Wartungs-, Service- und Reinigungsleistungen für Ladeinfrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.09.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
599951-2025
Verfahrensnummer
ce44c408-3dce-48c7-8b9b-8d3ba232d11e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Stuttgart GmbH sowie EDS suchen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Dienstleister für Service-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt; Bieter können sich auf ein, zwei oder drei Lose bewerben, erhalten jedoch höchstens für ein Los den Zuschlag. Die Leistungen werden in Stuttgart (Region Stuttgart, NUTS-Code DE111) vergeben, die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist nun der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Serviceleistungen

    Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

    Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Wartungsleistungen

    Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

    Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Reinigungsarbeiten

    Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

    Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Serviceleistungen

Siehe Vergabeunterlagen
50 %
Siehe Vergabeunterlagen
40 %
Siehe Vergabeunterlagen
10 %

LOT-0002 · Wartungsleistungen

Siehe Vergabeunterlagen
50 %
Siehe Vergabeunterlagen
40 %
Siehe Vergabeunterlagen
10 %

LOT-0003 · Reinigungsarbeiten

Siehe Vergabeunterlagen
50 %
Siehe Vergabeunterlagen
40 %
Siehe Vergabeunterlagen
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 13394-2026

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