Abschleppleistungen für verbotswidrig abgestellte Personenkraftwagen bis 7,49 t

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.03.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Herne
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.02.2024
CPV-Codes
Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
Bekanntmachungsnummer
106482-2024
Verfahrensnummer
b09d2a58-03a1-41e1-ae62-7421ff458cc0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Herne beschafft Abschleppleistungen für verbotswidrig abgestellte Personenkraftwagen (Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,49 Tonnen. Der Rahmenvertrag umfasst das Stadtgebiet Herne sowie Einsätze im Zusammenhang mit der Cranger Kirmes; die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 27. März 2024 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Erbringung von Abschleppleistungen verbotswidrig abgestellter PKW bis 7,49 t auf dem Gebiet der Stadt Herne

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0002 · Stadtgebiet Herne

    Abschleppleistungen von verkehrswidrig abgestellten PKW bis 7,49 t im Stadtgebiet Herne (Los 1) und zur Cranger Kirmes (Los 2) -Details siehe Leistungsbeschreibung

    Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Cranger Kirmes

    Abschleppleistungen von verkehrswidrig abgestellten PKW bis 7,49 t im Stadtgebiet Herne (Los 1) und zur Cranger Kirmes (Los 2) -Details siehe Leistungsbeschreibung

    Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Stadtgebiet Herne

Preis
100 %

LOT-0003 · Cranger Kirmes

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 374825-2024

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