Winterdienst auf Radwegen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Salzwedel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schneeräumung (90620000)
  • Glatteisbeseitigung (90630000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
485199-2026
Verfahrensnummer
c3d64fe0-cd57-4088-855d-256277bce710

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord, beauftragt Winterdienstleistungen zum Räumen und Streuen von Radwegen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Salzwedel. Der Vertrag umfasst die Wintersaisons 2026/27 bis 2029/30, jeweils vom 1. November bis 31. März, für Fahrzeug 4. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem wirtschaftlichsten Preis; die Angebotsfrist endet am 25. August 2026 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gestellungsvertrag Winterdienst (Räumen und Streuen) auf Radwegen im Zuständigkeitsbereich der LSBB, RB Nord, Straßenmeisterei Salzwedel, WD-Saison 2026/27 bis 2029/30, Fahrzeug 4

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Winterdienst Radwege LSBB, RB Nord, SM Salzwedel, 2026/27 bis 2029/30, Fahrzeug 4

    Winterdienstleistungen auf Radewgen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord, Straßenmeisterei Salzwedel Winterdienstsaison 2026/27, 2027/28, 2028/29, 2029/30 (jeweils vom 01.11. bis 31.03.)

    Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 622150-2026

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