C1_Verpflichtung_Einhaltung-Gesetze.docx

Winterdienste für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 18:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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C.1 Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen

(Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbedingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)

Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.0-TW bezeichnen)

Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:

Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärung abgegeben wird (wie im Vordruck D.1 bezeichnen)

Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf die Auftragsausführung folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung

des Bieters/Bewerbers bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft

Ich verpflichte mich*) / wir verpflichten uns*) sicherzustellen, dass bei der Ausführung des Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, insbesondere dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. *) auch im Hinblick auf evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) / Freie Mitarbeiter und sog. Unterunterauftragnehmer Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben.
Hinweise: Die Bestätigung aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum des Hochladens. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0. bzw. D.0-TW.

C.1 Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen

Wichtige Hinweise zur Auftragsausführung

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahmeantrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen alle für das betreffende Unternehmen geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten.

Das gilt insbesondere auch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge oder für bundesgesetzliche Mindestlohnbestimmungen.

Dazu gehören ferner alle geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.

Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden vollständig in das deutsche Recht und die Rechtordnungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Diese Kernarbeitsnormen sind somit ebenfalls zwingender Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und daher bei der Auftragsausführung bindend zu beachten.

Für Aufträge der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind grundsätzlich die bundesdeutschen rechtlichen Verpflichtungen maßgeblich. Evtl. parallel bestehende oder konkurrierende innerdeutsche Landesgesetze/-regelungen sind daher im Hinblick auf diese Erklärung unbeachtlich. Bei Dienstleistungen sind die rechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen, die an dem Ort gelten, an dem die charakteristischen Leistungen erbracht werden.

Rechtsgrundlage für diese Auftragsausführungsbedingung ist § 128 Abs. 1 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sofern ein Bewerber oder Bieter nicht willens oder in der Lage ist, im Falle der Zuschlagserteilung diese Bedingungen bei der Auftragsausführung zu beachten, liegt von Beginn an kein zuschlagsfähiges Angebot vor.

Kommt ein Auftragnehmer den Ausführungsbedingungen während der Erbringung der Leistung nicht nach, liegt eine Vertragsverletzung vor, die zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten:

Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für jeden Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist daher der Name von jedem Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vordrucks C.1 aufzuführen.

Die Bestätigung im Angebotsschreiben (vgl. Vordruck D.0) bzw. im Antragsschreiben (vgl. Vordruck D.0-TW) und die von jedem Teilnehmer unterschriebene Vollmacht in der „Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft (vgl. Vordruck D.1) erstrecken sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.

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