Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.07.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 20
- Auftraggeber
- Techniker KrankenkasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 340056-2025
- Verfahrensnummer
- 1ec7f619-2432-4bba-9c0c-155bf23feb0c
- CPV-Codes
- 33600000 · Arzneimittel
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Kurzbeschreibung
Die Techniker Krankenkasse in Hamburg schreibt wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus, die je nach Los unter anderem für die Techniker Krankenkasse, die Handelskrankenkasse und die Hanseatische Krankenkasse gelten. Die Ausschreibung umfasst 20 Lose mit verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen, darunter Metformin, Olmesartan, Fosfomycin, Tamoxifen und Vancomycin. Die Verträge laufen höchstens 24 Monate, frühestens ab dem 1. April 2026 und einheitlich bis zum 31. März 2028; abweichende Starttermine können sich aus einzelnen Losen ergeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Juli 2025 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.04.2026 (abweichende Starttermine ergeben sich aus den Angaben bei den betroffenen Losen). Das Ende ist einheitlich der 31.03.2028.
Leistungen nach Losen (20)
LOT-0001 · Dienogest und Estradiolvalerat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G03FA15)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Etonogestrel und Ethinylestradiol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G02BB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Metformin und Vildagliptin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A10BD08)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Olmesartan und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DA28)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Dienogest und Ethinylestradiol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G03AA16)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Metformin und Sitagliptin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A10BD07)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Olmesartan - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09CA08)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Valsartan und Amlodipin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Fosfomycin (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01XX01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Fosfomycin (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01XX01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Metronidazol 400 mg (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: P01AB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Metronidazol 400 mg (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: P01AB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Pamidronsäure (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Pamidronsäure (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Tamoxifen (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: L02BA01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Tamoxifen (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: L02BA01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0017 · Tobramycin LOV (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01GB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0018 · Tobramycin LOV (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01GB01)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 08.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0019 · Vancomycin HKP (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A07AA09)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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LOT-0020 · Vancomycin HKP (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A07AA09)1 EUR
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 20 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt "Antibiotika") handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." In der vorliegenden Ausschreibung können die Zuschlagsempfänger die Rabatterstattung eines Loses reduzieren, wenn sie für die aktiven Wirkstoffproduktionsstätten eine Umweltzertifizierung mittels eines aktuellen und gültigen ISO 14001- oder EMAS-Zertifikats nachweisen. Bei den antibiotischen Wirkstoffen kann außerdem eine Reduktion der Rabatterstattung geltend gemacht werden, wenn die vorgegebenen Grenzwerte im Produktionsabwasser nachweislich nicht überschritten werden. Einzelheiten ergeben sie aus dem Rabattvertrag. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Anforderungen an deinen Betrieb
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Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Dienogest und Estradiolvalerat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G03FA15)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0002 · Etonogestrel und Ethinylestradiol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G02BB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0003 · Metformin und Vildagliptin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A10BD08)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0004 · Olmesartan und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DA28)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0005 · Dienogest und Ethinylestradiol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G03AA16)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0006 · Metformin und Sitagliptin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A10BD07)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0007 · Olmesartan - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09CA08)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0008 · Valsartan und Amlodipin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0009 · Fosfomycin (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01XX01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0010 · Fosfomycin (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01XX01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0011 · Metronidazol 400 mg (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: P01AB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0012 · Metronidazol 400 mg (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: P01AB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0013 · Pamidronsäure (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0014 · Pamidronsäure (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)
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- 1 %
LOT-0015 · Tamoxifen (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: L02BA01)
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- 1 %
LOT-0016 · Tamoxifen (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: L02BA01)
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- 1 %
LOT-0017 · Tobramycin LOV (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01GB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
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LOT-0018 · Tobramycin LOV (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01GB01)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0019 · Vancomycin HKP (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A07AA09)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
LOT-0020 · Vancomycin HKP (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A07AA09)
- Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
- 1 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 666103-2025
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| Open-House-Rabattverträge für Arzneimittel und WirkstoffeTechniker Krankenkasse | Hamburg, Deutschland | 31.05.2026 | - |
| Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige GenerikaDAK-Gesundheit (DAK-G) | Hamburg, Deutschland | 14.04.2026 | 1 € |
| Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelDAK-Gesundheit | Hamburg, Deutschland | 13.04.2026 | 218,2 Mio. € |
| Open-House-Rabattverträge für Arzneimittel und WirkstoffeTechniker Krankenkasse | Hamburg, Deutschland | 31.12.2025 | - |
| Rahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB VDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Bochum, Deutschland | 05.08.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| TPTAD Pharma GmbH | - | 17 | 4 | 24.07.2026 | 44,9 Mio. € | fallend |
| VHViatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg | - | 17 | 3 | 24.07.2026 | 1 € | steigend |
| MLMicro Labs GmbH | - | 16 | 6 | 24.07.2026 | 0,835 € | steigend |
| AGAscend GmbH | - | 16 | 4 | 24.07.2026 | 65 Mio. € | steigend |
| NAneuraxpharm Arzneimittel GmbH | - | 15 | 3 | 24.07.2026 | 54,6 Mio. € | steigend |
| APAristo Pharma GmbH | - | 14 | 4 | 06.07.2026 | 1 € | steigend |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | - | 13 | 4 | 24.07.2026 | 1 € | fallend |
| GAGlenmark Arzneimittel GmbH | - | 13 | 4 | 24.07.2026 | 0,753 € | steigend |
| ZPZentiva Pharma GmbH | - | 13 | 4 | 06.07.2026 | 1 € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (53) · Baden-Württemberg (31) · Berlin (23) · Hamburg (17) · Sachsen (3) · Bayern (2)| TKTechniker Krankenkasse | Hamburg | 65 | 01.06.2026 |
| H-HEK - Hanseatische Krankenkasse | Hamburg | 35 | 12.05.2026 |
| ABAOK Baden-Württemberg | Stuttgart | 31 | 27.07.2026 |
| H(Handelskrankenkasse (hkk) | Bremen | 29 | 12.05.2026 |
| GSGWQ ServicePlus AG | Düsseldorf | 27 | 11.08.2026 |
| SGspectrumK GmbH | Essen | 26 | 22.07.2026 |
| SGspectrumK GmbH | Berlin | 23 | 02.07.2026 |
| ABAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München | 12 | 15.01.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Hamburg- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelMicro Labs GmbH +10 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.04.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittelbetapharm Arzneimittel GmbH +43 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 9 Monate30.06.2027
- Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel verschiedener WirkstoffeMicro Labs GmbH +26 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2024noch 9 Monate30.06.2027
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelMicro Labs GmbH +46 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.10.2025noch 18 Monate31.03.2028
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige GenerikaPUREN Pharma GmbH & Co. KG +22 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.07.2026noch 27 Monate31.12.2028
Techniker Krankenkasse
Aktiv seit 2023 · 257 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SISiehe im Feld "Allgemeine Informationen" | 28 | 01.07.2024 | 1 € |
| MLMicro Labs GmbH | 6 | 06.07.2026 | 0,835 € |
| GAGlenmark Arzneimittel GmbH | 5 | 06.07.2026 | 0,802 € |
| APAristo Pharma GmbH | 5 | 06.07.2026 | 1 € |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG | 5 | 06.07.2026 | 1 € |
| ZPZentiva Pharma GmbH | 5 | 06.07.2026 | 1 € |
| HPHeunet Pharma GmbH | 5 | 06.07.2026 | 1 € |
| SGSTADAPHARM GmbH | 4 | 06.07.2026 | 1 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Arbeitnehmerüberlassung von SAS-Entwicklern für ein Data-Warehouse-ProjektFERCHAU GmbH +2 weitereTechniker KrankenkasseHamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2025noch 1 Monat23.10.2026
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelMicro Labs GmbH +10 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.04.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittelbetapharm Arzneimittel GmbH +43 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 9 Monate30.06.2027
- Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel verschiedener WirkstoffeMicro Labs GmbH +26 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2024noch 9 Monate30.06.2027
- Arzneimittel-Rahmenrabattverträge für verschiedene WirkstoffeHormosan Pharma GmbH +27 weitereDAK GesundheitHamburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.12.2025noch 15 Monate19.12.2027
- Migration von bis zu 3.000 Dokumentvorlagen von M/Text Classic zu M/Text Tonic34digital GmbHTechniker KrankenkasseHamburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.08.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelMicro Labs GmbH +46 weitereDAK-Gesundheit (DAK-G)Hamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.10.2025noch 18 Monate31.03.2028
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige ArzneimittelAmarox Pharma GmbH +26 weitereTechniker KrankenkasseHamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.10.2025noch 18 Monate31.03.2028
- Beratungsleistungen zur strategischen Ausrichtung der VersorgungssteuerungThe Boston Consulting Group GmbH +2 weitereTechniker KrankenkasseHamburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.06.2025noch 21 Monate30.06.2028
- Schwachstellenmanagement-Plattform als Software-as-a-Service für 6.500 IT-AssetsComputacenter AG & Co. oHGTechniker KrankenkasseHamburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.08.2024noch 23 Monate16.08.2028
- Rahmenvereinbarung für IT-SicherheitsdienstleistungenCertitude Consulting GmbH +4 weitereTechniker KrankenkasseHamburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.10.2024noch 25 Monate04.10.2028
- Full-Service-Eventagentur für Konzeption, Organisation und Durchführung von VeranstaltungenLautstark GmbHTechniker KrankenkasseHamburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.11.2024noch 26 Monate22.11.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Etrasimod | Offen | - | - |
| 15.09.2026 | Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Roxadustat | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Notärztliche Versorgung an den Standorten Schwarzenberg und Eibenstock | Offen | - | - |
| 10.09.2026 | Rabattverträge für Hepatitis-B-Immunglobulin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Reisebürodienstleistungen für Geschäftsreisebuchungen und First-Level-Support | Vergeben | MGMfg.Travel GmbH | 1 € |
| 09.09.2026 | Rahmenvertrag für passive Verkabelung und aktive Netzwerkkomponenten | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Arzneimittel-Rahmenrabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Darreichungsformen | Offen | - | - |
| 03.09.2026 | Erwerb und Stilllegung von 29.854 CO₂-Emissionsgutschriften | Offen | - | - |
| 01.09.2026 | Externer Support und Consulting für die PostgreSQL-Datenbankumgebung | Offen | - | - |
| 26.08.2026 | Glas- und Fassadenreinigung für Immobilie Museumstraße, Hamburg | Vergeben | KGKatzer GmbH | - |
| 24.08.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Cobimetinib | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Rabattverträge für den Wirkstoff Vemurafenib | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Backuplösung für Druck- und Kuvertierzentrum – Katastrophenfall-Notfallvorsorge | Offen | - | - |
| 19.08.2026 | Rabattverträge für Fluticason/Vilanterol (Wirkstoffkombination) | Offen | - | - |
| 19.08.2026 | Rabattverträge für den Wirkstoff Apixaban im Open-House-Verfahren | Offen | - | - |
| 17.08.2026 | Rabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe (Open-House) | Offen | - | - |
| 17.08.2026 | Rabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe – 15 Lose | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House-Verfahren) | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für die Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil/Rilpivirin | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für pharmazeutische Produkte (11 Lose) | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für ausgewählte pharmazeutische Wirkstoffe und Fertigarzneimittel | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House) der Techniker Krankenkasse | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House-Verfahren) | Offen | - | - |
| 07.08.2026 | Lieferung und Pflege von Splunk Core und Enterprise Security mit SIEM- und SOAR-Funktionen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRabattverträge für ausgewählte pharmazeutische Wirkstoffe und Fertigarzneimittel
Hamburg · Offen · Frist 31.03.2027
Die Techniker Krankenkasse (TK) vergibt in 18 Losen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen oder Fertigarzneimittel. Die Verträge werden im Open‑House‑Verfahren ohne individuelle Verhandlungen abgeschlossen und gelten für maximal 24 Monate, frühestens ab 01.04.2025 und spätestens bis 31.03.2027. Die Teilnahme ist für die Krankenkassen HEK und hkk je nach Los möglich.
84 % ähnlichRabattverträge für Arzneimittelwirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V
Hamburg · Offen · Frist 30.06.2028
Die Techniker Krankenkasse (Hamburg) schreibt gemeinsam mit HEK und hkk im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Arzneimittelwirkstoffe aus. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.07.2026 bis 30.06.2028). Es handelt sich um 9 Fachlose mit unterschiedlichen Wirkstoffen wie Calciumdiacetat, Dimethylfumarat, Eisen(II)-sulfat, Levodropropizin, Melatonin, Methylprednisolon, Stiripentol, Tinzaparin natrium und Tolvaptan. Jeder geeignete pharmazeutische Unternehmer kann den einheitlichen Vertragsbedingungen beitreten.
77 % ähnlichRabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe (Open-House)
Hamburg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Techniker Krankenkasse vergibt über ein Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen. Es gibt 16 Lose, die jeweils einzelne Wirkstoffe bzw. Präparate abdecken. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.10.2024 und endend spätestens am 30.09.2026. Die Ausschreibung richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen.
77 % ähnlichRabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House-Verfahren)
Hamburg · Offen · Frist 31.12.2027
Die Techniker Krankenkasse vergibt Rahmenrabattverträge für 21 verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Die Verträge werden im Open-House-Verfahren ohne individuelle Verhandlungen abgeschlossen und gelten für maximal 24 Monate ab frühestens 01.01.2026 bis spätestens 31.12.2027. Die Ausschreibung umfasst sowohl Fertigarzneimittel als auch deren Darreichungsformen und Stärken.
76 % ähnlichAbschluss von Rabattverträgen für verschiedene Arzneimittel im Open-House-Verfahren
Hamburg · Offen · Frist 31.08.2028
Die Techniker Krankenkasse sowie weitere beteiligte Krankenkassen schreiben Rabattverträge für zehn verschiedene Wirkstoffgruppen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Verträge haben eine Laufzeit bis maximal zum 31.08.2026.
73 % ähnlichRabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House) der Techniker Krankenkasse
Hamburg · Offen · Frist 30.09.2027
Die Techniker Krankenkasse vergibt Open‑House‑Rabattverträge für 18 einzelne Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen. Die Verträge laufen maximal 24 Monate, frühestens ab 01.10.2025 und spätestens bis 30.09.2027. Jeder Los ist einem spezifischen Medikament zugeordnet und kann von allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen geboten werden. Es gelten einheitliche Konditionen und keine Exklusivität.
73 % ähnlichOpen-House-Rabattverträge für Arzneimittelwirkstoffe und Fertigarzneimittel
Hamburg · Offen · Frist 31.08.2028
Die Techniker Krankenkasse in Hamburg sucht pharmazeutische Unternehmen für Rabattverträge über neun Arzneimittelwirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen, darunter Brivaracetam, Clonazepam, Glatirameracetat und Plerixafor. Das Open-House-Verfahren ermöglicht allen geeigneten Unternehmen den Beitritt zu einheitlichen Vertragsbedingungen ohne individuelle Verhandlungen oder Exklusivität. Die Verträge beginnen frühestens am 1. September 2026, laufen grundsätzlich höchstens 24 Monate und enden spätestens am 31. August 2028; der räumliche Bezug ist Hamburg.
73 % ähnlichRabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Hamburg · Offen · Frist 31.01.2028
Die Techniker Krankenkasse vergibt neun Lose für Rabattverträge über definierte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Fertigarzneimittel. Die Verträge laufen maximal 24 Monate, frühestens ab 01.02.2026 und spätestens bis 31.01.2028. Das Verfahren ist ein Open‑House‑Verfahren, d.h. einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Teilnahme ist für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen möglich.
73 % ähnlichAbschluss von Rabattverträgen für diverse Arzneimittel (Open-House-Verfahren)
Hamburg · Offen · Frist 30.06.2028
Die Techniker Krankenkasse sowie weitere beteiligte Krankenkassen schreiben Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten und enden spätestens am 30.06.2028.
72 % ähnlichRabattverträge für 16 Arzneimittelgruppen und Fertigarzneimittel
Hamburg · Offen · Frist 31.03.2028
Die Techniker Krankenkasse beschafft in einem Open-House-Verfahren Rabattverträge für 16 Arzneimittelgruppen mit verschiedenen Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Fertigarzneimitteln. Geeignete pharmazeutische Unternehmen können während der Vertragslaufzeit zu einheitlichen, nicht individuell verhandelbaren Bedingungen beitreten; Exklusivität wird nicht zugesichert. Die Ausschreibung ist der Region Hamburg zugeordnet und sieht Vertragslaufzeiten von bis zu 24 Monaten ab frühestens 1. April 2026 bis spätestens 31. März 2028 vor.
72 % ähnlichRabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe – 15 Lose
Hamburg · Offen · Frist 30.09.2028
Die Techniker Krankenkasse vergibt im Open‑House‑Verfahren 15 Lose für Rabattverträge über ausgewählte pharmazeutische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen. Die Verträge laufen maximal 24 Monate, frühestens ab 01.10.2026 und spätestens bis 30.09.2028. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können während der Laufzeit jederzeit beitreten. Die Ausschreibung ist offen und richtet sich an alle geeigneten Hersteller.
71 % ähnlichAbschluss von Rabattverträgen für diverse Arzneimittel im Open-House-Verfahren
Hamburg · Offen · Frist 31.07.2028
Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt gemeinsam mit der HEK und hkk Rabattverträge für 25 verschiedene Wirkstoffgruppen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten und enden spätestens am 31.07.2028.
71 % ähnlichAbschluss von Rabattverträgen für diverse Arzneimittel (Open-House-Verfahren)
Hamburg · Offen · Frist 30.06.2028
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schreiben Rabattverträge für 27 verschiedene Wirkstoffgruppen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 24 Monate mit einem Enddatum spätestens zum 30.06.2028.
70 % ähnlichArzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Etrasimod
Hamburg · Offen · Frist 31.10.2028
Die Techniker Krankenkasse mit Sitz in Hamburg und weitere beteiligte Krankenkassen suchen pharmazeutische Unternehmer für Rabattverträge nach § 130c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum Wirkstoff Etrasimod. Das Open-House-Verfahren gilt im Raum Hamburg; es bestehen einheitliche Vertragsbedingungen ohne Exklusivität, und ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Verträge beginnen am 1. November 2026, laufen längstens 24 Monate und enden spätestens am 31. Oktober 2028 oder bei einem früheren Ablauf des Patents beziehungsweise der Marktexklusivität.
69 % ähnlichRahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Bochum · Offen · Frist 05.11.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt den Abschluss von Rabattverträgen für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe aus. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit für pharmazeutische Unternehmer. Die Ausschreibung umfasst 15 Lose für unterschiedliche Medikamente, wobei einige Lose bereits exklusiv vergeben wurden oder auslaufen.
68 % ähnlichRabattverträge für Arzneimittelwirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V
Hamburg · Offen · Frist 31.05.2027
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schließen im Open-House-Verfahren Rabattverträge über 14 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe und -kombinationen ab. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Pharmazeutische Unternehmer können innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit zu einheitlichen Konditionen beitreten.
68 % ähnlichArzneimittel-Rahmenrabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Darreichungsformen
Hamburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die DAK Gesundheit mit Sitz in Hamburg beschafft Arzneimittel-Rahmenrabattverträge nach § 130a Absatz 8 des Fünften Sozialgesetzbuchs für die Versorgung der Versicherten mehrerer beteiligter Krankenkassen, darunter DAK Gesundheit, KKH, BARMER sowie TK, HEK und hkk. Die Ausschreibung umfasst 253 Lose mit zahlreichen Wirkstoffen und unterschiedlichen Darreichungsformen; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Verträge sollen frühestens am 1. Juli 2027 beginnen und einheitlich am 30. Juni 2029 enden; die Angebotsfrist läuft bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
67 % ähnlichRabattverträge für ausgewählte Arzneimittel (Open-House-Verfahren)
Hamburg · Offen · Frist 31.03.2028
Die Techniker Krankenkasse (TK) vergibt Open-House-Rabattverträge für 21 verschiedene Arzneimittel-Los-Kombinationen. Die Verträge laufen maximal 24 Monate, frühestens ab 01.07.2025 und spätestens bis 30.06.2027. Es wird kein Exklusivitätsrecht gewährt, und die Konditionen sind einheitlich für alle Anbieter.
66 % ähnlichRabattverträge für pharmazeutische Produkte (11 Lose)
Hamburg · Offen · Frist 31.08.2027
Die Techniker Krankenkasse vergibt über ein Open‑House‑Verfahren Rabattverträge für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe. Es gibt 11 Lose, jeweils für ein bestimmtes Medikament oder eine Wirkstoffkombination. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.09.2025, und endet spätestens am 31.08.2027. Angebotsfrist ist der 31.08.2027.
66 % ähnlichRabattverträge für Arzneimittel (Open-House-Verfahren 2026-2028)
Hamburg · Offen · Frist 31.07.2028
Die Techniker Krankenkasse sowie die HEK und hkk schreiben Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Fertigarzneimittel aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten und enden spätestens am 31.07.2028.
64 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Amarox Pharma GmbH, Abanta Pharma GmbH, 1 A Pharma GmbH, BG Heumann / Heunet GbR, Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Heunet Pharma GmbH, Holsten Pharma GmbH, 089Pharm GmbH, Aristo Pharma GmbH, Bayer Vital GmbH, Zentiva Pharma GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, Besins Healthcare Germany GmbH, BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG und 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, Exeltis Germany GmbH, Hormosan Pharma GmbH, BG TAD_123Acurae, TAD Pharma GmbH, 123 Acurae Pharma GmbH, PUREN Pharma GmbH & Co. KG, BG ALIUD/STADAPHARM GbR, STADAPHARM GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, BG Bayer AG (bestehend aus Bayer AG, Bayer Vital GmbH, Jenapharm GmbH & Co. KG), Bayer AG, Jenapharm GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 07.10.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
219 vergleichbare Verfahren, davon 107 mit erfasstem Zuschlag · 641 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 34 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Siehe im Feld "Allgemeine Informationen" · Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"
27 vergleichbare Zuschläge, davon 27 bei diesem Auftraggeber.
TAD Pharma GmbH
17 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg
17 vergleichbare Zuschläge, davon 3 bei diesem Auftraggeber.
Micro Labs GmbH
16 vergleichbare Zuschläge, davon 6 bei diesem Auftraggeber.
Ascend GmbH
16 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
neuraxpharm Arzneimittel GmbH
15 vergleichbare Zuschläge, davon 3 bei diesem Auftraggeber.
Aristo Pharma GmbH
14 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
PUREN Pharma GmbH & Co. KG
13 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
Glenmark Arzneimittel GmbH
13 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
Zentiva Pharma GmbH
13 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Hamburg, nach Vertragsende sortiert.
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel
DAK-Gesundheit (DAK-G) · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Micro Labs GmbH +10 weitere
Vertragsschluss: 30.04.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel
DAK-Gesundheit (DAK-G) · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: betapharm Arzneimittel GmbH +43 weitere
Vertragsschluss: 23.12.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel verschiedener Wirkstoffe
DAK-Gesundheit (DAK-G) · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Micro Labs GmbH +26 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel
DAK-Gesundheit (DAK-G) · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2028
Auftragnehmer: Micro Labs GmbH +46 weitere
Vertragsschluss: 06.10.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Wirkstoffbezogene Rabattverträge für verschreibungspflichtige Generika
DAK-Gesundheit (DAK-G) · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: PUREN Pharma GmbH & Co. KG +22 weitere
Vertragsschluss: 06.07.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Techniker Krankenkasse
22305 · Hamburg
DZEM@tk.de+49 4069094-040257 erfasste Verfahren, davon 118 vergeben. 157 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
DZ EM, F 02.10a
DZEM@tk.de+49 4069094-040
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 10:15 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.05.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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