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Winterdienst für die Gemeinde Holle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 05:24 (Europe/Berlin)

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Los 1 - Straßenwinterdienst

G E M E I N D E H O L L E

LEISTUNGSVERZEICHNIS

Bauvorhaben : Winterdienst in der Gemeinde Holle. Streu- und Räumdienst.

Bauherr : Gemeinde Holle , Am Thie 1, 31188 Holle

Bauort : Gemeindegebiet, 31188 Holle

Bauleitung : Gemeinde Holle , Bauamt, Am Thie 1, 31188 Holle

Ausführung: Das Vertragsverhältnis beginnt im Winterhalbjahr 2026/2027 und endet im Winterhalbjahr 2028/2029. Der AG behält sich optional vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2030 zu verlängern.

Vergabedaten:

Art der Ausschreibung:

Ort der Angebotsabgabe :

Datum der Angebotsrückgabe:

Datum der Angebotseröffnung:

Zuschlagsfrist: Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus 5 Seiten.

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Vorbemerkungen

zu dem Zeitvertrag Winterreinigungsdienst (Straßen und Plätze) in der Gemeinde Holle Die Gemeinde Holle ist gesetzlich verpflichtet den Winterdienst durchzuführen und bedient sich hierfür des Auftragnehmers. Die Grundlaufzeit des Vertrags erstreckt sich über drei Winterhalbjahre, vom Winterhalbjahr 2026/2027 bis einschließlich zum Winterhalbjahr 2028/2029. Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um ein weiteres Winterhalbjahr, bis einschließlich zum Winterhalbjahr 2029/2030, verlängern. Der Auftragnehmer hat den Straßenwinterdienst entsprechend dem Räum- und Streuplan auszuführen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer für das Risiko. Ansonsten erfolgt die Abdeckung von Ansprüchen Dritter gegen die Gemeinde Holle als Räum- und Streupflichtigen über den Kommunalen Schadenausgleich Hannover. Über die Arbeiten ist nach vorgelegten Muster ein detaillierter Nachweis als Räum- und Streubuch zu führen. Diese Unterlage dient u.a. der versicherungsrechtlichen Prüfung bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, wann ein Räum- und Streueinsatz zu erfolgen hat. Hierzu ist insbesondere die Wetterlage genau zu beobachten und im Bedarfsfall in den frühen Morgenstunden ( in der Zeit zwischen 3:00 und 4:00 Uhr) noch einmal an markanten Stellen (insbesondere- Bergstrecken) eine Überprüfung durchzuführen. Eine Alarmierung erfolgt über den Winterdienst „Gehwegwinterdienst“. Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter einer anzugebenden Handynummer für die Dauer des Vertrages 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein. Sollte der Auftragnehmer absehen können, dass auf Grund der Wetterlage der Einsatz der vorgehaltenen Fahrzeuge und Bodenpersonal allein nicht ausreicht um zeitnah den Winterdienst zu erledigen, so hat er umgehend den Auftraggeber zu verständigen. Hinweise zur Kalkulation und Leistungserbringung Der Winterräumdienst beinhaltet: – Insgesamt sind in der Gemeinde Holle ca. 130 km Straße mit einem oder mehreren Fahrzeugen zu räumen. – Es sind im Streuplan mehrere Räumstufen für das sog. Fußpersonal aufgeführt worden. Stufe I= Gehwege an den öffentlichen Gebäuden wie Kigas, Krippen, Schule. Stufe II= Gehwege an den Friedhöfen und stark frequentierten Gehwegen. – Das Streusalz ist in einem Standsilo in Grasdorf und der Splitt auf dem Bauhof Holle gelagert. Das laden mit Streusalz oder Split und die Anfahrt/Abfahrt ist mit einzurechnen. Dieses wird vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt – Ein Streubuch (Lieferung Gemeinde) ist zu führen und dem Bauamt vorzulegen. – Eine Alarmierung für den Einsatz erfolgt vom Dienstleister „ Gehwegwinterdienst“ frühzeitig. – Stundenlohnarbeiten durch winterdiensttauglichen Fahrzeug: Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des Fahrzeugs, insbesondere Gerätevorhalte und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Insbesondere den tatsächlichen Lohn ein schließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind mit einzurechnen.

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– Der Austausch der Kehrschiene aus Metall oder Vulkollansohle ist von dem AN mit einzurechnen. – Es sind Straßen mit Steigungen von 6% bis 15% vorhanden. – Sollte der Winterdienst (Schnee/Glätte) vorzeitig bzw. länger auftreten wie im Auftrag beschrieben, so muss der AN den Winterdienst zu den vertraglich Konditionen mit Rücksprache des AG ausführen – Der AN hat folgende Bedingungen und Bestimmungen zu beachten: – Die einschlägigen DIN-Normen, Vorschriften, Bestimmungen, Arbeitsblätter und Richtlinien. – die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( RSA-21) – die Vorschriften bzw. die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, des Gewerbeaufsichtsamtes sowie sonstiger staatlicher oder kommunaler Ordnungsämter und Aufsichtsbehörden.

Dokumentation Der AN hat als Beweissicherung Fotoaufnahmen zu machen wenn die Räumung durch Gegenstände wie Fahrzeuge, Container oder ähnliches in den Straßen nicht durchgeführt werden kann. Diese Fotoaufnahmen sind der Monatsrechnung als Anlage Ausdruck, Bildgröße 9/13 cm, nach Datum sortiert beizufügen. Bei der Fotoaufnahme muss das Objekt sowie mögliche Schwierigkeiten während der Räumung festgehalten werden. Der Zeitaufwand für Einsatzbesprechung, gemeinsame Anerkennung der Winterräumdienstleistungen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN muss täglich (Montag bis Sonntag, einschl. Feiertage) erreichbar und einsetzbar sein. Die örtlichen Einsatzstellen und die Erreichbarkeit sind unstetig und unregelmäßig und zum Teil unvorhersehbar. Der AN hat den Personalbedarf, Geräteeinsatz gemäß den anfallenden Arbeiten kurzfristig anzupassen. Es wird erwartet, dass der AN eine Grundausstattung an Verschleiß- und Ersatzteilen im Montagefahrzeug mitführt. Mehrfachanfahrten zu ein- und derselben Arbeitsstelle, z. B. wegen fehlenden Verbrauchsmaterials usw., werden nicht gesondert vergütet.

Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis beginnt im Winterhalbjahr 2026/2027 und endet im Winterhalbjahr 2028/2029. Der AG behält sich optional vor, den Vertrag um ein weiteres Winterhalbjahr bis zum 31.03.2030 zu verlängern. Die Verlängerung ist dem AN spätestens bis zum 31.12.2028 in Textform mitzuteilen.

Kündigung Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig oder trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt und der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sowie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 314 Absatz 2 BGB entbehrlich ist.

Die Unterrichtung der Bewerber und Bieter erfolgt gemäß § 46 UVgO. Beanstandungen zum Vergabeverfahren sind zunächst an die Vergabestelle zu richten. Zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinde Holle ist der Landkreis Hildesheim.

Kartenausschnitt der Gemeinde Holle

Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst Seite 1

PosMengeMEBeschreibung der LeistungenEinheitspreisGesamtpreis
Die Gemeinde Holle beabsichtigt den Winterdienst (Straßen u. Plätze, maschinell) neu zu vergeben. Auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen. Alle Positionen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses verstehen sich einschließlich An- und Abtransport der Materialien und Werkzeugvorhaltung.
1.1,00Stk.Bereitschaft Das Vorhalten der Gerätschaften und Personal für die Ausführung des Winterdienstes. Beginn ist vom 01.11. bis 31.03. ( 5 Monate ) des jeweiligen Winterhalbjahres. Während dieses Zeitraums ist an allen Kalendertagen eine durchgehende Ruf- und Einsatzbereitschaft von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr sicherzustellen. Dies gilt auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der AN hat dem AG eine ständig telefonisch erreichbare Ansprechperson zu benennen. Nach Aufforderung durch den AG ist der Winterdiensteinsatz spätestens innerhalb von 60 Minuten aufzunehmen. Personal, Fahrzeuge, Geräte und erforderliche Betriebsmittel sind entsprechend einsatzbereit vorzuhalten. Die Vergütung der Bereitschaft erfolgt monatlich.5 Monate ___________ _________________ ____
Summe Seite 1

Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst Seite 2

PosMengeMEBeschreibung der LeistungenEinheitspreisGesamtpreis
Übertrag Summe Seite 1
pro Winterhalb- jahr
2.70,00Std.Ausführung des Straßenwinterdienstes "Straßen u. Plätze, maschinell" Stellung von einem winterdiensttauglichen Fahrzeug inkl. Fahrer. Fahrzeug muss mit Warnmarkierungen nach DIN 30710, Rundumkennleuchte (RKL),Licht über einen Bereich von 360° ausstrahlt, ausgerüstet sein. Salzstreuer: 2 cbm, oder größer. Schneeschild: Die Räumbreite des Schneeschildes muss bei maximaler Schrägstellung ca. 80-90% der Pflugbreite von Mindestens 2000 mm betragen. Das Füllen des Salzstreuers vom Salzsilo ist mit einzurechnen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge, einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal incl. sämtlicher Aufwendungen tatsächlicher Lohn, einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Etwaige Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach tatsächlichen geleisteten Arbeitsstunden. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Fahrzeug Fabrikat/Modell: ____________________________________________ Leistung: ___________________________________________________________70,00Std. ___________ _________________ ____
Summe Seite 2

Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst Seite 3

PosMengeMEBeschreibung der LeistungenEinheitspreisGesamtpreis
Übertrag Summe Seite 2
Summe ohne Mehrwertsteuer________________________ ____
zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %________________________ ____
Jahressumme einschließlich Mehrwertsteuer
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Gesamtssumme für 4 Jahre Vertragslaufzeit, einschließlich Mehrwertsteuer
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Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus den Seiten 1 bis 3 Vergabeart öffentlich Rückgabe des Angebotes Eröffnungstermin: Voraussichtlicher Beginn Abschluss ......................... ................................ …………................................................... (Ort) (Datum) (Stempel / rechtsgültige Unterschrift)
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