Rahmenvereinbarung
VergabeHero Redaktion · Stand:
Kurz erklärt
Eine Rahmenvereinbarung legt Bedingungen für öffentliche Aufträge fest, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Einzelne Leistungen werden anschließend nach den vereinbarten Regeln abgerufen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine Rahmenvereinbarung kann mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Die Regeln für spätere Einzelaufträge, Preise, Mengen und Laufzeit sind für die Wirtschaftlichkeit entscheidend. Ein Zuschlag bedeutet nicht automatisch ein garantiertes Auftragsvolumen; prüfe hierzu die verbindlichen Angaben im Vertrag.
Ein Beispiel
Eine Behörde vereinbart die Lieferung von Büromaterial für wiederkehrende Bedarfe. Der Lieferant prüft neben Stückpreisen auch Abrufmengen, Lieferzeiten und mögliche Mindestabnahmen.
Darauf solltest du achten
- Abrufregeln und beteiligte Auftraggeber erfassen
- Höchstmengen und verbindliche Mindestabnahmen unterscheiden
- Laufzeit, Preisregeln und Kapazitätsbedarf kalkulieren
Quelle und Vertiefung
§ 21 VgV – Rahmenvereinbarungen
Die rechtlichen Anforderungen richten sich nach Auftragsart, Verfahren und anwendbarem Regelwerk. Prüfe die konkrete Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
