454_26_L4_Anlage_C-02_LB.pdf

Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein

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Teil C - Anlage C-02

Vergabenummer VOEK 454-26 Los 4

Leistungsbeschreibung

Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Kiel

Inhalt

0 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 2 0.1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................... 2 0.2 Lageplan ................................................................................................................................ 2 0.3 Aushändigung Unterlagen....................................................................................................... 2 0.4 Erkundung Einsatzgebiet ........................................................................................................ 2 0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)) .............. 2 0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal ................................................................................ 3 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst ............................................................................. 4 0.8 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a) .............................. 5 0.9 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C- 01a) ....................................................................................................................................... 5 0.10 Anlagen ................................................................................................................................. 5

1 WE 141733 ..................................................................................................................................... 6 1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen .............................................................................. 6 1.1 Winterdienst .......................................................................................................................... 6

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0 Vorbemerkungen

0.1 Vertragsgegenstand

  1. Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 24103, Kiel gemäß dieser Leistungsbeschreibung:
WENutzerStraße
141733Max-Rubner-Institut Kiel (MRI)Hermann-Weigmann-Straße 1

Die zum Thema Reinigung, Räumen und Bestreuen der Gehwege erlassene einschlägige Ortssatzung ist von der Auftragnehmerin zu beachten und zu befolgen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sich auf eigene Initiative über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg stets über den aktuellen Inhalt dieser Satzung auf dem Laufenden zu halten.

Geschuldet ist keine bloße Dienstleistung, sondern ein Erfolg; es gilt Werkvertragsrecht.

  1. Die Winterdienstsaison erstreckt sich jeweils vom 01. November eines Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres.

Sollte aus Gründen der Witterung bereits vor Beginn und/oder über das Ende der Winterdienstsaison hinaus Winterdienst erforderlich sein, ist die AN verpflichtet, diesen im notwendigen Umfang zu erbringen.

0.2 Lageplan

Es wird darauf hingewiesen, dass der Lageplan nicht maßstabsgetreu ist und die in den Aufmaßen angegebenen Flächen von den tatsächlichen Flächen abweichen können.

0.3 Aushändigung Unterlagen

Der Auftragnehmerin ggf. ausgehändigte Unterlagen dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck ge- nutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sicher- gestellt ist, dass Dritte keinen Zugriff erhalten.

0.4 Erkundung Einsatzgebiet

Vor erstmaligem Beginn der Arbeiten hat die Auftragnehmerin das Einsatzgebiet gemeinsam mit der Auftragge- berin zu erkunden und das Personal entsprechend vor Ort einzuweisen.

0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a))

Über die Durchführung der nach dem Vertrag und dieser Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen hat die Auftragnehmerin Protokoll zu führen. In den Protokollen sind Vor- und Nachnamen der mit der Durchführung beauftragten Beschäftigten der Auftragnehmerin, Einsatzbeginn und Einsatzende sowie Art und Dauer der er- brachten Leistungen aufzunehmen. Eine Kopie des jeweiligen Protokolls ist der gemäß den Anforderungen der Ziffer 1.2. der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu erstellenden Monatsrechnung beizufügen.

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0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge, Maschinen, Ge- räte, Werkzeuge (nachfolgend Arbeitsmittel genannt) und sonstige Betriebs- und Hilfsmittel sowie das entspre- chende Personal bereit zu stellen.

0.6.1 Arbeitsmittel

Die Auftragnehmerin ist für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der Arbeitsmittel verantwort- lich.

Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen ver- ursachen und den Lärmschutzvorschriften (gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BIm- SchV), den Vorgaben der StVZO sowie des Umweltschutzes entsprechen. Die Arbeitsmittel der Auftragnehmerin müssen auch über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügen. Die elektrischen Geräte müssen regelmäßig ge- prüft und mit dem VDE/GV- oder einem vergleichbaren Zeichen versehen sein.

Die Arbeitsmittel der Auftragnehmerin müssen entsprechend der Größe der Liegenschaft so dimensioniert sein, dass eine wirtschaftliche und zügige Ausführung der Arbeiten gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin muss das Vorhandensein der entsprechenden Arbeitsmittel bei Vertragsbeginn nachweisen. Die Auftraggeberin behält sich eine Überprüfung der vorhandenen Arbeitsmittel der Auftragnehmerin jederzeit vor.

Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, ist die Unterstellung jeglicher Maschinen und Fahrzeuge bzw. großer Gerätschaften sowie Hilfsmittel auf der Liegenschaft grundsätzlich nicht möglich.

0.6.2 Personal

  1. Die Auftragnehmerin stellt die für eine ordnungs- und sachgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und eine für die ordnungsgemäße Kontrolle zuständige Objektleitung, die die anfallenden Aufga- ben koordiniert. Die Objektleitung sorgt für den reibungslosen Ablauf der nötigen Arbeiten vor Ort. Dazu muss sie u.a. über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung, der Auftragge- berin und dem Nutzer angemessenen Niveau verfügen.

Die Auftragnehmerin hat durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustel- len, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten nicht beeinträchtigt wird.

Sollte die Auftragnehmerin in Fällen höherer Gewalt an der Erfüllung der Dienstleistung gehindert sein, so hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin unverzüglich davon Mitteilung zu machen und für Ersatz zu sorgen.

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Aufgabenerledigung

a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen, die zu einer mündlichen Verständigung in deut- scher Sprache in einem der Dienstleistung, der Auftraggeberin und dem Nutzer angemessenen Niveau fähig sind und

b) die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vor- schriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einzuhalten.

  1. Die Arbeitskräfte sind von der Auftragnehmerin auf deren Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten, der sie als Arbeitskräfte der Auftragnehmerin ausweist. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen der Ar- beitskraft und die Firma der Auftragnehmerin enthalten. Der Ausweis ist während der Anwesenheit auf der Lie- genschaft deutlich sichtbar zu tragen.
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0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst

Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen:

  • begeh- und/oder befahrbaren Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen
  • Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut
  • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit
  • Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen Der Winterdienst ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den bezeichneten Flächen erfüllt ist. Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass auch bei besonderen Witterungslagen, u. a. Blitzeis, Reifglätte, die Verkehrssicherheit jederzeit gegeben ist. Dabei hat sie sich ggf. auch über lokale Besonderheiten vorab um- fassend kundig zu machen bzw. selbstständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.

Das Räumen und Bestreuen der öffentlichen Flächen erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Ortssatzung i. V. mit dieser Leistungsbeschreibung. Der Ortssatzung sind grundsätzlich die zu beräumenden Flächen, die Zeitvor- gaben für die Beräumung bzw. Streupflicht und die Vorgaben zum Streugut zu entnehmen.

Auf den nichtöffentlichen Flächen ist sicherzustellen, dass die begehbaren und/ oder befahrbaren Flächen (ins- besondere Geh- und Fußwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und Rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugängen zu den Hydranten, Briefkästen, Löschwassereinspeisungseinrichtungen) entsprechend der Leistungs- beschreibung vollständig von Schnee und auftauendem Eis geräumt und bei Glätte bestreut werden.

Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung hinsichtlich der Zeitvorgaben für die Beräumung und zu Art und Umfang des Winterdienstes entsprechend.

0.7.1 Ausführungszeiten

Die Ersträumung muss bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Ersträumung bis‘) erfolgt sein. Der Winterdienst ist bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Winterdienst bis‘) durchzuführen. Wenn Bedarf auftritt ist auch dazwischen wiederholt unverzüglich zu räumen und/oder zu streuen.

Wenn im Folgenden nicht abweichend geregelt, ist die Auftragnehmerin für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.

0.7.2 Streugut

Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung zu den Streumitteln entsprechend.

Wenn im Folgenden nicht anders geregelt, werden grundsätzlich keine Lagermöglichkeiten durch die Auftrag- geberin zur Verfügung gestellt.

Die Streugutentfernung auf den öffentlichen Flächen erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Ortssatzung.

Das verwendete Streugut auf den nichtöffentlichen Flächen ist am Ende der Winterdienstsaison aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen (Endreinigung).

0.7.3 Schneebeseitigung

Für die öffentlichen Flächen gelten die Regelungen der einschlägigen Ortssatzung.

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Anfallende Schneemassen auf den nichtöffentlichen Flächen sind grundsätzlich an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen darf dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Insbesondere darf dies zu keiner Behinderung der Fußgänger oder Fahrzeuge und nicht zu einer Unterbrechung der Wegbeziehungen führen.

0.8 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)

entfällt

0.9 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)

Die bei der Rechnungslegung zu beachtenden Abrechnungszeiträume sowie die dafür relevanten Daten und Preisbestandteile sind den ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu entnehmen.

0.10 Anlagen

Die nachfolgend aufgeführten und von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen werden durch folgende Anlagen konkretisiert. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.

Anlage C-03.1 WE 141733 Lageplan

Anlage C-03.2 Satzung Kiel

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1 WE 141733

1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen

1.0.1 Leistungsort

Max-Rubner-Institut Kiel, Hermann-Weigmann-Straße 1, 24103 Kiel

1.0.2 Zugang, Zufahrt, Zutritt

Es werden zur Leistungserbringung keine Schlüssel, Transponder oder Code-Karten übergeben. Der Zugang er- folgt über die Anmeldung bei der Pforte.

1.0.3 Streugut

In Absprache mit dem Nutzer hat die Auftragnehmerin die Möglichkeit, während der Wintersaison Streugut im Außenbereich auf der Liegenschaft zu lagern. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

1.0.4 Terminvereinbarung

Die terminliche Durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer.

1.0.5 Erstellung Tourenplan Winterdienst

Der Auftraggeberin ist spätestens 14 Kalendertage vor Vertragsbeginn und anschl. jährlich, für die vertraglich zu erbringenden Leistungen ein Tourenplan für den Winterdienst vorzulegen. Anpassungen sind stets mit der Auf- traggeberin vorab zu besprechen und anschließend schriftlich zu dokumentieren. Ebenso kann es aufgrund kurz- fristiger Veranstaltungen des Nutzers oder unvorhergesehener Ereignisse, die das Betreten der Liegenschaft nicht ermöglichen, notwendig sein, die geplante Leistung zu verschieben. Die Auftraggeberin informiert die Auf- traggeberin in diesem Fall umgehend nachdem sie Kenntnis darüber erlangt hat.

1.1 Winterdienst

1.1.1 Öffentliche Flächen

1.1.1.10 Öffentlicher Gehweg, ca. 510 m² Hermann-Weigmann-Str/ Kronshagener Weg/ Schützenpark Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Beschaffenheit: Asphalt

1.1.1.20 Öffentliche Verkehrsfläche, ca. 45 m² Hermann-Weigmann-Str/ Kronshagener Weg/ Schützenpark Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Beschaffenheit: Asphalt

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Ausführungszeiten:

Ersträumung bisWinterdienst bis
Mo.–Fr. (soweit Werktag)gemäß Satzunggemäß Satzung
Samstag (soweit Werktag)gemäß Satzunggemäß Satzung
Sonntag, Feiertaggemäß Satzunggemäß Satzung

1.1.2 Nichtöffentliche Flächen

1.1.2.10 Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 1.475 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Pflaster

1.1.2.20 Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 785 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Asphalt

1.1.2.30 Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 535 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Pflaster

1.1.2.40 Nichtöffentliche Treppen (Handreinigung), ca. 155 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Beton, Metall, Pflaster

Ausführungszeiten:

Ersträumung bisWinterdienst bis
Mo.–Fr. (soweit Werktag)06:00 Uhrgemäß Satzung
Samstag (soweit Werktag)06:00 Uhrgemäß Satzung
Sonntag, Feiertag09:00 Uhrgemäß Satzung
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