Anl. 6 Anforderung Wettbewerbsregisterauszug_ab072026.docx

Zeitarbeitskräfte für das Gebäudemanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:21 (Europe/Berlin)

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Angaben für die Anforderung eines Wettbewerbsregisterauszuges

Die Anforderung des Wettbewerbsregisterauszuges ist nach § 6 WRegG in Verbindung mit § 99 GWB ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 50.000,00 netto vor Zuschlagserteilung vorgeschrieben. Die Angaben werden vertraulich behandelt.

bei juristischen Personen (Gesellschaften, Genossenschaften Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts o.ä.):

Rechtsform
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
Registergericht oder Genehmigungsbehörde
Name der Firma
Sitz und Adresse
Umsatzsteuer-ID oder andere nationale Identifikationsnummer

Bei natürlichen Personen:

Nachname
Vorname/n
Anschrift
Staatsangehörigkeit
  1. Angaben zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers:

☐ Kleinstunternehmen

☐ Kleines Unternehmen

☐ Mittleres Unternehmen

☐ Großunternehmen

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß StatistischemBundesamt über folgende Definition:

• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

• Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und

kein Kleinstunternehmen

• Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und

kein kleines Unternehmen

• Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

  1. Angaben zur Nationalität des Eigentümers:

Das Unternehmen ist börsennotiert:

☐ ja

☐ nein

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragtenUnternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichenEigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zurBekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendesRegister vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderenQuellen.

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