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ZE 2026.19
Vorzulegende Unterlagen für die Vergabe-Nr.: ZE 2026.19
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen:
☐ Anlage „01_Angebotsschreiben“
☐ Anlage 05 „Formblatt Angebot / Eigenerklärungen“ – vollständig ausgefüllt einschließlich der Eigenerklärungen
☐ Anlage 05a „Mindestentgelterklärung NTVergG“ – Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
☐ Anlage A zu den BVB (Anlage 04) – Verschwiegenheitserklärung: Bieterbezeichnung sowie Ort, Datum und erklärende Person eintragen und den Erklärungsteil mit dem Angebot einreichen. Für die elektronische Angebotsabgabe gelten die Formvorgaben der Anlage 02; ein Firmenstempel ist nur beizufügen, soweit vorhanden.
☐ Anlage „06_Eignungsnachweise“ – vollständig für das jeweils angebotene Los; einschließlich des Referenzbogens für die unternehmensbezogenen Eignungsreferenzen und der dort geforderten Nachweise der objektiven Berufsqualifikation. Anlage 06 wird ausschließlich zur Eignungsprüfung verwendet. ☐ Anlage „07_Zuschlagskriterien / Kriterienkatalog“ einschließlich der für das jeweils angebotene Los geforderten Qualitätskonzepte. Für Los 2 ist zusätzlich das Tabellenblatt „04_Einsatz_Schlüsselrollen_Los2“ vollständig auszufüllen. Sämtliche wertungsrelevanten Inhalte sind vollständig mit dem Angebot einzureichen. Für Los 1 werden weder eine namentliche Schlüsselpersonentabelle noch Lebensläufe oder personenbezogene Projektreferenzen verlangt. Für Los 2 – Steuerberatung zusätzlich als Bestandteil der Qualitätsunterlagen einzureichen:
☐ Vollständige Zuordnung der folgenden Schlüsselrollen im Tabellenblatt „04_Einsatz_Schlüsselrollen_Los2“ der Anlage 07: • Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead); • Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen Leitung; • Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStG; • Fachrolle Lohnsteuer; • Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personengesellschaften. Für jede der fünf Schlüsselrollen ist genau eine natürliche Person zu benennen. Die verantwortliche steuerliche Leitung und ihre Stellvertretung müssen unterschiedliche Personen sein. Die drei Fachrollen dürfen durch die Leitung, die Stellvertretung oder weitere Personen übernommen werden, sofern die jeweiligen Anforderungen nachgewiesen werden. Damit sind mindestens zwei und höchstens fünf unterschiedliche Schlüsselpersonen zu benennen. Werden für dieselbe Schlüsselrolle mehrere Personen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen.
☐ Für jede benannte Schlüsselperson ein aussagekräftiger Lebenslauf (CV) mit mindestens folgenden Angaben: • Name und aktuelle Funktion beim Bieter beziehungsweise beim vorgesehenen Nachunternehmer; • berufliche und berufsrechtliche Qualifikation;
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• Dauer und Art der einschlägigen Berufserfahrung; Zeiträume sind monatsscharf im Format MM/JJJJ–MM/JJJJ anzugeben; • vorgesehene Rolle beziehungsweise zugeordnete Fachrolle im Auftrag; • fachliche Schwerpunkte und besondere Kenntnisse, die für die zugeordnete Rolle relevant sind. ☐ Für jede benannte Schlüsselperson mindestens zwei personenbezogene Projektreferenzen mit jeweils mindestens folgenden Angaben: • Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberart; eine Anonymisierung ist zulässig, sofern Art, Größe und Struktur des Auftraggebers nachvollziehbar bleiben; • Zeitraum der persönlichen Mitwirkung im Format MM/JJJJ–MM/JJJJ; • Gegenstand und Umfang des Mandats; • konkrete persönliche Rolle, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der benannten Schlüsselperson; • Bezug zu den für die angebotene Rolle maßgeblichen steuerlichen Themen und Besonderheiten. Für die benannten Schlüsselpersonen gelten folgende verbindliche Mindestdauern der einschlägigen Berufserfahrung: Lead mindestens 5 Jahre in der steuerlichen Beratung, Stellvertretung mindestens 4 Jahre in der steuerlichen Beratung und jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im für die jeweilige Rolle einschlägigen Fachbereich. Die Mindestberufserfahrung muss aus dem Lebenslauf anhand der monatsscharfen Zeiträume nachvollziehbar sein. Die personenbezogene Qualitätswertung erfolgt hiervon getrennt nach Anlage 07, StB-05. Die 0- Punkte-Stufe setzt voraus, dass die Mindestberufserfahrung und sämtliche sonstigen Mindestanforderungen erfüllt sind, die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe jedoch nicht vollständig erreicht werden. Für die Qualitätswertung nach StB-05 gilt ein persönliches Mandat bei der verantwortlichen steuerlichen Leitung als vergleichbar, wenn die benannte Person darin persönlich Leitungs- oder Koordinationsverantwortung wahrgenommen hat. Bei der Stellvertretung genügt eine persönliche eigenständige Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. In beiden Fällen muss das steuerliche Mandat mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: mehrere Rechtsträger oder Gesellschaften; mehrere relevante Steuerarten; Beteiligungs- oder Personengesellschaftsstrukturen; öffentlicher oder regulierter Auftraggeber beziehungsweise ein vergleichbar komplexes institutionelles Umfeld. Die persönliche Verantwortung und die erfüllten Vergleichbarkeitsmerkmale müssen aus der Referenz hervorgehen. Für die Fachrollen muss der persönliche Leistungsanteil im jeweils benannten Fachbereich aus der Referenz hervorgehen. Eine Projektreferenz darf mehreren zugeordneten Fachrollen derselben Person dienen, sofern die jeweils einschlägigen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig beschrieben sind. Die unternehmensbezogenen Referenzen nach Anlage 06 beziehen sich auf die Eignung des Bieters beziehungsweise Unternehmens. Die personenbezogenen Projektreferenzen nach Anlage 07 beziehen sich dagegen auf die konkret benannten Schlüsselpersonen und dienen dem Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung sowie der Qualitätswertung nach Anlage 07, StB-05; sie werden nicht als Unternehmensreferenzen zur Eignungsprüfung gewertet. Beide Nachweisarten sind getrennt einzureichen. Lebensläufe und personenbezogene Projektreferenzen sind nicht in den Referenzbogen der Anlage 06 einzutragen. Für die Ermittlung der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung sowohl für die Mindestberufserfahrung als auch für StB-05 werden zeitlich überlappende Tätigkeits- oder Projektzeiträume nur einmal berücksichtigt.
☐ Anlage „08_Preisblatt“ – vollständig für das jeweils angebotene Los. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss; § 56 Abs. 3 Satz 2 und § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV bleiben unberührt.
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☐ Bei einem Angebot für beide Lose: Anlagen 06, 07 und 08 vollständig für beide Lose; Zuschlagslimitierung gemäß Anlage 02 beachten.
Nur falls einschlägig zusätzlich einzureichen:
☐ Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage 05
☐ Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verzeichnis der mit Nachunternehmen auszuführenden Leistungsteile gemäß Anlage 05 mit dem Angebot; die Benennung der Nachunternehmen erfolgt, soweit zumutbar bereits mit dem Angebot, andernfalls auf Anforderung vor Zuschlag. Der Nachweis der Verfügbarkeit ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
☐ Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot.
☐ Offenlegung und fachliche Einordnung bestehender oder möglicher Interessenkonflikte, Selbstprüfungsrisiken oder sonstiger berufsrechtlicher Einschränkungen
Hinweise:
• Für Los 2 findet kein zusätzlicher Erläuterungs- oder Wertungstermin statt. Die personenbezogene Qualitätswertung erfolgt ausschließlich anhand der fristgerecht mit dem Angebot eingereichten Lebensläufe und personenbezogenen Projektreferenzen. • Die benannten Schlüsselpersonen sind grundsätzlich in den angebotenen Rollen einzusetzen. Die Anforderungen an einen späteren Austausch ergeben sich ausschließlich aus Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 03). • Eine Nachforderung kommt nur nach Maßgabe von § 56 VgV und den Bewerbungsbedingungen in Betracht; ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Lebensläufe, personenbezogene Projektreferenzen und sonstige wertungsrelevante Inhalte werden nicht nachgefordert, soweit ihre Nachreichung oder Änderung nach § 56 VgV unzulässig wäre. • Bei Widersprüchen zwischen dieser Checkliste und den Bewerbungsbedingungen gehen die Bewerbungsbedingungen vor.