Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Bielefeld
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Technische Kontrolle (71631000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 744440-2026
- Verfahrensnummer
- 43b67cbb-7fa7-4ff7-9000-2cb331894ec1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Bielefeld sucht einen Dienstleister für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den genannten Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Geprüft werden sollen Geräte in Büros, Schulungs- und Seminarräumen, Werkstätten, naturwissenschaftlichen Laboren sowie ausgelagerten Bereichen an verschiedenen Standorten in Bielefeld; die Laufzeit beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Die Universität Bielefeld beabsichtigt die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V4, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701-0702 zu vergeben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RV ortsveränderliche Geräte
Der Auftragnehmer soll die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in verschiedenen Bereichen und verschiedenen Standorten prüfen. Hierzu gehören unter anderem Büroräume, Schulungsräume, Seminarräume, Werkstätten und naturwissenschaftliche Labore sowie ausgelagerte Bereiche mit Standorten in Bielefeld.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Änderungen und Bieterfragen
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