Abholung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Stadtgebiet Hamm
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Straßentransport/-beförderung (60100000)
- Dienstleistungen des Veterinärwesens (85200000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741221-2026
- Verfahrensnummer
- 61befe6f-4e70-4967-b1c4-ed2697d0669e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hamm vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Abholung, Sammlung, Beförderung, Behandlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte. Die Aufgabe umfasst die im Stadtgebiet Hamm anfallenden Nebenprodukte, für deren öffentlich-rechtliche Beseitigung die Stadt zuständig ist. Eine Laufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten im Stadtgebiet Hamm
Übertragung der der Stadt Hamm nach § 3 Abs. 1 TierNebR obliegenden Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung der im Stadtgebiet Hamm anfallenden und der öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflicht unterliegenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte auf den Auftragnehmer im Wege der Beleihung nach § 3 Abs. 3 TierNebR. Die Übertragung umfasst insbesondere landwirtschaftliche Falltiere, beseitigungspflichtige Schlachtnebenprodukte, verendete Heimtiere sowie verendete wild lebende Tiere, soweit für diese eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Beseitigungspflicht besteht. Die behördlichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse verbleiben bei den zuständigen Behörden.Gegenstand der Ausschreibung ist GAG TierGesGR TierNebGR NRW die Durchführung der Tierkörperbeseitigung sowie der Umgang mit tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung im Stadtgebiet Hamm. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den Anfallstellen bereitgestellt.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
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Änderungen und Bieterfragen
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