnahmefrist) zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter www.dtvp.de weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support der Vergabeplattform. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder auch per E-Mail, sind nicht zugelassen.
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4.2 Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl
4.2.1 Nachweis der Eignung
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars.
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend den Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen.
4.2.2 Mindestanforderungen an die Eignung
Wie aus der EU-Vergabebekanntmachung ersichtlich sind folgende Mindestnachweise nachzuweisen:
Mindestreferenzen:
- Nachweis einer Referenz über die Konzeption, Steuerung und Umsetzung einer Erbringung einer ganzjährigen und, kanalübergreifenden Marketingkampagne für eine Destination-Management-Organisation (DMO). Die Marketingkampagne muss eine Vermarktung von mindestens zwei internationalen Quellmärkten zum Gegenstand haben. Die Marketingkampagne muss ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto/Jahr aufweisen. Die DMO muss mehrere Gebietskörperschaften (mindestens 30 Gemeinden oder mindestens zwei Landkreise) unter einer gemeinsamen Dachmarke zusammenschließen. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt sein.
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Mindestumsatz:
- Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 300.000,00 betragen.
4.2.3 Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen (Mindestreferenz und maximal zwei weitere Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 4.2.2 erfüllen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet. Hierzu sind die eingereichten Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet (je Referenz max. 30 Punkte, insgesamt max. 90 Punkte möglich):
Kriterium „Partnerintegration“
Im Rahmen des Referenzprojekts erfolgte eine Partnerintegration auf Seiten des Auftraggebers im 10 Punkte inhaltlich-kommunikativen sowie im finanziellen Bereich
Im Rahmen des Referenzprojekts erfolgte eine Partnerintegration auf Seiten des Auftraggebers im 5 Punkte inhaltlich-kommunikativen
| Im Rahmen des Referenzprojekts erfolgte keine | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 Punkte | |||||
| Partnerintegration auf Seiten des Auftraggebers |
Kriterium „KI“
Im Rahmen des Referenzprojektes wurden KI-gestützte Komponenten für die Leistungserbringung im Bereich 10 Punkte Media-Buying genutzt
Im Rahmen des Referenzprojektes wurden KI-gestützte Komponenten für die Leistungserbringung im Bereich 5 Punkte generativer KI genutzt
| Im Rahmen des Referenzprojektes wurden keine KI- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gestützte Komponenten für die Leistungserbringung | 0 Punkte | |||||
| genutzt |
Hinweis: sofern ein Bewerber KI-gestützte Komponenten im Bereich Media-Buying und generativer KI genutzt hat, erhält er 10, nicht 15 Punkte.
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Kriterium „Aktualität“
Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach 5 Punkte dem 31. Dezember 2024
| Die Leistungserbringung erfolgte vor dem 31. Dezember | |
|---|---|
| 0 Punkte | |
| 2024 |
Kriterium „Mehrsprachige Kampagne“
Im Rahmen des Referenzprojektes war die Kampagne 5 Punkte auch mehrsprachig ausgerichtet
| Im Rahmen des Referenzprojektes war die Kampagne | |
|---|---|
| 0 Punkte | |
| nicht mehrsprachig ausgerichtet |
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber ausgewählt, dessen Referenzen bei der Bewertung der Kriterien „Partnerintegration“ und „KI“, in Summe die höhere Punktzahl erhalten haben. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
4.3 Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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5 Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens
5.1 Einverständnis der Bewerber
Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Wettbewerbs sowie des ggf. anschließenden Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.
Jeder Bewerber willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Jeder Bewerber hat mit Übersendung von Unterlagen im Teilnahmewettbewerb bzw. in den nachfolgenden Vergabeverhandlungen diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und in welche nach Auffassung des Bewerbers daher im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.
5.2 Fragen zum Verfahren
Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren unter dem Betreff „Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Grafik- und Gestaltungs-dienstleistungen des Urlaubslandes Baden-Württemberg“ per E-Mail an stg-agenturleistungen@menoldbezler.de oder mittels Vergabeplattform dtvp bis zum 3. September 2026 (Eingang) zu stellen.
Bitte beachten Sie:
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt.
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Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
5.3 Änderung und Aufhebung des Verfahrens
Die Vergabestelle behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen. Im Falle der Beendigung des Verfahrens während des Teilnahmewettbewerbs sind Ansprüche gegen die Vergabestelle ausgeschlossen.
Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
5.4 Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren
Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge sowie der Angebote wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt.
Für das Erstellen des Angebots und die Teilnahme am Pitch wird den Bietern eine pauschalierte Entschädigung gewährt. Die Bieter, die ein den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechendes wertbares Angebot abgegeben haben, erhalten eine pauschalierte Kostenerstattung in Höhe von 1.000,00 EUR netto.
Dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird keine Kostenerstattung gewährt.
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6 Vergabekammer
Für Nachprüfungsverfahren zuständige Stelle:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefax: +49 721 926-3985
7 Anlagen
Anlage 1: Teilnahmeformular
Anlage 2: Agenturbriefing
Anlage 3: Information zur DSGVO