Abschleppen und Verwahren verbotswidrig geparkter Fahrzeuge in Duisburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.01.2024
CPV-Codes
Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
Bekanntmachungsnummer
26881-2024
Verfahrensnummer
85e6bd2a-fd72-4418-9252-e6ca146877a8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Duisburg beschafft für ihr Bürger- und Ordnungsamt eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben; ein geschätzter Auftragswert oder eine konkrete Mengenangabe ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 13. Februar 2024 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Sicherstellung und Verwahrung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im Stadtgebiet Duisburg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2023-0942 Rahmenvereinbarung über die Sicherstellung und Verwahrung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im Stadtgebiet Duisburg

    Die Stadt Duisburg schreibt für das Bürger- und Ordnungsamt eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und Verwahren verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet Duisburg auf Grundlage des GWB und der VgV im offenen Verfahren aus.

    Frist: 13.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2023-0942 Rahmenvereinbarung über die Sicherstellung und Verwahrung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im Stadtgebiet Duisburg

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 208561-2024

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