Abholung und Zustellung von Standardbriefen für Behörden

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
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  • Postbeförderung auf der Straße (60160000)
  • Briefpostdienste (64112000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
770713-2026
Verfahrensnummer
084c7103-f126-4b51-a849-1b59b0bc04f5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH sucht einen Transportdienstleister für die Abholung und Zustellung von Standardbriefen an Behörden im gesamten Bundesgebiet, in Einzelfällen auch weltweit. Die Leistungen sind auf zwei Gebietslose verteilt: Postleitzahlenbereiche 01–53 und 54–99. Die Laufzeit beträgt je Los 730 Tage; der Abholort kann sich während der Vertragsdauer ändern.

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Leistungsbeschreibung

Für die Versendung von Geschäftspost per Briefpost an Behörden im Bundesgebiet (in Einzelfällen auch weltweit), sucht die Bundesdruckerei einen verlässlichen Transportdienstleister, welcher die Abholung und Zustellung von Standardbriefen durchführt. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · PLZ-Bereiche 01-53 (Gebiete Nord/TeileOst/West)

    Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · PLZ-Bereiche 54-99 (Gebiete Mitte/Süd)

    Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · PLZ-Bereiche 01-53 (Gebiete Nord/TeileOst/West)

Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem, unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.
100 %

LOT-0002 · PLZ-Bereiche 54-99 (Gebiete Mitte/Süd)

Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem, unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026
I.0 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben143 KB
I.1 Vergabebedingungen.pdfSonstiges325 KB
I.2 Bieterselbstauskunft.pdfSonstiges177 KB
I.3 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.pdfFormular147 KB
I.4 Formblatt Referenzerklärung.pdfFormular118 KB
I.5 Erklärung Bietergemeinschaft.pdfFormular127 KB
I.6 Erklärung zum NU-Einsatz-Eignungsleihe.pdfFormular163 KB
I.7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen.pdfFormular104 KB
I.8 Datenschutzinformation.pdfSonstiges135 KB
II.0 Vertrag Briefdienstleistungen.pdfVertragsbedingungen318 KB
II.1 Anl1 Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis298 KB
II.2 Anl2 Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Bundesdruckerei-Gruppe.pdfSonstiges79 KB
II.3 Anl3 Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).pdfSonstiges223 KB
II.4 Anl4 Sicherheits- und Umweltschutzregeln für externe Dienstleister.pdfSonstiges410 KB
II.5 Anl5 Angebotsschreiben.pdfAnschreiben93 KB
II.6 Anl6 Preisblatt.xlsxSonstiges27 KB
II.7 Erklärung Russland-Bezug.pdfFormular143 KB
II.8 Erklärung SaubFahrzeugBeschG.pdfFormular251 KB

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YVWMW54

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