Los 2- Gehwegwinterdienst
G E M E I N D E H O L L E
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Bauvorhaben : Winterdienst in der Gemeinde Holle. Streu- und Räumdienst, Gehwege.
Bauherr : Gemeinde Holle , Am Thie 1, 31188 Holle
Bauort : Gemeindegebiet, 31188 Holle
Bauleitung : Gemeinde Holle , Bauamt, Am Thie 1, 31188 Holle
Ausführung: Das Vertragsverhältnis beginnt im Winterhalbjahr 2026/2027 und endet im Winterhalbjahr 2028/2029. Der AG behält sich optional vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2030 zu verlängern.
Vergabedaten:
Art der Ausschreibung:
Ort der Angebotsabgabe :
Datum der Angebotsrückgabe:
Datum der Angebotseröffnung:
Zuschlagsfrist:
Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus 5 Seiten.
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Vorbemerkungen
zu den Zeitvertrag Winterreinigungsdienst (Gehwegwinterdienst) in der Gemeinde Holle Die Gemeinde Holle ist gesetzlich verpflichtet den Winterdienst durchzuführen und bedient sich hierfür des Auftragnehmers. Die Grundlaufzeit des Vertrags erstreckt sich über drei Winterhalbjahre, vom Winterhalbjahr 2026/2027 bis einschließlich zum Winterhalbjahr 2028/2029. Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um ein weiteres Winterhalbjahr, bis einschließlich zum Winterhalbjahr 2029/2030, verlängern. Der Arbeitnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten verursachen. Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Vertrags eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen. Ansonsten erfolgt die Abdeckung von Ansprüchen Dritter gegen die Gemeinde Holle als Räum- und Streupflichtigen über den Kommunalen Schadenausgleich Hannover. Über die Arbeiten ist nach vorgelegtem Muster ein detaillierter Nachweis als Räum- und Streubuch zu führen. Diese Unterlage dient u.a. der versicherungsrechtlichen Prüfung bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, wann ein Räum- und Streueinsatz zu erfolgen hat. Hierzu ist insbesondere die Wetterlage genau zu beobachten und im Bedarfsfall in den frühen Morgenstunden ( in der Zeit zwischen 3:00 und 4:00 Uhr) noch einmal an markanten Stellen (insbesondere Bergstrecken) eine Überprüfung durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter einer anzugebenden Handynummer für die Dauer des Vertrages 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein. Sollte der Auftragnehmer absehen können, dass auf Grund der Wetterlage der Einsatz der vorgehaltenen Fahrzeuge und Bodenpersonal allein nicht ausreicht um zeitnah den Winterdienst zu erledigen, so hat er umgehend den Auftraggeber zu verständigen. Hinweise zur Kalkulation und Leistungserbringung Der Winterräumdienst beinhaltet: – Das sog. Fußpersonal hat ca. 21.000 m² Gehwege, Bushaltestellen und Plätze zu räumen. – Es sind im Streuplan mehrere Räumstufen für das sog. Fußpersonal aufgeführt worden Stufe I= Gehwege an den öffentlichen Gebäuden wie Kigas, Krippen, Schule. Stufe II= Gehwege an den Friedhöfen und stark frequentierten Gehwegen. – Bei Schneefall oder Glatteis ist der Dienstleister für Winterräumdienst auf Straßen frühzeitig zu alarmieren. – Das Streusalz ist in einem Standsilo in Grasdorf und der Splitt auf dem Bauhof Holle gelagert. Das Beladen mit Streusalz oder Split und die Anfahrt/Abfahrt ist mit einzurechnen. Dieses wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt – Ein Streubuch (Lieferung Gemeinde) ist zu führen und dem Bauamt vorzulegen. – Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte: Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind mit einzurechnen. – Es sind Straßen mit Steigungen von 6% bis 15% vorhanden. – Sollte der Winterdienst (Schnee/Glätte) vorzeitig bzw. länger auftreten wie im Auftrag beschrieben, so muss der AN den Winterdienst zu den vertraglichen Konditionen mit Rücksprache des AG ausführen.
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Der AN hat folgende Bedingungen und Bestimmungen zu beachten: – Die einschlägigen DIN-Normen, Vorschriften, Bestimmungen, Arbeitsblätter und Richtlinien. – die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( RSA-21) – die Vorschriften bzw. die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, des Gewerbeaufsichtsamtes sowie sonstiger staatlicher oder kommunaler Ordnungsämter und Aufsichtsbehörden.
Dokumentation Der AN hat als Beweissicherung Fotoaufnahmen zu machen wenn die Räumung durch Gegenstände wie Fahrzeuge, Container oder ähnliches in den Straßen nicht durchgeführt werden kann. Diese Fotoaufnahmen sind der Monatsrechnung als Anlage Ausdruck, Bildgröße 9/13 cm, nach Datum sortiert beizufügen. Bei der Fotoaufnahme muss das Objekt sowie mögliche Schwierigkeiten während der Räumung festgehalten werden.
Der Zeitaufwand für Einsatzbesprechung, gemeinsame Anerkennung der Winterräumdienstleistungen ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Der AN muss täglich (Montag bis Sonntag, einschl. Feiertage) erreichbar und einsetzbar sein.
Die örtlichen Einsatzstellen und die Erreichbarkeit sind unstetig und unregelmäßig und zum Teil unvorhersehbar.
Der AN hat den Personalbedarf, Geräteeinsatz gemäß den anfallenden Arbeiten kurzfristig anzupassen.
Es wird erwartet, dass der AN eine gewisse Grundausstattung an Verschleiß- und Ersatzteilen im Montagefahrzeug mitführt. Mehrfachanfahrten zu ein- und derselben Arbeitsstelle, z. B. wegen fehlenden Verbrauchsmaterials usw., werden nicht gesondert vergütet.
Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis beginnt im Winterhalbjahr 2026/2027 und endet im Winterhalbjahr 2028/2029. Der AG behält sich optional vor, den Vertrag um ein weiteres Winterhalbjahr bis zum 31.03.2030 zu verlängern. Die Verlängerung ist dem AN spätestens bis zum 31.12.2028 in Textform mitzuteilen.
Kündigung Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig oder trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt und der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sowie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 314 Absatz 2 BGB entbehrlich ist.
Die Unterrichtung der Bewerber und Bieter erfolgt gemäß § 46 UVgO. Beanstandungen zum Vergabeverfahren sind zunächst an die Vergabestelle zu richten. Zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinde Holle ist der Landkreis Hildesheim.
Kartenausschnitt der Gemeinde Holle
Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst für Gehwege und Plätzen Seite 1
| Pos | Menge | ME | Beschreibung der Leistungen | Einheitspreis | Gesamtpreis |
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| Die Gemeinde Holle beabsichtigt den Winterdienst für Gehwege und Plätzen neu zu vergeben. Auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen. Alle Positionen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses verstehen sich einschließlich An- und Abtransport der Materialien und Werkzeugvorhaltung. | |||||
| 1. | 1,00 | Stk. | Bereitschaft Das Vorhalten der Gerätschaften und Personal für die Ausführung des Winterdienstes. Beginn ist vom 01.11. bis 31.03. ( 5 Monate ) des jeweiligen Winterhalbjahres. Während dieses Zeitraums ist an allen Kalendertagen eine durchgehende Ruf- und Einsatzbereitschaft von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr sicherzustellen. Dies gilt auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der AN hat dem AG eine ständig telefonisch erreichbare Ansprechperson zu benennen. Nach Aufforderung durch den AG ist der Winterdiensteinsatz spätestens innerhalb von 60 Minuten aufzunehmen. Personal, Fahrzeuge, Geräte und erforderliche Betriebsmittel sind entsprechend einsatzbereit vorzuhalten. Die Vergütung der Bereitschaft erfolgt monatlich. | 5 Monate ___________ _____ | ____________ ____ |
| 2. | 1,00 | Stk. | Überprüfen des Straßenzustandes Die Kontrolle des Straßenzustandes (Schneefall/Glatteis) in dem o.g. Zeitraum wird ab 3.00 Uhr durchgeführt oder nach Wetterlage. Nach Bedarf hat der AN den Winterräumdienst sowie den Räumdienst für Straßen zu aktivieren. Ebenfalls ist der Füllstand des Salzsilos zu beobachten und ggf. das Bauamt unverzüglich, spätestens jedoch bei Unterschreitung eines Füllstands von 25 Prozent, über die erforderliche Nachfüllung zu unterrichten. Die Vergütung erfolgt monatlich. | 5 Monate ___________ _____ | ____________ ____ |
| Summe Seite 1 |
Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst für Gehwege und Plätzen Seite 2
| Pos | Menge | ME | Beschreibung der Leistungen | Einheitspreis | Gesamtpreis |
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| Übertrag Summe Seite 1 | |||||
| pro Winterhalb- jahr | |||||
| 3. | 80,00 | Std. | Ausführung des Straßenwinterdienstes "Gehwege und kleinere Plätzen" Stellung von einem Fahrzeug. Das Fahrzeug ist mit Handschneeschiebern, Straßenbesen, Schneeräumern, kleinen Streuwagen oder Blasgeräten sowie Eisstößern auszurüsten. Das Streusalz und der Splitt sind vom Auftragnehmer selbstständig von den Lagerplätzen des Auftraggebers aufzunehmen und mit eigenen Fahrzeugen zu den jeweiligen Einsatzorten zu transportieren. Der vereinbarte Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche mit dessen Einsatz verbundenen Aufwendungen. Hierzu gehören insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge und die Kosten für das Bedienungspersonal einschließlich sämtlicher damit verbundener Aufwendungen. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den tatsächlich geleisteten und vom Auftraggeber anerkannten Arbeitsstunden. Der vereinbarte Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Arbeitsstunden. Eine zusätzliche Vergütung, insbesondere für An- und Abfahrt, Rüstzeiten, Wartezeiten, Betriebsstoffe, Gerätevorhaltung oder sonstige Nebenkosten, erfolgt nicht. | 100,00 Std ___________ _____ | ___________ _____ |
| Summe Seite 2 |
Gemeinde Holle Datum Bauvorhaben Winterdienst für Gehwege und Plätzen Seite 3
| Pos | Menge | ME | Beschreibung der Leistungen | Einheitspreis | Gesamtpreis |
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| Übertrag Summe Seite 2 | |||||
| pro Winterhalb- jahr | |||||
| 4. | 160,00 | Std. | Ausführung des Straßenwinterdienstes "Gehwege und kleinere Plätzen mit Personal" Das Personal ist mit einer Warnkleidung nach DIN EN 471 auszurüsten. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Etwaige Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht gesondert vergütet. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. | 200,00 Std. ___________ _____ | ___________ _____ |
| Summe ohne Mehrwertsteuer | _______________________ _____ | ||||
| zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % | _______________________ _____ | ||||
| Jahressumme einschließlich Mehrwertsteuer | |||||
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| Gesamtsumme für 4 Jahre Vertragslaufzeit, einschließlich Mehrwertsteuer | |||||
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| Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus den Seiten 1 bis 3 Vergabeart: Rückgabe des Angebotes: Eröffnungstermin: Voraussichtlicher Beginn: Abschluss: ......................... ................................ …………................................................... (Ort) (Datum) (Stempel / rechtsgültige Unterschrift) |