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Leistungsbeschreibung Winterdienst
Rahmenvertrag Winterdienst für Gewerbeobjekte & Veranstaltungshallen
- Gegenstand und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung des Winterdienstes auf den in dieser Leistungsbeschreibung genannten Gewerbeimmobilien und Veranstaltungshallen des Auftraggebers im Stadtgebiet Göttingen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die bedarfsabhängige Kontrolle, Schneeräumung, Glättebekämpfung und Streuung der beauftragten Flächen sowie die erforderlichen Nachkontrollen und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Flächenkategorien, den objektspezifischen Prioritäten und den in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Einsatz- und Reaktionszeiten.
Die Leistungen sind so zu erbringen, dass die sichere Befahr- und Begehbarkeit der Verkehrsflächen, Zugänge, Eingänge, Treppen, Rampen, Flucht- und Rettungswege sowie der sonstigen beauftragten Außenflächen gewährleistet wird. Bei den Veranstaltungshallen sind zusätzlich die jeweiligen Veranstaltungs- und Pausenzeiten sowie kurzfristige veranstaltungsbedingte Anforderungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat hierfür die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Kapazitäten vorzuhalten.
Die Vergabe erfolgt losweise. Einzelheiten zu den betreuten Objekten und der Zuordnung zu den einzelnen Losen ergeben sich aus dem Abschnitt „Vergabe in Losen“. Aus dem Rahmenvertrag können innerhalb der Vertragslaufzeit Einzelabrufe erfolgen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen einschließlich der erforderlichen Bereitschafts-, Kontroll-, Notfall- und Dokumentationspflichten fachgerecht und fristgerecht erbringen kann.
Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere der Anforderungen an die Verkehrssicherung, den Arbeits- und Umweltschutz sowie des geltenden Lärmschutzes, auszuführen. Die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bilden den verbindlichen Mindestumfang der zu erbringenden Leistungen.
- Objektbeschreibung & Priorisierung
Bei den zu betreuenden Objekten handelt es sich um die Stadthalle und die Lokhalle Göttingen sowie mehrere Gewerbeimmobilien des Auftraggebers. Eine genaue Übersicht findet sich unter der Überschrift „Vergabe in Losen“.
• Objekte A (Stadthalle und Lokhalle): Hohe Priorität. Erfordert stark flexible Räumzeiten basierend auf dem Veranstaltungsplan „Übersicht öffentlich und geschlossene
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Veranstaltungen“. Automatische Versendung (1 x im Monat). Eine veranstaltungsbedingte Bestellung mit Zeitangaben erfolgt 3 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung auf Option für mögliche Räumungsarbeiten. • Objekte B (Gewerbeimmobilien): Standard-Gewerbebetrieb.
- Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre ab Vertragsbeginn. Vertragsbeginn ist der 01.11.2026. Aus dem Rahmenvertrag können Einzelabrufe zwischen dem 01.11. und dem 30.04. erfolgen.
- Erbringung der Leistungen
4.1. Verkehrssicherheit
Der Auftragnehmer hat die ihm nach diesem Vertrag zugewiesenen Verkehrsflächen während der vereinbarten Einsatz- und Bereitschaftszeiten so zu räumen, zu streuen, zu kontrollieren und erforderlichenfalls wiederholt zu behandeln, dass sie von den bestimmungsgemäß berechtigten Personen und Fahrzeugen sicher genutzt werden können.
Verkehrssicherheit im Sinne dieses Vertrags bedeutet, dass die durch Schnee, Eis, Eisregen, überfrierende Nässe oder sonstige winterliche Witterung verursachten Gefahren auf den zu betreuenden Flächen durch geeignete und fachgerechte Maßnahmen auf das bei ordnungsgemäßer Nutzung und angemessener winterlicher Vorsicht unvermeidbare Maß reduziert werden. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere:
➢ die rechtzeitige Entfernung von Schnee und Schneematsch ➢ die wirksame Bekämpfung von Eis- und Rutschglätte durch geeignete Streumittel ➢ die Sicherung besonders gefährdeter Bereiche, insbesondere Eingänge, Gehwege, Treppen, Rampen, Flucht- und Rettungswege, Ladezonen sowie Behindertenstellplätze ➢ die Durchführung von Kontrollgängen in angemessenen, der jeweiligen Wetter- und Verkehrslage entsprechenden Abständen ➢ die unverzügliche Wiederholung der Räum- und Streumaßnahmen, sobald die Verkehrssicherheit durch weitere Niederschläge, neue Eisbildung, abtauenden und wieder gefrierenden Schnee oder die Abnutzung des Streumittels erneut beeinträchtigt wird.
Eine Fläche gilt als verkehrssicher, wenn sie nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Eine vollständige und dauerhaft eis- und schneefreie Oberfläche wird nicht geschuldet, soweit dies wegen fortdauernden Schneefalls, Eisregens, überfrierender Nässe oder sonstiger unmittelbar fortwirkender Witterungseinflüsse trotz fachgerechter und unverzüglich wiederholter Maßnahmen objektiv nicht möglich ist. Der Auftragnehmer bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die Maßnahmen
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fortzuführen, zu intensivieren und, soweit erforderlich, die betroffenen Bereiche vorübergehend zu sperren oder anderweitig abzusichern.
Eine bloße Verringerung der Rutschgefahr genügt nicht, wenn nach den konkreten Umständen weitere zumutbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit möglich sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere bei Eisregen, Blitzeis, überfrierender Nässe und vergleichbaren Gefahrenlagen eigenständig weitere Räum-, Streu- und Kontrollmaßnahmen einzuleiten. Dies gilt auch dann, wenn ein Einzelabruf des Auftraggebers noch nicht erfolgt ist.
Kann der Auftragnehmer die Verkehrssicherheit einer Fläche vorübergehend nicht herstellen, hat er den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und die Gefahrenstelle bis zur endgültigen Beseitigung durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Absperrung, Umleitung, Warnhinweise oder verstärkte Kontrollen, zu sichern. Bei den Veranstaltungshallen sind zusätzlich die Vorgaben des Veranstaltungsbetriebs und die Anweisungen des hierfür benannten Ansprechpartners zu beachten.
Bei den Veranstaltungshallen sind besonders zu berücksichtigen:
➢ Fluchtwege ➢ Notausgänge ➢ Feuerwehrzufahrten ➢ Feuerwehrbewegungsflächen ➢ Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ➢ Rettungswege ➢ Rettungszufahrten
Schnee darf nicht in Bereiche geschoben werden, die Flucht-, Rettungs- oder Feuerwehrflächen beeinträchtigen. Nach mehreren Schneefällen dürfen Parkplätze, Logistikflächen und Wege nicht immer kleiner werden. Zulässige Ablagerungsflächen sind in den Plänen der Stadthalle und der Lokhalle ausgewiesen. Grds. darf keine Behinderung von Flucht-/Rettungswegen, Sichtbeziehungen im Verkehrsbereich sowie Ein-/Ausfahrten entstehen. Abtransport von größeren Schneemengen wird im Einzelfall zwischen den Beteiligten geklärt.
Der Auftragnehmer hat Streugut nach dem Ende der Wintersaison auf eigene Kosten zu entfernen. Dazu gehört das Kehren der Flächen, die Aufnahme des Streuguts, die Entsorgung/Wiederverwendung, Schutz von Entwässerungseinrichtungen, Vermeidung des Eintrags in Grünflächen, sowie die Reinigung von Eingangsbereichen nach starkem Streumitteleinsatz.
4.2. Einsatzzeiten und Bereitschaft
➢ Gewerbeobjekte: Die volle Befahr- und Begehbarkeit muss bis 06:00 Uhr morgens werktags, jedoch auch am Wochenende und Feiertagen hergestellt sein (abweichend von der städtischen Satzung zur Sicherung des Betriebsablaufs).
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➢ Der Streudienst erfolgt bei Bedarf mehrfach täglich ➢ Im Bereich der Stadthalle (LOS 7) nur mit abgestumpften Mittel nach gültigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen ➢ Veranstaltungshallen (Stadthalle und Lokhalle): Der Auftragnehmer hält eine 24/7- Rufbereitschaft vor. Die Notfallnummer ist jederzeit erreichbar.
o Zusatzleistungen können für Abend- oder Nachtveranstaltungen kurzfristig (Vorlaufzeit: 4 Stunden) abgerufen werden.
o Die Räumpflicht orientiert sich am Beginn und am Ende der jeweiligen Veranstaltung bzw. Pausenzeiten (gemäß Abruf – 3 Wochen vorher)
o Vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Herstellung der Verkehrssicherheit spätestens 1,5 Stunden vor Einlass
o Während der Veranstaltung: Kontrolle und ggf. Nachstreuung in den Pausen
o Nach Veranstaltungsende: Sicherstellung der sicheren Wege für den Besucherabstrom.
o Bei mehreren Veranstaltungen am Tag: Behandlung zwischen den Veranstaltungen
o Bei Veranstaltungen mit großem Besucheraufkommen: zusätzliche Kontrollen während des Besucherabstroms.
o Es gilt eine erhöhte Priorität für Großveranstaltungen (hier erfolgt jeweils eine Abstimmung im Einzelfall mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Veranstaltungshalle).
| Priorität | Situation | Reaktion |
|---|---|---|
| 1 | Akute Eisglätte/Blitzeis | Soforteinsatz |
| 2 | Veranstaltung mit Besucherbetrieb | Herstellung Verkehrssicherheit vor Einlass, Kontrolle während Pausen und nach Veranstaltungsende |
| 3 | Normaler Veranstaltungsbetrieb ohne akute Wetterlage | regulärer Winterdienst |
| 4 | Gewerbeobjekte | Herstellung der vereinbarten Befahr- /Begehbarkeit bis 06:00 Uhr |
| 5 | Nachlauf/Reinigung | Entfernung von Streugut und Schneeresten |
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➢ Eigenverantwortliche Wetterbeobachtung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Wetter- und Glätteentwicklung eigenständig zu beobachten (Wettervorhersagen, Niederschlag, Temperatur, Boden-/Oberflächentemperatur, Frost-/Tauphasen, Eisregen und gefrierender Regen, Schneefallentwicklung). Er hat die entsprechenden erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (eigenständige Einsatzpflicht bei vorhersehbarer Glättegefahr, zumindest für die vertraglich definierten priorisierten Flächen). ➢ Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot, welches sich auf mindestens eine der Veranstaltungshallen bezieht, ein „Einsatz- und Prioritätskonzept Winterdienst“ vorzulegen.
4.3. Blitzeis / Eisregen / kurzfristige Wetterlagen
Im Falle akut eintretender Wetterlagen/Gefahrenlagen wird seitens des Auftraggebers ein Notfalleinsatz ausgelöst. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei erkennbarer akuter Glättegefahr eigenständig tätig werden, ohne vorherige Einzelbestellung. Die Reaktionszeit beträgt 60 Minuten. Bei plötzlich auftretendem Eisregen während einer Veranstaltung hat der Auftragnehmer erweiterte Räum- und Streupflichten. Die Besuchersicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.
4.4. Rangfolge der Leistungserbringung
Bei akuter Gefahrenlage muss die Verkehrssicherung vor der Umsetzung des normalen Räumplanes gewährleistet sein.
4.5. Leistungsumfang nach Flächenkategorien
➢ Kategorie 1 (Gehwege, Eingänge, Treppen, Rampen sowie Fluchtwege): Räumung, Streuung und Kontrolle (erforderlichenfalls wiederholte Behandlung), so dass die Flächen bestimmungsgemäß sicher genutzt werden können. Besondere Sorgfalt bei Notausgängen und Treppen der Veranstaltungshallen. Auf Treppen und Rampen Streusalz Nutzung. ➢ Kategorie 2 (Fahrbahnen/Ladezonen): Maschinelle Räumung für PKW- und LKW- Verkehr und Lieferanten. ➢ Kategorie 3 (Parkplätze): Räumung und Streuung; bei Großveranstaltungen Priorisierung der Behindertenparkplätze.
4.6. Ökologische Anforderungen
➢ Selektiver Winterdienst: Soweit möglich Einsatz von mechanischen Kehrmaschinen zur Minimierung von Streugut. ➢ Streumittel: In der Regel Verwendung von zertifiziertem ökologischem Blähton- Granulat oder gebrochenem Quarzsand (Blauer Engel). Ansonsten nach Möglichkeit umweltfreundliches Streumittel.
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➢ Salz-Verbot: Salz ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Eisregen/Eisglätte auf Rampen) und nach Rücksprache zulässig. ➢ Lärmschutz: Bei Arbeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind lärmarme Geräte (z.B. kunststoffbeschichtete Schilde) einzusetzen, um Anwohner nicht zu stören.
4.7. Mitarbeiterqualifikation / Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer ist für die sichere Durchführung seiner Arbeiten verantwortlich, insbesondere:
• Unterweisung des Personals • persönliche Schutzausrüstung • Warn-/Schutzkleidung • sichere Bedienung der Räumfahrzeuge • Arbeiten bei Dunkelheit • Arbeiten im fließenden bzw. innerbetrieblichen Verkehr • Sicherung der eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen • Umgang mit Streumitteln
Bei den Veranstaltungshallen kommt noch die Koordination mit dem Veranstaltungsbetrieb hinzu. Ein Winterdienstfahrzeug darf beispielsweise nicht einfach während des Besucherabstroms einen stark frequentierten Bereich befahren.
4.8. Dokumentation
Aufgrund der hohen Haftung bei den Veranstaltungshallen muss der Auftragnehmer ein Einsatztagebuch führen:
➢ Zeitpunkt des Beginns und Endes des jeweiligen Einsatzes. ➢ Fotos der geräumten Fluchtwege vor Veranstaltungsbeginn und während der Veranstaltung ➢ Dokumentation der Außentemperatur und Witterung ➢ Zudem:
o Wetterlage o Niederschlagsart o Temperatur o ggf. Boden-/Oberflächentemperatur o Beginn und Ende des Schneefalls/Eisregens o Zeitpunkt der Kontrollgänge o Zeitpunkt der Räumung o Zeitpunkt der Streuung o verwendetes Streumittel und Menge o eingesetztes Personal/Fahrzeug o besondere Vorkommnisse
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o Meldungen über Gefahrenstellen o Zeitpunkt der Beseitigung einer gemeldeten Gefahrenstelle
Bzgl. Lokhalle und Stadthalle hat die Dokumentation als digitale Einsatzdokumentation mit Zeitstempel zu erfolgen.
Weiterhin hat für alle Objekte eine Fotodokumentation von besonderen Wetterlagen bzw. bei erkennbaren Problemstellen zu erfolgen.
4.9. Abnahme / Qualitätskontrolle
• stichprobenartige Kontrolle durch Auftraggeber • Mängelanzeige erfolgt über Notfallnummer • unverzügliche Nachbesserung durch den Auftragnehmer erforderlich • definierte Frist für Nachbesserung wird festgelegt • Dokumentation von Mängeln • ggf. Sanktionen/Abzüge bei wiederholter Nichterfüllung
- Teilnahmebedingungen ➢ Gewerbliche Anbieter mit nachweislicher Erfahrung im Winterdienst (Räum- und Streudienst) gewerblicher Objekte ➢ Vorlage von Referenzen aus vergleichbaren Projekten ➢ Nachweis über die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards ➢ Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die insbesondere auch die Versicherung von Winterdienst-/Verkehrssicherungspflichten ausreichend abdeckt. Mindestdeckungssumme Lose 1 und 7: 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden zweifach maximiert Mindestdeckungssumme Lose 2 bis 6: 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden zweifach maximiert ➢ Personal- und Materialkonzept (Beschreibung von Personalstärke und Vertretung sowie der vorgehaltenen Geräte, zum Nachweis, dass er Bieter bei Schneefall nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich genügend Kapazität hat.) Insbesondere: • ausreichende Anzahl Mitarbeiter • ausreichende Anzahl Räumfahrzeuge • Ersatzfahrzeuge bei Ausfall • Handräumgeräte • Streugeräte • Maschinen für enge Bereiche • Beleuchtung für Nachtarbeiten • Vertretungsregelung bei Krankheit/Urlaub • Notfall-/Ausfallkonzept
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➢ Soweit sich das Angebot auf Los 1 oder/und Los 7 bezieht ist mit dem Angebot ein Einsatz- und Prioritätskonzept Winterdienst vorzulegen. ➢ Der Auftragnehmer benennt mindestens eine verantwortliche Einsatzleitung sowie eine Stellvertretung. Die Erreichbarkeit ist während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich Wochenenden und Feiertagen sicherzustellen. Zusätzlich: • Notfallnummer • Eskalationsnummer • maximale Reaktionszeit (schnellstmöglich, max. 60 Min.) • maximale Zeit bis Einsatzbeginn (schnellstmöglich, max. 60 Min.) • Vorgehen bei Nichterreichbarkeit
- Zuschlagskriterien
Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Preis | 60 % |
| Einsatz- /Notfallkonzept | 15 % |
| Erfahrung und Referenzen | 15 % |
| Personal-/Gerätekonzept | 10 % |
- Vergabe in Losen
Die Leistung wird nicht als Gesamtpaket an einen Bieter vergeben, sondern es werden Lose gebildet. Pro Los wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei folgende Zuschlagslimitierung gilt: Pro Bieter werden maximal drei Lose vergeben.
| Los Nr. | Adresse/n der Gewerbeimmobilie(n) / Hallen |
|---|---|
| Los 1 | Lokhalle Bahnhofsallee 1 in Göttingen Bahnhofsallee 1b in Göttingen Bahnhofsallee 7 in Göttingen |
| Los 2 | Güterbahnhofstr. 8-10 in Göttingen Jutta-Limbach-Str. 1 in Göttingen Jutta-Limbach-Str. 3 in Göttingen |
| Los 3 | Am Güterverkehrszentrum 10 in Göttingen |
| Los 4 | Marie-Curie-Str. 6 in Göttingen Maire-Curie-Str. 7 in Göttingen Marie-Curie-Str. 8 in Göttingen |
| Los 5 | Philipp-Reis-Str. 2a in Göttingen |
| Los 6 | Hans-Adolf-Krebs-Weg 6 in Göttingen |
| Los 7 Ab 01.11.2027 | Stadthalle Göttingen Jina-Mahsa-Amini Platz 1in Göttingen |
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Sollten mehrere Gebäude in einem Los aufgeführt werden, sind jeweils Einzelrechnungen für die jeweiligen Objekte einzureichen.