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Anlage 2
Vergabe-Nr.: 62.30.00B2026-16
Maßnahme: Wiederaufforstung Wald inkl. Zaunbau
Leistung: Wiederaufforstung Wald inkl. Zaunbau
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 Tariftreue- und Vergabegesetz – TVergG LSA)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 14 Abs. 2 und 4 des TVergG LSA für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,
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diese schriftlich bei Angebotsabgabe zu benennen.
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- eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),
*zwingend anzukreuzen
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bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemä- ßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
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Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
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bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu ma- chen und
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den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftrag- geber vereinbart sind.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)