454_26_L2_Anlage_C-02_LB.pdf

Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein

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Teil C - Anlage C-02

Vergabenummer VOEK 454-26 Los 2

Leistungsbeschreibung

Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Ratzeburg

Inhalt

0 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 2 0.1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................... 2 0.2 Lageplan, Flächenangaben ...................................................................................................... 2 0.3 Aushändigung Unterlagen....................................................................................................... 2 0.4 Erkundung Einsatzgebiet ........................................................................................................ 2 0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)) .............. 2 0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal ................................................................................ 3 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst ............................................................................. 4 0.8 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a) .............................. 5 0.9 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C- 01a) ....................................................................................................................................... 5 0.10 Anlagen ................................................................................................................................. 5

1 WE 115812 ..................................................................................................................................... 6 1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen .............................................................................. 6 1.1 Winterdienst .......................................................................................................................... 8

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0 Vorbemerkungen

0.1 Vertragsgegenstand

  1. Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 23909 Ratzeburg gemäß dieser Leistungsbeschreibung:
WENutzerStraße
115812Bundespolizeiabteilung RatzeburgMechower Straße 6

Die zum Thema Reinigung, Räumen und Bestreuen der Gehwege erlassene einschlägige Ortssatzung/ Verord- nung ist von der Auftragnehmerin zu beachten und zu befolgen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sich auf eigene Initiative über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg stets über den aktuellen Inhalt dieser Satzung/Ver- ordnung auf dem Laufenden zu halten.

Geschuldet ist keine bloße Dienstleistung, sondern ein Erfolg; es gilt Werkvertragsrecht.

  1. Die Winterdienstsaison erstreckt sich jeweils vom 01. November eines Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres.

Sollte aus Gründen der Witterung bereits vor Beginn und/oder über das Ende der Winterdienstsaison hinaus Winterdienst erforderlich sein, ist die AN verpflichtet, diesen im notwendigen Umfang zu erbringen.

0.2 Lageplan, Flächenangaben

Es wird darauf hingewiesen, dass der Lageplan nicht maßstabsgetreu ist und die in den Aufmaßen angegebenen Flächen von den tatsächlichen Flächen abweichen können.

0.3 Aushändigung Unterlagen

Der Auftragnehmerin ggf. ausgehändigte Unterlagen dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck ge- nutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sicher- gestellt ist, dass Dritte keinen Zugriff erhalten.

0.4 Erkundung Einsatzgebiet

Vor erstmaligem Beginn der Arbeiten hat die Auftragnehmerin das Einsatzgebiet gemeinsam mit der Auftragge- berin zu erkunden und das Personal entsprechend vor Ort einzuweisen.

0.5 Protokollführung (Verweis aus Ziffer 8.3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a))

Über die Durchführung der nach dem Vertrag und dieser Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen hat die Auftragnehmerin Protokoll zu führen. In den Protokollen sind Vor- und Nachnamen der mit der Durchführung beauftragten Beschäftigten der Auftragnehmerin, Einsatzbeginn und Einsatzende sowie Art und Dauer der er- brachten Leistungen aufzunehmen. Eine Kopie des jeweiligen Protokolls ist der gemäß den Anforderungen der Ziffer 1.2. der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu erstellenden Monatsrechnung beizufügen.

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0.6 Bereitstellung Arbeitsmittel und Personal

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge, Maschinen, Ge- räte, Werkzeuge (nachfolgend Arbeitsmittel genannt) und sonstige Betriebs- und Hilfsmittel sowie das entspre- chende Personal bereit zu stellen.

0.6.1 Arbeitsmittel

Die Auftragnehmerin ist für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der Arbeitsmittel verantwort- lich.

Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen ver- ursachen und den Vorgaben der StVZO sowie des Umweltschutzes entsprechen. Die Arbeitsmittel der Auftrag- nehmerin müssen auch über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügen. Die elektrischen Geräte müssen mit dem VDE/GV- oder einem vergleichbaren Zeichen versehen sein.

Die Arbeitsmittel der Auftragnehmerin müssen entsprechend der Größe der Liegenschaft so dimensioniert sein, dass eine wirtschaftliche und zügige Ausführung der Arbeiten gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin muss das Vorhandensein der entsprechenden Arbeitsmittel bei Vertragsbeginn nachweisen. Die Auftraggeberin behält sich eine Überprüfung der vorhandenen Arbeitsmittel der Auftragnehmerin jederzeit vor.

Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, ist die Unterstellung jeglicher Maschinen und Fahrzeuge bzw. großer Gerätschaften sowie Hilfsmittel auf der Liegenschaft grundsätzlich nicht möglich.

0.6.2 Personal

  1. Die Auftragnehmerin stellt die für eine ordnungs- und sachgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und eine für die ordnungsgemäße Kontrolle zuständige Objektleitung, die die anfallenden Aufga- ben koordiniert. Die Objektleitung sorgt für den reibungslosen Ablauf der nötigen Arbeiten vor Ort. Dazu muss sie u.a. über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung, der Auftragge- berin und dem Nutzer angemessenen Niveau verfügen.

Die Auftragnehmerin hat durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustel- len, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten nicht beeinträchtigt wird.

Sollte die Auftragnehmerin in Fällen höherer Gewalt an der Erfüllung der Dienstleistung gehindert sein, so hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin unverzüglich davon Mitteilung zu machen und für Ersatz zu sorgen.

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Aufgabenerledigung

a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen, die zu einer mündlichen Verständigung in deut- scher Sprache in einem der Dienstleistung, der Auftraggeberin und dem Nutzer angemessenen Niveau fähig sind und

b) die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vor- schriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einzuhalten.

  1. Die Arbeitskräfte sind von der Auftragnehmerin auf deren Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten, der sie als Arbeitskräfte der Auftragnehmerin ausweist. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen der Ar- beitskraft und die Firma der Auftragnehmerin enthalten. Der Ausweis ist während der Anwesenheit auf der Lie- genschaft deutlich sichtbar zu tragen.
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0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst

Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen:

  • begeh- und/oder befahrbaren Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen
  • Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut
  • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit
  • Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen Der Winterdienst ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den bezeichneten Flächen erfüllt ist. Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass auch bei besonderen Witterungslagen, u. a. Blitzeis, Reifglätte, die Verkehrssicherheit jederzeit gegeben ist. Dabei hat sie sich ggf. auch über lokale Besonderheiten vorab um- fassend kundig zu machen bzw. selbstständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.

Das Räumen und Bestreuen der öffentlichen Flächen erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Ortssatzung/Ver- ordnung i. V. mit dieser Leistungsbeschreibung. Der Ortssatzung/Verordnung sind grundsätzlich die zu beräu- menden Flächen, die Zeitvorgaben für die Beräumung bzw. Streupflicht und die Vorgaben zum Streugut zu ent- nehmen.

Auf den nichtöffentlichen Flächen ist sicherzustellen, dass die begehbaren und/ oder befahrbaren Flächen (ins- besondere Geh- und Fußwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und Rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugängen zu den Hydranten, Briefkästen, Löschwassereinspeisungseinrichtungen) entsprechend der Leistungs- beschreibung vollständig von Schnee und auftauendem Eis geräumt und bei Glätte bestreut werden.

Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung/Verordnung hinsichtlich der Zeit- vorgaben für die Beräumung und zu Art und Umfang des Winterdienstes entsprechend.

0.7.1 Ausführungszeiten

Die Ersträumung muss bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Ersträumung bis‘) erfolgt sein. Der Winterdienst ist bis zu den in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten (Spalte ‚Winterdienst bis‘) durchzuführen. Wenn Bedarf auftritt ist auch dazwischen wiederholt unverzüglich zu räumen und/oder zu streuen.

Wenn im Folgenden nicht abweichend geregelt, ist die Auftragnehmerin für den rechtzeitigen Beginn der Räum- und Streuarbeiten selbst verantwortlich.

0.7.2 Streugut

Soweit in dieser Leistungsbeschreibung oder dem Lageplan nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten auf den nichtöffentlichen Flächen die Vorgaben der einschlägigen Ortssatzung/Verordnung zu den Streumitteln entsprechend.

Wenn im Folgenden nicht anders geregelt, werden grundsätzlich keine Lagermöglichkeiten durch die Auftrag- geberin zur Verfügung gestellt.

Die Streugutentfernung auf den öffentlichen Flächen erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Ortssatzung/Ver- ordnung.

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Das verwendete Streugut auf den nichtöffentlichen Flächen ist am Ende der Winterdienstsaison aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen (Endreinigung).

0.7.3 Schneebeseitigung

Für die öffentlichen Flächen gelten die Regelungen der einschlägigen Ortssatzung/Verordnung.

Anfallende Schneemassen auf den nichtöffentlichen Flächen sind grundsätzlich an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen darf dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Insbesondere darf dies zu keiner Behinderung der Fußgänger oder Fahrzeuge und nicht zu einer Unterbrechung der Wegbeziehungen führen.

0.8 Verweis aus Ziffer 4.2.1 Satz 3 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)

entfällt

0.9 Zahlungsbedingungen (Verweise aus Ziffern 8.3 und 8.4 der zus. Vertragsbedingungen (Anlage C-01a)

Die bei der Rechnungslegung zu beachtenden Abrechnungszeiträume sowie die dafür relevanten Daten und Preisbestandteile sind den ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-01b) zu entnehmen.

0.10 Anlagen

Die nachfolgend aufgeführten und von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen werden durch folgende Anlagen konkretisiert. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.

Anlage C-03.1 WE 115812 Lageplan

Anlage C-03.2 Satzung Ratzeburg

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1 WE 115812

1.0 Liegenschaftsspezifische Vorbemerkungen

1.0.1 Leistungsort

Bundespolizeiabteilung Ratzeburg, Mechower Straße 6, 23909 Ratzeburg

1.0.2 Zugang, Zufahrt, Zutritt

Der Auftragnehmerin hat das zugehörige Formular „Unterweisung und Vorschriften für Fremdfirmen“ vor Ort auszufüllen und zu unterzeichnen. Sie benennt der Auftraggeberin einen Ansprechpartner/Objektleiter mit Na- men und Telefonnummer.

1.0.3 Besondere Sicherheitsanforderungen

Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine recht- zeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 3 Ar- beitstage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Be- treten der Liegenschaft ausschließen.

Weiterhin sind die auf der Liegenschaft eingesetzten Kraftfahrzeuge vor dem Zutritt zur Liegenschaft unter An- gabe der KFZ-Marke sowie des amtlichen Kennzeichens zu benennen.

1.0.4 Protokollführung

Der Leistungsnachweis gemäß Punkt 0.5 ist dem Betriebsmeister der Auftraggeberin zur Abzeichnung vorzule- gen.

1.0.5 Strom und Wasser

Die Auftraggeberin stellt der Auftragnehmerin zur Erbringung ihrer Leistungen unentgeltlich Strom und Wasser an den bauseitig vorhandenen Stellen zur Verfügung. Das Wasser und der Strom sind sparsam und nur zur Er- füllung dieses Vertrages zu verwenden.

1.0.6 Arbeitsmittel

In Absprache mit dem Nutzer hat die Auftragnehmerin die Möglichkeit, kleinere Maschinen und Fahrzeuge bzw. Gerätschaften sowie Hilfsmittel auf der Liegenschaft im Freien abzustellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Ge- fahr.

1.0.7 Streugut

In Absprache mit dem Nutzer hat die Auftragnehmerin die Möglichkeit, während der Wintersaison Streugut auf der Liegenschaft im Freien zu lagern. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

1.0.8 Prioritäten

Die Öffentliche Bereiche, Einfahrtsbereiche und Eingangsbereiche sind prioritär zu räumen.

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1.0.9 Flächenübersicht

FlächeFlächenbezeichnungFläche
ÖffentlichGehwege außerhalb der Liegenschaft (Lageplan: gelb)925 m²
NichtöffentlichStraßen18.308 m²
Gehwege innerhalb der Liegenschaft4.915 m²
Gebäudeeingänge, Kellerniedergänge, Rampen58 m²
Gesamt24.206 m²
Bez. LageplanBezeichnungFläche
AStraßeTankstelle (Einbahnstraße)270 m²
BStraßeGebäude 31/31a (Einbahnstraße)437 m²
CStraßeGebäude 21 (Einbahnstraße)429 m²
DStraßeAntreteplatz (Einbahnstraßen)2.763 m²
EStraßeGebäude 41 (Einbahnstraße)149 m²
FStraßezweispurige Fahrbahnen14.260 m²
Summe Straßen18.308 m²
1GehwegGebäude 16 Zuwegung68 m²
2GehwegGebäude 39 Zuwegung90 m²
3GehwegAntreteplatz Ost: Gehwege316 m²
4GehwegAntreteplatz West: Gehwege300 m²
5GehwegGebäude 1-4 Gehwege830 m²
6GehwegGebäude 31 Gehwege263 m²
7GehwegParkfläche Geb. 31 Gehwege66 m²
8GehwegGebäude 8 Gehwege407 m²
9GehwegGrillplatz: Gehwege71 m²
10GehwegGebäude 13: Gehwege502 m²
11GehwegGebäude 5: Gehwege778 m²
12GehwegGebäude 41: Gehwege170 m²
13GehwegGebäude 12: Gehwege99 m²
14GehwegGebäude 23: Gehwege158 m²
15GehwegGebäude 10: Gehwege189 m²
16GehwegGebäude 33: Gehwege80 m²
17GehwegGebäude 21: Gehwege73 m²
18GehwegGebäude 15: Gehweg Süd64 m²
19GehwegGebäude 15: Gehweg Nord58 m²
20GehwegBehälter: Gehweg / Straße207 m²
21GehwegGebäude 14: Gehweg Süd70 m²
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22GehwegGebäude 14: Gehweg Nord56 m²
Summe Gehwege nichtöffentlich4.915 m²
23Gehwegöffentlicher Gehweg außerhalb der Liegenschaft (volle Gehwegbreite entlang der Mechower Str.)925 m²
Summe Gehwege öffentlich925 m²
KellerniedergängeAnzahl: 7
RampenAnzahl: 1
GebäudeeingängeAnzahl: 16
Summe Gebäudeeingänge, Kellerniedergänge, Rampen58 m²

1.1 Winterdienst

1.1.1 Öffentliche Flächen

1.1.1.10 Öffentlicher Gehweg, ca. 925 m² Mechower Straße Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang Lageplan: gelb markiert Ausführungszeiten:

Ersträumung bisWinterdienst bis
Mo.–Fr. (soweit Werktag)gemäß Satzunggemäß Satzung (20:00 Uhr)
Samstag (soweit Werktag)07:00 Uhrgemäß Satzung (20:00 Uhr)
Sonntag, Feiertag07:00 Uhrgemäß Satzung (20:00 Uhr)

1.1.2 Nichtöffentliche Flächen

1.1.2.10 Nichtöffentliche Gehwege, ca. 4.915 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Lageplan: grün markiert

1.1.2.20 Nichtöffentliche Straßen, ca. 18.308 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang; Lageplan: rot und blau markiert

1.1.2.30 Nichtöffentliche Gebäudeeingänge, Kellerniedergänge, Rampen (Handreinigung), ca. 58 m² Leistung: gemäß Punkt 0.7 Allgemeiner Leistungsumfang;

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Ausführungszeiten:

Ersträumung bisWinterdienst bis
Mo.–Fr. (soweit Werktag)Haupteinfahrt (Lageplan pink) 07:00 Uhr Restflächen gemäß Satzung (08:00 Uhr)gemäß Satzung (20:00 Uhr)
Samstag (soweit Werktag)
Sonntag, Feiertag
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