ZE_2026_19_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.pdf

Wirtschaftsprüfung, Jahresabschlussprüfungen und Steuerberatung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 19:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

Vergabe-Nr. ZE 2026.19

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangslage und Ziel der Beschaffung...................................................................................4
  2. Auftraggeber, gemeinsame Vergabe und Losstruktur..........................................................4 2.1 Auftraggeber und beteiligte Gesellschaften...........................................................................4 2.1.1 NBank............................................................................................................................................4 2.1.2 NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH (NBC)........................................................4 2.1.3 NBank Capital Verwaltungs GmbH (NBCV)........................................................................4 2.1.4 Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG (BGN).........................................................4 2.2 Gemeinsame Vergabe und Vertragsstruktur.........................................................................5
  3. Leistungsumfang Los 1 – Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung.......................6
  4. Leistungsgegenstand Los 1...........................................................................................................6 4.1 NBank...............................................................................................................................................6 4.1.1 Jahresabschlussprüfung..........................................................................................................6 4.1.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG.............7 4.1.3 Prüfung gemäß § 89 WpHG.....................................................................................................7 4.1.4 Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) und der IT.................................................7 4.1.5 Prüferische Begleitung von Projekten.................................................................................7 4.1.6 Zusammenarbeit, Kommunikation und Dokumentation...............................................7 4.2 NBC....................................................................................................................................................8 4.2.1 Jahresabschlussprüfung..........................................................................................................8 4.2.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG.............8 4.2.3 Beteiligung an Projekten..........................................................................................................8 4.2.4 Prozesse und Kontrollen..........................................................................................................8 4.2.5 Zusammenarbeit, Kommunikation und Dokumentation...............................................8 4.3 NBCV.................................................................................................................................................8 4.3.1 Jahresabschlussprüfung..........................................................................................................8 4.3.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG.............8 4.3.3 Prüfung interner Prozesse und Kontrollen........................................................................9 4.3.4 Kommunikation und Abstimmung.......................................................................................9 4.4 BGN...................................................................................................................................................9 4.4.1 Jahresabschlussprüfung..........................................................................................................9 4.4.2 Prüfung interner Prozesse und Kontrollen........................................................................9 4.4.3 Kommunikation und Abstimmung.......................................................................................9
  5. Leistungsumfang Los 2 – Steuerberatung................................................................................9 5.1 Einzelabrufe und Kalkulationsmengen Los 2.......................................................................9 5.2 NBank.............................................................................................................................................10 5.2.1 Steuerdeklaration....................................................................................................................10 5.2.2 Umsatzsteuerliche Beratung................................................................................................11 5.2.3 Lohnsteuerliche Beratung.....................................................................................................11 5.2.4 Prüfung lohnsteuerrelevanter Vorgänge..........................................................................11 5.2.5 Begleitung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen..................................................................11 5.2.6 Erstellung lohnsteuerlicher Stellungnahmen..................................................................11 5.2.7 Laufende Informations- und Hinweispflichten..............................................................11 5.2.8 Leistungsumfang Langzeitkonten.......................................................................................12 5.2.8.1 Beratung und lohnsteuerliche Beurteilung..................................................................12 5.2.8.2 Laufende Beratung und Betreuung.................................................................................12 5.2.9 Leistungsumfang Vorstudie Dienstleisterwechsel Gehaltsabrechnungen..............12

Seite 2 von 20

[Seite 3]

5.2.9.1 Analyse der bestehenden Abrechnungs- und Organisationsstruktur...................12 5.2.9.2 Ermittlung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Anforderungen.............12 5.2.9.3 Risikobewertung und Identifikation kritischer Erfolgsfaktoren............................12 5.2.9.4 Prüfung der Daten- und Systemvoraussetzungen.......................................................12 5.2.9.5 Unterstützung bei der Vorbereitung einer Dienstleisterauswahl...........................13 5.2.9.6 Dokumentation und Handlungsempfehlungen...........................................................13 5.2.10 Steuerrechtliche Begleitung des Fördergeschäfts........................................................13 5.2.11 Steuerliche Compliance und internes Kontrollsystem (Tax CMS)...........................13 5.2.12 Laufende steuerrechtliche Beratung...............................................................................13 5.2.13 Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.....................13 5.2.14 Sonderleistungen...................................................................................................................13 5.2.15 Zusammenarbeit und Reporting.......................................................................................14 5.3 NBC.................................................................................................................................................14 5.3.1 Steuerdeklaration....................................................................................................................14 5.3.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf.............................................................14 5.3.3 Steuerliche Begleitung von Projekten................................................................................14 5.3.4 Unterstützung im Rahmen des Jahresabschlusses.........................................................15 5.3.5 Zusammenarbeit und Reporting.........................................................................................15 5.4 NBCV...............................................................................................................................................15 5.4.1 Steuerdeklaration....................................................................................................................15 5.4.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf.............................................................15 5.4.3 Unterstützung beim Jahresabschluss.................................................................................15 5.4.4 Zusammenarbeit und Kommunikation.............................................................................15 5.5 BGN.................................................................................................................................................16 5.5.1 Steuerdeklaration....................................................................................................................16 5.5.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf.............................................................16 5.5.3 Unterstützung beim Jahresabschluss.................................................................................16 5.5.4 Zusammenarbeit und Kommunikation.............................................................................16 6. Personaleinsatz und Qualifikation...........................................................................................16 6.1 Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals.........................................16 6.2 Verantwortliche Personen Los 1.............................................................................................19 6.3 Kalkulatorische Beraterlevel Los 2........................................................................................19 7. Leistungsort, Zusammenarbeit und Kommunikation........................................................19 8. Fachliche Dokumentation und sicherer Datenaustausch..................................................20

Seite 3 von 20

[Seite 4]

  1. Ausgangslage und Ziel der Beschaffung

Ziel dieser Beschaffung ist die vergaberechtskonforme, wirtschaftliche und fachlich belastbare Beauftragung von Leistungen der Wirtschaftsprüfung/Jahresabschlussprüfung und der Steuerberatung für die NBank sowie für die in dieser Leistungsbeschreibung benannten Gesellschaften. Die Leistung muss fristgerecht, prüfungssicher, nachvollziehbar dokumentiert und unter Wahrung der berufsrechtlichen Unabhängigkeit erbracht werden. Options- und Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie nach den Vergabeunterlagen vorgesehen und durch den jeweiligen Auftraggeber in Textform abgerufen werden.

  1. Auftraggeber, gemeinsame Vergabe und Losstruktur

2.1 Auftraggeber und beteiligte Gesellschaften

2.1.1 NBank

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Sie fördert Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Fördermitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Die NBank berät zu Programmen aus den Bereichen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau- und Infrastrukturförderung und bewilligt Fördermittel. Aktuell beschäftigt die NBank rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Finanzen. Rechtsgrundlage für die Fördertätigkeit ist das Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBankG). Die NBank ist ein Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG, jedoch kein CRR-Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR und kein monetäres Finanzinstitut im Sinne des Art. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013. Aus dem aufsichtsrechtlichen Status und der Institutseigenschaft ergeben sich regulatorische Melde-, Prüfungs- und Dokumentationspflichten gegenüber der Aufsicht. Die NBank ist von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG) und der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 2 GewStG) befreit. Umsatzsteuerbare bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze werden derzeit in verhältnismäßig geringem Umfang ausgeführt.

2.1.2 NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH (NBC) Die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH (NBank Capital / NBC) wurde am 13. Februar 2009 von der NBank als 100-prozentige Tochter gegründet. Gegenstand ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von offenen und stillen Beteiligungen überwiegend an KMU. Zum 31.12.2025 bestehen insbesondere Beteiligungsfonds aus den Förderperioden 2007–2013, 2014–2020 und 2021–2027 sowie der NVenture- und Mittelstandsfonds. Für Beteiligungsmanagement, Rechnungswesen, Fondsverwaltung und Konsolidierung der Teilbilanzen bedient sich die NBC der Mitarbeitenden der NBank. Die NBC hat keine eigenen Mitarbeitenden.

2.1.3 NBank Capital Verwaltungs GmbH (NBCV) Die NBank Capital Verwaltungs GmbH (NBCV) mit Sitz in Hannover wurde von der NBank als 100-prozentige Tochter am 30.09.2015 gegründet. Ihr alleiniger Geschäftsgegenstand ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG (BGN). Die NBCV hat keine eigenen Mitarbeitenden.

2.1.4 Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG (BGN) Der Kommanditgesellschaftsvertrag zur Gründung der Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG (BGN) wurde am 28.09.2015 zwischen der NKB Verwaltungs GmbH (NKBV), der

Seite 4 von 20

[Seite 5]

Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (NKB) und der Norddeutsche Wirtschaftsholding GmbH (NWH), alle mit Sitz in Hannover, geschlossen. Mit Wirkung zum 01.10.2019 fand eine Umfirmierung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) statt. Sie firmiert nun unter NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH (NBC). Mit Wirkung zum 01.10.2019 fand eine Umfirmierung der NKB Verwaltungs GmbH (NKBV) statt. Sie firmiert nun unter NBank Capital Verwaltungs GmbH (NBCV). Gegenstand der KG ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft. Dies beinhaltet insbesondere den Aufbau, das Halten und Verwalten eines Portfolios von Beteiligungen an Unternehmen jedweder Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Die NBCV fungiert als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie leistet keine Einlage und ist nicht am Kapital der BGN beteiligt. Die NBank Capital ist als geschäftsführende Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von EUR 500 an der BGN beteiligt. Die NWH ist mit einer Hafteinlage von EUR 10.500 an der BGN beteiligt. Sie verpflichtet sich zur Leistung weiterer Kommanditeinlagen bis zur Höhe von EUR 20.500.000. Das Portfolio der BGN umfasst zum 31.12.2022 ein Vertragsvolumen von 4,7 Mio. €. Die BGN hat keine eigenen Mitarbeitenden.

2.2 Gemeinsame Vergabe und Vertragsstruktur

Die NBank führt das Vergabeverfahren im eigenen Namen sowie im Namen und im Auftrag der nachfolgend benannten Gesellschaften durch. Der Vertrag kommt jeweils mit dem Auftraggeber zustande, für den die Leistung erbracht wird. Die Gesellschaftsangaben dienen der Kalkulation und dem Verständnis der fachlichen Ausgangslage. Mit Zuschlagserteilung kommt für jedes bezuschlagte Los mit dem jeweils betroffenen Auftraggeber eine gesonderte Rahmenvereinbarung zustande. Der Auftragnehmer schließt damit, abhängig vom bezuschlagten Los, getrennte Rahmenvereinbarungen mit der NBank, der NBC, der NBCV und der BGN. Leistungszuordnung, Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgen je Auftraggeber getrennt und nachvollziehbar. Die Leistungen werden in zwei Fachlosen vergeben. Bieter können ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgeben. Innerhalb eines Loses ist ein vollständiges Angebot für alle benannten Auftraggeber abzugeben; Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zulässig.

LosBezeichnungInhalt
Los 1Wirtschaftsprüfung / JahresabschlussprüfungPrüfung der Jahresabschlüsse einschließlich zugehöriger Berichte, Besprechungen, Gremienkommunikation und sonstiger in dieser Leistungsbeschreibung benannter prüfungsnaher Leistungen.
Los 2SteuerberatungSteuerdeklaration, laufende steuerliche Beratung, steuerliche Begleitung von Projekten, Unterstützung bei Außenprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren sowie sonstige in dieser Leistungsbeschreibung benannte Leistungen auf Abruf.

Seite 5 von 20

[Seite 6]

  1. Leistungsumfang Los 1 – Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung Los 1 wird je Auftraggeber als Rahmenvereinbarung mit dem fest beauftragten Prüfungsjahr 2027 und den optionalen Prüfungsjahren 2028 bis 2030 ausgestaltet. Die Leistungen der Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung werden für jeden Auftraggeber getrennt erbracht. Die nachfolgenden Leistungsbereiche bilden den verbindlichen Leistungsumfang für das jeweilige Angebot in Los 1. Die Leistung ist unabhängig, eigenverantwortlich, prüfungssicher und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben zu erbringen. Die Höchstabnahmemenge von Los 1 beträgt über die maximale Laufzeit insgesamt 16 Jahresabschlussprüfungen (je Auftraggeber eine Prüfung pro Prüfungsjahr 2027 bis 2030) sowie zusätzlich höchstens vier optionale Prüfungen gemäß § 89 WpHG für die NBank (höchstens eine je Prüfungsjahr 2027 bis 2030). Für jedes beauftragte Prüfungsjahr ist eine prüfungssichere und fristgerechte Durchführung sicherzustellen. Eine Vorprüfung ist im letzten Quartal des jeweiligen Prüfungsjahres einzuplanen. Die Hauptprüfung ist im ersten Quartal des Folgejahres durchzuführen, wenn gesetzliche, regulatorische oder organisatorische Vorgaben keinen abweichenden Zeitraum erfordern. Risiken für die fristgerechte Fertigstellung sind dem jeweiligen Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die nachfolgende Übersicht weist die verbindliche Mindestabnahmemenge 2027 und die Optionsstruktur von Los 1 aus. Die verbindliche Obergrenze ergibt sich aus den ausgewiesenen Höchstabnahmemengen.
LeistungsbereichVerbindliche Mindestabnahme- menge 2027Optionale Leistungsstruktur
Los 1 insgesamt einschließlich optionaler WpHG-Prüfung4 Jahresabschluss- prüfungen für 2027 (jeweils 1 für NBank, NBC, NBCV und BGN)Jahresabschlussprüfung je Auftraggeber für die Prüfungsjahre 2028, 2029 und 2030 jeweils optional; bei Ausübung sämtlicher Jahresoptionen insgesamt 12 weitere optionale Jahresabschluss- prüfungen. Die gesonderte § 89- WpHG-Option ist nachfolgend ausgewiesen.
davon NBank – Prüfung gemäß § 89 WpHGkeine feste Beauftragungfür die NBank je Prüfungsjahr 2027–2030 gesondert optional; höchstens einmal je Prüfungsjahr

Die Rechtsfolgen bei Erreichen der jeweiligen Höchstabnahmemenge sowie die Informationspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus § 3 der Anlage 04 „Besondere Vertragsbedingungen“.

  1. Leistungsgegenstand Los 1

4.1 NBank 4.1.1 Jahresabschlussprüfung Der Auftragnehmer führt die gesetzliche Prüfung gemäß HGB und einschlägigen Prüfungsstandards durch. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB und RechKredV inklusive Lagebericht

Seite 6 von 20

[Seite 7]

• Beurteilung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, Bewertungsfragen und Offenlegungen • Prüfung von Bewertungen, Risikovorsorge, Kredit- und Förderportfolios • Erteilung eines Bestätigungsvermerks gemäß gesetzlichen Vorgaben • Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichts für die Organe des Auftraggebers • Abstimmung relevanter Feststellungen mit den Verantwortlichen 4.1.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG Die Prüfung umfasst insbesondere: • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wesentlicher Maßnahmen und Prozesse • Einbezug von Förderprogrammen, Beteiligungen, Auslagerungen und zentralen Steuerungsprozessen • Prüfung der Verwendung öffentlicher Mittel und der Fördervergabe nach gesetzlichen Vorgaben 4.1.3 Prüfung gemäß § 89 WpHG Die Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist ausschließlich für die NBank eine gesonderte optionale Leistung innerhalb von Los 1. Sie kann für jedes Prüfungsjahr 2027 bis 2030 höchstens einmal in Textform durch die NBank abgerufen werden, sofern im betreffenden Prüfungsjahr die gesetzlichen oder regulatorischen Voraussetzungen vorliegen. Die Leistung ist nicht Bestandteil der Pauschalpreise für die Jahresabschlussprüfung und wird ausschließlich über die für das jeweilige Prüfungsjahr im Preisblatt vorgesehene gesonderte Festpreisposition vergütet. Ohne wirksamen Abruf besteht weder eine Leistungspflicht noch ein Vergütungsanspruch. 4.1.4 Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) und der IT Der Auftragnehmer beurteilt u. a.: • Aufbau- und Funktionswirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS • IT-gestützte Prozesse (Kernbanksysteme, Fördermittelmanagement, Nebenbücher) • Berechtigungs- und Zugriffsmanagement • Schnittstellen, Systemmigrationen und Datenqualität • Auslagerungen/Dienstleister nach Prüfungsrelevanz 4.1.5 Prüferische Begleitung von Projekten Der Auftragnehmer berücksichtigt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussprüfung wesentliche laufende Projekte nur insoweit, als deren Auswirkungen für die konkrete Prüfung des Jahresabschlusses, des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, der IT oder nach § 53 HGrG relevant sind. Eine laufende Projektbegleitung, eigenständige Projektprüfung oder gesonderte Stellungnahme außerhalb des beschriebenen Prüfungsumfangs ist nicht Bestandteil des Pauschalpreises. 4.1.6 Zusammenarbeit, Kommunikation und Dokumentation Der Auftragnehmer stellt eine strukturierte Zusammenarbeit sicher, u. a.: • Abstimmungsgespräche zu Prüfungsplanung, Prüfungsverlauf und Feststellungen • Koordination mit Interner Revision, Compliance, Risikomanagement und IT • Regelmäßige Statusberichte zum Prüfungsstand • Erstellung eines Management Letters mit priorisierten Handlungsempfehlungen • Abstimmung zu aus den Feststellungen abgeleiteten Maßnahmen mit den jeweiligen Fachbereichen und Dokumentation • Präsentation der Prüfungsergebnisse in den zuständigen Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Prüfungsausschuss) • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation

Seite 7 von 20

[Seite 8]

Hinweis: Das Hauptbuch und die wesentlichen Nebenbücher (Darlehen, Zuschüsse) werden in einem SAP R/3-System geführt. Die NBank stellt Prüferräume und PC-Zugang zur Verfügung. Diese können Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden. 4.2 NBC 4.2.1 Jahresabschlussprüfung • Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht nach HGB. • Fokus auf Beteiligungen und Gesellschafterdarlehen und deren Werthaltigkeit. • Erteilung des Bestätigungsvermerks und Erstellung des Prüfungsberichts. • Bewertung von Beteiligungen und zugehörigen Finanzströmen. • Prüfung der Dokumentation und Fremdüblichkeit von Geschäftsvorfällen mit verbundenen Unternehmen. 4.2.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG Die Prüfung umfasst insbesondere: • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wesentlicher Maßnahmen und Prozesse • Prüfung der Verwendung öffentlicher Mittel und der Fördervergabe nach gesetzlichen Vorgaben 4.2.3 Beteiligung an Projekten Der Auftragnehmer berücksichtigt wesentliche Projekte nur, soweit sie im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfungsrelevant sind; eine darüber hinausgehende Projektbegleitung ist nicht vom Pauschalpreis umfasst. Dies betrifft insbesondere: • IT-Einführungen, Systemmigrationen, Prozessdigitalisierung • Einführung oder Änderung von Beteiligungsprodukten • Neuordnung von Organisationsstrukturen, Kontrollsystemen oder Governance • Projekte mit Auswirkungen auf Rechnungslegung, Prozesse, IT oder Risikostrukturen 4.2.4 Prozesse und Kontrollen • Prüfung der im Rahmen der Prüfungsplanung als relevant identifizierten Prozesse und internen Kontrollen in Rechnungswesen, Zahlungsverkehr und Beteiligungsverwaltung. • IT-nahe Prüfungshandlungen (Zugriffsrechte, Datenkonsistenz). 4.2.5 Zusammenarbeit, Kommunikation und Dokumentation Der Auftragnehmer stellt eine strukturierte Zusammenarbeit sicher, u. a.: • Abstimmungsgespräche zu Prüfungsplanung, Prüfungsverlauf und Feststellungen • Regelmäßige Statusberichte zum Prüfungsstand • Erstellung eines Management Letters mit priorisierten Handlungsempfehlungen • Präsentation der Prüfungsergebnisse • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation 4.3 NBCV Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses der GmbH nach HGB (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang). 4.3.1 Jahresabschlussprüfung • Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses nach gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Prüfungsstandards. • Prüfung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. • Erteilung des Bestätigungsvermerks und Erstellung des Prüfungsberichts. 4.3.2 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG Die Prüfung umfasst insbesondere:

Seite 8 von 20

[Seite 9]

• Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wesentlicher Maßnahmen und Prozesse • Prüfung der Verwendung öffentlicher Mittel und der Fördervergabe nach gesetzlichen Vorgaben 4.3.3 Prüfung interner Prozesse und Kontrollen • Grundlegende Prüfung einfacher Verwaltungs- und Zahlungsprozesse. • IT-nahe Basisprüfung (Berechtigungen, Datenablage) im für kleine Unternehmen sachgerechten Umfang. 4.3.4 Kommunikation und Abstimmung • Abstimmung des Prüfungsplans. • Unterlagenanforderung und kurze Statusabstimmungen. • Abschlussgespräch zur Erläuterung der Feststellungen. • Erstellung eines Management Letters mit kompakten Empfehlungen. • Sicherstellung einer transparenten und revisionssicheren Kommunikation. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation. 4.4 BGN Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses der Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG nach HGB (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang). 4.4.1 Jahresabschlussprüfung • Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses nach gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Prüfungsstandards. • Prüfung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. • Erteilung des Bestätigungsvermerks und Erstellung des Prüfungsberichts. 4.4.2 Prüfung interner Prozesse und Kontrollen • Grundlegende Prüfung einfacher Verwaltungs- und Zahlungsprozesse. • IT-nahe Basisprüfung (Berechtigungen, Datenablage) im für kleine Unternehmen sachgerechten Umfang. 4.4.3 Kommunikation und Abstimmung • Abstimmung des Prüfungsplans. • Unterlagenanforderung und kurze Statusabstimmungen. • Abschlussgespräch zur Erläuterung der Feststellungen. • Erstellung eines Management Letters mit kompakten Empfehlungen. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation.

  1. Leistungsumfang Los 2 – Steuerberatung Los 2 umfasst die Steuerdeklaration, die laufende steuerliche Beratung, die steuerliche Begleitung von Projekten, die Unterstützung bei Außenprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren sowie die sonstigen in dieser Leistungsbeschreibung benannten Leistungen auf Abruf. Los 2 umfasst Steuerberatungsleistungen auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die Leistungen werden auf Einzelabruf durch den jeweiligen Auftraggeber beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Mengen besteht nicht.

5.1 Einzelabrufe und Kalkulationsmengen Los 2 Steuerberatungsleistungen in Los 2 werden ausschließlich auf Grundlage konkreter Einzelabrufe des jeweiligen Auftraggebers erbracht. Der Einzelabruf konkretisiert den steuerlichen Sachverhalt, den Bearbeitungszeitraum, die einzubindenden Ansprechpartner, die erwarteten Arbeitsergebnisse und die einzuhaltenden Fristen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt.

Seite 9 von 20

[Seite 10]

Für die einheitliche Kalkulation und Angebotswertung werden für Los 2 die nachfolgenden Personentage zugrunde gelegt. Die Höchstabnahmemenge über die maximale Laufzeit 2027 bis 2030 beträgt insgesamt 500 Personentage. Die tatsächliche Verteilung der Abrufe auf Leistungsbereiche, Auftraggeber und Beraterlevel richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Höchstabnahmemenge von 500 Personentagen gilt kumulativ für sämtliche Einzelabrufe aus allen vier getrennten Rahmenvereinbarungen mit der NBank, der NBC, der NBCV und der BGN. Jeder Einzelabruf eines dieser Auftraggeber reduziert die für alle Auftraggeber gemeinsam noch verfügbare Höchstabnahmemenge. Die NBank führt die zentrale Mengenkontrolle. Sobald die kumulative Höchstabnahmemenge erreicht ist, sind weitere Einzelabrufe durch sämtliche Auftraggeber ausgeschlossen.

Leistungsbereich / AuftraggeberkreisSchätzmenge Personentage pro JahrSchätzmenge Personentage maximale Laufzeit 2027–2030
Steuerberatung und Steuerdeklaration ohne die gesondert ausgewiesenen lohnsteuerlichen Leistungen – NBank, NBC, NBCV und BGN82328
Lohnsteuer – NBank43172
Los 2 insgesamt125500

Höchstabnahmemengen Für die maximale Laufzeit bis zum 31.12.2030 einschließlich sämtlicher Options- und Verlängerungsjahre gelten die nachfolgend ausgewiesenen Höchstabnahmemengen.

LeistungsbereichHöchstabnahmemenge
Los 1 – Jahresabschlussprüfungen16 Prüfungen (4 verbindlich für 2027; bis zu 12 weitere optional für 2028–2030)
Los 1 – Prüfung gemäß § 89 WpHG (NBank)höchstens 4 Prüfungen (höchstens eine je Prüfungsjahr 2027–2030)
Los 2 – Steuerberatung500 Personentage über die maximale Laufzeit 2027–2030

Die Rechtsfolgen bei Erreichen der jeweiligen Höchstabnahmemenge sowie die Informationspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus § 3 der Anlage 04 „Besondere Vertragsbedingungen“. 5.2 NBank Die Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten erfolgt auf Einzelabruf und kann folgende Leistungsumfänge beinhalten: 5.2.1 Steuerdeklaration Erstellung, Prüfung und fristgerechte Einreichung der relevanten Steuererklärungen: • Umsatzsteuererklärung • Umsatzsteuer-Voranmeldungen • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Seite 10 von 20

[Seite 11]

• Quellensteuer • Lohnsteuer-Jahresmeldung Unterstützung bei der Ermittlung steuerrelevanter Sachverhalte und Abgrenzungen. Erstellung steuerlicher Berechnungen, Gutachten oder Stellungnahmen. 5.2.2 Umsatzsteuerliche Beratung Beratung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Förderprogrammen, Zuschüssen, Darlehen, Beratungsleistungen und Gebühren. Bewertung von Leistungsbeziehungen zu Land, Bund, EU und Kommunen, insbesondere im Hinblick auf: • echte/unechte Zuschüsse • Anwendung des § 2b UStG • hoheitliche Aufgaben und unternehmerische Tätigkeiten der AöR Beratung zu Vorsteuerabzug und Aufteilungsschlüsseln. 5.2.3 Lohnsteuerliche Beratung • Klärung allgemeiner und spezieller lohnsteuerlicher Fragestellungen (z. B. im Rahmen von geldwerten Vorteilen wie Sachbezügen, Mahlzeitengestellungen, Reisekosten, Betriebsveranstaltungen, Gutscheinen sowie damit verbundenen Pauschalversteuerungen und Dokumentationspflichten). • Analyse der steuerlichen Würdigung individueller Sachverhalte im Unternehmen. • Empfehlungen zu Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung von Risiken und Optimierung der Lohnsteuerprozesse. • Sonstige allgemeine lohnsteuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten. 5.2.4 Prüfung lohnsteuerrelevanter Vorgänge • Analyse und Beurteilung der bisherigen Einwertungen und Prozesse im Rahmen der Lohnsteuer. • Prüfung von einzelnen Arbeitgeberleistungen (z. B. Jobtickets, Firmenwagen, Betriebssport). • Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalierungsregelungen sowie damit verbundener Dokumentationspflichten. • Analyse der bisherigen Rahmenanweisungen/Richtlinien innerhalb des Unternehmens zu lohnsteuerlichen Themen. • Unterstützung bei der Aufbereitung von Schulungsunterlagen für Mitarbeitende und Führungskräfte. 5.2.5 Begleitung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen • Unterstützung bei der Vorbereitung und Zusammenstellung relevanter Unterlagen. • Begleitung der Kommunikation und Korrespondenz mit den Finanzbehörden. • Fachliche Unterstützung während des Prüfungsverlaufs. • Entwicklung von Handlungsempfehlungen nach Prüfungsabschluss. 5.2.6 Erstellung lohnsteuerlicher Stellungnahmen • Erstellung von Stellungnahmen auf Anfrage zu speziellen Sachverhalten inklusive der dazugehörigen Risiken. • Prüfung interner Richtlinien (z. B. Reisekostenrichtlinien, Richtlinien für Sachzuwendungen) und Handlungsempfehlungen für weitere notwendige Regelungen. 5.2.7 Laufende Informations- und Hinweispflichten • Information über relevante Änderungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. • Hinweise zur Umsetzung neuer lohnsteuerlicher Regelungen im Unternehmen.

Seite 11 von 20

[Seite 12]

5.2.8 Leistungsumfang Langzeitkonten 5.2.8.1 Beratung und lohnsteuerliche Beurteilung • Analyse der betrieblichen Ausgangssituation und Prüfung der Umsetzung der Langzeitkonten. • Einwertung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des bestehenden Produkts (insbesondere EStG, SGB IV, BMF-Schreiben). • Prüfung der Einbringungsarten und Entnahmen auch im Rahmen der Gehaltsabrechnungen. • Steuerliche Beurteilung von Risiken und Fallstricken (z. B. Fälligkeit von Lohnsteuer, Störfälle, Insolvenzsicherung). • Unterstützung bei der Formulierung von Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag oder internen Richtlinien. • Überprüfung der steuerlichen Konformität sowie Abstimmung mit arbeitsrechtlichen Anforderungen. • Einordnung steuerpflichtiger und steuerfreier Bestandteile beim Aufbau von Wertguthaben. • Beratung zur korrekten Umsetzung bei den unterschiedlichen Freistellungsphasen. • Unterstützung bei Störfällen (z. B. Ausscheiden, Tod). 5.2.8.2 Laufende Beratung und Betreuung • Beantwortung lohnsteuerlicher Einzelfragen rund um Aufbau, Umbuchungen und Freistellungen. • Unterstützung bei der laufenden Dokumentation und Meldung lohnrelevanter Vorgänge. • Überwachung relevanter Gesetzesänderungen und Hinweise zu Auswirkungen auf bestehende Zeitwertkontenmodelle. • Sonstige allgemeine lohnsteuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten. 5.2.9 Leistungsumfang Vorstudie Dienstleisterwechsel Gehaltsabrechnungen 5.2.9.1 Analyse der bestehenden Abrechnungs- und Organisationsstruktur • Analyse der aktuellen Gehaltsabrechnungsprozesse. • Prüfung bestehender Regelungen zu Vergütungsbestandteilen, Zuschlägen, Sachbezügen, Altersvorsorge etc. • Bewertung der internen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen. 5.2.9.2 Ermittlung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Anforderungen • Prüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (EStG, SGB etc.). • Analyse besonderer Konstellationen, z. B. geldwerte Vorteile, Reisekosten, Betriebsveranstaltungen und Entgeltumwandlungen. • Bewertung, welche dieser Komponenten beim Dienstleisterwechsel besondere Berücksichtigung finden müssen. 5.2.9.3 Risikobewertung und Identifikation kritischer Erfolgsfaktoren • Ermittlung potenzieller Risiken beim Übergang (z. B. Dateninkonsistenzen, Fristen, haftungsrelevante Themen). • Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. • Dokumentation von Anforderungen, die für die Auswahl eines neuen Dienstleisters essenziell sind. 5.2.9.4 Prüfung der Daten- und Systemvoraussetzungen • Analyse der Strukturiertheit und Auswertungsmöglichkeiten der notwendigen Abrechnungsdaten. • Empfehlung für notwendige Vorarbeiten. • Bewertung technischer Voraussetzungen für Datenmigration, Schnittstellen und Abrechnungslogik.

Seite 12 von 20

[Seite 13]

5.2.9.5 Unterstützung bei der Vorbereitung einer Dienstleisterauswahl • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Anforderungen, die bei einer späteren Dienstleisterauswahl fachlich zu berücksichtigen sind; vergaberechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Leistung. • Bewertung der Auswirkungen eines Dienstleisterwechsels auf Compliance und Prozesse. 5.2.9.6 Dokumentation und Handlungsempfehlungen • Erstellung eines strukturierten Vorstudienberichts. • Zusammenfassung der Analyseergebnisse. • Konkrete Empfehlungen zur Umsetzbarkeit, zum Aufwand und zu den Risiken. 5.2.10 Steuerrechtliche Begleitung des Fördergeschäfts • Analyse und Bewertung steuerlicher Auswirkungen neuer oder geänderter Förderprogramme. • Beratung bei der Strukturierung von Darlehensprogrammen, Zuschussprogrammen, Beteiligungsmodellen und Drittdienstleistungen. • Steuerliche Prüfung von Vertragsentwürfen und Förderbedingungen. 5.2.11 Steuerliche Compliance und internes Kontrollsystem (Tax CMS) • Steuerliche Beratung und fachliche Unterstützung beim Aufbau, bei der Weiterentwicklung oder bei der Prüfung eines steuerlichen Kontroll- und Compliance-Systems (Tax CMS), soweit dies Gegenstand eines Einzelabrufs ist; technische Implementierungsleistungen sind nicht umfasst. • Dokumentationsprüfung gemäß GoBD und anderen Vorgaben. • Steuerfachliche Schulungen für Mitarbeitende der Bereiche Finanzen und Personal ausschließlich zu den von Los 2 erfassten steuerlichen Themen. Allgemeine Personal-, Führungs-, Organisations- oder sonstige Schulungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. 5.2.12 Laufende steuerrechtliche Beratung • Unterstützung bei der rechtssicheren Einordnung steuerlicher Sachverhalte in allen anfallenden Steuerarten. • Steuerliche Bewertung von Geschäftsprozessen, neuen Produkten und strukturellen Veränderungen. • Prüfung, Begründung und laufende Überwachung von körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen sowie umsatzsteuerlichen Organschaften zur Realisierung von Ergebnisverrechnungen und Vorsteueroptimierungen. • Steuerliche Prüfung und fachliche Begleitung gesellschafts- oder beteiligungsbezogener Strukturfragen auf Grundlage eines konkreten Einzelabrufs; eine allgemeine Optimierungs- oder Umsetzungsverpflichtung besteht nicht. • Beantwortung laufender steuerlicher Anfragen der Fachabteilungen. • Überwachung steuerlicher Gesetzesänderungen und Ableitung notwendiger Maßnahmen. • Sonstige allgemeine steuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten. 5.2.13 Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren • Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen der Finanzverwaltung. • Erstellung von Stellungnahmen und Einsprüchen. • Kommunikation mit Finanzbehörden im Namen der NBank. • Teilnahme an Prüfungsgesprächen und Besprechungen. • Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren. 5.2.14 Sonderleistungen Auf Einzelabruf können zusätzlich folgende Leistungen vereinbart werden: • Erstellung steuerlicher Gutachten zu Spezialthemen.

Seite 13 von 20

[Seite 14]

• Beratung zu internationalen Förderprogrammen (EU, EIB, EIF). • Prüfung von Themen aus dem Bereich Kapitalertragsteuer, insbesondere bei Darlehens- und Beteiligungsgeschäften. • Unterstützung bei Jahresabschlusserstellung und -prüfung im steuerlichen Kontext. • Unterstützung im Rahmen von Projekten. 5.2.15 Zusammenarbeit und Reporting • Regelmäßige Abstimmungstermine nach Festlegung im Einzelabruf (z. B. monatlich oder quartalsweise). • Erstellung eines steuerlichen Tätigkeitsberichts. • Dokumentation von Risiken, offenen Punkten und Fristen. • Sicherstellung einer transparenten und revisionssicheren Kommunikation. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation. 5.3 NBC 5.3.1 Steuerdeklaration Der Auftragnehmer übernimmt auf Einzelabruf die Erstellung folgender Erklärungen: • Körperschaftsteuererklärung inklusive Anlagen und Berechnungslisten, insbesondere die Fortführung des steuerlichen Ausgleichspostens bzw. der Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV. • Gewerbesteuererklärung inklusive Anlagen und Berechnungslisten. • Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen, wenn diese gesetzlich abzugeben oder im Einzelabruf beauftragt sind. • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen. • E-Bilanzen einschließlich Übermittlung. Darüber hinaus umfasst die Leistung: • Prüfung der Steuerbescheide und Einlegung von Rechtsbehelfen nach Abstimmung. • Unterstützung bei Anfragen der Finanzverwaltung. 5.3.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf • Beantwortung laufender steuerlicher Fragestellungen. • Prüfung steuerlicher Auswirkungen auf die Struktur und Funktionsweise des Beteiligungsgeschäfts. • Beratung zur steuerlichen Behandlung von Dividenden- und Zinszahlungen, Gesellschafterdarlehen und Fremdvergleich, Verrechnungspreisen bzw. Geschäftsvorfällen mit verbundenen Unternehmen, verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen. • Überwachung relevanter Änderungen im Steuerrecht. • Sonstige allgemeine steuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts auftreten. • Prüfung, Begründung und laufende Überwachung von körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen sowie umsatzsteuerlichen Organschaften zur Realisierung von Ergebnisverrechnungen und Vorsteueroptimierungen. • Steuerliche Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen) nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). • Begleitung von Betriebsprüfungen. 5.3.3 Steuerliche Begleitung von Projekten Der Auftragnehmer begleitet wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Projekte der GmbH in steuerlicher Hinsicht, insbesondere: • Struktur- oder Finanzierungsanpassungen. • Umstrukturierungen innerhalb der Gruppe. • Einführung oder Anpassung von Beteiligungsverwaltungsprozessen.

Seite 14 von 20

[Seite 15]

• IT-Einführungen, Systemmigrationen, Prozessdigitalisierung. • Sonstige allgemeine steuerliche Begleitung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen von Projekten auftreten. 5.3.4 Unterstützung im Rahmen des Jahresabschlusses • Abstimmung steuerlicher Rückstellungen (v. a. KSt, GewSt, USt, latente Steuern). • Prüfung der steuerlichen Beurteilung von Beteiligungsbewertungen. • Bereitstellung erforderlicher steuerlicher Angaben für Anhang und Lagebericht. • Erstellung der steuerlichen Überleitungsrechnungen. 5.3.5 Zusammenarbeit und Reporting • Fest definierte Ansprechpartner. • Regelmäßige Abstimmungen mindestens quartalsweise, soweit Abrufe oder offene steuerliche Sachverhalte bestehen. • Dokumentation wichtiger steuerlicher Sachverhalte. • Proaktive Hinweise auf steuerliche Risiken, Fristen und Optimierungspotenziale. • Sicherstellung einer transparenten und revisionssicheren Kommunikation. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation. 5.4 NBCV 5.4.1 Steuerdeklaration Der Auftragnehmer übernimmt auf Einzelabruf folgende Tätigkeiten: • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung inklusive individueller Anlagen und Berechnungslisten, insbesondere die Fortführung des steuerlichen Ausgleichspostens bzw. der Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV. • Erstellung der Gewerbesteuererklärung inklusive individueller Anlagen und Berechnungslisten. • Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung sowie der Voranmeldungen, wenn diese gesetzlich abzugeben oder im Einzelabruf beauftragt sind. • Erstellung etwaiger E-Bilanzen einschließlich Übermittlung. • Prüfung der eingehenden Steuerbescheide. • Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung. 5.4.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf • Beantwortung laufender steuerlicher Fragen der NBCV. • Bewertung steuerlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Einlagen und Ausschüttungen, Gesellschaftervorgängen (z. B. Verrechnungskonten) sowie Verwaltungs- und Finanzierungsvorgängen. • Hinweis auf steuerliche Risiken, Optimierungsmöglichkeiten und Gesetzesänderungen. • Sonstige allgemeine steuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten. • Begleitung von Betriebsprüfungen. 5.4.3 Unterstützung beim Jahresabschluss • Abstimmung und Ermittlung von Steuerpositionen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). • Bereitstellung steuerlicher Angaben für Anhang/Lagebericht auf Einzelabruf. 5.4.4 Zusammenarbeit und Kommunikation • Fester Ansprechpartner für alle steuerlichen Themen. • Regelmäßige Abstimmungen mindestens jährlich, bei gesondertem Einzelabruf häufiger. • Strukturierte Dokumentation wesentlicher Sachverhalte. • Proaktive Information über Fristen und Handlungsbedarfe. • Sicherstellung einer transparenten und revisionssicheren Kommunikation. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation.

Seite 15 von 20

[Seite 16]

5.5 BGN 5.5.1 Steuerdeklaration Der Auftragnehmer übernimmt auf Einzelabruf folgende Tätigkeiten: • Erstellung der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung einschließlich der erforderlichen Anlagen und Berechnungslisten. • Erstellung der Ergänzungs- und Sonderbilanzen. • Erstellung der E-Bilanz einschließlich elektronischer Übermittlung. • Erstellung und Fortschreibung der Kapitalkontenentwicklung. • Prüfung der eingehenden Feststellungsbescheide und sonstigen einschlägigen Steuerbescheide. • Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung. 5.5.2 Laufende steuerliche Beratung auf Einzelabruf • Beantwortung laufender steuerlicher Fragen der BGN. • Bewertung steuerlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Einlagen und Ausschüttungen, Gesellschaftervorgängen (z. B. Verrechnungskonten) sowie Verwaltungs- und Finanzierungsvorgängen. • Hinweis auf steuerliche Risiken, Optimierungsmöglichkeiten und Gesetzesänderungen. • Sonstige allgemeine steuerliche Beratung in weiteren Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten. • Begleitung von Betriebsprüfungen. 5.5.3 Unterstützung beim Jahresabschluss • Abstimmung und Ermittlung der für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, die Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie die E-Bilanz erforderlichen steuerlichen Positionen. • Unterstützung bei der Verbuchung/Abstimmung der Kapitalkonten und Gewinnaufteilung. • Bereitstellung steuerlicher Angaben für Anhang/Lagebericht auf Einzelabruf. 5.5.4 Zusammenarbeit und Kommunikation • Fester Ansprechpartner für alle steuerlichen Themen. • Regelmäßige Abstimmungen mindestens jährlich, bei gesondertem Einzelabruf häufiger. • Strukturierte Dokumentation wesentlicher Sachverhalte. • Proaktive Information über Fristen und Handlungsbedarfe. • Sicherstellung einer transparenten und revisionssicheren Kommunikation. • Nutzung eines sicheren digitalen Systems zum Datenaustausch und zur Kommunikation.

  1. Personaleinsatz und Qualifikation

6.1 Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals Für Los 2 hat der Bieter mit dem Angebot die für die Leistungserbringung konkret vorgesehenen Schlüsselpersonen namentlich zu benennen und den nachfolgend festgelegten Rollen und auftragsbezogenen Schwerpunkten zuzuordnen:

Seite 16 von 20

[Seite 17]

RolleAuftragsbezogene SchwerpunkteVerbindliche Mindestanforderungen / Nachweis
Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead)Gesamtsteuerung des Mandats; Koordination der Steuerarten und Auftraggeber; zentrale Kommunikation und EskalationNamentliche Benennung; Bestellung als Steuerberater bzw. gleichwertige Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; Lebenslauf; mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlicher Leitungs- oder Koordinationsverantwortung in steuerlichen Mandaten.
Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen LeitungVertretung des Lead; Sicherstellung der Kontinuität; eigenständige Koordination bei AbwesenheitNamentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit eigenständiger Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung in steuerlichen Mandaten.
Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStGUmsatzsteuer, § 2b UStG, Zuschüsse, hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten, Vorsteuer und FördergeschäftNamentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Umsatzsteuer; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Umsatzsteuer.

Seite 17 von 20

[Seite 18]

RolleAuftragsbezogene SchwerpunkteVerbindliche Mindestanforderungen / Nachweis
Fachrolle LohnsteuerLohnsteuer, Langzeitkonten, lohnsteuerliche Stellungnahmen, geldwerte Vorteile und Lohnsteuer- AußenprüfungenNamentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Lohnsteuer; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Lohnsteuer.
Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personen- gesellschaftenKörperschaft- und Gewerbesteuer, Deklaration, Beteiligungsstrukturen, Personenhandels- gesellschaften, Betriebsprüfungen und RechtsbehelfeNamentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ertragsteuern/Steuer- deklaration; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Ertragsteuern und/oder Steuerdeklaration.

Die vorstehenden Mindestanforderungen sind mit dem Angebot vollständig nachzuweisen. Für die benannten Schlüsselpersonen gelten folgende verbindliche Mindestdauern der einschlägigen Berufserfahrung: für die verantwortliche steuerliche Leitung (Lead) mindestens 5 Jahre in der steuerlichen Beratung, für die Stellvertretung mindestens 4 Jahre in der steuerlichen Beratung und für jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im für die jeweilige Rolle einschlägigen Fachbereich. Die Mindestberufserfahrung muss aus dem Lebenslauf anhand der monatsscharfen Zeiträume nachvollziehbar sein. Die personenbezogene Qualitätswertung erfolgt hiervon getrennt nach Anlage 07, StB-05. Die 0-Punkte-Stufe nach Anlage 07, StB-05, setzt voraus, dass die jeweilige Mindestberufserfahrung und sämtliche sonstigen Mindestanforderungen erfüllt sind, die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe jedoch nicht vollständig erreicht werden. Für jede der fünf Schlüsselrollen ist genau eine natürliche Person zu benennen. Die verantwortliche steuerliche Leitung und ihre Stellvertretung müssen unterschiedliche Personen sein. Die drei Fachrollen dürfen durch die Leitung, die Stellvertretung oder weitere Personen übernommen werden, sofern die jeweiligen Anforderungen nachgewiesen werden. Damit sind mindestens zwei und höchstens fünf unterschiedliche Schlüsselpersonen zu benennen. Werden für dieselbe Schlüsselrolle mehrere Personen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Für jede benannte Schlüsselperson sind ein Lebenslauf und mindestens zwei personenbezogene Projektreferenzen mit den in den Bewerbungsbedingungen und Anlage 09 geforderten Angaben einzureichen. Dieselbe Projektreferenz darf für mehrere Fachrollen derselben Person verwendet werden, wenn die jeweils einschlägigen persönlichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig beschrieben sind.

Seite 18 von 20

[Seite 19]

Zeitangaben zur einschlägigen Berufserfahrung und zur persönlichen Mitwirkung sind im Lebenslauf und in den Projektreferenzen monatsscharf im Format MM/JJJJ–MM/JJJJ darzustellen. Für die Ermittlung der Dauer sowohl für die Mindestberufserfahrung als auch für StB-05 werden zeitlich überlappende Tätigkeits- oder Projektzeiträume nur einmal berücksichtigt. Die im Angebot benannten Schlüsselpersonen sind grundsätzlich in den angebotenen Rollen einzusetzen. Ein Wechsel ist nur aus sachlichem Grund und nach vorheriger Zustimmung des betroffenen Auftraggebers zulässig. Ob die Qualifikation und Erfahrung des neu einzusetzenden Mitarbeiters als gleichwertig anzusehen ist, entscheidet der Auftraggeber nach billigem Ermessen. Die Ersatzperson muss die für die jeweilige Rolle geltenden Mindestanforderungen erfüllen und hinsichtlich der in Anlage 07 zugrunde gelegten Bewertungsmerkmale mindestens gleichwertig sein. Zusätzliche Kosten dürfen dem Auftraggeber aus dem Wechsel nicht entstehen.

6.2 Verantwortliche Personen Los 1

Für Los 1 sind eine Prüfungsleitung / ein verantwortlicher Wirtschaftsprüfer und eine Stellvertretung vorzusehen. Die Rollen sind im Einsatz-, Rollen- und Verfügbarkeitskonzept eindeutig zuzuordnen. Die Prüfungsleitung muss berufsrechtlich zur gesetzlichen Abschlussprüfung befugt sein. Eine namentliche Benennung, Lebensläufe oder personenbezogene Projektreferenzen sind mit dem Angebot für Los 1 nicht gefordert.

6.3 Kalkulatorische Beraterlevel Los 2

Für die Kalkulation der Steuerberatungsleistungen gelten ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Beraterlevel und indikativen Einsatzanteile. Die Beraterlevel dienen nur der einheitlichen Preiskalkulation und begründen weder eine zusätzliche Mindestanforderung noch ein eigenständiges Zuschlagskriterium. Die personenbezogene Qualitätswertung der nach Ziffer 6.1 benannten Schlüsselpersonen richtet sich unabhängig von der Bezeichnung des Beraterlevels ausschließlich nach der Anlage 07. Für Los 1 finden diese Beraterlevel keine Anwendung.

  1. Leistungsort, Zusammenarbeit und Kommunikation Die Leistung kann remote und – soweit fachlich erforderlich oder vom jeweiligen Auftraggeber festgelegt – vor Ort erbracht werden. Vor-Ort-Termine finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der NBank am derzeitigen Standort Günther-Wagner-Allee 12–16, 30177 Hannover, statt. Bei einem Standortwechsel innerhalb Hannovers teilt die NBank die maßgebliche Adresse rechtzeitig mit. Präsenztermine sind insbesondere für Auftaktgespräche, wesentliche Abstimmungen, Prüfungsbesprechungen, Gremientermine und weitere vom Auftraggeber festgelegte Termine vorzusehen. Für die Zusammenarbeit gelten folgende fachliche Mindestanforderungen: • Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr per Telefon und E-Mail. • Rückmeldung auf eingehende Anfragen innerhalb von vier Stunden während der vorgenannten Erreichbarkeitszeiten. • Bei nicht sofort beantwortbaren Anfragen Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungszeit spätestens am nächsten Werktag. • Fachliche Beantwortung von Anfragen, die keine schriftliche Stellungnahme, keinen Vermerk und kein Gutachten erfordern, innerhalb von drei Werktagen. • Bearbeitung schriftlicher Stellungnahmen, Vermerke oder Gutachten innerhalb von zehn Werktagen. Gesetzliche, behördliche oder im Einzelabruf ausdrücklich festgelegte kürzere Fristen gehen vor.

Seite 19 von 20

[Seite 20]

• Die Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen; Prüfungsberichte, Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache zu erstellen.

  1. Fachliche Dokumentation und sicherer Datenaustausch Der Auftragnehmer hat die Leistungserbringung fachlich nachvollziehbar zu dokumentieren. Arbeitsergebnisse, Prüfungsberichte, Stellungnahmen, Vermerke, Präsentationen, Tätigkeitsnachweise und sonstige Dokumentationen müssen so erstellt werden, dass sie für den jeweiligen Auftraggeber, dessen Gremien, die Vergabeakte sowie interne und externe Prüfungen nachvollziehbar sind. Die vertraglichen Einzelregelungen zu Leistungsnachweisen, Nutzungsrechten und Dokumentation ergeben sich aus Anlage 04. Für den Austausch von Unterlagen und Informationen ist ein sicherer Kommunikations- und Datenaustauschweg zu nutzen. Externe Plattformen, Cloud-Dienste oder IT-Systeme des Auftragnehmers dürfen nur eingesetzt werden, wenn der jeweilige Auftraggeber deren Nutzung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen freigegeben hat. Der konkret eingesetzte Datenaustauschweg ist vor seiner Nutzung mit dem jeweiligen Auftraggeber abzustimmen.

Seite 20 von 20

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung