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Teil C - Anlage C-02
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Leistungsbeschreibung
Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Bad Bramstedt
Inhalt
0 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 2 0.1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................... 2 0.2 Lageplan ................................................................................................................................ 2 0.3 Aushändigung Unterlagen....................................................................................................... 2 0.4 Erkundung Einsatzgebiet ........................................................................................................ 2 0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)) .............. 2 0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal ................................................................................ 2 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst ............................................................................. 3 0.8 Bedarfspositionen .................................................................................................................. 4 0.9 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a) .............................. 5 0.10 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C- 01a) ....................................................................................................................................... 5 0.11 Anlagen ................................................................................................................................. 5
1 WE 115807 ..................................................................................................................................... 6 1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen .............................................................................. 6 1.1 Winterdienst .......................................................................................................................... 7
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0 Vorbemerkungen
0.1 Vertragsgegenstand
- Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 24576 Bad Bramstedt gemäß dieser Leistungsbeschreibung:
| WE | Nutzer | Straße |
|---|---|---|
| 115807 | Bundespolizei Bad Bramstedt | Raaberg 4 |
Geschuldet ist keine bloße Dienstleistung, sondern ein Erfolg; es gilt Werkvertragsrecht.
- Die Winterdienstsaison erstreckt sich jeweils vom 01. November eines Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Sollte aus Gründen der Witterung bereits vor Beginn und/ oder über das Ende der Winterdienstsaison hinaus Winterdienst erforderlich sein, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, diesen im notwendigen Umfang zu erbrin- gen.
0.2 Lageplan
Es wird darauf hingewiesen, dass der Lageplan nicht maßstabsgetreu ist und die in den Aufmaßen angegebenen Flächen von den tatsächlichen Flächen abweichen können.
0.3 Aushändigung Unterlagen
Der Auftragnehmerin ggf. ausgehändigte Unterlagen dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck ge- nutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sicher- gestellt ist, dass Dritte keinen Zugriff erhalten.
0.4 Erkundung Einsatzgebiet
Vor erstmaligem Beginn der Arbeiten hat die Auftragnehmerin das Einsatzgebiet gemeinsam mit der Auftragge- berin zu erkunden und das Personal entsprechend vor Ort einzuweisen.
0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a))
Über die Durchführung der nach dem Vertrag und dieser Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen hat die Auftragnehmerin Protokoll zu führen. In den Protokollen sind Vor- und Nachnamen der mit der Durchführung beauftragten Beschäftigten der Auftragnehmerin, Einsatzbeginn und Einsatzende sowie Art und Dauer der er- brachten Leistungen aufzunehmen. Eine Kopie des jeweiligen Protokolls ist der gemäß den Anforderungen der Ziffer 1.2. der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu erstellenden Monatsrechnung beizufügen.
0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge, Maschinen, Ge- räte, Werkzeuge (nachfolgend Arbeitsmittel genannt) und sonstige Betriebs- und Hilfsmittel sowie das entspre- chende Personal bereit zu stellen.
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0.6.1 Arbeitsmittel
Die Auftragnehmerin ist für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der Arbeitsmittel verantwort- lich.
Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen ver- ursachen und den Lärmschutzvorschriften (gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BIm- SchV), den Vorgaben der StVZO sowie des Umweltschutzes entsprechen. Die Arbeitsmittel der Auftragnehmerin müssen auch über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügen. Die elektrischen Geräte müssen regelmäßig ge- prüft und mit dem VDE/GV- oder einem vergleichbaren Zeichen versehen sein.
Die Arbeitsmittel der Auftragnehmerin müssen entsprechend der Größe der Liegenschaft so dimensioniert sein, dass eine wirtschaftliche und zügige Ausführung der Arbeiten gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin muss das Vorhandensein der entsprechenden Arbeitsmittel bei Vertragsbeginn nachweisen. Die Auftraggeberin behält sich eine Überprüfung der vorhandenen Arbeitsmittel der Auftragnehmerin jederzeit vor.
Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, ist die Unterstellung jeglicher Maschinen und Fahrzeuge bzw. großer Gerätschaften sowie Hilfsmittel auf der Liegenschaft grundsätzlich nicht möglich.
0.6.2 Personal
- Die Auftragnehmerin stellt die für eine ordnungs- und sachgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und eine für die ordnungsgemäße Kontrolle zuständige Objektleitung, die die anfallenden Aufga- ben koordiniert. Die Objektleitung sorgt für den reibungslosen Ablauf der nötigen Arbeiten vor Ort. Dazu muss sie u.a. über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung, der Auftragge- berin und dem Nutzer angemessenen Niveau verfügen.
Die Auftragnehmerin hat durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustel- len, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten nicht beeinträchtigt wird.
Sollte die Auftragnehmerin in Fällen höherer Gewalt an der Erfüllung der Dienstleistung gehindert sein, so hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin unverzüglich davon Mitteilung zu machen und für Ersatz zu sorgen.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Aufgabenerledigung
a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen, die zu einer mündlichen Verständigung in deut- scher Sprache in einem der Dienstleistung, der Auftraggeberin und dem Nutzer angemessenen Niveau fähig sind und
b) die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vor- schriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einzuhalten.
- Die Arbeitskräfte sind von der Auftragnehmerin auf deren Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten, der sie als Arbeitskräfte der Auftragnehmerin ausweist. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen der Ar- beitskraft und die Firma der Auftragnehmerin enthalten. Der Ausweis ist während der Anwesenheit auf der Lie- genschaft deutlich sichtbar zu tragen.
0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst
Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen:
-
begeh- und/oder befahrbaren Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen
-
Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut
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- Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit
- Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen Der Winterdienst ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den bezeichneten Flächen erfüllt ist. Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass auch bei besonderen Witterungslagen, u. a. Blitzeis, Reifglätte, die Verkehrssicherheit jederzeit gegeben ist. Dabei hat sie sich ggf. auch über lokale Besonderheiten vorab um- fassend kundig zu machen bzw. selbstständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.
Auf den nichtöffentlichen Flächen ist sicherzustellen, dass die begehbaren und/ oder befahrbaren Flächen (ins- besondere Geh- und Fußwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und Rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugängen zu den Hydranten, Briefkästen, Löschwassereinspeisungseinrichtungen) entsprechend der Leistungs- beschreibung vollständig von Schnee und auftauendem Eis geräumt und bei Glätte bestreut werden.
Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung/Verordnung hinsichtlich der Zeit- vorgaben für die Beräumung und zu Art und Umfang des Winterdienstes entsprechend.
0.7.1 Ausführungszeiten
Die Ersträumung muss bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Ersträumung bis‘) erfolgt sein. Der Winterdienst ist bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Winterdienst bis‘) durchzuführen. Wenn Bedarf auftritt ist auch dazwischen wiederholt unverzüglich zu räumen und/oder zu streuen.
Wenn im Folgenden nicht abweichend geregelt, ist die Auftragnehmerin für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.
0.7.2 Streugut
Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem (jeweiligen) Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung/Verordnung zu den Streu- mitteln entsprechend.
Wenn im Folgenden nicht anders geregelt, werden grundsätzlich keine Lagermöglichkeiten durch die Auftrag- geberin zur Verfügung gestellt.
Das verwendete Streugut auf den nichtöffentlichen Flächen ist am Ende der Winterdienstsaison aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen (Endreinigung).
0.7.3 Schneebeseitigung
Anfallende Schneemassen auf den nichtöffentlichen Flächen sind grundsätzlich an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen darf dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Insbesondere darf dies zu keiner Behinderung der Fußgänger oder Fahrzeuge und nicht zu einer Unterbrechung der Wegbeziehungen führen.
0.8 Bedarfspositionen
Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition gekennzeichnete Leistung erbracht werden soll.
Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den ent- sprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können
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variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufig- keiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.
0.9 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)
entfällt
0.10 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)
Die bei der Rechnungslegung zu beachtenden Abrechnungszeiträume sowie die dafür relevanten Daten und Preisbestandteile sind den ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu entnehmen.
0.11 Anlagen
Die nachfolgend aufgeführten und von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen werden durch folgende Anlagen konkretisiert. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.
Anlage C-03.1 WE 115807 Lageplan Winterdienst
Anlage C-03.2 Satzung Bad Bramstedt
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1 WE 115807
1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen
1.0.1 Leistungsort
Bundespolizei Bad Bramstedt, Raaberg 4, 24576 Bad Bramstedt
Die Liegenschaft hat keine öffentlichen Flächen im Sinne der Satzung. Es müssen nur nichtöffentliche Flächen behandelt werden.
1.0.2 Zugang, Zufahrt, Zutritt
Es werden zur Leistungserbringung keine Schlüssel, Transponder oder Code-Karten übergeben. Der Zugang er- folgt über die Anmeldung beim Pförtner.
1.0.3 Besondere Sicherheitsanforderungen
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine recht- zeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werk- tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Na- men und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Über- prüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
1.0.4 Arbeitsmittel
In Absprache mit dem Nutzer hat die Auftragnehmerin die Möglichkeit, kleinere Maschinen und Fahrzeuge bzw. Gerätschaften sowie Hilfsmittel auf der Freifläche in der umzäunten Liegenschaft neben Gebäude 4 (siehe auch Anlage C-03.1) abzustellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
1.0.5 Streugut
Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
1.0.6 Streugutbehälter
Streugutbehälter werden durch die Auftragsgeberin auf der Liegenschaft nicht zur Verfügung gestellt, können aber nach Absprache mit dem Nutzer, während der Wintersaison auf eigene Kosten aufgestellt werden. Die Nut- zung erfolgt auf eigene Gefahr.
1.0.7 Streugutentfernung
Das verwendete Streugut ist nach Ende des Bedarfs (ggfs. mehrmals pro Saison) zusammenzukehren und zu entfernen und – sofern eine Wiederverwendung ausgeschlossen ist – fachgerecht zu entsorgen. Zusätzlich ist am Ende des Monats März eines jeden Jahres eine Endreinigung durchzuführen.
1.0.8 Terminvereinbarung
Die terminliche Durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer.
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1.0.9 Erstellung Tourenplan Winterdienst
Der Auftraggeberin ist spätestens 14 Kalendertage vor Vertragsbeginn und anschl. jährlich, für die vertraglich zu erbringenden Leistungen ein Tourenplan für den Winterdienst vorzulegen. Anpassungen sind stets mit der Auf- traggeberin vorab zu besprechen und anschließend schriftlich zu dokumentieren. Ebenso kann es aufgrund kurz- fristiger Veranstaltungen des Nutzers oder unvorhergesehener Ereignisse, die das Betreten der Liegenschaft nicht ermöglichen, notwendig sein, die geplante Leistung zu verschieben. Die Auftraggeberin informiert die Auf- traggeberin in diesem Fall umgehend nachdem sie Kenntnis darüber erlangt hat.
1.1 Winterdienst
1.1.1 Nichtöffentliche Flächen
1.1.1.10 Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 420 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Pflaster
1.1.1.20 Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 12.300 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Asphalt
1.1.1.30 Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 7.750 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Asphalt
1.1.1.40 Nichtöffentliche Zuwegungen/Zugänge, Treppen (Handreinigung) ca. 402 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Beschaffenheit: Beton
Ausführungszeiten:
| Ersträumung bis | Winterdienst bis | |
|---|---|---|
| Mo.–Fr. (soweit Werktag) | 05:00 Uhr | 17:00 Uhr |
| Samstag (soweit Werktag) | 05:00 Uhr | 17:00 Uhr |
| Sonntag, Feiertag | 05:00 Uhr | 17:00 Uhr |
1.1.1.50 Nichtöffentliche Flächen, ca. 20.872 m² BEDARFSPOSITION Leistung: zusätzliche Streugutbeseitigung (innerhalb der Winterdienstsai- son)
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