Winterdienst am Fliegerhorst Kaufbeuren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kaufbeuren
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.04.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen (90600000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 242912-2024
- Verfahrensnummer
- 89f1c61f-55ef-4e9f-b367-3ba01478717c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kaufbeuren beschafft Winterdienstleistungen am Fliegerhorst Kaufbeuren. Der Umfang ist mit einer Leistung angegeben; weitere Angaben zur konkreten Größenordnung oder zum Leistungszeitraum enthält der Datensatz nicht. Der Standort liegt in der Region Kaufbeuren, die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2024 um 11:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
6002647946-BwDLZ Kaufbeuren
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Winterdienst Fliegerhorst Kaufbeuren
1 LE
Frist: 10.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
---
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
---
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 410063-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.