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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabe stelle LBB Niederlassung Kaiserslautern Datum der Versendung Rauschenweg 32
Rauschenweg 32 67663 Kaiserslautern Deutschland Tel. 0631/5357-0 Fax 0631/5357-230
LBB NL Kaiserslautern, Postfach 3260, 67620 Kaiserslautern
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (VOL/UVgO) | |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist Datum 13.10.2026 Uhrzeit 10:00 | |
| Eröffnungstermin | |
| Datum 13.10.2026 | Uhrzeit 10:00 |
| Ort Anschrift wie oben Raum | |
| Bindefrist endet am 27.11.2026 |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung
Bezeichnung der Bauleistung
Bereich/Liegenschaft(en) 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvert.10 SPE Wiederholungspr. Ortsf. Elektr. Anl. u. Betriebsmittel gemäß beigefügtem Verzeichnis der Liegenschaften Vergabenummer Leistung
26A0474 Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV- V3
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 612 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien Verzeichnis der Auftraggeber Informationen zur Datenerhebung Merkblatt LTTG
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 614 Besondere Vertragsbedingungen 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 247 MIL Bauaufträge in militärisch genutzten Liegenschaften Verzeichnis der Liegenschaften Informationen_Lieferanten-eRechnung
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 613 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Rahmen-Leistungsverzeichnis 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221/222 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 615 Preisgleiklausel Mustererklärung 1 LTTG
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen-Leistungs- beschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung folgender Auf-tragge- ber des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern
mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:
2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbe- dingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinba- rung ist(sind).
3 Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 134.000 Euro für die Vertragslaufzeit ca. Euro/Jahr Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
4 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle
Straße PLZ/Ort
5 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
5.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
5.2 - frei -
5.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind (FB 216, Nr. 1)
nicht nachgefordert.
5.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
6 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
7 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen, sofern sich diese nicht nur im Preis unterscheiden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.
8 Nebenangebote
8.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
8.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
9 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbeson- dere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigen- schaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
10 Zugelassene Angebotsabgabe . Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. . Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für Rahmenvereinbarung
Bereich/Liegenschaft(en)
Vergabenummer: Leistung:
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
11 Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A
Vergabeprüfstelle beim MKBWK, Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Vergabeprüfstelle nach der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
- Vergabeprüfstelle – Stiftsstraße 9 55116 Mainz E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de Telefon: 06131 162546 oder 06131 162179
Einlegen von Rechtsbehelfen Ein Antrag ist nach § 10 NachPrüfV unzulässig, soweit der Verstoß ge- gen Vergabevorschriften bereits vor der Information über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung des Angebotes (§ 4 Absatz 1 NachPrüfV RLP) vom Bieter erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen gerügt wurde, soweit Verstöße gegen Vergabe- vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden.
Stelle, die Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
LBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern Rauschenweg 32 67663 Kaiserslautern Deutschland E-Mail: vergabe.kaiserslautern@lbb.rlp.de Internet-Adresse: http://www.LBB.rlp.de
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens 3 Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Eignung
6.1 Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 6.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen)
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bestätigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannten Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer 26A0474 | Datum | |
|---|---|---|
| Baumaßnahme SPE Wiederholungspr. ortsf. elektr. Anl. u. Betriebsmittel Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 | ||
| Leistung Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3 |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
- Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
x . Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) . Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot)
. 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)
x . 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer verge- ben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leis- tung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
x . 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
. 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitä- ten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
. 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
. Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) x . Mustererklärung 1 .
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
x . Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
.
.
1.3 leistungsbezogene Unterlagen
x . Leistungsverzeichnis mit den Preisen x . Produktangaben in folgenden Positionen: siehe Leistungsverzeichnis
.
1.4 sonstige Unterlagen
. Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise x . GAEB XML 3.2 / X84
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
. 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer . 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 . .
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
x . Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben x . Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, geglie- dert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
x . Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
x . rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenz- planes angegeben wurde)
x . Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist x . Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanz- amt eine solche Bescheinigung ausstellt
x . Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz x . Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
.
.
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
. Produktdatenblätter benannter Fabrikate .
2.4 sonstige Unterlagen
. Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlos- sen) . .
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Verzeichnis der Auftragsgeber
(H i n w e i s b l a t t)
Die Aufträge können im Namen und für Rechnung nachfolgender Dienststellen erteilt werden:
LBB Land Rheinland Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ARTIKEL 13, 14 DS-GVO
Ihre Daten werden beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung zum Zwecke der
Vergabe öffentlicher Aufträge von Bauleistungen, freiberuflicher Leistungen, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge sowie aller damit zusammenhängenden vergabe-, vertrags- oder
vorvertragsrechtlichen Vorgänge verarbeitet. Grundlage für die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten ist demnach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (zur Erfüllung eines
Vertrages). Daneben gibt es auch Fälle, in denen personenbezogene Daten aufgrund von
rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO) oder aufgrund der Wahrnehmung
einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt
(Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO) verarbeiten.
Neben den nachfolgenden Hinweisen können Sie spezielle Anfragen über die Sie betreffenden
Datenverarbeitungen an unseren Datenschutzbeauftragten stellen.
Verantwortlicher
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB)
Rheinstraße 4E
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 - 20496 – 0
E-Mail: Poststelle.Zentrale@lbbnet.de
Homepage: www.lbb.rlp.de
Datenschutzbeauftragter
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB)
Datenschutzbeauftragter
Rheinstraße 4E
55116 Mainz
E-Mail: Datenschutz@lbbnet.de
Stand: 20.03.2019 1 / 5
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1 VERARBEITUNGEN BEIM LANDESBETRIEB LIEGENSCHAFTS-
UND BAUBETREUUNG (LBB)
1.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c) DS-GVO)
1.1.1 Verarbeitungsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertrag)
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung verarbeitet personenbezogene Daten
zum Zwecke der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bauleistungen, freiberuflicher Leistungen,
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie aller damit zusammenhängenden vergabe-,
vertrags- oder vorvertragsrechtlichen Vorgänge.
1.1.2 Verarbeitungsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (Rechtliche Grundlage)
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung verarbeitet personenbezogene Daten zur
Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen. Dazu gehört zum Beispiel die Wahrnehmung der
Bauherrenaufgaben und den Auftrag, die dem Landesbetrieb LBB übertragenen
Liegenschaften wirtschaftlich zu verwalten und zu verwerten u.a. gemäß:
-
Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau)
-
Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
-
Auftragsbautengrundsätze (ABG 75)
1.1.3 Verarbeitungsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (öffentliches Interesse)
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung verarbeitet personenbezogene zum
Zwecke der zielgerichteten Bewerbung der eigenen Dienstleistungen, zur Information und
Einladung zu eigenen Angeboten, Messen oder Veranstaltungen.
Stand: 20.03.2019 2 / 5
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1.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern
(Art. 13 Abs. 1 lit. e) DS-GVO)
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung übermittelt personenbezogene Daten an
externe Dienstleister nur insoweit als es unbedingt für die Erbringung der Leistung dieses
Dienstleisters notwendig ist. Dazu gehört z. B. die Übermittlung von Kontaktdaten von
Bauträgern oder Zulieferern an Auftraggeber und umgekehrt. Alle externen Empfänger sind
wo notwendig per Auftragsverarbeitungsvertrag auf den rechtskonformen Umgang mit diesen
Daten verpflichtet.
1.3 Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DS-GVO)
Übermittlungen an Drittländer erfolgen grundsätzlich nicht. Die einzige Ausnahme sind
Bauvorhaben, die von Drittländern beauftragt werden, da diese im Verlaufe des Bauprozesses
über die sie betreffenden Sachverhalte (z. B. Vergabeinformationen, Auftragnehmer am Bau,
Bauleiter, etc.) informiert werden.
1.4 Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DS-GVO)
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht
mehr erforderlich sind und sobald die rechtliche Aufbewahrungsfrist erlischt. Die
Aufbewahrungsfristen z.B. von Bauunterlagen sind im Abschnitt K 10 der RLBau / RBBau
geregelt.
1.5 Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b) und d) DS-GVO)
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DS-GVO
und es stehen Ihnen bestimmte Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Diese werden
nachfolgend zusammengefasst dargestellt, die ausführliche Beschreibung ist einsehbar in
Kapitel 3, Art. 12–23 DS-GVO.
Jeder von einer Datenverarbeitung betroffenen Person hat nach der DS-GVO insbesondere
folgende Rechte:
Stand: 20.03.2019 3 / 5
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1.5.1 Recht auf Auskunft
Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und
deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
1.5.2 Recht auf Berichtigung
Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind
(Art. 16 DS-GVO).
1.5.3 Recht auf Löschung
Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a.
davon ab, ob die betreffenden Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch
benötigt werden (Art. 17 DS-GVO).
1.5.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Recht unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen eine Einschränkung der
Verarbeitung seiner ihn betreffenden Daten zu verlangen, insbesondere soweit die Richtigkeit
der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten
unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die
Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die Daten zur Geltendmachung oder
Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und
deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-
GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen.
1.5.5 Recht auf Widerspruch
Recht nach Art. 21 DS-GVO jederzeit aus Gründen, die sich aus einer persönlichen, besonderen
Situation ergeben, gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten Widerspruch
einzulegen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, dass
die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Stand: 20.03.2019 4 / 5
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1.6 Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d) DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre
personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Webseite: www.datenschutz.rlp.de
Stand: 20.03.2019 5 / 5
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Merkblatt
für die Abgabe einer Tariftreueerklärung und/oder
Mindestentgelterklärung nach dem rheinland-pfälzischen
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. S.
426), zuletzt geändert durch das Landes- gesetz zur Änderung
haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften vom
- November 2019 (GVBl. S. 334)
Das Landestariftreuegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Min- destentgelterklärung vorlegen.
Das Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärungen unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Merkblatt sowie die bereitgestellten Mustererklärungen lediglich Arbeitshilfen darstellen, für die keine Haftung übernommen wird.
1. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt für jeden
öffentlichen Auftrag?
Nein. § 2 LTTG beschränkt den Anwendungsbereich auf öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro. Bei der Schätzung des Auftragswer- tes gilt § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Danach ist von der geschätzten Ge- samtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
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Wenn danach das LTTG grundsätzlich anwendbar ist, kann der öffentliche Auftragge- ber beim Einsatz von Nachunternehmern oder Beschäftigten eines Verleihers durch den Auftragnehmer oder Nachunternehmer auf die Vorlage von Tariftreue- bzw. Min- destentgelterklärungen verzichten, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mers oder Verleihers weniger als 10.000 Euro beträgt. Dieser Verzicht tritt jedoch nicht kraft Gesetzes ein, sondern bedarf einer gesonderten Erklärung des öffentlichen Auftraggebers.
2. Welche Erklärung muss ich/müssen wir als Bieter/Bewerber abgeben?
2.1 Tariftreueerklärung Es ist vorrangig zu prüfen, ob nach § 4 Abs. 1 oder 3 LTTG eine Tariftreueerklärung abzugeben ist.
a) Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG Eine Pflicht zur Abgabe einer Tariftreuerklärung besteht nach § 4 Abs. 1 LTTG für solche Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst werden. Diese Unternehmen müssen sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 AEntG können Tarifverträge in folgenden Branchen zwingend Anwendung finden:
■ des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baube- triebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), in der jeweils gel- tenden Fassung einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Bau- stellen außerhalb des Betriebssitzes,
■ der Gebäudereinigung,
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■ für Briefdienstleistungen,
■ für Sicherheitsdienstleistungen,
■ für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
■ für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
■ der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
■ für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
■ für Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung dafür, dass ein solcher Tarifvertrag Anwendung findet, ist jedoch, dass der Betrieb überwiegend in einer dieser Branchen tätig ist. Dies muss im Einzelfall anhand der tatsächlichen Verhältnisse vom Auftragnehmer geprüft werden.
Für alle anderen als die in § 4 Abs. 1 AEntG genannten Branchen können Tarifverträge nach § 4 Abs. 2 AEntG zwingend Anwendung finden. Auch hier muss eine Einzelfallprüfung durch den Bieter/Bewerber erfolgen.
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 1“ abzurufen.
Eine Aufstellung der tariflichen Mindestlöhne im Sinne des AEntG wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben und stichtagsbezogen aktualisiert. Die Übersicht ist über die Internetseite der Servicestelle LTTG unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg/gesetze-und- verordnungen#c75737 über den Link „Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz“ abrufbar.
Bei der Verwendung der vorgenannten Übersicht ist indes Folgendes zu beachten:
■ Da die Allgemeinverbindlichkeit zum Teil mit Rückwirkung ausgesprochen wird, wird der Beginn der Allgemeinverbindlichkeit manchmal erst nachträglich bekannt. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Tarifvertrag im Verzeichnis noch nicht aufgeführt ist, obwohl später die Allgemeinverbindlichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen wird. Ebenso kann der Fall eintreten, dass ein
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Tarifvertrag noch als gültig und allgemeinverbindlich aufgeführt ist, obwohl die Allgemeinverbindlichkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.
■ Allgemeinverbindlicherklärungen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes ergehen zum Teil mit Einschränkungen oder Ausnahmen vom Geltungsbereich bzw. vom Tarifvertragsinhalt. Führt eine solche Ausnahme dazu, dass im konkreten Fall der öffentliche Auftrag nicht vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst wird, ist keine Tariftreue-, sondern eine Mindestentgelterklärung abzugeben.
■ Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stichtagsweise erstellte Übersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar, so dass eine Haftung für die in- haltliche Richtigkeit nicht übernommen werden kann. Dem Bieter obliegt daher weiterhin die jeweils eigenverantwortliche Prüfung, ob ein tariflicher Mindestlohn im Sinne des AEntG für das Unternehmen gilt.
Es empfiehlt sich deshalb im Einzelfall Auskunft unter Bezeichnung des in Betracht kommenden Tarifvertrages und Zeitraumes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Referat IIIa8 in 53107 Bonn einzuholen.
Wichtig: Wird im Rahmen eines öffentlichen Auftrages nur ein Teil der eingesetzten Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung vom AEntG in der jeweils geltenden Fassung erfasst, gilt Folgendes:
Der Bieter/Bewerber hat zu prüfen, ob hinsichtlich der restlichen, von der Tariftreueerklärung nicht erfassten Arbeitnehmer, zusätzlich auch eine Mindestentgelterklärung abzugeben ist.
Keine Verpflichtung besteht vor allem in folgenden Fällen:
■ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
■ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
■ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
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Die „Mustererklärung 1“ sieht auch ein Feld für die zusätzliche Mindestentgelterklärung vor.
b) Tariftreuerklärung nach § 4 Abs. 3 LTTG Nach § 4 Abs. 3 LTTG müssen sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bewerben, zur Tariftreue verpflichten.
Die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentli- chen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bezieht sich auf einschlägige und repräsentative, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarte Tarifverträge. Diese werden vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrages benannt. Die Liste wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Verwaltungsvorschrift im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz veröffentlicht und von der Servicestelle im Inter- net zur Verfügung gestellt.
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das Landestarifreuegesetz informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Auf der Internetseite der Servicestelle können weitere Informationen entnommen wer- den: https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 2“ abzurufen.
2.2 Pflicht zur Abgabe einer Mindestentgelterklärung: Wenn und soweit nach dem unter 2.1 Gesagten keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben.
Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG (ab 01.01.2019) Da die Höhe des nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlenden Mindestlohns seit 01.01.2019 den Betrag von 8,90 € gemäß § 3 Abs. 2 LTTG übersteigt (Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 €; ab
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01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00 €; ab 01.01.2024:12,41 €; ab 01.01.2025: 12,82 €; ab 01.01.2026: 13,90 €; ab 01.01.2027: 14,60 € brutto
je Zeitstunde), muss sich der Bieter/Bewerber, bei Leistungen, die vom Mindestlohn- gesetz in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, bei Angebotsabgabe ver- pflichten, seinen Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarif- vertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindest- lohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäf- tigten nachzuvollziehen.
Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen:
■ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
■ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
■ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Ein Muster zur Abgabe der Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG ist auf den Internetseiten der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 3“ abzurufen.
3. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt auch für
Nachunternehmer bzw. für eingesetzte Leiharbeitnehmer?
§ 5 Abs. 2 LTTG verpflichtet die Bieter/Bewerber, Mindestentgelt- und Tariftreueerklä- rungen auch für Nachunternehmer, deren Nachunternehmen und Beschäftigte eines Verleihers vorzulegen und die Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sicherzustellen. Insbesondere ist/sind Bieter/Bewerber verpflichtet, die Kalkulationen der Nachunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der anzuwendenden Tarife bzw. des Mindestentgeltes kalkuliert sein können.
Die Abgabe einer Mindestentgelterklärung kann allerdings nicht gefordert werden, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die
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Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
4. Was geschieht, wenn keine Tariftreueerklärung bzw.
Mindestentgelterklärung abgegeben wird?
§ 4 Abs. 6 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Tariftreueerklärung bei Angebotsab- gabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 3 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Mindestentgelter- klärung bei Angebotsabgabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Herausgeber: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Servicestelle LTTG – Postfach 54229 Trier Telefon 0651 1447-210 Telefax 0651 1447-14210 servicestelle-LTTG@lsjv.rlp.de www.lsjv.rlp.de
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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer 26A0474
Rahmenvereinbarung im Bereich 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvert.10 SPE Wiederholungspr. Ortsf. Elektr. Anl. u. Betriebsmittel Leistung Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht
1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit
vom 01.12.2026 bis 30.11.2027
1.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertrags- zeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt Jahre.
1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen aus- zuführen.
1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Ge- werke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.
- Einzelaufträge
2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
des Landes Rheinland-Pfalz
vertreten durch das Ministerium der Finanzen
vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Niederlassung Kaiserslautern
2.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.
- Kleinstaufträge
Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatz- steuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird ein Zuschlag in Höhe von Euro (Be- trag ohne Umsatzsteuer) gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.
4 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge
4.1 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrech- nungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.
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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen) 4.2 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zu- schlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Prei- sen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vergütet.
5 Sicherheitsleistungen
Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer be- trägt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Um- satzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrages zu leisten.
Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer be- trägt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlun- gen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme des Einzelauftrages) zu leisten.
5.1 Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Für die Erfüllung der Mängelansprüche kann der Auftragnehmer statt einer Bürgschaft den Abschluss einer Mängelansprüche-Versicherung als gleichwertiges Sicherungsmittel anbieten. Hierzu ist das Formblatt 424 zu verwenden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszah- lungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
6 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden, und zwar für
die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
vereinbarte Vorauszahlungen und Ab- das Formblatt „Abschlagszahlungs/ Vorauszahlungs- schlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 bürgschaft Nummer 1 Satz 3 VOB/B
7 Baustelle
7.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
7.2 Vorhandene Lager- und Arbeitsplätze werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
7.3 Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten herzustel- len und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
7.4 Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaft können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.
7.5 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragneh- mer mit diesen zu vereinbaren.
8 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen eu- ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrückli- chen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genom- men.
9 Zusatz für Leistungen, die für Gaststreitkräfte erbracht werden
Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter den Voraussetzungen des Arti- kel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen: "Der Rechnungsbetrag enthält keine Um- satzsteuer".
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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen) 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. 10.2 Verträge zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen gemäß Nummer 6.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswe- sen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mitt- lere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 10.3 Weitergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer Für die Weitergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer wird bestimmt, dass der Auftragnehmer (Hauptunternehmer)
- Bei der Einholung von Angeboten für Nachunternehmeraufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkte verfährt und dabei kleinere und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt.
- Rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Unterauftragnehmer sowie deren Berufsgenossenschaft mitzuteilen hat.
- Nur solche Unterauftragnehmer beauftragen darf, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Unterauftrags erfüllen.
- Den Nachunternehmer in Kenntnis setzt, dass seine Leistungen der Erfüllung eines öffentlichen Auftrags dienen.
- Auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen sowie Art und Um- fang der zur Weitergabe vorgesehenen Leistungen nachzuweisen hat.
-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-
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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer 26A0474 00 | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvertrag 10 SPE Wiederholungspr. ortsf. elektr. Anl. u. Betriebsmittel | ||
| Leistung Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV- V3 |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Ge- meinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaus- tausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektroni- sche Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträ- ger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen
über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)
| Behördenname: | Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung |
|---|---|
| Leitweg-ID: | 07-LBLBBZentr000-89 |
| Peppol-ID: | 0204:07-LBLBBZentr000-89 |
Sehr geehrte Lieferanten,
wir bitten Sie, uns ab dem 01.04.2025 nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu tun. Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflich- tet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rech- nungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert. Öffentliche Aufträge sind hier definiert.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.
Registrierung am ZRE
Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich – außer beim Versand über Peppol – hier registrieren. Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Genauere Informatio- nen erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Übertragungskanäle E-Mail: Rechnungen per E-Mail müssen IMMER an folgende Mailadresse geschickt werden: ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein. Aktuell kann pro ZRE-Benutzerkonto nur eine Mailadresse hinterlegt werden. Die Rück- meldung des ZRE wird an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird – sowohl bei Ablehnung als auch bei erfolgreicher Zustellung. Daher bitten wir Sie, keine Rechnungen von einer No- reply- oder einer Bounce-Mailadresse einzureichen. Wenn Sie Rechnungen über Dienstleister bzw. Soft- wareanbieter versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Absenderadresse kennen. Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestäti- gung erfolgen hier direkt im Browser. Webformular: Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webfor- mular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, sobald sie erstellt ist. Peppol: Peppol ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforder- lich macht. Als Rechnungssteller erhalten Sie eine Rückmeldung von Peppol, wenn die Rechnung von Peppol verarbeitet werden kann. Eine automatisierte Rückmeldung vom ZRE erhalten Sie aktuell nicht. Sollte der ZRE die Rechnung allerdings ablehnen, z. B. weil „BT-10“ nicht mit einer korrekten Leitweg-ID befüllt ist, so nimmt der Support des ZRE Kontakt über die Mailadresse auf, die Sie in „BT-43“ der Rech- nung hinterlegt haben. Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwarean- bieter einreichen, kann dieser Ihnen ggf. bei Fragen zu Peppol weiterhelfen. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs oder bei OpenPeppol.
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Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr
Da der ZRE lediglich E-Rechnungen verarbeitet (inkl. z. B. Teilrechnungen, Korrekturen und Gutschriften), müssen Sie Mahnungen und sonstigen Schriftverkehr zwingend an die E-Mail-Adresse des Käufers senden (nicht an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de, sondern z. B. an die in „BT-58“ der Rechnung hinterlegte Mailadresse).
Rechnungsformate & Rechnungsbegründende Unterlagen Sie können Rechnungen einreichen, die der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung entsprechen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE momentan die zuletzt außer Kraft gesetzte Version des Standards. Auch ZUG- FeRD-Rechnungen im Profil XRechnung können eingereicht werden, die Profile EN 16931 und Extended befinden sich aktuell in der Testphase. Eine solche ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF mit einge- betteter XML-Datei. Beachten Sie hierbei bitte, dass der ZRE das PDF verwirft und aus der XML-Datei, die die relevante Originalrechnung beinhaltet, wieder eine eigene Visualisierung anfertigt.
Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Anlagen müssen unter- schiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rech- nung. Die Dateinamen dürfen kein @-Zeichen enthalten und werden ggf. abgeschnitten, wenn sie zu lang sind. Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Genauere Infos und Angaben dazu, was Sie noch bei der Einreichung beachten sollten, finden Sie hier.
Inhalt der E-Rechnung („BT-Felder“)
Die Pflichtfelder des Standards XRechnung – der nach Beschluss des IT-Planungsrats grundsätzlich maß- gebliche Standard für die Verwendung der E-Rechnung in Deutschland – ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Umsatzsteuergesetz. Zusätzliche Pflichtangaben sind Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsda- ten, die Mailadresse des Rechnungsstellers („BT-43“, wichtig für Rückmeldungen) und die Leitweg-ID, deren korrekte Angabe essenziell für die korrekte Zustellung der Rechnung ist. Unsere Leitweg-ID finden Sie am Anfang dieses Dokuments. Bitte achten Sie darauf, dass sie ohne Leerzeichen und im Zeichensatz UTF-8 im Feld „BT-10“ eingetragen wird. „BT“ steht für „Business Term“ und bezeichnet ein Informationselement. De- taillierte Informationen dazu können Sie der Spezifikation der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entnehmen.
Zusätzlich zu den Pflichtfeldern befüllen Sie bitte in jeder Rechnung die folgenden BT-Felder, sofern diese Angaben vorliegen:
| Name | ID | Eingabe |
|---|---|---|
| Project reference | BT-11 | Projekt- / Maßnahmennummer |
| Contract reference | BT-12 | Vertragsnummer |
| Tender or lot reference | BT-17 | Vergabe- / Auftragsnummer |
| Invoiced object identifier | BT-18 | Objektkennung/ Wirtschaftseinheit |
| Actual delivery date | BT-72 | Lieferdatum (alternativ kann in BT-73 und BT-74 der Lieferzeitraum angegeben werden) |
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613 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum:
Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) HR-Nr.: LBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern Registergericht: Rauschenweg 32 BImA-Nummer: 67663 Kaiserslautern Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Zeitvertragsarbeiten im Bereich 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvert.10 SPE Wiederholungspr. Ortsf. Elektr. Anl. u. Betriebsmittel
gemäß Verzeichnis der Liegenschaften
Vergabenummer Leistung 26A0474 Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Rahmen-Leistungsverzeichnis (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 615 Preisgleitklausel Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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613 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifi- kationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Mein Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme)2
7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
2 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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613 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben) 8 Ich/Wir erklären, dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich- nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ ent- halten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetra- gen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vor- gelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Text- form mitteile/n.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Rahmenvertrag 10 Vergabenummer 26A0474
Vergabeart x Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvertrag 10 SPE Wiederholungspr. ortsf. elektr. Anl. u. Betriebsmittel
Leistung 26A0474 Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3
Bewerber*) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergeben- den Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/ Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungs- zeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
*) zutreffendes ankreuzen 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Rahmenvertrag10_26A0474_VHB-124_LD_5790167.docx Seite 1 von 2
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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet. Ich bin eingetragen bei: Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer 26A0474 | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme 7L30230 Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 Rahmenvertrag 10 SPE Wiederholungspr. ortsf. elektr. Anl. u. Betriebsmittel | ||
| Leistung 26A0474 Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3 |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer Rahmenvertrag 10 7L30230 | Baumaßnahme SPE Wiederholungspr. ortsf. elektr. Anl. u. Betriebsmittel |
|---|---|
| Landesbetrieb LBB, Niederlassung Kaiserslautern, Rauschenweg 32 | |
| Vergabenummer 26A0474 | Leistung Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV-V3 |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevoll- mächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Mustererklärung 1
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden
Fassung erfasst werden,
nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-
währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-
tragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
Auftragsnummer:
Vergabestelle:
Leistung:
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgeset- zes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags- vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig/teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
■ meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zah- len, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifver- trages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes gebunden ist – Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG –;
LTTG – Mustererklärung 1 – Stand: Dezember 2025 Seite 1 von 2
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■ meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unter- fallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Ar- beitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindest- lohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2019: 9,19 €; ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00 €; ab 01.01.2024:12,41 €; ab 01.01.2025: 12,82 €; ab 01.01.2026: 13,90 €; ab 01.01.2027: 14,60 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen – Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG –.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, ei- nen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäf- tigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
■ Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote da- raufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kal- kuliert sein können;
■ im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunterneh- men, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauf- tragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat beschäftigt sind;
■ vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit- zuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuwei- sen.
Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB
LTTG – Mustererklärung 1 – Stand: Dezember 2025 Seite 2 von 2
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Leistungsverzeichnis
Wiederholungsprüfungen ortsfester
Betriebsmittel und elektrischer Anlagen
nach DGUV
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM
Ordnungszahl Kapitel Seite
Beschreibung 2
- Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen 4 nach DGUV V3 1.1. Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen 4 nach DGUV V3 Zusammenstellung 8
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 1 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Vorspann/Nachspann
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM
Vorspann
Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Durchführung der nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bis Nennspannung 1000V in den Gebäuden des LBB Kaiserslautern (siehe sep. Auflistung). Die Leistungen werden je zu prüfender Wirtschaftseinheit per Einzelbeauftragung abgerufen.
Die Prüfungen sind nach den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 durch Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen und mit Prüfberichten und Messprotokollen zu dokumentieren. Der Umfang der Prüfungen wird dabei nicht auf Stichprobenje nach Bedarf und nach Betriebsverhältnissen begrenzt, sondern es ist jede in den Einzelpositionen aufgeführte elektrische Anlage, bzw. jedes ortsfeste Betriebsmittel -sofern frei zugänglich -zu überprüfen.
Allgemein:
Die Durchführung der Prüfungen ist mit dem Nutzer der Wirtschaftseinheit eigenverantwortlich rechtzeitig abzustimmen und zu terminieren. Entstehende Wartezeiten aufgrund unzureichender Abstimmung, werden nicht gesondert vergütet. Die Prüfungen werden bei laufendem Betrieb durchgeführt. Evtl. dabei entstehende Behinderungen werden nicht gesondert vergütet. Die Prüfungen sind grundsätzlich während den Regelarbeitszeiten des Nutzers durchzuführen.
örtliche Besonderheiten:
- Polizeiinspektionen, Polizeipräsidien und Polizeidirektionen:
Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen müssen alle für die Arbeiten vorgesehenen Personen rechtzeitig vor Beginn der Arbeit durch das Polizeipräsidium, Polizeiinspektionen und Polizeidirektionen überprüft werden. Deshalb sind vom Auftragnehmer alle an der Baustelle beschäftigten Personen mit Angabe der Personaldaten vorab zu melden und folgende Unterlagen im Original per Post der Polizeistelle zu übermitteln:
Notwendige Angaben für jede eingesetzte Person / Arbeitskraft einschließlich der Nachunternehmer:
- Name, Adresse
- Geburtsdatum
- Nr. des Personalausweises
- Kopie des Personalausweises
Die Polizeidienststellen behalten sich eine Prüfung der Personaldaten und Personen vor und können aus wesentlichen Gründen den Zugang für einzelne Personen verweigern.
- Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht
Aufgrund aufsichtsbehördlicher Sicherheitsbestimmungen ist für die Mitarbeiter/innen von Firmen, die im Amtsgericht, Landgericht bzw. Oberlandesgericht arbeiten, ein polizeiliches Führungszeugnis (max.1 Jahr alt) vor Arbeitsaufnahme in den Gerichtsgebäuden vorzulegen.
- Sonstige Liegenschaften
Es wird empfohlen zum Zwecke der Personenkontrolle einen gültigen Personalausweis mitzuführen.
Beschreibung der Maßnahme:
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 2 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Vorspann/Nachspann
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM
Vorspann
Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln mit Nennspannung bis 1000 V entsprechend DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100 -600 , DIN VDE 105-100, wenn erforderlich DIN VDE 0701-0702 durch Besichtigen, Erproben und Messen einschließlich den vorgeschriebenen Prüfberichten und Messprotokollen.
Die Kosten für die Anfahrten und sonstige Aufwände, sowie notwendige Vor-und Nacharbeiten wie das Öffnen und Schließen, sowie das Ab-und Anklemmen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis:Prüfberichte von vorhergehenden Prüfungen liegen vor und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Prüfumfang: Abweichend zu den Angaben der DIN VDE 0105-100, dass der Unfamg wiederkehrender Prüfungen je nach Bedarf und Zustand der Anlage auf Stichproben beschränkt werden kann, werden alleelektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittelgeprüft.
Abschaltung: Die für die Messung und Überprüfung notwendigen Abschaltungen sind mit dem Nutzer rechtzeitig abzustimmen und zeitlich so zu legen, dass Störungen des Dienstbetriebes auf ein Minimum beschränkt werden.
Dokumentation: -Die Prüfberichte müssen die Angaben gem. DIN VDE 0105-100/A1, Pkt. 5.3.3.101.5 und dem Nationalen Anhang NA enthalten und sind vom Prüfer zu unterschreiben. Darüber hinaus ist zu dokumentieren:
-Je Verteiler sind die Stromkreise und Sicherheitselemente mit den Ergebnissen der geforderten Messungen, sowie die räumliche Lage und Anzahl der an den Stromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel (Steckdosen / Leuchten) tabellarisch zu erfassen. Fehlende Zuordnungen Stromkreise <--> Betriebsmittel sind dabei zu ermitteln und in der Tabelle zu ergänzen. -Fotodokumentation der Verteiler im geschlossenen und geöffneten Zustand. -Kennzeichnung des Verteilers mit Prüfplakette. -Erfassung festgestellter Mängel mittels Mängelbericht und Fotodokumentation.
Einreichung Dokumentation 1-fach in elektronischer Form auf Datenträger (z.B. Stick) als PDF.
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 3 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Einzelbeschreibung
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
- Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV V3
1.1. Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV V3
1.1.10 87,000 Stk ...................... ...................... Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV- V3; Verteilungen unter 36 TE
Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3 von Haupt-/ Unter-/Etagenverteilungen AP/UP mit Tür, Tragge- rüst und Berührungsschutzabdeckung; nach verbauten elektri- schen Komponenten (in Verteilung belegte Teilungseinheiten unter 36 Stück)
Sichtprüfung:Klemmen prüfen und eventuell nachziehen; Ther- mische Aufnahme der Verteilung; Digitalbild zur Dokumentation; Sichtprüfung bei Elementen der Isolationsmessung und des Überspannungsschutzes;
Kennzeichnung des Verteilers mit Prüfplakette
Tabellarische Erfassung: -der Stromkreise und Sicherheitselemente mit den Ergebnissen der geforderten Messungen, -sowie die räumliche Lage und Anzahl der an den Stromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel (Steckdosen / Leuchten) Fehlende Zuordnungen Stromkreise <--> Betriebsmittel sind dabei zu ermitteln und in der Tabelle zu ergänzen.
1.1.20 80,000 Stk ...................... ...................... Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3; Verteilungen 36 -72 TE
Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3 von Haupt-/ Unter-/Etagenverteilungen AP/UP mit Tür, Traggerüst und Berührungsschutzabdeckung; nach verbauten elektrischen Kompo- nenten (in Verteilung belegte Teilungseinheiten über 36 bis 72 Stück).
Sichtprüfung;Klemmen prüfen und eventuell nachziehen; Thermi- sche Aufnahme der Verteilung; Digitalbild zur Dokumentation; Sicht- prüfung bei Elementen der Isolationsmessung und des Überspan- nungsschutzes;
Kennzeichnung des Verteilers mit Prüfplakette
Tabellarische Erfassung -der Stromkreise und Sicherheitselemente mit den Ergebnissen der
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 4 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Einzelbeschreibung
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
geforderten Messungen, -sowie die räumliche Lage und Anzahl der an den Stromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel (Steckdosen / Leuchten) Fehlende Zuordnungen Stromkreise <--> Betriebsmittel sind dabei zu ermitteln und in der Tabelle zu ergänzen.
1.1.30 122,000 Stk ...................... ...................... Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3; Verteilungen über 72 TE
Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3 von Haupt-/ Unter-/Etagenverteilungen AP/UP mit Tür, Traggerüst und Berührungsschutzabdeckung; nach verbauten elektrischen Kompo- nenten (in Verteilung belegte Teilungseinheiten über 72 Stück).
Sichtprüfung; Klemmen prüfen und eventuell nachziehen; Thermi- sche Aufnahme der Verteilung; Digitalbild zur Dokumentation; Sicht- prüfung bei Elementen der Isolationsmessung und des Überspan- nungsschutzes;
Kennzeichnung des Verteilers mit Prüfplakette
Tabellarische Erfassung -der Stromkreise und Sicherheitselemente mit den Ergebnissen der geforderten Messungen, -sowie die räumliche Lage und Anzahl der an den Stromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel (Steckdosen / Leuchten) Fehlende Zuordnungen Stromkreise <--> Betriebsmittel sind dabei zu ermitteln und in der Tabelle zu ergänzen.
1.1.40 8.510,000 Stk ...................... ...................... Prüfung der Beleuchtung
Prüfung Beleuchtung, Beleuchtungsanlagen gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3
Anschluss und Niederohmigkeit des Schutzleiters; Sichtprüfung der Beleuchtung sowie des Schalters; Funktionsprüfung
Prüfung des zugehörigen Stromkreises nach DIN VDE 0105-100:
-Schleifenimpedanz -Kurzschlussstrom
1.1.50 15.194,000 Stk ...................... ...................... Prüfung der Steckdosen
Prüfung Steckdosen jeglicher Bauart und Spannung (Einpha- sen-Wechselstromsteckdosen und Dreiphasen-Drehstrom- steckdosen) gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 5 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Einzelbeschreibung
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
DGUV-V3. Sichtprüfung; Erprobung; Anschluss und Niederohmigkeit des Schutzleiters
Prüfung des zugehörigen Stromkreises nach DIN VDE 0105-100:
-Schleifenimpedanz -Kurzschlussstrom -Funktionsprüfung der RCDs (Funktion, Auslösezeit, Auslösestrom)
1.1.60 71,000 Stk ...................... ...................... Hauptpotentialausgleichsschiene
Hauptpotentialausgleichsschiene gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3 prüfen.
Prüfen durch Besichtigung; einschließlich Nachziehen der Schraubenverbindungen; sowie Überprüfung des Querschnitts und der korrekten Installation
1.1.70 809,000 Stk ...................... ...................... Ortsfeste Betriebsmittel
sonstige festangeschlossene elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel (z.B. Herd, Lüfter, Durchlauferhitzer usw.) gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3 prüfen.
Sichtprüfung; -Niederohmigkeit des Schutzleiters; -Isolationswiderstand -Kennzeichnung mit Prüfplakette
1.1.80 167,000 Stk ...................... ...................... Fernmelde und Informationstechnik
Fernmelde und Informationstechnik gemäß DIN VDE 0105-100 nach Anweisung DGUV-V3.
Sichtprüfung; -Niederohmigkeit des Schutzleiters; -Isolationswiderstand -Kennzeichnung mit Prüfplakette
1.1.90 75,000 Stk ...................... ...................... Erstellen der Dokumentationen je Gebäude
Erstellen der Dokumentationen je Gebäude: -Prüfberichte gem. DIN VDE 0105-100/A1, Pkt. 5.3.3.101.5 und dem Nationalen Anhang NA
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 6 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Einzelbeschreibung
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
-Tabellarische Erfassung der Ergebnisse der geforderten Messungen je Verteiler und Stromkreis. -Fotodokumentation der Verteiler im geschlossenen und geöffneten Zustand. -Kennzeichnung des Verteilers mit Prüfplakette. -Erfassung festgestellter Mängel mittels Mängelbericht und Fotodokumentation. in digitaler Form
Summe 1.1. Wiederholungsprüfungen ort… ......................
Summe 1. Wiederholungsprüfungen ort… ......................
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 7 von 8
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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Langtextleistungsverzeichnis Zusammenstellung
Projekt: 2026_SPE Rahmenvertrag SPE_Wiederholungsprüfung ortsf. BM LV: RV_VE04 Wiederholungsprüfung ortsf. BM Währung: EUR
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag
- Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektr. Anlagen nach DGUV V3 1.1. Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel ...................... und elektr. Anlagen nach DGUV V3
Summe 1. Wiederholungsprüfungen ort… ......................
LV RV_VE04
- Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel ...................... und elektr. Anlagen nach DGUV V3
Summe LV RV_VE04 Wiederholungsprüf… ......................
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19,00% ......................
......................
Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 8
Druckdatum: 15.09.2026 Seite: 8 von 8