Rahmenvertrag zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und Lieferung von Leergut
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.09.2024
- CPV-Codes
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- Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500)
- Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden (90523000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 544103-2024
- Verfahrensnummer
- 41d2ce9c-91ab-4c6d-abb1-c98e3ef3ddce
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft einen Abruf-Rahmenvertrag für die Entsorgung gefährlicher Abfälle und die Lieferung von Leergut. Die Leistungen werden regelmäßig an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet Jena benötigt; die Abfälle stammen insbesondere aus Laborbetrieb, Handwerk sowie Garten- und Landschaftspflege und fallen je Abfallschlüssel und Standort mit weniger als 20 Tonnen pro Jahr an. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2024 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Dienstleistung zur Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut zu beauftragen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abruf-Rahmenvertrag Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Dienstleistung zur Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut zu beauftragen. An zahlreichen Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet Jena fallen regelmäßig gefährliche Abfälle an (pro Abfallschlüssel und Standort <20t/a), welche insbesondere aus Laborbetrieb, Handwerker- und Gärtnertätigkeit stammen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Gemische flüssiger Abfälle (überwiegend Lösemittel und wässrige Lösungen), Laborchemikalien sowie kontaminierte Betriebsmittel und Verpackungen. Der ausschreibungsgegenständliche Abruf-Rahmenvertrag umfasst die folgenden (Dienst-) Leistungen: - Abholung von gefährlichen Abfällen (inkl. Verladen, ggf. Einstellen in ASP) an den einzelnen Erzeugerstellen und Durchführung der Gefahrguttransporte - Lieferung von Leergut - Lagerhaltung von Mehrwegbehältern - Sortieren und Verpacken von unverpackten Gebinden, Identifizieren unbekannter Stoffe - Dokumentation Die im Preisblatt (Anlage 3) angegebenen jährlichen Abfallmengen, Dienstleistungsstunden, Anfahrten und Anzahl des Leerguts stellen Erfahrungswerte der letzten drei Jahre dar, welche nicht garantiert werden können. Abweichungen hiervon sind daher, aufgrund von Mehr-/Minderbedarf, möglich. Aufgrund der fortwährenden Forschungsarbeiten und des Lehrbetriebs in zahlreichen Einrichtungen kann von einem permanenten Bedarf in ähnlicher Größenordnung ausgegangen werden. Die vorbenannten (Dienst-)Leistungen sind ab dem 01.02.2025 (= Vertragsstart) zu erbringen. Der Abrufrahmenvertrag wird zunächst eine Kernlaufzeit von 24 Monaten haben. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein zweimaliges Recht auf Vertragsverlängerung um jeweils weitere 12 Monate eingeräumt. Die maximale ausschreibungsgegenständliche Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Der Rahmenvertrag ist auf folgenden Höchstwert begrenzt: 715.000 EUR brutto
Frist: 15.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Auf Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt die angebotene Leistung die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Abruf-Rahmenvertrag Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut
- Gesamtangebotspreis für 1 Jahr ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z.B. Skonto Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2 geforderten Leistungsanforderungen und die Ausschlusskriterien im Entsorgungskonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung die Höchstzahl von 80 Wertungspunkten. Angebote mit dem 1,5-fachem (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte. Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Vorgehen bei Gesamtwertungsgleichstand Besteht nach dem Aufaddieren der Angebotswertungspunkte der Zuschlagskriterien 1 und 2 bei zwei oder mehr Angeboten ein Wertungsgleichstand, erhält das Angebot den Zu-schlag, dessen Gesamtnettoangebotspreis in Pos. 1 des Preisblattes am niedrigsten ist. Sind auch hier mehrere Angebote identisch, entscheidet das Los auf welches Angebot der Zuschlag erteilt wird.
- Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes ein Entsorgungskonzept vorzulegen, in dem die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen einzeln beschrieben wird. Das übermittelte Entsorgungskonzept wird entsprechend den in Anlage 1 angegebenen Kriterien geprüft. Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt gemäß der Wertungsmatrix (Anlage 4). Es werden 3 Ausschlusskriterien gebildet: 1. Angabe eines fachkundigen Ansprechpartners mit nachgewiesenen fundierten Kenntnissen 2. Möglichkeiten zum Verwiegen der Abfälle vor Ort 3. ordnungsgemäße Reinigung der Behälter Weiterhin werden 3 Bewertungskriterien gebildet: 1. Beitrag des Bieters zum Umweltschutz (50%) 2. Umgang mit unbestimmten Abfällen: je nach Dringlichkeit Bereitstellung von Personal, Technik und Behältern zur Aufnahme von gefährlichen Abfällen (30%) 3. Besondere Leistungen im Rahmen der Leistungserbringung welche die geplante Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterstützen/vereinfachen (z.B. Onlineportal zur Beauftragung, o.ä.) und welche über die Leistungsanforderungen gemäß Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen hinaus gehen. (20%) Die zu erreichende Höchstpunktzahl der Bewertungskriterien beträgt in Summe 20 Punkte.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Auf Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt die angebotene Leistung die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 540805-2025
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